SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4531 18. Wahlperiode 16-08-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ausbau der AKN-Linie A1 zur S21 1. Wann genau sind die Planfeststellungsbeschlüsse in Hamburg und Schleswig- Holstein für dieses Projekt erfolgt bzw. wann genau sollen diese erfolgen? Antwort Das Planfeststellungsverfahren für den Bereich Hamburg hat bereits begonnen. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Zeitraum vom 06.06.2016 bis zum 05.07.2016. Für den Bereich Schleswig-Holstein ist geplant, das Verfahren zum Ende der Sommerferien 2016 zu beginnen. 2. Welche Verzögerungen hat es bei der Planung aus welchen Gründen gegeben? Bitte erläutern. Antwort Bisher sind keine Verzögerungen entstanden, sodass sich das Projekt weiterhin im Zeitplan befindet. 3. Mit welchen Planungs- und mit welchen Baukosten rechnet die Landesregierung und aus welchen Mitteln sollen diese bezahlt werden? Bitte erläutern. Antwort Insgesamt wird mit einem Investitionsvolumen von rd. 90 Mio. € gerechnet. Darin enthalten ist eine Planungskostenpauschale i.H. von 20%. Die Finanzierung soll über das Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetz sowie Regionalisierungsmittel erfolgen. Drucksache 18/4531 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Welche Kostensteigerungen hat es im Zuge der Planung bzw. durch die Verzögerungen bei der Planung gegeben? Bitte erläutern. Antwort Eine aktualisierte Kostenschätzung wird erst zum Ende des Planfeststellungsverfahrens erstellt, wenn alle durch das Verfahren ggf. entstandenen Änderungen in der Planung berücksichtigt wurden. 5. Für welche Variante ("Mitfall") haben sich die Landesregierungen aus welchen Gründen entschieden bzw. warum wurden die anderen Varianten verworfen? Bitte erläutern. Antwort Gewählt wurde die Variante mit einer durchgehenden Zweigleisigkeit, Elektrifizierung durch Oberleitung und Durchbindung der (bestehenden) S21 nach Kaltenkirchen . Dieser Mitfall weist den höchsten verkehrlichen Nutzen (kürzeste Gesamtfahrzeit und größtes Fahrgastpotential) sowie die größte Betriebsstabilität auf. 6. Inwieweit wurden die betroffenen Anwohner bisher über die Planungen informiert bzw. welche Maßnahmen zur Information der betroffenen Anwohner sind noch wann geplant? Bitte erläutern. Antwort Im Rahmen der Planungen haben bisher umfangreiche informelle und formelle Öffentlichkeits-/Beteiligungsverfahren stattgefunden, u. a. mit der Bürgerinitiative in Ellerau. Hinzu kam ein Besuch des Ministers in Ellerau am 20.10.2015 sowie im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Informationsveranstaltungen in Henstedt-Ulzburg am 25.11.2015, in Hamburg-Schnelsen am 10.11.2015 und in Ellerau am 13.10.2015. In der Zeit vom 06.06.2016 bis 05.07.2016 lagen im Rahmen des Auslegungsverfahrens die Planfeststellungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 1 der Freien und Hansestadt Hamburg zur Einsicht aus. Die Aufnahme des Planfeststellungsverfahrens für den in Schleswig-Holstein liegenden Bauabschnitt - beginnend mit der Planauslegung, dem Einwendungszeitraum und der Anhörung - ist ab dem Ende der Sommerpause 2016 geplant. 7. Wie viele private Grundstücke werden an welchen Streckenabschnitten inwiefern für die Realisierung des Projektes benötigt? Gab es mit den Eigentümern bereits Gespräche über einen Verkauf bzw. eine Entschädigung bzw. wann ist dies geplant ? Antwort Zur Umsetzung des Verfahrens müssen Flächen erworben, für eine vorübergehende Nutzung bereitgestellt und dinglich gesichert werden. Die dingliche Belastung von Flächen bezieht sich nahezu ausschließlich auf die Freihaltung von Sicherheitsabständen zur Verstärkerleitung. Die Zahl der betroffenen privaten Grundstücke und Eigentümer beträgt in der Freien und Hansestadt Hamburg 28, in Schleswig-Holstein sind 202 private Grundstücke und 157 Eigentümer betroffen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4531 3 Derzeit wird zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein das Verfahren zur Aufnahme von Verkaufs- bzw. Entschädigungsverhandlungen abgestimmt. Im Anschluss sollen dann konkrete Verkaufsbzw . Entschädigungsgespräche geführt werden. 8. Inwieweit sind die betroffenen Städte und Gemeinden sowie Kreise in die Planungen einbezogen worden? Bitte erläutern. Antwort Die betroffenen Städte und Gemeinden werden mit ihren Fachbehörden in der Abstimmung in den verschiedenen Planungsphasen stets berücksichtigt und das Vorhaben auf seine Genehmigungsfähigkeit überprüft. 9. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Bahnübergang in Ellerau? Bitte erläutern. Antwort Der Bahnübergang Bahnstraße in Ellerau wird im Rahmen der Ausbaumaßnahmen angepasst. Dabei wird auch die Schrankenschließzeit optimiert bzw. verkürzt .