SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4514 18. Wahlperiode 16-08-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ergebnisse der "Kommission zur Standardabsenkung in der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung" 1. Wie oft trat die „Kommission zur Standardabsenkung in der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung“ bisher zusammen? Antwort: Die Kommission zur Standardabsenkung in der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung hat in der Zeit vom 10. September 2015 bis 10. Dezember 2015 in vier Sitzungen getagt. 2. Aus welchen Teilnehmern setzt sich die „Kommission zur Standardabsenkung in der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung“ zusammen? Antwort: Die Kommission setzt sich aus - Vertreter/innen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT), des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH), des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume (MELUR) und des Landesrechnungshofes (LRH), - den Verkehrspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen sowie - Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zusammen. 3. Welches Ziel bzw. welche Ziele verfolgt die „Kommission zur Standardabsenkung in der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung“? Bis wann sollen diese Ziele formuliert und jeweils umgesetzt werden? 2 4. Welche Standardabsenkungen wurden bisher von der „Kommission zur Standardabsenkung in der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung“ diskutiert oder beschlossen? Welche monetären Auswirkungen haben bzw. hätten diese Standardabsenkungen jeweils für den Landeshaushalt? Bitte einzeln aufschlüsseln . Die Fragen 3 und 4 stehen in einem Sachzusammenhang und werden daher gemeinsam beantwortet: Ziel der Kommission zur Standardabsenkung in der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung ist es, rechtliche und technische Möglichkeiten sowie die Durchsetzbarkeit von Standardabsenkungen zu erörtern und eventuelle weitere Schritte im Schulterschluss mit der Landespolitik und der kommunalen Ebene einzuleiten. Hierbei sieht sich die Kommission nicht als rechtsetzende Institution sondern vielmehr in beratender Funktion. Drei Bereiche wurde dabei gezielt überprüft: 1. die Übernahme von übergeordneten Standards auf Bundesebene, 2. die von der Landesverwaltung gesetzten Standards und 3. die in Landesgesetzten fixierten Standards. Hinsichtlich der monetären Auswirkungen auf den Landeshaushalt wurden neben der Kosteneffizienz vor allem mögliche volkswirtschaftliche Folgen von Einsparungen sowie deren Akzeptanz in der Bevölkerung sorgfältig abgewogen .