SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4543 18. Wahlperiode 2016-08-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung E-Mail-Adressen für Lehrer und Schulen Vorbemerkung des Fragestellers: Die folgenden Fragen beziehen sich nur auf E-Mail-Adressen, die Lehrern und Schulen über das IQSH zur Verfügung gestellt werden. 1. Wie viele Lehrer in Schleswig-Holstein verfügen über individuelle E-Mail- Adressen? Bitte aufschlüsseln nach Schulart. Antwort: Zusätzlich zu den E-Mail-Adressen der Schulen (vgl. Antwort zu Frage 2) sind zurzeit 1.084 individuelle E-Mail-Adressen im Landesnetz Bildung vergeben. Diese verteilen sich auf die Schularten und Kreise bzw. kreisfreien Städte wie folgt: Drucksache 18/4543 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Schulen sind über E-Mail-Adressen erreichbar? Bitte aufschlüsseln nach Schulart. Antwort: Mit Ausnahme der Halligschulen sind alle öffentlichen Schulen an das Landesnetz Bildung angeschlossen und verfügen über eine dienstliche E-Mail-Adresse. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verteilung auf die Schularten und Kreise bzw. kreisfreien Städte: 3 3. Wie hoch sind die Kosten, die den Schulen pro E-Mail-Adresse berechnet werden ? Hält die Landesregierung die Kosten im Vergleich zu Lösungen auf dem freien Markt für angemessen? Antwort: Je Schule ist eine E-Mail-Adresse kostenfrei. Für jede weitere betragen die Kosten 2,50 Euro monatlich. Dies gilt für alle Kreise und kreisfreien Städte. Vergaberechtlich ist Dataport der Beschaffer von IT-Dienstleitungen im Bereich der Landesverwaltung, so dass ein Vergleich mit Lösungen auf dem freien Markt obsolet ist. Die Preiskalkulation bei Dataport basiert auf Vorgaben der Trägerländer, zu denen auch Schleswig-Holstein gehört. Insofern hält die Landesregierung die Kosten für angemessen. 4. Wie lange dauert es, bis eine von Lehrern oder Schulen beantragte E-Mail- Adresse genutzt werden kann? Drucksache 18/4543 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Nach der Antragstellung durch die Schule oder ersatzweise durch den Schulträger über das Ticketsystem des IQSH erfolgt die Einrichtung durch das IQSH im Regelfall innerhalb eines Werktages. Die für die Nutzung erforderliche Konfiguration des E-Mail-Clients ist nach einer vom IQSH zur Verfügung gestellten Anleitung von den Nutzerinnen oder Nutzern selbst vorzunehmen. 5. Können Lehrer ihre E-Mails von zuhause aus abrufen? a) Wenn nein, wie beurteilt die Landesregierung dies unter der Annahme, dass Lehrer einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit von zuhause aus leisten? b) Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass nur sichere Endgeräte genutzt werden? c) Wenn ja, können E-Mails webbasiert oder über Mail-Clients (bspw. Outlook) abgerufen werden? Bitte die unterstützten Mail-Clients nennen. Antwort: Nein, zurzeit ist es Lehrkräften nicht möglich, ein dienstliches E-Mail-Postfach zu Hause zu nutzen. Dies gilt für alle Kreise und kreisfreien Städte. a) Bei der Nutzung von E-Mail ist der Datensicherheit Vorrang vor der Möglichkeit der Aufgabenerledigung von zu Hause aus einzuräumen. b) entfällt c) entfällt 6. Unterstützt das IQSH bei der Nutzung sicherer, gängiger Ende-zu-Ende- Verschlüsselung wie PGP oder S/MIME? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Eine entsprechende Unterstützung wäre im Rahmen des normalen Supportverfahrens möglich. Es liegen aber aktuell keine entsprechenden Anfragen vor. Eine standardisierte Unterstützung der genannten Verschlüsselungsverfahren oder eine generelle Empfehlung zur Nutzung entsprechender Verfahren durch das IQSH erfolgt zurzeit nicht. 5 a) entfällt b) Hierzu wären zunächst die Freigabe eines Regelverfahrens sowie die Einrichtung der entsprechenden Voraussetzungen durch Dataport als Betreiber des Landesnetzes erforderlich.