SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4541 18. Wahlperiode 2016-08-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Einbrüche in gewerbliche und öffentliche Objekte 1. Wie hat sich die Zahl der Einbrüche in gewerbliche und öffentliche Objekte seit dem Jahr 2012 in Schleswig-Holstein entwickelt? Soweit bekannt, bitte nach Diensträumen, Büroräumen, Werkstätten, Fabrikations- und Lagerräumen , Hotels, Kiosken, Warenhäusern (ohne Ladendiebstahl), Boden- und Kellerräumen sowie Waschküchen, Gaststätten und Kantinen aufschlüsseln. Antwort: Die Fallzahlen der Einbrüche in gewerbliche und öffentliche Objekte sind im Zeitraum 2012 bis 2015 in der Gesamtbetrachtung aller relevanten Tatobjekte rückläufig. Die einzelnen Entwicklungen sind in nachstehender Tabelle, soweit im Sinne der Frage aus den Daten der PKS differenzierbar, dargestellt: 2012 2013 2014 2015 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. 64 39 56 42 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstattund Lagerräumen 4.291 4.467 4.119 3.900 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen 1.042 957 958 865 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen (ohne Ladendiebstahl) 1.944 1.886 1.826 1.686 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen 2.921 2.350 2.401 2.294 gesamt 10.262 9.699 9.360 8.787 bekannt gewordene Fälle (abs.) Delikt Drucksache 18/4541 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Gibt es Auffälligkeiten bei den Einbruchsquoten (z.B. regionale Schwerpunkte, besondere Steigerungen oder Senkungen der Zahlen)? Wenn ja, welche? Antwort: In der Gesamtbetrachtung der Einbrüche in gewerbliche und öffentliche Objekte ist auf Landesebene ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen von 2012 (10.262 Fälle) bis 2015 (8.787 Fälle) zu verzeichnen, wobei in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg ein besonders signifikanter Rückgang festzustellen ist. In anderen Kreisen und kreisfreien Städten sind zum Teil auch leichte Anstiege erkennbar, ohne dass jedoch von einer gravierenden Zunahme gesprochen werden kann. Nach einzelnen Tatobjekten differenziert bestätigt sich grundsätzlich die abnehmende Tendenz. Lediglich im Bereich des schweren Diebstahls in/aus Kiosken , Warenhäusern, Verkaufsräumen pp. sind in der Stadt Neumünster die Fallzahlen signifikant angestiegen (2012: 90 Fälle, 2015: 158 Fälle). Außerdem hat der Kreis Ostholstein einen signifikanten Anstieg der Fallzahlen beim schweren Diebstahl aus Boden- und Kellerräumen und Waschküchen zu verzeichnen (2012: 76 Fälle, 2015: 135 Fälle). Die einzelnen Entwicklungen sind in den nachstehenden Tabellen, soweit im Sinne der Frage aus den Daten der PKS differenzierbar, auf den nachfolgenden Seiten dargestellt. 2012 2013 2014 2015 Flensburg 2 1 7 3 Kiel 22 8 7 1 Lübeck 1 3 2 2 Neumünster 0 0 1 1 Dithmarschen 3 4 4 1 Hzgt. Lauenburg 1 4 2 1 Nordfriesland 2 2 2 7 Ostholstein 5 2 1 4 Pinneberg 4 0 5 4 Plön 2 1 1 0 Rendsburg-Eckernförde 3 3 6 5 Schleswig-Flensburg 6 2 6 3 Segeberg 6 4 8 7 Steinburg 3 1 2 1 Stormarn 4 4 2 2 Schleswig-Holstein gesamt 64 39 56 42 Bereich bekannt gewordene Fälle Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4541 3 2012 2013 2014 2015 Flensburg 170 183 165 209 Kiel 303 416 366 266 Lübeck 210 326 370 251 Neumünster 178 193 196 140 Dithmarschen 243 214 197 173 Hzgt. Lauenburg 227 230 205 216 Nordfriesland 299 311 236 336 Ostholstein 284 287 276 212 Pinneberg 360 316 380 410 Plön 178 156 137 138 Rendsburg-Eckernförde 501 565 443 371 Schleswig-Flensburg 433 339 300 284 Segeberg 412 433 362 355 Steinburg 204 212 175 177 Stormarn 289 286 311 362 Schleswig-Holstein gesamt 4.291 4.467 4.119 3.900 Bereich bekannt gewordene Fälle Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen 2012 2013 2014 2015 Flensburg 59 58 36 51 Kiel 111 80 98 101 Lübeck 101 113 152 105 Neumünster 36 46 46 39 Dithmarschen 45 42 40 42 Hzgt. Lauenburg 44 43 48 39 Nordfriesland 76 66 73 75 Ostholstein 130 96 113 89 Pinneberg 66 79 60 62 Plön 31 25 39 34 Rendsburg-Eckernförde 120 82 83 57 Schleswig-Flensburg 97 61 48 37 Segeberg 42 72 50 49 Steinburg 38 46 28 26 Stormarn 46 48 44 59 Schleswig-Holstein gesamt 1.042 957 958 865 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen Bereich bekannt gewordene Fälle Drucksache 18/4541 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 2012 2013 2014 2015 Flensburg 124 82 91 101 Kiel 170 216 207 203 Lübeck 154 173 184 164 Neumünster 90 78 124 158 Dithmarschen 89 93 84 56 Hzgt. Lauenburg 105 118 108 111 Nordfriesland 124 149 114 104 Ostholstein 171 147 142 108 Pinneberg 166 97 132 159 Plön 96 105 70 53 Rendsburg-Eckernförde 179 219 177 104 Schleswig-Flensburg 166 107 82 65 Segeberg 117 120 135 125 Steinburg 101 78 69 68 Stormarn 92 104 107 107 Schleswig-Holstein gesamt 1.944 1.886 1.826 1.686 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen (ohne Ladendiebstahl) Bereich bekannt gewordene Fälle 2012 2013 2014 2015 Flensburg 218 267 303 249 Kiel 1.172 827 742 751 Lübeck 336 323 308 315 Neumünster 348 181 145 121 Dithmarschen 27 32 14 18 Hzgt. Lauenburg 115 61 155 111 Nordfriesland 40 25 37 35 Ostholstein 76 67 121 135 Pinneberg 162 211 141 162 Plön 11 15 35 23 Rendsburg-Eckernförde 115 104 94 93 Schleswig-Flensburg 49 45 70 59 Segeberg 104 78 87 90 Steinburg 61 55 41 48 Stormarn 87 59 108 84 Schleswig-Holstein gesamt 2.921 2.350 2.401 2.294 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen Bereich bekannt gewordene Fälle Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4541 5 3. Wie entwickelte sich die Aufklärungsquote jährlich seit dem Jahr 2012? Antwort: Die Aufklärungsquote der Einbrüche in gewerbliche und öffentliche Objekte weist im Laufe der Jahre 2012 bis 2015 gewisse Schwankungen auf, bleibt jedoch in der Gesamtbetrachtung ziemlich konstant (2012: 15%, 2015: 14,4%). Nur bei den besonders schweren Fällen des Diebstahls in/aus Banken, Sparkassen , Postfilialen pp. ist ein deutlicher Rückgang der Aufklärungsquote festzustellen (2012: 17,2%, 2014: 25%, 2015: 11,9%), allerdings bei sehr niedrigen Fallzahlen (2015: 42 Fälle). 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Höhe des Schadens der Einbrüche in gewerbliche und öffentliche Objekte seit dem Jahr 2012 entwickelt hat? Wenn ja, welche? Antwort: In der Gesamtbetrachtung hat sich die Schadenshöhe im Vergleich von 2012 2012 2013 2014 2015 Flensburg 573 591 602 613 Kiel 1.778 1.547 1.420 1.322 Lübeck 802 938 1.016 837 Neumünster 652 498 512 459 Dithmarschen 407 385 339 290 Hzgt. Lauenburg 492 456 518 478 Nordfriesland 541 553 462 557 Ostholstein 666 599 653 548 Pinneberg 758 703 718 797 Plön 318 302 282 248 Rendsburg-Eckernförde 918 973 803 630 Schleswig-Flensburg 751 554 506 448 Segeberg 681 707 642 626 Steinburg 407 392 315 320 Stormarn 518 501 572 614 Schleswig-Holstein gesamt 10.262 9.699 9.360 8.787 gesamt Bereich bekannt gewordene Fälle 2012 2013 2014 2015 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. 17,2 20,5 25,0 11,9 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstattund Lagerräumen 11,4 14,8 13,6 12,7 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen 13,8 16,5 17,2 12,0 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen (ohne Ladendiebstahl) 19,6 19,5 20,0 20,5 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen 17,7 8,1 8,0 13,9 gesamt 15,0 14,3 13,9 14,4 Delikt Aufklärungsquote (%) Drucksache 18/4541 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 zu 2015 nicht signifikant verändert. Auch wenn im Gesamtbetrachtungszeitraum (2012 bis 2015) bezüglich einzelner Tatobjekte Anstiege zu verzeichnen sind, liegen zum Teil im Vergleich zum Vorjahr (2014) deutliche Rückgänge vor. 5. Was tut die Landesregierung, um Handwerker, Geschäfts-und Firmeninhaber, Selbständige und Büroinhaber, Gastwirte und Kioskbesitzer, etc. besser vor Einbrechern zu schützen? Antwort: Gewerbetreibende werden bei Bedarf durch die Medien und Broschüren des Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“ zum Schutz gegen Einbruch in Gewerbeobjekte informiert. Die Broschüren sind bei den Präventionsdienststellen der Polizeidirektionen oder über die Internetseite der Polizei kostenfrei erhältlich. Bei Großveranstaltungen (z. b. die Nordbau, Tag des Einbruchschutzes) finden Beratungen durch spezialisierte Kräfte der Polizei statt. Jeder Gewerbebetrieb hat auch die Möglichkeit , die spezialisierten Fachberater der Polizei ( Fachdienststelle im Landespolizeiamt ) telefonisch zu kontaktieren und sich kostenlos beraten zu lassen . In begründeten Einzelfällen ist auch eine Beratung vor Ort realisierbar. Darüber hinaus besteht für jeden Gewerbebetrieb die Möglichkeit, sich durch die gezielte kooperative Einbindung von qualifizierten Handwerksbetrieben (Polizeilicher Errichternachweis) bei Bedarf vor Ort sicherungstechnisch beraten zu lassen. 6. Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, wie viele der Einbrüche durch organisierte Banden verübt worden sind (in absoluten Zahlen und hinsichtlich des prozentualen Anteils)? Antwort: Der Anteil der in der PKS registrierten Fälle mit bandenmäßiger Begehung und/oder mit Waffen (eine Differenzierung ist in der PKS nicht möglich) ist in Relation zur Gesamtzahl der Einbrüche in gewerbliche und öffentliche Objekte sehr gering; nachstehende Tabellen geben die absoluten Fallzahlen und deren prozentuale Anteile wieder. 2012 2013 2014 2015 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. 32.479 126.955 229.441 90.421 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstattund Lagerräumen 8.766.649 13.058.136 8.546.125 11.627.689 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen 1.091.591 898.308 1.005.571 1.060.568 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen (ohne Ladendiebstahl) 2.694.346 2.476.689 3.983.565 3.214.685 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen 1.023.927 786.046 929.709 801.820 gesamt 13.608.992 17.346.134 14.694.411 16.795.183 Delikt Schadenshöhe (in €) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4541 7 2012 2013 2014 2015 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. mit Waffen und/oder Bandendiebstahl nach § 244 (1) 1,2; 244a StGB 1 3 6 0 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstattund Lagerräumen mit Waffen und/oder Bandendiebstahl nach § 244 (1) 1,2; 244a StGB 32 46 52 27 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen mit Waffen und/oder Bandendiebstahl nach § 244 (1) 1,2; 244a StGB 16 12 26 9 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen mit Waffen und/oder Bandendiebstahl nach § 244 (1) 1,2; 244a StGB (ohne Ladendiebstahl) 44 49 81 52 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen mit Waffen und/oder Bandendiebstahl nach § 244 (1) 1,2; 244a StGB 2 9 8 0 gesamt 95 119 173 88 Delikt bekannt gewordene Fälle (abs.) 2012 2013 2014 2015 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. mit Waffen und/oder Bandendiebstahl nach § 244 (1) 1,2; 244a StGB 1,6 7,7 10,7 0 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstattund Lagerräumen mit Waffen und/oder Bandendiebstahl nach § 244 (1) 1,2; 244a StGB 0,7 1,0 1,3 0,7 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen mit Waffen und/oder Bandendiebstahl nach § 244 (1) 1,2; 244a StGB 1,5 1,3 2,7 1,0 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen mit Waffen und/oder Bandendiebstahl nach § 244 (1) 1,2; 244a StGB (ohne Ladendiebstahl) 2,3 2,6 4,4 3,1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen mit Waffen und/oder Bandendiebstahl nach § 244 (1) 1,2; 244a StGB 0,1 0,4 0,3 0,0 gesamt 0,9 1,2 1,8 1,0 Delikt %-Anteil