SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4557 18. Wahlperiode 01.09.16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Türkische Verbände und Vereine in Schleswig-Holstein 1. Gibt es Kooperationen von Seiten des Landes mit den Verbänden Ditib, UETD oder Schura? Wenn ja, welche und wie beurteilt die Landesregierung diese Zusammenarbeit jeweils? Antwort: Es gibt keine Kooperation der Landesregierung und der DITIB. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des BMFSFJ erfolgten anteilige Projektzuwendungen durch den Rat für Kriminalitätsverhütung wie folgt: 2015: • Anschub der Mädchen- und Frauenarbeit i.H.v. € 1.060 an DITIB Moschee Neumünster • Bibliothek „Monotheistische Religionen“ i.H.v. € 5.000 an DITIB Lübeck e.V. 2016: • Informationsveranstaltung „Warum radikalisieren sich Jugendliche ?“ i.H.v. € 600 an DITIB Moschee Neumünster • Veranstaltung „Gemeinsam von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang “ i.H.v. € 1.800 an DITIB Lübeck e.V. Für die aufgeführten Projektförderungen findet bei der Prüfung der Verwendungsnachweise u.a. auch eine Wirkungskontrolle statt. Diese wird, da Bundesmittel eingesetzt wurden, in diesen Fällen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) durchgeführt. Drucksache 18/4557 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Aus Sicht der Landesregierung ist es notwendig, zielgerichtete Strategien der Radikalisierungsprävention im Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft, zu der auch Moscheegemeinden und Religionsverbände gehören können, umzusetzen . Daher ist die Förderung des Dialogs und möglicher Kooperationen, wie in diesen Fällen zwischen den Zuwendungsempfängern und den Akteuren des Landesprogramms gegen religiös motivierten Extremismus, eine Voraussetzung für erfolgreiche Demokratiestärkung und Radikalisierungsprävention in dieser Zielgruppe. 2. Gibt es Kooperationen von Seiten des Landes mit den Verbänden oder Vereinen , die der Hizmet-Bewegung nahestehen? Wenn ja, welche und wie beurteilt die Landesregierung diese Zusammenarbeit jeweils? Antwort: Es gibt keine Kooperationen der Landesregierung und der Hizmet-Bewegung. 3. Gibt es Kooperationen von den 13 Schulen im Land, die Islamunterricht anbieten , mit den Verbänden Ditib oder Schura? Wenn ja, in welcher Weise? Antwort: Es gibt keine Kooperationen. 4. In welcher Form und in welcher Anzahl werden Schulbesuche durch die Verbände Ditib und Schura durchgeführt? Gibt es die Vermittlung von Moscheebesuchen und werden Fachtage zur islamischen Religion durch diese Verbände für Schulen unterstützt? Antwort: Es werden weder Schulbesuche durch die Verbände Ditib und Schura durchgeführt noch gibt es eine Vermittlung von Moscheebesuchen; darüber hinaus werden auch keine Fachtage dieser Verbände zur islamischen Religion unterstützt . 5. Mit welchen muslimischen Verbänden führt die Landesregierung einen Dialog (vgl. Drs. 18/4004)? Wird ein Dialog mit den Verbänden Ditib oder Schura geführt ? Wenn ja, wer von Seiten der Landesregierung führt diesen Dialog und welchen Inhalt haben die Gespräche? Antwort: Das MJKE hat mit der Schura, dem VIKZ und den Aleviten am 1.2.2016 und mit Ahmadiyya am 4.2.2016 Gespräche geführt. Ein weiteres Gespräch führte das MJKE mit der Schura, DITIB und dem VIKZ am 22. März 2016. Inhalt der Gespräche war die Prüfung gemeinsamer Vertragsverhandlungen. Ergebnis der Gespräche war, dass die zu behandelnden Themen für Vertragsverhandlungen zu komplex sind, um in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss kommen zu können. Um gleichwohl im Dialog zu bleiben, werden seitens des MJKE mit DITIB und Schura separat Gespräche geführt werden.