SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4560 18. Wahlperiode 16-09-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Verkehrseinschränkungen auf der Brücke über die Herzhorner Rhin (B431/ Stadtstraße) in Glücksstadt Vorbemerkung des Fragestellers: Der LBV-SH will auf Grund des Zustandes der Brücke über die Herzhorner Rhin (B431/ Stadtstraße) die Fahrbahnen so verengen, dass sich zwei LKW nicht mehr auf der Brücke begegnen können. Die B431 ist an dieser Stelle aus Glückstadt kommend die Hauptzufahrt zum Gewerbegebiet-Süd. Das Unternehmen Steinbeis Papier GmbH ist gleich zweimal betroffen. Zum einen liegt ein Auslieferungslager aus Glückstadt kommend vor der Brücke. Zum anderen ist eine weitere Einfahrt zum Betriebsgelände auf der anderen Seite der Brücke. Doch auch diese Lastwagen nutzen die Strecke. Laut einer kleinen Anfrage der PIRATEN (Drs. 18/4313) ist ein Ersatzneubau der Brücke geplant. 1. In welchem Zustand befindet sich diese Brücke und wie bewertet die Landesregierung deren Priorität? Antwort: Das Bauwerk im Zuge der Bundesstraße (B) 431 über die Rhin befindet sich mit einer Zustandsnote von 2,5 in einem ausreichenden Zustand. Die Standund Verkehrssicherheit des Bauwerkes ist sichergestellt. Das Bauwerk ist in der sogenannten „BASt-Liste“ der vordringlich gemäß der "Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" zu untersuchenden Bauwerke aufgeführt. Somit war das Bauwerk nachzurechnen, um dessen Zukunftsfähigkeit beurteilen zu können. Im Ergebnis der Nachrechnung wird ein Neubau erforderlich. Bis zur Fertigstellung des Neubaus sind Drucksache 18/4560 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 verkehrliche Kompensationsmaßnahmen notwendig, die durch die Einengung der Fahrbahnen erreicht werden können. Die verkehrlichen Kompensationsmaßnahmen resultieren nicht aus dem Bauwerkzustand , sondern aus der gestiegenen Verkehrsbelastung, die beim Bau der Brücke nicht vorhersehbar war und somit auch nicht bei der Bemessung berücksichtigt wurde. 2. Wie bewertet die Landesregierung die verkehrlichen Auswirkungen der Fahrbahnverengung insgesamt und erwartet sie aufgrund des starken LKW- Verkehrs in Verbindung mit der ausgeschlossenen Begegnung von LKWs auf der Brücke vermehrte Rückstaus insbesondere in den Innenstadtbereich Glückstadts? Antwort: Nach dem jetzigen Konzept muss lediglich der Begegnungsverkehr von Lastzügen und Sattelkraftfahrzeugen auf dem Bauwerk ausgeschlossen werden, nicht jedoch die Begegnung aller LKWs. Um den Innenstadtbereich Glückstadts möglichst wenig durch Rückstaus zu belasten, soll dem Verkehr Richtung Elmshorn Vorrang gewährt werden, um so ein zügiges Abfließen des Verkehrs zu gewährleisten. 3. Hat die Landesregierung bereits etwas am schlechten Zustand der Brücke verbessert? Wenn ja, was? Wenn nein, weshalb noch nicht? Antwort: In den vergangenen Jahren wurden notwendige Erhaltungsmaßnahmen (z. B. Instandsetzung von Abdichtung, Belag und Markierung) durchgeführt, um die Stand- und Verkehrssicherheit weiterhin sicherzustellen. 4. Wie ist der Stand der Planungen hinsichtlich des Ersatzneubaus der Brücke? Antwort: Derzeit wird die Vergabe der Entwurfsbearbeitung vom LBV-SH vorbereitet. 5. Ab und bis wann ist mit einer Umsetzung der Baumaßnahme zu rechnen und wie hoch werden die Kosten nach heutigem Stand sein? 6. Laut Planfeststellungsbeschluss zur geplanten A20 soll über zwei Jahre der Aushub für den Bau des Elbtunnel über die B431 und damit über die Rhinbrücke abgewickelt werden. Planen Sie die Brücke bis dahin zu erneuern? Die beiden Fragen werden wegen des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4560 3 Zum Zeitpunkt einer Umsetzung der Maßnahme kann derzeit noch keine konkrete Aussage getroffen werden, da die Entwurfsbearbeitung erst aufgenommen wird. Konkrete Kosten und Bauzeiten für die Maßnahme können erst nach Abschluss der Entwurfsbearbeitung genannt werden. 7. Müssen neue Gutachten erstellt werden, wenn ja aus welchen Gründen und zu welchen Kosten? Antwort: Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierzu noch keine konkrete Antwort gegeben werden, da dies erst im Zuge der Entwurfsbearbeitung festgelegt bzw. ermittelt werden wird. 8. Plant die Landesregierung bis zur Fertigstellung des Ersatzbauwerks eine provisorische Sanierung der Brücke? Ist eine entsprechende Ausschreibung bereits erfolgt? Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen und in welcher Form sind Maßnah- men an der Brücke geplant (bitte Beschreibung der ausgeschriebenen Leis- tung)? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort: Eine Verstärkung der Brücke, um diese auf ein höheres Lastniveau zu bringen , ist unter wirtschaftlichen Aspekten nicht möglich. Es sind zurzeit keine Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, da die Standund Verkehrssicherheit der Brücke gewährleistet ist. Aufgrund der Ergebnisse der laufenden Bauwerksprüfung kann sich jedoch kurzfristig die Notwendigkeit für Instandsetzungsmaßnahmen ergeben.