SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4537 18. Wahlperiode 17. Aug. 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Anlauf- und Beratungsstellen "Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe" Vorbemerkung des Fragestellers: Über den Nachtrag zum Haushaltsplan 2016 wurde im Einzelplan 10 12 ein neuer Titel 684 24 „Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen für die Errichtung von Anlauf- und Beratungsstellen ‘Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe‘“ eingerichtet. In der Bemerkung zu diesem Titel heißt es: „Um eine flächendeckende Ausstattung mit Anlauf- und Beratungsstellen zu erzielen, sollen auch kreisweit tätige Vereine und Verbände potenzielle Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger sein können.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen wurden aus diesem Titel bisher in welcher Höhe gefördert bzw. finanziert? Bitte nach Kreisen aufschlüsseln Antwort: Aus diesem Titel wurden bisher keine Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen gefördert (s. auch Antwort zu Frage 4.). 2. Über welchem Zeitraum werden die Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen insgesamt gefördert? Antwort: Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen können ab Antragstellung bis Ende des Projektzeitraums, längstens bis zum 31.12.2019, gefördert werden. Drucksache 18/4537 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie viele Anlauf- und Beratungsstellen wurden bzw. werden durch den Haushaltstitel insgesamt geschaffen? Antwort: Gem. Ziff. 3.1 des Entwurfs der Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln für die Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein sind Vereine, Verbände und ähnliche Institutionen mit Einvernehmen der Kommune antragsberechtigt, wenn der jeweilige Kreis oder die kreisfreie Stadt auf eine Antragstellung verzichtet. Durch den in Rede stehenden Haushaltstitel werden demnach zwischen 0 und 15 Beratungsstellen geschaffen. 4. Wurde der Haushaltstitel bisher voll ausgeschöpft? Wenn nein, wie ist der aktuelle Stand? Antwort: Bisher sind keine Zuschüsse bewilligt worden. Die Förderrichtlinie über die Vergabe von Fördermitteln für die Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein wird voraussichtlich am 22.8.2016 im Amtsblatt veröffentlicht. 5. Welche Kriterien bzw. Auflagen müssen erfüllt sein, damit Verbände, Vereine oder ähnliche Institutionen aus diesem Haushaltstitel gefördert bzw. finanziert werden? Antwort: Gem. Ziff. 3.1. des Entwurfs der Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln für die Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein sind Kreise und kreisfreie Städte antragsberechtigt, sowie kreisweit und in den kreisfreien Städten agierende Vereine, Verbände und rechtsfähige Organisationen. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein haben. Kreise und kreisfreie Städte können ihren Antrag bis zum 30.9.2016 beim MSGWG stellen, danach sind auch Vereine, Verbände und rechtsfähige Organisationen antragsberechtigt. Sie können den Antrag im Einvernehmen mit der antragsberechtigten Kommune, auch zu einem früheren Zeitpunkt, stellen.