SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4538 18. Wahlperiode 2016-08-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Besetzung des Postens der stellvertretenden Leitung der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung Vorbemerkung: In seiner Erklärung vom 02.08.2016 erklärt der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten , dass Frau Maren Freyher seit dem 01.08.2016 stellvertretende Leiterin der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung (PD AFB) ist. 1. Wann und in welcher Weise wurde die Stelle der stellvertretenden Leitung der PD AFB ausgeschrieben und von wann bis wann lief die Bewerbungsfrist? Antwort: Die Stelle wurde am 24.05.2016 polizeiintern (via Intranet) für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Laufbahngruppe 2.2 (Schutz- und Kriminalpolizei ) ausgeschrieben. Als Frist für die Bewerbung war der 17.06.2016 festgelegt . Drucksache 18/4538 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wurde die Bewerbung der am Ende ausgewählten Kandidatin von dieser unaufgefordert eingereicht und wenn nein, durch wen erfolgte eine entsprechende Aufforderung zur Bewerbung? Antwort: Ja. 3. Wie viele Bewerbungen für die Stelle der stellvertretenden Leitung der PD AFB lagen insgesamt vor? Antwort: Zu betrachten waren drei Bewerbungen. Parallel zu dieser Stellenausschreibung war auch über die Nachbesetzung eines anderen Dienstpostens zu entscheiden. Hier setzte sich einer der o.g. Bewerber durch. Für die Auswahl der freien Stelle bei der PD AFB waren damit zwei Bewerber zu betrachten. 4. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber für die Stelle der stellvertretenden Leitung der PD AFB wurden in den für die Stellenbesetzung maßgeblichen Beurteilungen gleich gut oder besser beurteilt, als die am Ende ausgewählte Kandidatin und wie viele von diesen bekleideten zu dem für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Zeitpunkt ein höherwertiges Amt, als die ausgewählte Kandidatin? Antwort: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Eine Beantwortung würde in die schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen. 5. Von wem konkret und wann wurde die Auswahlentscheidung abschließend getroffen? Antwort: Das Landespolizeiamt (Personalabteilung) hat nach üblichem Auswahlverfahren einen begründeten Besetzungsvorschlag auf Grundlage einer Bestenauslese unterbreitet. Die abschließende Auswahlentscheidung durch den Landespolizeidirektor und den Leiter der Polizeiabteilung im Ministerium für Inne- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4538 3 res und Bundesangelegenheiten folgte diesem Vorschlag am 07.07.2016. 6. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten a) über die Ausschreibung der Stelle, b) über die vorliegenden Bewerbungen und c) über die Auswahlentscheidung durch wen informiert? Antwort: a) Für Ausschreibungen auf dieser Stellenebene ist eine Information des Ministers nicht vorgesehen. b) Siehe a). c) Minister Studt wurde am 18.07.2016 durch den Leiter der Polizeiabteilung, Ministerialdirigent Muhlack, informiert.