SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4536 18. Wahlperiode 2016-08-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Maßnahmen des technischen Einbruchsschutzes 1. Wie viele versuchte Wohnungseinbrüche wurden in den Jahren 2013 bis 2015 in Schleswig-Holstein registriert? Antwort: Die Zahlen wurden der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) entnommen. 2013: 3.037 Fälle 2014: 3.085 Fälle 2015: 3.485 Fälle. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Anträge auf Zuschüsse der KfW zu Maßnahmen des technischen Einbruchsschutzes (Programm Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz) in Schleswig-Holstein gestellt wurden ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Anträge auf Zuschüsse zu Maßnahmen des technischen Einbruchschutzes in Schleswig- Holstein der KfW gestellt wurden. Grund hierfür ist, dass die Maßnahmen zum Einbruchschutz als Zuschussförderung eine von mehreren Maßnahmen, auch als Kombinationsmöglichkeit, im Zuschussprogramm Altersgerecht Umbauen darstellen und die KfW hierzu keine Auswertungen auf Bundeslandebene vornimmt . Drucksache 18/4536 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Für das gesamte Zuschussprogramm Altersgerecht Umbauen, einschließlich der Maßnahmen zum Einbruchschutz, liegen laut Förderbericht1 der KfW mit Stand zum 30.06.2016 folgende Zahlen für Schleswig-Holstein vor: SH 0/01 bis 31/12 2015 01/01 bis 30/06 2016 Anzahl Mio Euro Gef. WE Anzahl Mio Euro Gef. WE Altersgerecht Umbauen Zuschuss 571 1 607 1.378 1 1.440 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie hoch die durchschnittliche Fördersumme bei diesen Anträgen war? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie hoch die Fördersumme insgesamt war? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. Laut Förderbericht der KfW, s. Tabelle in Antwort zu Frage 2, liegt die Fördersumme für das Programm Altersgerecht Umbauen einschließlich der Maßnahmen zum Einbruchschutz im Zeitraum Januar 2016 bis Juni 2016 bei einer Million Euro. 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, welche Einzelmaßnahmen zum Einbruchsschutz wie oft in Schleswig-Holstein gefördert wurden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz wie häufig in Schleswig-Holstein gefördert wurden. Eine Auswertung der KfW2 aufgrund einer Stichprobenauswertung von 253 Anträgen im Zeitraum 25.04.-04.05.2016 zeigt folgenden Trend für Gesamtdeutschland : Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (54%) Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren (24%) Einbau von Nachrüstsystem für Fenster (13%) Bundeslandspezifische Auswertungen werden nicht angegeben. 1 Förderreport KfW Bankengruppe, Stichtag 30.06.2016; Neuzusagen Bundesländer auf Programmebene , Schleswig-Holstein, 01.01.2015 bis 30.06.2016, S. 20 2 Manuela Strauch, „KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ – Erfolgreich am Markt, S. 10, Symposium „Energetische und altersgerechte Gebäudesanierung“ Berlin, den 16. Juni 2016. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4536 3 6. Plant die Landesregierung, sich für eine Verlängerung und finanzielle Aufstockung des KfW-Programms zum Einbruchschutz einzusetzen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Grundsätzlich ist die Landesregierung in die Programmplanungen der KfW nicht eingebunden. Nach Ansicht der Landesregierung besteht weiterhin Bedarf zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz. 7. Plant die Landesregierung, sich für eine Erweiterung des KfW-Programms zum Einbruchschutz auf private Neubauten einzusetzen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, die Mindestinvestitionssumme KfW-Programm zum Einbruchschutz auf 500 Euro abzusenken? Bitte begründen. Antwort: Der Vorschlag, die Mindestinvestitionssumme des KfW-Programms zum Einbruchschutz auf 500 Euro abzusenken, ist der Landesregierung nicht bekannt. Nach jetziger Bewertung würde eine Absenkung für nicht erforderlich gehalten , da wirksame Maßnahmen zum Einbruchschutz gemäß den geforderten Sicherheits- und Qualitätsstandards der KfW eine Mindestinvestition von 500 Euro überschreiten dürften. Eine weitere Evaluation des Programms durch die KfW bleibt abzuwarten.