SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4550 18. Wahlperiode 24.08.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Anträge auf gemeinsames Sorgerecht Die Fragen betreffen den Zeitraum ab 2010 für das Oberlandesgericht und den jeweiligen Amtsgerichten in Schleswig-Holstein. Es wird darum gebeten, die Anfrage aufgeschlüsselt nach Jahren und sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozentangaben zu beantworten. 1. Wie viele familienrechtliche Verfahren fanden in Schleswig-Holstein statt? Antwort: Die Anzahl der Verfahrenseingänge und der Verfahrenserledigungen in Familiensachen an den Amtsgerichten und dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Familiensachen in der Rechtsmittelinstanz) stellt sich für die Jahre 2010 bis 2015 wie folgt dar: Amtsgerichte – Familiensachen Jahr Eingänge Erledigungen 2010 25.200 24.499 2011 24.596 25.274 2012 23.739 24.504 2013 23.396 24.222 2014 22.349 23.325 2015 26.060 24.962 Drucksache 18/4550 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 OLG – Familiensachen in der Rechtsmittelinstanz Jahr Eingänge Erledigungen 2010 1.262 1.249 2011 1.347 1.374 2012 1.244 1.311 2013 1.199 1.268 2014 1.202 1.214 2015 1.114 1.123 2. In wie vielen familienrechtlichen Verfahren wurde ein Umgangsausschluss beschlossen? Antwort: Die angefragten Zahlen werden in der bundeseinheitlichen Justizstatistik nicht erfasst. Eine Ermittlung der Zahlen würde eine händische Auswertung aller Verfahrensakten notwendig machen. Das ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. In wie vielen familienrechtlichen Verfahren wurde ein paritätisches Wechselmodell beschlossen oder vereinbart? Antwort: Die angefragten Zahlen werden in der bundeseinheitlichen Justizstatistik nicht erfasst. Eine Ermittlung der Zahlen würde eine händische Auswertung aller Verfahrensakten notwendig machen. Das ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. In wie vielen familienrechtlichen Verfahren wurde ein sachverständiges Gutachten in Auftrag gegeben? Antwort: Die angefragten Zahlen werden in der bundeseinheitlichen Justizstatistik nicht erfasst. Eine Ermittlung der Zahlen würde eine händische Auswertung aller Verfahrensakten notwendig machen. Das ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie viele Anträge auf gemeinsame Sorge wurden gestellt und wie viele dieser gestellten Anträge wurden abgelehnt? Antwort: Die angefragten Zahlen werden in der bundeseinheitlichen Justizstatistik nicht erfasst. Eine Ermittlung der Zahlen würde eine händische Auswertung aller Verfahrensakten notwendig machen. Das ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4550 3 Für die Jahre 2015 und 2016 führt das Bundesamt für Justiz (BfJ) indes u.a. an sechs Amtsgerichten in Schleswig-Holstein und dem Schleswig- Holsteinischen Oberlandesgericht eine Sondererhebung zur Evaluation des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16. April 2013 (BGBl. I S. 795) durch. Das BfJ lässt die Zahl der Anträge eines Elternteils nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teil der elterlichen Sorge auf beide nicht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam sowie den Ausgang dieser Verfahren erfassen. Für das Jahr 2015 und für das erste Halbjahr 2016 sind von den sechs teilnehmenden Amtsgerichten folgende Zahlen übermittelt worden: 1.1. – 31.12.2015 1.1. – 30.6.2016 Zahl der eingegangenen Anträge nach § 1626a Abs. 2 BGB 87 49 Zahl der durch gerichtlichen Beschluss beendeten Verfahren 31 16 Darunter: Zahl der Verfahren, in denen die elterliche Sorge den Eltern ganz oder teilweise gemeinsam übertragen wurde 27 16 Im Übrigen werden in der bundeseinheitlichen Justizstatistik nur die erledigten Sorgerechtsverfahren und diejenigen Entscheidungen erfasst, die die elterliche Sorge auf beide Eltern gemeinsam übertragen. Insoweit wird auf die Tabelle im Anhang verwiesen. 6. Inwiefern unterstützt und die Landesregierung die Europarat Resolution 2079? Antwort: In ihrer nicht verbindlichen Resolution 2079 (2015) vom 2. Oktober 2015 („Equality and shared parental responsibility: the role of fathers”) appelliert die Parlamentarische Versammlung des Europarates an die Mitgliedsstaaten, eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, um die Gleichberechtigung der Eltern bei der Erziehung gemeinsamer Kinder zu stärken. Zu den Vorschlägen der Parlamentarischen Versammlung und einer eventuellen Umsetzung vor allem durch Veränderungen des in die Zuständigkeit des Bundes fallenden Familien- und Sozialrechts hat sich die Landesregierung bislang nicht positioniert. Ihr sind bislang auch keine entsprechenden Initiativen bekannt geworden. Soweit die Parlamentarische Versammlung vorschlägt, das paritätische Wechselmodell („principle of shared residence“) als gesetzlichen Regelfall auszugestalten (Ziffer 5.5 der Resolution), ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) derzeit eine bundesweite Befragung zum Thema Kindeswohl und Umgangsrecht durchführen lässt (www.kindeswohl-umgangsrecht.de). Das BMFSFJ möchte erforschen lassen, wie Kinder und Jugendliche unterschiedliche Umgangskonstellationen erleben, wie es ihnen dabei geht Drucksache 18/4550 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 und wie sich die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts auf ihr Befinden und ihre weitere Entwicklung auswirkt. Die Ergebnisse dieser Befragung werden abzuwarten sein. Bereits nach geltendem Recht ziehen Fälle erweiterten Umgangs, der bis zu einem paritätischen Wechselmodell reichen kann, komplexe unterhaltsrechtliche Fragen nach sich. Diese Fragen waren bereits Gegenstand eines Symposiums des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang im Mai 2015 und sie werden voraussichtlich auch Gegenstand eines Gesprächs über allgemeine Fragen des Familienrechts im Herbst 2016 im BMJV sein, an dem eine Vertreterin des Justizministeriums teilnehmen wird. Anhang zu Frage 5 – Erledigte Familiensachen (Sorgerecht) in Schleswig-Holstein Erledigte Familiensachen in Schleswig-Holstein 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Absolute Zahl %- Anteil Absolute Zahl %- Anteil Absolute Zahl %- Anteil Absolute Zahl %- Anteil Absolute Zahl %- Anteil Absolute Zahl %- Anteil Sorgerecht (in Eheverfahren, in sonstigen Verfahren, in Fällen, in denen die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder gewesen sind) 11.982 12.391 12.192 12.020 12.092 13.938 Darunter: Die elterliche Sorge ist auf Mutter und Vater gemeinsam übertragen worden 155 1,3% 311 2,5% 193 1,6% 310 2,6% 312 2,6% 341 2,4%