SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/455 18. Wahlperiode 2013-02-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Verwendung von Peilsendern an Schulen Vorbemerkung des Fragestellers: Im Dezember 2012 berichteten Kieler Nachrichten und Lübecker Nachrichten über die Verwendung von Peilsendern an einem schleswig-holsteinischen Gymnasium und die Ankündigung aus dem Bildungsministerium, die Angelegenheit zu prüfen. 1. Hat die Landesregierung sich mit der Problematik befasst? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der Fall wurde von der Schulaufsicht des Bildungsministeriums aufgegriffen; die Schulleitung wurde darauf hingewiesen, dass es an einer Rechtsgrundlage für den Einsatz eines entsprechenden Ortungsgerätes fehlt und aufgefordert, die Verwen- dung des Gerätes zu unterlassen. 2. Hat die Landesregierung genauere Kenntnisse über die Technik, die dem Peil- sender im geschilderten Fall zugrunde liegt? Wenn ja, kommen a) ISMI-Catcher b) Netzstörgeräte und/oder c) Standby-Scanner zum Einsatz? Antwort: ISMI-Catcher, Netzstörgeräte und/oder Standby-Scanner kommen nicht zum Einsatz. Die treffendere Bezeichnung wäre „Handydetektor“, denn die Besitzer der Handys, auf deren Aktivität das Gerät hinweist, können mit dessen Hilfe nicht personell identi- fiziert werden; es wird lediglich signalisiert, dass innerhalb eines definierten Radius ein Handy aktiv ist. 2. Wie teuer ist die verwendete Technik im Einzelfall und wer trägt die Kosten? Antwort: Für zwei Geräte ca. 100 €, die aus dem Schuletat des Schulträgers finanziert worden sind. 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage kommt die zugrunde liegende Technik zum Einsatz? Antwort: Es gibt keine rechtliche Grundlage (siehe auch Antwort zu Frage 1).