SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4561 18. Wahlperiode 2016-09-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Integration durch Schule 1. Wie viele Fälle vollständiger oder teilweiser Gesichtsverschleierung durch das Tragen von Burka, Niqab oder Tschador durch Schülerinnen gab es seit dem Jahr 2012 an Schulen und wie wurde jeweils damit verfahren? Antwort: Dem MSB sind in dem genannten Zeitraum nur sehr wenige Fälle bekannt geworden , die alle durch die Schulleitungen professionell gehandhabt wurden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen hat keine einzige Schülerin letztlich darauf bestanden , ihr Gesicht teilweise oder vollständig zu verschleiern. Ein entsprechendes Ansinnen wäre auch nicht gestattet worden. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Fälle vor, in denen islamische Gemeinden mit islamistischen Tendenzen oder einzelne islamistische Akteure am Schulstandort Einfluss auf die Schul- und Unterrichtsgestaltung der Schule oder Schülerinnen und Schüler nehmen wollten? Wenn ja, welche? Drucksache 18/4561 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Nein. In der Vergangenheit haben einzelne Schüler Schulleitungen angesprochen und um einen Gebetsraum gebeten. Dieser Bitte wurde in keinem Fall entsprochen. 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Fälle vor, in denen Schülerinnen oder Schüler islamistisches Propagandamaterial verbreitet oder gezeigt haben? Wenn ja, welche? Antwort: Der Verfassungsschutzbehörde sind zwei Fälle bekannt: In einem Gymnasium in Schleswig-Holstein wurde bei einem Schüler-Account eines minderjährigen Schülers eine Abbildung der Flagge der Terrororganisation „Islamischen Staat“ (IS) entdeckt. In einem weiteren der Verfassungsschutzbehörde bekannt gewordenen Fall verbreitete ein Gymnasiast aus Schleswig-Holstein aggressive Parolen gegen Kurden im Kreis seiner Mitschüler. 4. Sind der Landesregierung Vorfälle an Schulen bekannt, in denen Schülerinnen oder Schüler aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert haben? Wenn ja, welche? Antwort: In einem Fall im Hamburger Randgebiet haben zwei Jugendliche ihrer Lehrerin den Handschlag bei der Zeugnisübergabe zum mittleren Bildungsabschluss verweigert. Die oberste Schulaufsicht hat diesen Vorfall zum Anlass für ein Gespräch mit den jungen Männern sowie deren Eltern genommen und dabei festgestellt, dass es sich hier weniger um religiösen Extremismus, sondern um pubertäres Verhalten handelte. Die beiden jungen Männer haben sich bei ihrer Lehrerin entschuldigt (mit Handschlag ). 5. Inwiefern gibt es Anweisungen oder Empfehlungen der zuständigen Behörde an die Schulen oder Fortbildungen, wie sich die Lehrer in derartigen Fällen verhal- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4561 3 ten sollen? Wenn ja, welchen Inhalts? Wenn nein, plant die Landesregierung, eine entsprechende Anweisung oder Empfehlung zu erteilen? Antwort: Das Ministerium für Schule und Berufsbildung hat mit Schreiben vom 18. März 2016 Handlungsleitlinien zu diesem Themenfeld an die allgemeinbildenden Schulen sowie die untere Schulaufsicht versandt. Im Februar 2015 sowie im Februar dieses Jahres nahm die Verfassungsschutzbehörde Schleswig-Holstein mit Referenten an zwei Fachtagungen in Kiel zum Umgang mit religiös motiviertem Extremismus „Islamismus und Salafismus als Herausforderung in der Schule“ des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig- Holstein teil. Die Veranstaltungen richteten sich an alle Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Schulen und deren Umfeld. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein beteiligte sich mit einem Fachvortrag zu „Grundlagen und Begriffserläuterungen“ sowie mit einem sich anschließenden Diskussionsforum zum „Umgang mit religiös motivierten Verhaltensweisen in der Schule“.