SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4519 18. Wahlperiode 2016-08-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Illegaler Handel im DarkNet 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele und welche Strafverfahren mit Bezug ins DarkNet in den letzten fünf Jahren in Schleswig-Holstein geführt wurden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Die zur Beantwortung der Anfrage erforderlichen Daten werden statistisch nicht bzw. nicht differenziert erfasst. Das DarkNet ist kein fest umrissener Bereich des Internets, sondern umfasst eine Vielzahl von Netzwerken bzw. Webseiten und stellt somit neben dem DeepWeb und dem VisibleNet eine Teilmenge des Internets dar. Anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) lässt sich lediglich das Tatmittel „Internet" ohne weitere Differenzierung identifizieren. Auch das Vorgangsbearbeitungssystem der Landespolizei (@rtus) ermöglicht keine differenzierte Auswertung im Sinne der Anfrage. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie sich der illegale Handel (z.B. Drogen- und Waffenhandel, Falschgeld, Kinderpornografie u. a.) im DarkNet in den letzten fünf Jahren bundesweit und in Schleswig-Holstein entwickelt hat? Wenn ja, welche und worauf basieren diese Erkenntnisse? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/4519 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die Erkenntnisse der Polizei deuten auf eine starke Zunahme von Aktivitäten im Bereich des illegalen Handels im DarkNet u. a. in den benannten Bereichen hin. In allen benannten Bereichen wurden derartige Ermittlungsverfahren bereits geführt, insbesondere in den letzten zwei Jahren ist deren Anzahl gestiegen. Eine konkretisierende Quantifizierung ist aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nicht möglich. 3. Welche technischen und personellen Ermittlungsmöglichkeiten hat das Land im DarkNet? 4. Wie haben sich in den letzten fünf Jahren die technischen und personellen Ermittlungsmöglichkeiten des Landes Schleswig-Holstein im DarkNet verändert ? Antwort zu den Fragen 3 und 4: Entsprechende Ermittlungen werden durch die Landespolizei durchgeführt. a) Technische Ausstattung: Ermittlungen im DarkNet werden durch die für Cybercrime zuständigen Dienststellen durchgeführt. Eine besondere Ausstattung ausschließlich für Ermittlungen in dem als DarkNet bezeichneten Teil des Internets ist nicht vorhanden. Die technische Ausstattung der Cybercrimedienststellen ist den Aufgaben angemessen und wird fortlaufend den technischen Erfordernissen angepasst . b) Personelle Ausstattung/ Organisation: Anfang 2015 wurde das LKA 23 (Cybercrime/ Digitale Spuren) eingerichtet, um entsprechende Kompetenzen zu bündeln und zu fördern. Für herausragende Fälle - zu denen auch Ermittlungen im DarkNet gehören können - ist hier ein Ermittlungssachgebiet mit 6 Mitarbeitern angegliedert . In dieses Ermittlungssachgebiet wurden 2 zusätzliche Stellen aus anderen Bereichen der Landespolizei verschoben. Darüber hinaus wird die Aufgabe in den kriminalpolizeilichen Dienststellen der Flächenbehörden gesondert wahrgenommen. Eine Quantifizierung der in diesem Bereich insgesamt tätigen Ermittler der Landespolizei ist daher nicht möglich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4519 3 5. Plant die Landesregierung, die Ermittlungskapazitäten bezogen auf illegalen Handel im DarkNet auszubauen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung beobachtet die Entwicklungen im Bereich des Cybercrime , wovon der illegale Handel im DarkNet eine Teilmenge darstellt, aufmerksam und hat aufgrund ihrer Feststellungen zu Beginn des letzten Jahres die in der Antwort 4 b) dargestellten organisatorischen Änderungen vorgenommen. Die Ermittlungskapazitäten im Bereich des Cybercrime werden auch zukünftig sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden. 6. Gibt es zu Ermittlungen im Darknet einen bundesweiten Austausch? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das Problemfeld DarkNet wird neben anderen Themenfeldern auf der jährlich bundesweiten Fachtagung der IuK-Koordinatoren und –Zentralstellen der Staatsanwaltschaften behandelt. Zweimal jährlich wird beim BKA eine Tagung zu Ermittlungen im Internet, zu denen auch das DarkNet gehört, durchgeführt. Auf dieser Tagung findet ein Austausch zwischen den teilnehmenden Bundesländer, dem BKA, der Bundespolizei und dem Zoll statt. Darüber hinaus finden in konkreten Ermittlungsverfahren entsprechende Austausche auf fachlicher Ebene im gebotenen Umfang statt.