SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4517 18. Wahlperiode 2016-08-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Geplante Ölbohrungen im Wattenmeer 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes, wonach § 6 Abs. 3 Nr. 6 NPG sich nicht nur auf die Gewinnungs-, sondern auch auf die Aufsuchungstätigkeit von Öl erstrecke (Umdruck 16/3281)? Bitte begründen. Die Landesregierung unterzieht dies derzeit einer intensiven rechtlichen und fachlichen Prüfung. 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes, wonach Bohraktivitäten auch nicht durch einen Rückgriff auf die Generalermächtigung in § 6 Abs. 4, Abs. 6 NPG genehmigungsfähig seien? Soweit es sich um Erdölbohrungen handelt, wird die Auffassung geteilt, dass die Regelung im Nationalparkgesetz in § 6 Abs. 3 Nr. 6 abschließend ist. 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes, wonach bei beantragten Bohrungen vom Festland aus, die in das Gebiet des Nationalparks hineinführen, vor Zulassung eines Betriebsplans durch das Landesbergamt eine positive Entscheidung der für den Nationalpark zuständigen Behörde nach § 6 Abs. 4 NPG vorliegen müsse? Eine Entscheidung nach § 6 Abs.4 NPG durch die für den Nationalpark zuständige Behörde ist dann nicht erforderlich, wenn eine Beeinflussung des Nationalparks durch die vorgesehenen Aktivitäten bei einer Bohrung im tiefen Untergrund vom Festland aus sicher ausgeschlossen werden kann. Drucksache 18/4517 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls eine Gesetzesinitiative zur Klarstellung der genannten Vorschriften des Nationalparkgesetzes? Eine Novellierung des Nationalparkgesetzes ist in dieser Hinsicht nicht notwendig. 5. Sind mit Probebohrungen nach Einschätzung der Landesregierung nachhaltige Störungen des Schutzgebiets verbunden? Die Landesregierung geht davon aus, dass bei Probebohrungen erhebliche nachteilige Auswirkungen bzw. erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes und seiner Bestandteile nicht sicher auszuschließen sind. Die Landesregierung sieht daher in Übereinstimmung mit der Vorhabenträgerin, der Deutschen Erdoel AG (DEA), die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe Antwort auf Frage 7). 6. Welche Belange zugunsten von Probebohrungen könnten dem Schutzzweck des NPG gleich- oder höherwertig sein? Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Ist vor der Entscheidung über weitere Bohrungen im Nationalpark eine Umweltverträglichkeitsprüfung beabsichtigt? Wann? Für die derzeitig geplanten drei Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sind von der Vorhabenträgerin Unterlagen für die Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Einzelfalls vorgelegt worden. Diese Unterlagen kommen zu der Einschätzung, dass für jede der drei Bohrungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Behörde hat in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung und dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume im Zuge der nach UVPG vorgesehenen Einzelfallprüfung diese Einschätzung bestätigt.