SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4573 18. Wahlperiode 2016-09-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Kriminaltechnik im Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl 1. Welche Maßnahmen gehören standardmäßig zur Spurenuntersuchung und - sicherung bei Ermittlungen wegen des Verdachts auf einen Wohnungseinbruchdiebstahl (WED)? Antwort: Die Spurensicherungsmaßnahmen an WED-Tatorten richten sich, wie an anderen Tatorten auch, nach der jeweiligen Spurenlage. Es sollen nur kriminalistisch sinnvolle Spuren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf ein aussagekräftiges Untersuchungsergebnis gesichert werden. Zusätzlich ist auf die Beweiserheblichkeit zu achten. Die Grundlagen für diese eigenständigen Entscheidungen werden den Spurensicherungskräften im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung vermittelt. An WED-Tatorten werden z. B. regelmäßig daktyloskopische Spuren, Schuhabdruck - und Werkzeugspuren sowie DNA-Spuren gesichert. Drucksache 18/ 4573 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Erfolgt generell bei Ermittlungen wegen des Verdachts auf einen Wohnungseinbruchdiebstahl eine umfassende und systematische Untersuchung und Sicherung von DNA-Spuren? Wenn nein, warum nicht und liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 eine umfassende und systematische Untersuchung und Sicherung von DNA-Spuren im Bereich WED erfolgt ist? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: WED-Tatorte sind umfassend hinsichtlich möglicher Spuren in Augenschein zu nehmen. Eine sich daraus ableitende Spurensicherung unterliegt den in der Antwort zu Frage 1 genannten fachlich-kriminalistischen Aspekten. Spuren mit WED-Bezug sind für die Untersuchung im Kriminaltechnischen Institut des LKA entsprechend zu kennzeichnen. Eine systematische Erfassung dieser Kennzeichnung als Steuerungsinstrument einer priorisierten Bearbeitung wurde dort im Laufe des vergangenen Jahres eingeführt. Im Jahr 2015 wurden im KTI insgesamt 1.812 und im laufenden Jahr bis zum 01.09.2016 bislang 1.770 entsprechend gekennzeichnete Untersuchungsanträge registriert. Eine Teilmengenbildung für DNA-Spuren ist auf standardisiertem Wege seit dem 01.01.2016 möglich. Diese Auswertung ergibt für das laufende Jahr (Stichtag 01.09.2016) ein vorläufiges Ergebnis von 430 DNA- Untersuchungsanträgen mit WED-Bezug. 3. Wie viele finanzielle Mittel hat die Landesregierung in den Jahren 2012 bis 2016 für kriminaltechnische Untersuchungen im Bereich WED zur Verfügung gestellt? Bitte nach Jahren und Maßnahmen aufschlüsseln. Antwort: Eine der Fragestellung entsprechende Differenzierung der aufgewendeten finanziellen Mittel nach einzelnen Delikten ist nicht möglich. Die hierzu erforderlichen Daten werden statististisch nicht erfasst. 4. Wie viele finanzielle Mittel hat die Landesregierung in den Jahren 2012 bis 2016 für Verbesserungen der Ermittlungsmethoden im Bereich WED zur Verfügung gestellt? Bitte nach Jahren und Ermittlungsmethoden aufschlüsseln. Antwort: Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da nicht der Einsatzzweck, Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4573 3 sondern das jeweilige Verfahren Grundlage des Beschaffungsantrages ist. Im Bereich der Kriminaltechnik findet ein ständiger Optimierungsprozess statt. 5. Wie hat sich die personelle Ausstattung im Bereich der Kriminaltechnik in den Jahren 2012 bis 2016 entwickelt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Nachfolgend die kumulierte personelle Ausstattung des Kriminaltechnischen Institutes des LKA und der bei den Bezirkskriminalinspektionen kriminaltechnisch tätigen Kommissariate 6 für den angefragten Zeitraum mit Stand jeweils zum 01.01. des entsprechenden Jahres: 2012: 110 Stellen 2013: 111 Stellen 2014: 112 Stellen 2015: 118 Stellen 2016: 127 Stellen Mit Stand 01.09.2016 ist infolge der personellen Ausweitung in diesem Bereich im Rahmen des WED-Konzeptes die Ausstattung auf 144 Stellen angewachsen , elf weitere Beschäftigte werden im Rahmen des WED-Konzeptes voraussichtlich bis zum Jahresende eingestellt werden. 6. Gibt es in Schleswig-Holstein eine landesweite Schuhspuren- und/oder Werkzeugspurendatenbank ? Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung die Einführung entsprechender Datenbanken? Antwort: Das fachlich zuständige Sachgebiet im KTI des LKA führt landesweite Tatortspurensammlungen sowohl für Werkzeug- als auch für Schuhspuren, in denen die Spuren geführt werden, die aus fachlicher Sicht als auswertbar klassifiziert werden. Die erwähnten Sammlungen werden sowohl als Bilddatenbanken als auch manuell geführt. 7. Werden der Zustand der Schubladen und/oder Maßnahmen zur Fluchtsicherung bzw. zum Schutz vor Entdeckung standardmäßig in den Tatortbefundbericht aufgenommen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Drucksache 18/ 4573 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Sofern ermittlungsrelevant, sind diese Informationen im Tatortbefundbericht aufzuführen. Ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 8. Erfolgt eine Klassifizierung einer Tat als "professionelle Tat" im Tatortbefundbericht ? Wenn ja, welche Auswirkungen auf etwaige Spurensicherungsmaßnahmen hat eine solche Klassifizierung? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Sofern ermittlungsrelevant, sind diese Informationen im Tatortbefundbericht aufzuführen. Ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.