SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4516 18. Wahlperiode 08.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Konsequenzen der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung auf die wohnbauliche Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg, der Stadt Flensburg sowie auf die Stadt-Umland-Planung Vorbemerkung: Im Juni 2016 hat das Statistikamt Nord im Auftrag der Staatskanzlei Annahmen und Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung 2015 bis 2030 für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein einschließlich Modellrechnungen zu Haushalten und Erwerbspersonen veröffentlicht. 1. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der genannten Vorausberechnung auf den Wohnungsbaubedarf und damit auf die erforderliche wohnbauliche Entwicklung des Kreises Schleswig-Flensburg, auf die Stadt Flensburg sowie auf die entsprechende Stadt-Umland-Planung? Auf Basis der neuen Bevölkerungsvorausberechnung für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein und einer darauf aufbauenden Modellrechnung zur Haushaltsentwicklung hat die Landesregierung eine erste Einschätzung vorgenommen, wie viele Wohnungen bis 2030 neu gebaut werden müssen. Drucksache 18/4516 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Im Kreis Schleswig-Flensburg wird auf Basis dieser ersten Einschätzung die Zahl der Haushalte im Zeitraum 2015 bis 2030 voraussichtlich um rund 900 ansteigen. Außerdem werden etwa 2.270 neue Wohnungen gebraucht als Ersatz für Wohnungen, die in diesem Zeitraum voraussichtlich abgerissen oder zusammengelegt werden. Darüber hinaus sollten im Kreis bis 2030 als Mobilitäts - oder Leerstandsreserve etwa 960 neue Wohnungen entstehen, damit die Wohnungsmärkte besser funktionieren können. Die Landesregierung geht daher insgesamt davon aus, dass im Kreis Schleswig-Flensburg im Zeitraum 2015 bis 2030 etwa 4.130 neue Wohnungen gebraucht werden. Im Jahr 2015 wurden davon bereits 930 gebaut. Für die kreisfreie Stadt Flensburg zeichnet sich für den Zeitraum 2015 bis 2030 folgender Wohnungsneubaubedarf ab: Die Zahl der Haushalte wird um rund 3.500 steigen. Es entsteht ein Ersatzbedarf von 780 Wohnungen und es wird eine Mobilitätsreserve von 1.460 Wohnungen gebraucht. Insgesamt müssen daher in Flensburg im Zeitraum 2015 bis 2030 etwa 5.740 neue Wohnungen gebaut werden. Davon wurden im Jahr 2015 bereits 365 fertig gestellt. Eine ggf. anstehende Fortsetzung der Stadt-Umland-Kooperation zwischen der kreisfreien Stadt Flensburg und den Gemeinden im sog. ersten Siedlungsring um Flensburg würde auf Basis der neuen Prognosezahlen erfolgen (siehe auch Antwort zu Frage 3). Die Landesplanung hat bereits eine erste Neueinschätzung des Wohnungsneubaubedarfs in der Region vorgenommen und diese den Kommunen zur Verfügung gestellt. Aufbauend auf den neuen Prognosezahlen für die Kreise und kreisfreien Städte und der ersten Einschätzung zum Wohnungsneubaubedarf wird das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Abteilung Zuwanderung, Bauen und Wohnen die Wohnungsmarktprognose für Schleswig-Holstein aktualisieren und fortschreiben. 2. Gibt es seitens der Landesregierung Bestrebungen, die Regelungen zu den Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung aufgrund der Bevölkerungsentwicklung anzupassen und wenn ja, wie konkret, bzw. wenn nein, warum nicht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4516 3 Die Landesregierung prüft zurzeit, ob Änderungen des sog. wohnbaulichen Entwicklungsrahmens (Ziffer 2.5.2 Absatz 4 Landesentwicklungsplan Schleswig -Holstein 2010) erforderlich sind. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung ist Folgendes festzustellen: Der Bedarf und die wohnbauliche Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg entfallen überwiegend auf die Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung, d.h. auf die Zentralen Orte und Stadtrandkerne sowie die Gemeinden mit einer ergänzenden überörtlichen Versorgungsfunktion. Im Zeitraum 2010 bis 2015 sind hier rund 67% aller neuen Wohnungen im Kreis Schleswig-Flensburg entstanden. Für diese Kommunen gilt der wohnbauliche Entwicklungsrahmen nicht. Sie können und sollen sich ohne quantitative Begrenzungen weiter entwickeln . Von den Gemeinden im Kreis, die den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen des Landesentwicklungsplans 2010 zu beachten haben, hat nach den aktuellsten Zahlen der Bautätigkeitsstatistik bislang nur die Gemeinde Wanderup den Rahmen von 10% überschritten. Alle anderen Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte im Kreis Schleswig-Flensburg sind, haben den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen noch nicht voll ausgeschöpft und können in den nächsten Jahren weitere neue Wohnungen bauen. 3. Ist oder wird genannte Bevölkerungsvorausberechnung nach Ansicht der Landesregierung die Grundlage für die konkreten Stadt-Umland-Planungen und wenn ja, wie ist der entsprechende Zeitplan? Gemäß Ziffer 2.5.2 Abs. 5 Landesentwicklungsplan ist in interkommunalen Vereinbarungen (u. a. in Stadt-Umland-Bereichen) der Umfang der wohnbaulichen Entwicklung aus der jeweils aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistikamtes Nord für die Kreise und kreisfreien Städte abzuleiten. Dies gilt daher auch für den Stadt-Umland-Bereich Flensburg (siehe auch Antwort zu Frage 1). Eine konkrete Zeitplanung für die Stadt-Umland-Planung existiert momentan nicht, da die gemeinsame Wohnraumvereinbarung von den Umlandgemeinden gekündigt wurde und Ende 2015 ausgelaufen ist. Es gibt Bestrebungen von Seiten der Stadt Flensburg, die Kooperation wieder aufleben zu lassen, Drucksache 18/4516 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 die allerdings noch nicht zu einem konkreten Ergebnis geführt haben. Die Landesplanung begleitet diesen Prozess. Aus Sicht der Landesregierung wäre es sehr wünschenswert, wenn die Stadt-Umland-Planung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit wieder aufgenommen wird.