SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4574 18. Wahlperiode 05.09.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Digitalisierung von Personalakten - Nachfrage zu Drucksache 18/4198 Vorbemerkung des Fragestellers: Das OVG Schleswig hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes am 27. Juli 2016 (2 MB 11/16) entschieden, dass die Digitalisierung von Personalakten der Landesbeamtinnen und Landesbeamten durch einen privaten Unterauftragnehmer nicht im Einklang mit der derzeitigen Rechtslage steht. Demgegenüber hat die Landesregierung in Drucksache 18/3955 und Drucksache 18/4198 erklärt, dass die Digitalisierung von Personalakten durch ein externes Dienstleistungsunternehmen eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 17 Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG) darstellt und demgemäß zulässig sei. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Antworten der Landesregierung auf die genannten Kleinen Anfragen erfolgten vor dem Hintergrund der Rechtsauffassung der Landesregierung. Diese war auch vom Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 12.05.2016 vollumfänglich bestätigt worden. 1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Beschluss des OVG Schleswig? Drucksache 18/4574 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die Landesregierung zieht mehrere Konsequenzen aus dem genannten Beschluss des OVG. Die weitere Digitalisierung der Personalakten der Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein durch den externen Scandienstleister wurde mit sofortiger Wirkung gestoppt. Weitere Digitalisierungen von Personalakten erfolgen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung. Personalakten, die vorbereitend für die Digitalisierung bereits zum privaten Auftragnehmer transportiert worden waren, wurden und werden aktuell durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung zurückgeholt. Die vom OVG als erforderlich erachtete explizite Rechtsgrundlage für eine Digitalisierung von Personalakten durch einen Auftragnehmer (Auftragsdatenverarbeitung ) wird im Rahmen einer Änderung des Landesbeamtengesetzes Schleswig- Holstein vorbereitet. 2. Welche Auswirkungen hat der Beschluss des OVG Schleswig auf die geplante Digitalisierung der Personalakten bezogen auf die Umsetzung, den Zeitplan und die Kosten? Antwort: Die weitere Umsetzung der Digitalisierung wurde umgehend ausgesetzt. Daraus resultiert eine Verzögerung im gesamten Projektablauf von mehreren Monaten . Für die Rückholung von Personalakten, für das Aussetzen der Digitalisierung, für den späteren erneuten Transport sowie durch die insgesamt längere Projektlaufzeit entstehen Zusatzkosten, die noch nicht bezifferbar sind. 3. Wie viele Personalakten von Landesbeamtinnen und Landesbeamten wurden bisher schon durch den Unterauftragnehmer digitalisiert? Antwort: Es wurden bisher Personalakten (bestehend aus Grundakte und einer unterschiedlichen Anzahl von Teilakten) von etwa 36.000 Landesbediensteten digitalisiert. 4. Welche Kosten sind dem Land bisher durch die Digitalisierung der Personalakten durch das externe Dienstleistungsunternehmen entstanden? Antwort: Der Vertrag des Landes besteht mit Dataport. Kosten, die sich daraus im Rahmen von Unterauftragsverhältnissen auf die Leistungen des externen Dienstleistungsunternehmens beziehen, summieren sich auf 1.644.794,23 € (bezogen auf Leistungen bis Ende 05.2016). 5. Welche Kosten sind dem Land bisher durch das verwaltungsgerichtliche Verfahren entstanden? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4574 3 Antwort: Das verwaltungsgerichtliche Verfahren wurde noch nicht abgerechnet. Die Landesregierung geht von Kosten (Rechtsanwaltskosten der Landesregierung, Rechtsanwaltskosten des Beschwerdeführers, Gerichtskosten) in Höhe von ca. 4.500,00 € aus.