SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4533 18. Wahlperiode 16-08-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Förderung von Unternehmensgründungen in Schleswig-Holstein 1. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung hinsichtlich einer verbesserten Zusammenarbeit zu Unternehmensgründungen mit staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein, der Investitions- und Förderbank AöR (IB.SH) sowie zu Erhebungen von Daten mit dem Statistikamt Nord? Bitte erläutern. Antwort: Die Zusammenarbeit der Landesregierung mit allen Hochschulen des Landes ist im Bereich von Ausgründungen aus dem Hochschulbereich weiter intensiviert worden. Unter Mitwirkung der Hochschulen ist ein Gründungsstipendium entwickelt worden, das seit Januar 2016 Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit guten Geschäftsideen zur Verfügung steht. Die Maßnahme „Gründungsstipendium Schleswig-Holstein“ ist mit einem Finanzvolumen von 1 Mio. Euro ausgestattet und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Neben dem Stipendium, das dem Lebensunterhalt dient, erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Arbeitsplatzinfrastruktur und eine Betreuung durch Hochschullehrkräfte. Die Förderung zielt ab auf die Entwicklung von Geschäftsideen und Businessplänen. Neben anderen Institutionen ist auch die IB.SH Träger der Maßnahme. Das Gründerstipendium schafft gute Voraussetzungen , für das Gründungvorhaben weitere Mittel zu akquirieren, z.B. aus dem Seed- und Start-up Fonds II. Mit der IB.SH ist unter Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesell- Drucksache 18/4533 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 schaft Schleswig-Holstein (MBG) der Seed- und Start-up Fonds II entwickelt worden, der seit dem 1. Juli 2015 innovativen Gründerinnen und Gründern zur Verfügung steht. Der Beteiligungsfonds ist ein wirkungsvolles Anschubinstrument , da bereits in einer frühen Gründungsphase Finanzmittel angeboten werden können, in der innovative Gründerinnen und Gründer in der Regel noch keine Kreditmittel erhalten. Der Fonds hat ein Volumen von 12 Mio. Euro und soll bis 2021 ausfinanziert werden. Die IB.SH hat am 1. Juli 2016 das IB.SH Innovationsdarlehen gestartet. Das Darlehen kann auch von innovativen Start-ups in Anspruch genommen werden und bietet eine Haftungsfreistellung und günstige Finanzierungsbedingungen . Das Programmvolumen beträgt 10 Mio. Euro. Die IB.SH hat zudem am 1. März 2016 gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB.SH) ein Kombiprogramm Gründung und Nachfolge in Schleswig-Holstein aufgelegt. Damit bündeln beide Förderinstitute ihre jeweiligen Kernkompetenzen für Gründerinnen und Gründer und zur Umsetzung von Nachfolgeregelungen erstmals in einem Förderprogramm. Dadurch wird das Antragsverfahren der Hausbanken verschlankt, ferner werden die Transaktionskosten signifikant gesenkt. Hierdurch wird eine gute Voraussetzung geschaffen, dass Kreditinstitute auch kleinere Existenzgründungsvorhaben und Nachfolgeregelungen mitfinanzieren. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie greift zur statistischen Darstellung des Gründungsgeschehens vorzugsweise auf die Daten des Institutes für Mittelstandsforschung Bonn zurück, die auf den Gewerbeanmeldungen im Rahmen der Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes bzw. den Auswertungen der Finanzverwaltungen der Länder basieren. 2. Wie plant die Landesregierung Unternehmensgründungsinitiativen und Unternehmensgründungen bis zum Ende der Legislatur zu fördern und ggf. zu finanzieren? Bitte erläutern. Antwort: Die Landesregierung stellt über ihre Förderinstitute für Unternehmensgründungen ein breites Angebot an unterschiedlichen Finanzierungsmitteln in Form von Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen zur Verfügung. Diese Förderangebote wurden bzw. werden laufend aktualisiert und veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Siehe auch Antwort zu Frage 1. Die Existenzgründungsförderung für Arbeitslose ist in den letzten Jahren zu einem viel beachteten Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und auch in Schleswig-Holstein geworden. Dabei erfolgt die Förderung von Existenzgründungen sowohl aus Mitteln des Bundes als auch des Landes. Mit der Aktion A3 des Landesprogramms Arbeit unterstützt die Landesregierung seit Herbst 2014 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Existenz- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4533 3 gründung aus der Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit, insbesondere von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III. Die geförderten fünf Projekte geben an 20 Standorten Gründungswilligen mit Coaching und Qualifizierungsangeboten die notwendige Unterstützung und Begleitung in der Vorgründungsphase. Die aktuelle Bewilligungsrunde läuft bis zum 31.12.2016. Eine Verlängerung bis zum Ende der EU-Strukturperiode 2020 ist beabsichtigt. Außerdem befindet sich zurzeit ein Vernetzungsprojekt in Vorbereitung, das die Einrichtungen der Hochschulen zur Gründungsunterstützung und alle hochschulnahen Initiativen miteinander verbinden soll. Ziel des Projekts ist es, unternehmerisches Denken und Handeln in Schleswig-Holstein zu befördern und zu verstärken. 3. Wie hoch waren die finanziellen Mittel in den letzten fünf Jahren, die für die Förderung und Finanzierung von Unternehmensgründungsinitiativen und Unternehmensgründungen zur Verfügung gestanden haben? Bitte erläutern. Antwort: Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die durchgeführten Finanzierungen der Förderinstitute IB.SH, BB.SH und MBG für Existenzgründungen und Nachfolgeregelungen. Die Finanzierungsinstitute planen jährlich ihre Geschäftsvolumen und Förderaktivitäten in Abhängigkeit relevanter Parameter wie der konjunkturellen Entwicklung, der unterstellten Nachfrage nach Finanzierungsprodukten , der Vorjahresentwicklung etc.. Aussagefähig sind indessen die tatsächlich bewilligten Finanzierungsvolumen, die nachstehend dargestellt werden. Kein Antrag ist aufgrund fehlender finanzieller Mittel von den Förderinstituten abgelehnt worden. Nachfolge- Neugründungen regelungen Anzahl öffentl. FV* 1 Anzahl öffentl. FV* 1 2015 246 16.807 93 16.213 2014 213 14.089 98 14.860 2013 232 13.120 75 14.613 2012 224 14.454 85 11.915 2011 232 13.039 100 15.702 Gesamt 1.147 71.509 451 73.303 *1 öffentliches Finanzierungsvolumen in T€ Drucksache 18/4533 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Aus dem Zukunftsprogramm Arbeit der Landesregierung stellt sich für die Aktionen A3 „Existenzgründungsprojekte aus der Arbeitslosigkeit“ und A4 „Projekte zur Vorgründungsberatung aus Beschäftigung“ (Aktion lief Ende 2013 aus) die Mittelplanung wie folgt dar. Die Förderungen aus dem Zukunftsprogramm Arbeit sind bereits abgeschlossen. –(Stand Juni 2016) Jahr Mittelkontingent Gesamt Mittelkontingent A3 Mittelkontingent A4 2011 2.009.424,03 € 1.946.424,03 € 63.000,00 € 2012 1.370.961,05 € 1.303.372,08 € 67.588,97 € 2013 1.889.228,39 € 1.827.322,55 € 61.905,84 € 2014 1.710.126,19 € 1.667.636,19 € 42.490,00 € 2015 286.339,21 € 286.339,21 € 0,00 € Gesamt 7.266.078,87 € 7.031.094,06 € 234.984,81 € Im Landesprogramm Arbeit stellt sich in der Aktion A3 „Existenzgründungsprojekte aus der Arbeitslosigkeit“ die Mittelplanung gegenwärtig wie folgt dar:(Stand 1.8.2016): Jahr Mittelkontingent 2014 33.972,18 € 2015 889.980,28 € 2016 1.745.831,69 € Gesamt 2.669.784,15 € 4. Inwiefern sind die Mittel zur Förderung und Finanzierung von Unternehmensgründungsinitiativen und Unternehmensgründungen abgerufen worden? Bitte erläutern. Antwort: Die in der ersten Tabelle unter Frage 3. dargestellten Finanzierungsvolumina entsprechen den abgerufenen Mitteln. Abgerufene Mittel aus den Existenzgründungsprojekten des Zukunftsprogramm Arbeit (Stand 01.06.2016): Jahr Mittelauszahlungen Gesamt Mittelauszahlungen A3 Mittelauszahlungen A4 2011 2.009.424,03 € 1.946.424,03 € 63.000,00 € 2012 1.370.961,05 € 1.303.372,08 € 67.588,97 € 2013 1.889.228,39 € 1.827.322,55 € 61.905,84 € 2014 1.435.922,52 € 1.401.772,02 € 34.150,50 € 2015 189.208,58 € 189.208,58 € 0,00 € Gesamt 6.894.744,57 € 6.668.099,26 € 226.645,31 € Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4533 5 Abgerufene Mittel aus den Existenzgründungsprojekten des Landespro- gramms Arbeit (Stand 01.08.2016): Jahr Mittelauszahlungen 2014 33.972,18 € 2015 889.980,28 € 2016 439.558,77 € Gesamt 1.363.511,23 € 5. Welche Gründerwettbewerbe und Gründerpreise werden nach Kenntnis der Landesregierung in Schleswig-Holstein ausgeschrieben und inwieweit beteiligt sich das Land an diesen? Antwort: Der „Ideenwettbewerb Schleswig-Holstein“ findet unter der Schirmherrschaft des Wirtschaftsministers und Mitfinanzierung und Organisationsbeteiligung des Wirtschaftsministeriums statt. Die Veranstaltung ist mittlerweile eine anerkannte feste Größe in der innovativen Szene des Landes. Bislang sind sechs Wettbewerbe mit unterschiedlichen Hochschulen im Zwei- Jahres-Turnus durchgeführt worden. Am 7. November 2016 wird eine weitere Veranstaltung von der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig -Holstein (WTSH) gemeinsam mit der Fachhochschule Kiel durchgeführt. Mit dem Wettbewerb wirbt Schleswig-Holstein um innovative Ideen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die eine Umsetzbarkeit in der Wirtschaft erkennen lassen. Weitere Wettbewerbe unter der Schirmherrschaft des Wirtschaftsministers: Projekt „Junior“ (Junge Unternehmen initiieren organisieren realisieren ). Organisation durch die IB.SH im Rahmen des „Deutschen Gründerpreises für Schüler“ des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gGmbH. Schülerwettbewerb „Aufbruch“ der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Business-Plan-Wettbewerb). Lübecker Nachrichten Existenzgründerpreis, gestiftet von Juwelier Mahlberg, Lübeck, als regionaler Wettbewerb, mit dem der Unternehmergeist in der Region gefördert werden soll. Darüber hinaus gibt es weitere (regionale) Wettbewerbe wie z.B. den Gründerpreis der Sparkasse zu Lübeck oder Gründercup der Region Kiel (Aufzählung nicht abschließend).