SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4556 29. August 2016 18. Wahlperiode Antrag der Fraktion der CDU Vergütung für Mehrarbeit im Justizvollzug ermöglichen Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, für Bedienstete im Justizvollzugsdienst die Möglichkeit zu schaffen, auf Antrag für bis zu 20 Mehrarbeitsstunden pro Monat eine Mehrarbeitsvergütung nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung zu erhalten. Begründung: Aus der Drucksache 18/ 3953 ergibt sich, dass für die Bediensteten im Justizvollzug zum 29.02.2016 noch abzugeltende Mehrarbeitsstunden im Umfang von 22.651 Stunden bestanden. Vergütet wurden Mehrarbeitsstunden nach Aussage der Landesregierung mit der Begründung nicht, dass Zeitguthaben durch Freizeitausgleich abgegolten würden. Aufgrund des nach wie vor insgesamt hohen Krankenstandes im Justizvollzug ist es immer wieder erforderlich, dass Bedienstete Mehrarbeit leisten, um krankheitsbedingte Ausfälle zu kompensieren. Teilweise berichten Bedienstete davon, dass die Zahl ihrer Mehrarbeitsstunden die Möglichkeiten, diese durch Freizeit auszugleichen, in der Praxis erheblich übersteigt. Dies führt bei den Betroffenen zu erheblichen Frustrationen und zu einer sinkenden Bereitschaft, Mehrarbeit zu leisten. Drucksache 18/4556 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich über ihre Arbeitszeiten hinaus in Arbeits- und Lenkungsgruppen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. in anderen Formen von Organisationsmanagement. Hierbei handelt es sich um langfristige Projekte, die das Ziel haben, die Arbeitssituation der Bediensteten nachhaltig zu verbessern. Mit ihrer Mitarbeit leisten sie einen wichtigen Beitrag im Interesse aller Bediensteten. Mit der Möglichkeit, auf Antrag Mehrarbeit anstatt durch Zeitausgleich durch eine Vergütung auszugleichen, kann die Bereitschaft der Beschäftigen zu zusätzlichem Engagement und ihre Motivation gesteigert werden. Sie stellt auch ein Mittel dar, um die Anerkennung und Wertschätzung des Dienstherrn auszudrücken. Gleichzeitig wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die bestehende Personalsituation einen Zeitausgleich nicht in allen Fällen faktisch zulässt. Barbara Ostmeier und Fraktion