SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4552 18. Wahlperiode 16-08-30 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ausbau der B 404 zur A 21 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand beim Ausbau der B 404 zur A 21 zwischen Stolpe und Kiel sowie zwischen Bargteheide und der A 24? Wann rechnet die Landesregierung jeweils mit dem Abschluss der jeweiligen Baumaßnahmen? Antwort: A 21 Anschluss Kiel bis Kiel-Neumeimersdorf Eine Machbarkeitsstudie wurde durch die Stadt Kiel erstellt und im Juni 2016 an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) übergeben. A 21 Abschnitt 1c – Kiel-Neumeimersdorf bis Kiel-Wellsee Dieser Abschnitt ist fertiggestellt und ist unter Verkehr. A 21 Abschnitt 2 – Kiel-Wellsee bis Klein Barkau Der Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) liegt seit dem 22. Juni 2010 vor. Die bauliche Umsetzung ist im Anschluss an den Abschnitt 3a vorgesehen. A 21 Abschnitt 3a – Klein Barkau bis Nettelsee Zurzeit läuft ein Planänderungsverfahren. Ein Planfeststellungsbeschluss wird noch im Jahr 2016 angestrebt. Die bauliche Umsetzung ist im Anschluss an den Abschnitt 3b vorgesehen. Drucksache 18/4552 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 A 21 Abschnitt 3b – Nettelsee bis Stolpe Der erste Teilbereich zwischen Stolpe und Nettelsee ist seit dem 02. Dezember 2014 unter Verkehr. Der nachfolgende Teilbereich bis Löptin soll bis zum 30. Juni 2018 fertiggestellt werden. Die Teilstrecke Löptin bis Nettelsee kann wegen eines Vorbehalts im Planfeststellungsbeschluss erst in Abhängigkeit des Erhalts eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für den Abschnitt 3a „Klein Barkau bis Nettelsee“ begonnen werden kann. 2. Welche konkreten Verzögerungen hat es bisher beim Ausbau der B 404 zwischen Stolpe und Kiel gegeben? Was waren die Gründe dafür? Welche Mehrkosten sind dadurch entstanden? Antwort: Der Bau der A 21 im Abschnitt 3b zwischen Stolpe und Nettelsee erfolgt auf schwierigem Baugrund. Für eine fachgerechte und rechtsichere Vergabe der Straßenbauleistungen wurden geotechnische Untersuchungen und Baugrunderkundungen erarbeitet und durchgeführt und dabei auch Probepfähle für die in Teilbereichen geplante Straßengründung hergestellt. Diese Arbeiten und die zugehörigen Auswertungen haben jedoch einen größeren Zeitrahmen in Anspruch genommen als zunächst geplant. Mehrkosten für den Baugrund können nicht im Detail beziffert werden. Gegenüber dem vom BMVI im Jahr 2005 genehmigten Entwurf haben sich die Kosten gemäß letzter Kostenfortschreibung aus dem Jahr 2015 von 40,4 Mio. € auf 66,3 Mio. € erhöht. Die Mehrkosten ergeben sich im Wesentlichen aus naturschutzfachlichen Maßnahmen, dem Baugrund und allgemeinen Kostensteigerungen. 3. Wie steht die Landesregierung zu einem weiteren Ausbau der B 404 in Richtung Süden, also von der A 24 über die Elbe bis zur A 39 bzw. weiter bis zur A 7? Gab es dazu bisher Gespräche mit der Bundesregierung oder der niedersächsischen Landesregierung? Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Gespräche? Wenn nein, bitte erläutern. Antwort: Um neben der A 7 eine weitere leistungsstarke Nord-Süd-Verbindung zu schaffen, wird die B 404 sukzessive zur Autobahn A 21 ausgebaut und mit den bestehenden Autobahnen (A 1, A 20, A 24) verknüpft. Langfristig soll die A 21 als östliche Umfahrung Hamburgs auch die A 7 im Bereich des Elbtunnels entlasten. Die Landesregierung hat die Weiterführung der A 21 über die Elbe bis nach Niedersachsen für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet . Die Maßnahme wurde in den BVWP 2030 aufgenommen und wird als neues Bauvorhaben im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft. Vorrang für die Landesregierung hat jedoch die nordwestliche Umfahrung Hamburgs mit dem Weiterbau der A 20. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4552 3 Zur östlichen Umfahrung Hamburgs gab es sowohl politische Gespräche als auch einen fachlichen Austausch auf Arbeitsebene. 4. Verfügt der für die Planung zuständige Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) aus Sicht der Landesregierung über ausreichende Planungskapazitäten , um den Ausbau der B 404 zur A 21 in dem mit der Bundesregierung vereinbarten Zeitraum rechtzeitig zu planen? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, bitte erläutern. Antwort: Die Landesregierung verfolgt das Ziel, alle im neuen BVWP 2030 für Schleswig -Holstein enthaltenen Vorhaben im vorgegebenen Zeitraum planerisch vorzubereiten. Im Einvernehmen mit dem BMVI soll die B 404 sukzessive vom Stolpe nach Kiel abschnittsweise zur A 21 ausgebaut werden. Dementsprechend werden die Planungskapazitäten eingesetzt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Planung von Verkehrsinfrastrukturprojekten einer Vielzahl nicht von der Landesregierung zu beeinflussenden Faktoren unterliegt. Im LBV-SH erfolgt deshalb eine fortlaufende Anpassung der Planungskapazitäten. 5. Mit welchen Planungs- und Baukosten rechnet die Landesregierung für die einzelnen Bauabschnitte und wie hoch wird der Anteil des Landes an den Planungskosten sein? Bitte erläutern. Antwort: Die Sicherstellung der Finanzierung zur baulichen Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch den Bund. Für die Abschnitte von Stolpe bis Kiel stellen sich die Kosten derzeit wie folgt dar: Erwartete Kosten (a) (b) (c) hochgerechnete Kosten 4 (d) Summe Stand: Planung5 Abschnitt [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] A21 Nettelsee bis Stolpe 66,31 2015 68,00 11,6 A21 Klein Barkau bis Nettelsee 40,32 2007 49,40 8,4 A21 Kiel-Wellsee bis Klein Barkau 44,92 2009 52,81 9,0 A21 Anschluss Kiel bis KI-Neumdf. 27,13 2003 1) Genehmigte Kosten gemäß Kostenfortschreibung 2015 2) Genehmigte Kosten gemäß RE-Entwurf 3) Gemäß Kostenermittlung 4) Hochgerechnet auf das Jahr 2016 mit einer angenommenen jährlichen Kostensteigerung von 2,5 % 5) Planung: Aufwand für Bauvorbereitung und Baubegleitung gemäß Kalkulationsgrundlage des LBV.SH Im BVWP 2030 sind für das Projekt A 21 Kiel bis Stolpe Gesamtkosten in Höhe von 163,8 Mio. € genannt. Diese setzen sich aus der Summe der in obiger Tabelle in Spalte a) genannten Abschnittskosten zusammen, wobei für Drucksache 18/4552 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 den Abschnitt Nettelsee bis Stolpe noch Kosten in Höhe von 51,4 Millionen angesetzt wurden (zwischenzeitlich fortgeschrieben). Für die Anbindung in Kiel hat die Landeshauptstadt Kiel eine Machbarkeitsstudie für verschiedene Varianten erstellen lassen. Belastbare Kosten können derzeit nicht genannt werden, da eine Prüfung der Unterlagen seitens des Landes noch nicht erfolgt ist.