SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4566 18. Wahlperiode 2016-09-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Sexuelle Selbstbestimmung als Bestandteil des Sexualkundeunterrichts an Schleswig-Holsteins Schulen 1. Ist das Thema sexuelle Selbstbestimmung, das auch in der jüngsten Debatte über den Grundsatz „Nein heißt Nein“ thematisiert wurde, Bestandteil der Lehrpläne an schleswig-holsteinischen Schulen? Wenn ja, in welchen Lehrplänen wird dieses Thema in welchem Stundenumfang eingefordert? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das Thema der sexuellen Selbstbestimmung ist vor allem als fächerübergreifende Aufgabe im allgemeinen Teil der Fachanforderungen unter Punkt 2.2. verankert: „2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des gesellschaftlichen Lebens Die Auseinandersetzung mit Kernproblemen richtet sich insbesondere auf: Gleichstellung und Diversität: Entfaltungsmöglichkeiten der Geschlechter, Wahrung des Gleichberechtigungsgebots, Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt.“ Drucksache 18/4566 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Weiter wird dort festgehalten, dass die Lehrkräfte den Unterricht und die damit verbundene Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung in eigener pädagogischer Verantwortung gestalten. Eine spezielle Festlegung eines Stundenumfangs in einzelnen Fachanforderungen oder Lehrplänen gibt es nicht. Das Thema der sexuellen Selbstbestimmung ist generell auch Inhalt des Sexualkundeunterrichts . Im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz ist in § 4 Absatz 9 festgelegt , dass Auftrag der Schule auch ist, die Sexualkundeerziehung durch die Eltern in altersgemäßer Weise durch fächerübergreifenden Sexualkundeunterricht zu ergänzen . Sexualkunde wird in der Primarstufe im Fach Heimat- Welt und Sachkunde und in der Sekundarstufe I im Fach Biologie unterrichtet und ist entsprechend in den Lehrplänen bzw. Fachanforderungen verankert. 2. Falls 1. verneint wurde: Plant die Landesregierung das Thema sexuelle Selbstbestimmung zum Bestandteil der Lehrpläne zu machen? Wenn ja, für wann, in welchen Lehrplänen und welchem Umfang ist die Umsetzung geplant? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Entfällt. 3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang es entsprechendes pädagogisches Lehrmaterial dazu gibt und ob die Lehrkräfte entsprechend aus- bzw. fortgebildet werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Fortbildungen finden im Rahmen der Fachfortbildungen des IQSH statt. Im Rahmen bestehender Unterrichtsmaterialien zum Sexualkundeunterricht wird das Thema der sexuellen Selbstbestimmung behandelt. Für den Sexualkundeunterricht in der Primarstufe ist die Erstellung eines weiteren Begleitmaterials speziell zum Thema sexuelle Selbstbestimmung geplant.