SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4508 18. Wahlperiode 08.08.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Wohnbauliche Entwicklung im Kreis Pinneberg Im Juni 2016 hat das Statistikamt Nord im Auftrag der Staatskanzlei Annahmen und Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung 2015 bis 2030 für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein einschließlich Modellrechnungen zu Haushalten und Erwerbspersonen veröffentlicht. 1. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der genannten Vorausberechnung auf den Wohnungsbaubedarf und damit auf die erforderliche wohnbauliche Entwicklung des Kreises Pinneberg? Auf Basis der neuen Bevölkerungsvorausberechnung für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein und einer darauf aufbauenden Modellrechnung zur Haushaltsentwicklung hat die Landesregierung eine erste Einschätzung vorgenommen, wie viele Wohnungen bis 2030 neu gebaut werden müssen. Im Kreis Pinneberg wird auf Basis dieser ersten Einschätzung die Zahl der Haushalte im Zeitraum 2015 bis 2030 voraussichtlich um rund 11.800 ansteigen . Außerdem werden etwa 4.400 neue Wohnungen gebraucht als Ersatz für Drucksache 18/4508 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Wohnungen, die in diesem Zeitraum voraussichtlich abgerissen oder zusammengelegt werden. Darüber hinaus sollten im Kreis bis 2030 als Mobilitätsoder Leerstandsreserve etwa 3.000 neue Wohnungen entstehen, damit die Wohnungsmärkte besser funktionieren können. Die Landesregierung geht daher insgesamt davon aus, dass im Kreis Pinneberg im Zeitraum 2015 bis 2030 rund 19.200 neue Wohnungen gebraucht werden. Im Jahr 2015 wurden davon bereits rund 1.300 gebaut. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Abteilung Zuwanderung , Bauen und Wohnen lässt aufbauend auf den neuen Prognosezahlen für die Kreise und kreisfreien Städte die Wohnungsmarktprognose Schleswig- Holstein aktualisieren und fortschreiben. 2. Gibt es seitens der Landesregierung Bestrebungen, die Regelungen zu den Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung der Gemeinden im Kreis Pinneberg aufgrund der Bevölkerungsentwicklung anzupassen und wenn ja, wie konkret, bzw. wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung prüft zurzeit, ob Änderungen des sog. wohnbaulichen Entwicklungsrahmens (Ziffer 2.5.2 Absatz 4 Landesentwicklungsplan Schleswig -Holstein 2010) erforderlich sind. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung ist Folgendes festzustellen: Der Bedarf und die wohnbauliche Entwicklung im Kreis Pinneberg entfallen ganz überwiegend auf die Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung, d.h. auf die Städte und Gemeinden, die entweder Zentrale Orte oder Stadtrandkerne sind, eine ergänzende überörtliche Versorgungsfunktion haben oder auf den Siedlungsachsen liegen. Im Zeitraum 2010 bis 2015 sind hier rund 90% aller neuen Wohnungen im Kreis Pinneberg entstanden. Für diese Kommunen gilt der wohnbauliche Entwicklungsrahmen nicht. Sie können und sollen sich ohne quantitative Begrenzungen weiter entwickeln. Von den Gemeinden im Kreis, die den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen des Landesentwicklungsplans 2010 zu beachten haben, hat nach den aktuellsten Zahlen der Bautätigkeitsstatistik bislang keine Gemeinde ihren Rahmen von 10% bzw. 15% voll ausgeschöpft. Insofern können in den nächsten Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4508 3 Jahren auch in allen Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte im Kreis Pinneberg sind, weitere neue Wohnungen gebaut werden.