SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4529 18. Wahlperiode 16-08-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Geplante Ortsumgehungen im Kreis Herzogtum Lauenburg 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Planung der Ortsumgehungen in Geesthacht, Ratzeburg, Schwarzenbek, Lauenburg-Ost und Lauenburg- Nord? Antwort: B 5 Ortsumgehung Geesthacht Die Ortsumgehung (OU) Geesthacht befindet sich in der Genehmigungsplanung . Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) stellt derzeit den Feststellungsentwurf auf. B 208 Ortsumgehung Ratzeburg Die Vorplanung ist abgeschlossen. Die Voruntersuchung wurde zur Linienabstimmung dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 4. Juni 2015 zur Zustimmung vorgelegt. B 209 Ortsumgehung Schwarzenbek Die OU Schwarzenbek ist gemäß des am 3. August 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in die Bauabschnitte (BA) 2. BA (von der Bundesstraße (B) 404 bis zur Kreisstraße (K) 17) und 3. BA (von der K 17 bis zur B 209) unterteilt. Im Rahmen der Planfeststellung befindet sich der 2. BA im Planänderungsverfahren. Die Auslegung fand vom 8. Juni 2016 bis zum 8. Juli 2016 statt. Die Einwendungsfrist endete am 5. August 2016. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für den 2. BA werden die Planungsarbeiten für den 3. BA aufgenommen. Drucksache 18/4529 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 B 209 Ortsumgehung Lauenburg-Ost und B 5 Ortsumgehung Lauenburg- Nord Für die Ortsumgehungen wurden angesichts der bisher nachrangigen Einstufung im Bedarfsplan 2004 (weiterer Bedarf mit Planungsrecht) keine Planungsarbeiten durchgeführt. 2. Wann sollen die einzelnen Baumaßnahmen für die Ortsumgehungen in Geesthacht, Ratzeburg, Schwarzenbek, Lauenburg-Ost und Lauenburg-Nord beginnen und wann sollen diese beendet sein? Antwort: Der Realisierungszeitraum der genannten Maßnahmen ist abhängig von der Erlangung eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel durch den Bund. 3. Welche Gründe hat die Landesregierung für die Aufnahme der Ortsumgehungen Geesthacht, Ratzeburg, Schwarzenbek, Lauenburg-Ost und Lauenburg -Nord in den Bundesverkehrswegeplan bei der Bundesregierung vorgebracht ? Antwort: Die vom Land angegebenen umfassenden Gründe zur Anmeldung der Maßnahmen im BVWP 2030 stehen im Projektinformationssystem des BMVI unter www.bvwp-projekte.de zur Verfügung. 4. Mit welchen Gesamtkosten und mit welcher Kostenbeteiligung des Landes plant die Landesregierung für den Ausbau der jeweiligen Ortsumgehungen in Geesthacht, Ratzeburg, Schwarzenbek, Lauenburg-Ost und Lauenburg- Nord? Antwort: Die Sicherstellung der Finanzierung zur baulichen Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch den Bund. Die voraussichtlichen Gesamtinvestitionen der Maßnahmen sind im BVWP 2030 aufgeführt. 5. Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der Ortsumgehungen Geesthacht, Ratzeburg, Schwarzenbek, Lauenburg-Ost und Lauenburg-Nord in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans auf die personelle Ausstattung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein? Antwort: Die Landesregierung verfolgt das Ziel, alle im neuen BVWP 2030 für Schleswig -Holstein enthaltenen Vorhaben im vorgegebenen Zeitraum planerisch vorzubereiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Planung von Verkehrsinfrastrukturprojekten einer Vielzahl externer nicht von der Landesregierung zu beeinflussender Faktoren unterliegt. Insofern erfolgt im LBV.SH eine fortlaufende Anpassung der Planungskapazitäten je nach Umfang und Komplexitätsgrad der Projekte.