SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4522 18. Wahlperiode 2016-08-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Lernbedingungen an der Erich Kästner Gemeinschaftsschule Elmshorn 1. Wie hat sich die Anzahl der Integrationsklassen an der o.g. Schule in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Die Anzahl der Klassen mit inklusionsbedingt reduzierter Klassenstärke („Integrationsklassen “ i.S.d. Fragestellers) ist kein statistisches Merkmal und wird dementsprechend nicht durch das MSB abgefragt. Dem MSB liegen deshalb keine statistisch aufbereiteten Daten aus den letzten 10 Jahren vor. Die Schule konnte auf Nachfrage in diesem konkreten Einzelfall anhand der aufbewahrten Klassenbücher (Aufbewahrungsfrist drei Jahre) folgende Informationen für die letzten drei abgelaufenen Schuljahre sowie das kommende Schuljahr geben. Die Übersicht gibt die Zahl der Klassen mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und zieldifferenter Beschulung pro Jahrgang sowie die Zahl aller Klassen des Jahrgangs an: Drucksache 18/4522 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Schuljahr Jg. 5 Jg. 6 Jg. 7 Jg. 8 Jg. 9 Jg. 10 2016/17 4 | 7 4 | 7 3 | 7 2 | 7 2 | 7 0 | 8 2015/16 4 | 7 3 | 7 2 | 7 2 | 7 2 | 9 0 | 8 2014/15 3 | 7 2 | 6 2 | 7 2 | 9 2 | 9 1 | 7 2013/14 2 | 6 2 | 7 2 | 9 2 | 9 2 | 8 1 | 10 2. Wie hat sich die Anzahl der Integrationskinder in diesen Klassen im gleichen Zeitraum konkret entwickelt? Antwort: Auch die konkrete Zuordnung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (und zieldifferenter Beschulung) in Klassen mit inklusionsbedingt reduzierter Klassenstärke wird statistisch nicht erfasst. Da aus Gründen des Datenschutzes die Klassenbücher keine Daten zu Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf enthalten, kann auch die Frage nach der Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in diesen Klassen für die letzten 10 Jahre nicht beantwortet werden. Auf Nachfrage konnte die Schule in diesem konkreten Einzelfall aber anhand der aufbewahrten Schülerakten (Aufbewahrungsfrist zwei Jahre ) folgende Informationen für die letzten zwei abgelaufenen Schuljahre sowie das kommende Schuljahr geben. Die Übersicht gibt die Zahl der Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf und zieldifferenter Beschulung im Verhältnis zur Größe ihrer Klasse an. Klassen ohne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind nicht aufgeführt. Gesamt = Anzahl Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Verhältnis zur Jahrgangsgröße bzw. Größe der Sekundarstufe I; Klassen mit inklusionsbedingt verringerter Schülerzahl sind unterstrichen (Stand: August 2016): Schuljahr Jg. 5 Jg. 6 Jg. 7 Jg. 8 Jg. 9 Jg. 10 2016/17 4 | 21 4 | 20 1 | 26 1 | 26 4 | 20 3 | 20 1 | 24 6 | 21 5 | 20 1 | 25 5 | 20 3 | 19 6 | 22 6 | 21 6 | 22 5 | 21 4 | 19 4 | 20 4 | 21 Summe 18 | 157 20 | 158 18 | 179 9 | 163 8 | 173 0 | 178 3 2015/16 6 | 21 5 | 20 1 | 25 5 | 20 4 | 20 5 | 21 5 | 20 1 | 26 6 | 22 4 | 20 4 | 19 5 | 21 3 | 19 3 | 19 3 | 21 Summe 21 | 161 17 | 187 8 | 154 8 | 171 6 | 222 0 | 178 2014/15 5 | 20 5 | 20 5 | 19 5 | 21 4 | 19 6 | 20 4 | 20 3 | 21 4 | 20 5 | 22 5 | 18 5 | 21 Summe 15 | 166 9 | 142 10 | 168 7 | 219 10 | 223 5 | 163 3. Wie hat sich die Anzahl der doppelt besetzten Lehrerstunden im gleichen Zeitraum pro Klasse und pro Schüler konkret entwickelt? Antwort: Die Anzahl der doppelt besetzten Lehrerstunden pro Klasse und pro Schüler wird durch das MSB nicht statistisch erfasst. 4. Trifft es zu, dass sich der Status der Schule als 'gebundene Ganztagsschule' in 'teilgebundene' Ganztagsschule verändert hat? Wenn ja, wer hat diese Änderung mit welcher Begründung herbeigeführt und wie wirkt sich dies auf die Stundenzuweisung aus? Antwort: Nein. Die Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule ist gem. § 6 Absatz 3 Schulgesetz (SchulG) eine gebundene Ganztagsschule. Sie hat während der Umwandlung von einer Gesamtschule zu einer Gemeinschaftsschule Bestandsschutz für ihr pädagogisches Nachmittagskonzept bekommen, welches sie damals im Rahmen von Schulkonferenzbeschlüssen gestaltet hatte und bis heute gestaltet. Sie erhält seither ihre Personalressourcen auch für diesen Bereich über das Planstellenzuweisungsverfahren (PZV) der Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Die Schule bezeichnet sich selber im Schulportrait auch als gebundene Ganztagsschule. Eine Veränderung in der Stundenzuweisung im PZV in Bezug auf den Ganztag hat es nicht gegeben. Das PZV insgesamt wird an allen Schulen von Jahr zu Jahr der aktuellen Schülerzahl angepasst . Drucksache 18/4522 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Schule sich in einem sozialen Brennpunkt der Stadt Elmshorn befindet? Wenn ja, möge die Landesregierung beschreiben, welchen Stellenwert die Schule für die gesellschaftliche Entwicklung in Elmshorn einnimmt. Antwort: Gemäß § 30 SchulG und § 4 Schul-Datenschutzverordnung (SchulDSVO) „dürfen [Daten] von den Schulen, den Schulträgern und Schulaufsichtsbehörden erhoben und verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist“. Die dort abschließende Nennung von Merkmalen lässt keine Rückschlüsse auf den sozialen oder finanziellen Status eines Schülers oder seiner Familie zu. Entsprechend liegen dem MSB hierzu keine Erkenntnisse vor.