SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4528 18. Wahlperiode 16-08-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Gemeinsamer "Nordtarif" mit Hamburg und Niedersachsen 1. Seit wann genau verfolgt die Landesregierung das Ziel, einen gemeinsamen Nordtarif mit Hamburg und Niedersachsen zu realisieren? Ging die Initiative von Schleswig-Holstein aus? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt die Tarifkooperation in Norddeutschland zu stärken. Dabei soll auch Niedersachsen mit einbezogen werden. Seit Jahren ist die Landesregierung aktiv, die Tarife im Verkehrsraum Hamburg und Schleswig-Holstein einfacher und durchgängiger zu gestalten. 2002 kam es zur Erweiterung des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) in die vier Randkreise von Hamburg, seit 2005 gilt im ganzen Land der Schleswig- Holstein Tarif (SH-Tarif). Damit wurde der politischen Forderung aus den 90er Jahren „Ein Fahrschein, ein Fahrplan, ein Tarif“ in Schleswig-Holstein entsprochen . Seit Ende 2014 gibt es auch in Schleswig-Holstein mit dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH) eine vergleichbare Organisation zum HVV auf Landesebene. Der HVV und die Hamburger Senatsverwaltung sind in diese Prozesse sowohl administrativ als auch politisch immer eingebunden gewesen. 2. Welche konkreten Vorteile soll dieser Nordtarif den Kunden in Schleswig- Holstein bringen? Bitte erläutern. Drucksache 18/4528 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs ist nicht kostenfrei. Fahrgeldeinnahmen tragen rund zur Hälfte zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs bei. Die Höhe der Fahrgelder wird in einem Tarif geregelt. Für die Fahrgäste ist wichtig, dass dieser Tarif günstig, einfach und durchlässig (eine Fahrkarte für Bus und Bahn) ist. Der SH–Tarif gilt in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei Fahrten im Binnenverkehr der vier hamburger Randkreise und in Hamburg gilt der HVV-Tarif. Ziel einer engeren norddeutschen Tarifkooperation soll sein, die nach wie vor empfundenen Barrieren zwischen den Tarifgebieten so weit wie möglich abzubauen . 3. Wann rechnet die Landesregierung mit einer Umsetzung? Antwort: Da bei solchen Prozessen immer auch berechtigte Einzelinteressen der Verkehrsunternehmen oder der kommunalen Aufgabenträger zu berücksichtigen sind, ist die zeitliche Umsetzung abhängig vom Einigungswillen der Beteiligten und von den finanziellen Möglichkeiten der Gestaltung solcher Prozesse. 4. Mit welchen (Mehr-)Kosten rechnet das Land pro Jahr und wie sollen diese finanziert werden? Bitte erläutern. Antwort: Bei der Einführung des SH-Tarifes wurden übergangsweise Tarifsubventionen vorgenommen, immer mit dem Ziel, einen einheitlichen Tarif zu realisieren . Die Einführung des SH-Tarifes wurde durch Regionalisierungsmittel finanziert . Grundsätzlich sollen solche Subventionen nicht zu dauerhaften Finanzierungen führen. Mittlerweile kommt der SH-Tarif ohne solche Übergangsfinanzierungen aus. Derzeit wird die Hintergrundstruktur des SH-Tarifes weiter digitalisiert. Nach Abschluss dieser Digitalisierung (Projektname „Tarif 2.0“) ist es grundsätzlich einfacher möglich, Modellierungen im Tarif vorzunehmen, auch auf einzelnen Relationen zwischen dem SH-Tarif und dem HVV-Tarif. Finanziert werden sollen auch diese Maßnahmen aus Regionalisierungsmitteln. 5. Wann haben welche Gespräche auf welcher Ebene dazu mit Hamburg und Niedersachsen stattgefunden? Was haben diese ergeben? Antwort: Zu den bisherigen Aktivitäten siehe Antwort auf Frage 1. Darüber hinaus haben erste Gespräche aus Staatssekretärs- bzw. Staatsratsebene mit Hamburg und Niedersachsen stattgefunden. Noch im Jahr 2016 sollen Verhandlungen auf Minister- bzw. Senatorenebene geführt werden. Dabei wird besonders auch die niedersächsische Landesregierung mit einbezogen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4528 3 6. Gibt es zum Nordtarif bereits einen Beschluss des Kabinetts? Wenn ja, was beinhaltet dieser? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bereits im Landesweiten Nahverkehrsplan, der vom Kabinett verabschiedet und dem Landtag zur Kenntnis gegeben wurde, sind entsprechende Aussagen zur zukünftigen Gestaltung der Tarife enthalten. 7. Gibt es in anderen Teilen der Bundesrepublik bereits ähnliche Modelle? Wenn ja, wo? Unterschiedliche Tarifkooperationen gibt es bundesweit überall auch über Ländergrenzen hinweg. Sehr unterschiedlich ist der Grad der Kooperation und die Größe der Tarifverbünde. Am weitest gehenden ist der gemeinsame Tarif zwischen Brandenburg und Berlin. Dort gilt der Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) in Berlin und Brandenburg gleichermaßen. Der Grad der Verflechtung zwischen dem SH-Tarif und dem HVV-Tarif, d.h. zwischen zwei unabhängigen Tarifen, ist im bundesweiten Vergleich einzigartig .