SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4572 18. Wahlperiode 2016-09-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Sicherheitskonzepte zum Schutz vor Kriminalität durch flächendeckende Präsenz 1. Gibt es Sicherheitskonzepte der Landesregierung zum Schutz vor Kriminalität durch flächendeckende Präsenz? Wenn ja, welchen Inhalts? Wenn nein, warum nicht? Antwort: In den Regionalbehörden der Landespolizei liegen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Sicherheitskonzepte vor.. Hierin beschreiben sie ihre Organisation , ihre regionalen Einsatzschwerpunkte und die Grundausrichtung oder Philosophie ihrer Aufgabenwahrnehmung für die Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus gibt es ein Maritimes Sicherheitskonzept der Wasserschutzpolizei, welches aber wegen der besonderen Aufgabenstellung nicht ausschließlich auf den Schutz vor Kriminalität abzielt. In Ergänzung bzw. Konkretisierung dieser Sicherheitskonzepte gibt es jeweils aktualisierte Einzelkonzepte, wie z.B. Präsenzkonzepte oder Konzepte zur Bekämpfung besonderer Kriminalitätsphänomene. 2. Gibt es ein Nachtstreifenkonzept in Schleswig-Holstein? Wenn ja, welchen Inhalts ? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Drucksache 18/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Der Begriff Nachtstreifenkonzept wird bei der Landespolizei nicht verwendet. Die in den Sicherheitskonzepten dargestellte Aufgabenwahrnehmung wird in Bezug auf die polizeiliche Präsenzgestaltung in Präsenzkonzepten der Polizeidirektionen konkretisiert. In diesen Präsenzkonzepten wird die allgemeine polizeiliche Präsenz auf regionaler Ebene unter Definition von vorgegebenen Personalstärken zur Tages- und zur Nachtzeit festgelegt. Diese Festlegungen gewährleisten die flächendeckende Präsenz der Polizei und berücksichtigen die organisationsinterne Vorgabe, in dringenden Fällen – auch zur Nachtzeit - ein Erreichen eines jeden Einsatzortes innerhalb von 10 Minuten anzustreben. Lageabhängig wird diese allgemeine Präsenz durch besondere Einsatz- oder Präsenzkonzepte, wie z.B. durch das Wohnungseinbruchskonzept der Landespolizei , ergänzt. Für die Wasserschutzpolizei gilt ein besonderes, länderübergreifendes Präsenzkonzept . 3. Für den Fall, dass ein Nachtstreifenkonzept vorliegt oder erstellt wird, was bzw. welche Umstände haben die Landesregierung veranlasst, ein solches Konzept zu erstellen und inwiefern haben die Reaktionszeiten der Polizei bei Nacht dabei eine Rolle gespielt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.