SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4554 18. Wahlperiode 2016-08-31 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Einführung von Islam-Unterricht an Schulen Vorbemerkung der Fragestellerin: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ernst Dieter Rossmann setzt sich für die Einführung muslimischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Deutschland ein. Er bemängelt, dass gerade türkischstämmige Familien wegen des fehlenden schulischen Angebots häufig auf die Angebote der DITIB-Gemeinden angewiesen seien. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet 1. Hält die Landesregierung die Einführung eines muslimischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen für sinnvoll? 2. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? 3. Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/4554 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Es gibt in Schleswig-Holstein gute Erfahrungen mit Islamunterricht als religionskundlichem Unterrichtsangebot, das an aktuell 15 Grundschulen realisiert wird. Bereits 2007 wurde dieser Islamunterricht eingeführt, in dessen Rahmen muslimischen Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit ihrer religiösen Identität im Zusammenhang schulischen Lernens und Lebens ermöglicht wird. Der Islamunterricht wird in deutscher Sprache von Lehrkräften im Landesdienst erteilt und findet unter Aufsicht des Staates statt. Eine Ausweitung - ggf. auch auf den Bereich der Sekundarstufe und der beruflichen Schulen - wird angestrebt. 4. Wie viele muslimische Mitbürger (Schüler) leben in Schleswig-Holstein, die davon betroffen wären? Im Schuljahr 2015/16 (Erhebungswoche 21.-26.09.2015) haben 16.393 muslimische Schülerinnen und Schüler öffentliche allgemein bildende Schulen in Schleswig-Holstein besucht. 5. Wie viele DITIB-Gemeinden und -Einrichtungen gibt es in Schleswig-Holstein? Gemäß eigener Darstellung des DITIB Nord umfasst dieser Dachverein 35 Vereine (34 Moscheegemeinden und ein Bildungsverein). 26 der Moscheegemeinden liegen in Schleswig-Holstein. 6. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die DITIB, die dem staatlichen Präsidium für Religiöse Angelegenheiten der Türkei untersteht und damit dem türkischen Ministerpräsidentenamt angegliedert ist, und nach eigenen Angaben 70 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime vertritt, die Gefahr des Aufwachsens einer Parallelgesellschaft erhöht? Der Landesregierung liegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte vor, dass von der DITIB Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen.