SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4525 18. Wahlperiode 2016-08-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Bandenkriminalität in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: Die in der Fragestellung gewählte Begrifflichkeit der „organisierten (Banden )Kriminalität“ ist fest definiert: „Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“ In der Vergangenheit wurde in Schleswig-Holstein kein WED-Verfahren geführt , das den Kriterien der organisierten Kriminalität im Sinne der Definition genügte. Vor diesem Hintergrund wird die Anfrage im Lichte der Indizien für Serien-und Bandenkriminalität bzw. professionelle Tätergruppierungen beantwortet . Zum Erkennen von Bandenstrukturen werden neben dem rechtlich geforderten Zusammenschluss von mindestens drei Personen für eine gewisse Dauer auch Indizien wie u.a. die professionelle Planung, die arbeitsteilige Vorgehensweise, das überörtliche/ internationale Agieren, das Vorhalten von Logistikern/ Residenten und das Kommunikationsverhalten herangezogen. Drucksache 18/4525 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Das Landeskriminalamt (LKA) hat im Zuge der Auswertung zum Landeskonzept WED solche Indizien bei Tätergruppierungen aus Serbien, Chile, Albanien und Rumänien festgestellt. 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, die auf eine organisierte Bandenkriminalität im Zusammenhang mit Wohnungseinbruchsdiebstahl in Schleswig-Holstein hinweisen? Wenn ja, welche und liegen Erkenntnisse zur Nationalität der festgestellten Täter vor? Antwort: Die Forschung bietet noch keine abschließend gesicherte Erkenntnislage hinsichtlich der Täterstruktur im Deliktsbereich des Wohnungseinbruchdiebstahls. Da der Anteil der nicht aufgeklärten Taten in diesem Deliktsbereich sehr hoch ist, liegen über den Großteil der Täter/innen weiterhin keine empirischen Ergebnisse vor. Wissenschaftliche Untersuchungen haben zum Ergebnis, dass der überwiegende Teil der ermittelten und später rechtskräftig verurteilten Täter zum Zeitpunkt der Tat häufig bereits vorgeahndet war und nahezu die Hälfte der verurteilten Personen die Tat mit mindestens einer weiteren hierfür verurteilten Person gemeinschaftlich begangen hat. In Teilen geht die Forschung wie auch die Landespolizei aufgrund der geführten Ermittlungen davon aus, dass ein Großteil der nicht aufgeklärten Wohnungseinbrüche durch organisierte Banden aus dem Ausland begangen wird. Diese These wird gestützt durch die polizeiliche Feststellung, dass nach erfolgten Festnahmen derartiger Tätergruppierungen mit anschließenden Inhaftierungen die Wohnungseinbruchzahlen in den betroffenen Regionen stark rückläufig waren. Ein großer Anteil der nichtgeklärten Wohnungseinbrüche wird professionell agierenden Tätergruppen insbesondere vom Westbalkan zugerechnet. Die hohe Versuchsquote im Bereich der Wohnungseinbrüche (2015: 41,2% aller Taten), weist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ebenfalls auf professionell agierende Täter hin. Viele Festgenommene sind nach kriminalistischer Erfahrung für eine Vielzahl von Taten verantwortlich, sie können aber gemäß den strengen kriminalstatistischen Regularien nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst werden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für das Jahr 2015 bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) einen Schwerpunkt bei den Staatsangehörigkeiten albanisch (65 TV), serbisch (28 TV) und polnisch (23 TV) aus. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4525 3 Staatsangehörigkeit Anzahl Tatverdächtige > 2 albanisch 65 serbisch 28 polnisch 23 türkisch 18 georgisch 14 kosovarisch 13 rumänisch 11 bulgarisch 8 bosnisch-herzegowinisch 7 algerisch 4 kroatisch 4 litauisch 4 marokkanisch 4 russisch 4 ungeklärt 4 chilenisch 3 iranisch 3 montenegrinisch 3 slowenisch 3 ukrainisch 3 übrige Staatsangehörigkeit 23 Der Fokus der Landespolizei ist insbesondere auf überregionale und reisende/ international agierende Täter gerichtet. Von erheblicher Bedeutung ist das frühzeitige Erkennen dieser Tätergruppen und die Identifizierung eines WED als Serien- und/ oder Bandendelikt. Die im Rahmen des WED-Konzeptes bei der zentralen Auswertung des Landeskriminalamtes festgestellten tatrelevanten Personen stammen zu fast 2/3 vom Westbalken (Albanien, Serbien, Kosovo), ca. 1/6 der tatrelevanten Personen stammen aus Osteuropa (Rumänien, Polen.) 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele der Wohnungseinbrüche in Schleswig-Holstein durch organisierte Banden und/oder durch sogenannte reisende Tätergruppen verübt worden sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Eine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung ist mit Hilfe der Polizeilichen Kriminalstatistik derzeit nicht möglich. Zum 01.01.2016 wurde durch die Einführung von zwei neuen Schlüsselnummern in die PKS die Auswertung von WED-Taten als Bandendelikt ermöglicht. Die Erfassung eines Tatverdächtigen in der PKS und damit die Zählung als aufgeklärter Fall in der PKS setzen jedoch einen hinreichenden Tatverdacht als Ergebnis der Ermittlungen voraus. Eine statistisch hinterlegte Aussage ist erst 2017 möglich.