SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4579 18. Wahlperiode 16-09-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Für die Beantwortung der Fragen 1, 3 und 4 wird auf den Kenntnisstand der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion Nord zurückgegriffen. 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele anerkannte Asylbewerber bzw. Flüchtlinge im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 in Schleswig- Holstein a) in Arbeit (Minijob, geringfügige Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, Vollzeitbeschäftigung ) b) in eine Ausbildung, c) in ein Praktikum vermittelt worden sind? Wenn ja, welche (bitte nach Jahren aufschlüsseln) und in welchen Branchen erfolgte eine Beschäftigungsaufnahme vorrangig? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu a): Im Jahr 2015 sind in Schleswig-Holstein 1.791 Personen aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit gegangen, darunter 1.594 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Im Jahr 2016 (Januar bis Juli) beläuft sich die Zahl der Übergänge auf 1.213 bzw. 1.046. Antwort zu b): Im Jahr 2015 sind in Schleswig-Holstein 239 Personen aus Arbeitslosigkeit in Ausbildung gegangen. Drucksache 18/4579 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Im Jahr 2016 (Januar bis August) beläuft sich die Zahl der Übergänge auf 162. Antwort zu c): Die Vermittlung in Praktika wird nicht erhoben und daher in der Statistik nicht abgebildet. Hinsichtlich der statistischen Parameter wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . Zu den Vermittlungen liegen keine statistischen Daten für einzelne Branchen vor. Die Angaben zu den Antworten a) und b) beziehen sich auf die Herkunftsländer : Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia, Pakistan, Nigeria, Afghanistan, Albanien , Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien und Ukraine. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Existenzgründungen durch anerkannte Asylbewerber bzw. Flüchtlinge im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 in Schleswig-Holstein erfolgt sind? Wenn ja, welche (bitte nach Jahren aufschlüsseln) und in welchen Branchen erfolgte eine Existenzgründung vorrangig? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Auf Landesebene werden vom Statistikamt Nord die Daten zu Gewerbeanmeldungen erfasst. Bei diesen wird zwar nach Staatsangehörigkeit unterschieden , Schlussfolgerungen zum aufenthaltsrechtlichen Status sind aber nicht möglich. 3. Wie viele anerkannte Asylbewerber bzw. Flüchtlinge befinden sich in Schleswig -Holstein derzeit in einer Qualifizierungsmaßnahme? Bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln. Antwort: In der Zeit vom Januar bis August 2016 sind in Schleswig-Holstein rd. 5.200 Teilnehmer in Qualifizierungsmaßnahmen eingetreten. Darunter befanden sich 200 Eintritte in berufliche Weiterbildung, 90 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten und 4.700 Eintritte in Maßnahmen zur berufliche Aktivierung und Eingliederung . Zur differenzierten Darstellung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 4579 3 4. Wie viele anerkannte Asylbewerber bzw. Flüchtlinge sind in Schleswig- Holstein derzeit arbeitssuchend gemeldet und welche Entwicklung prognostiziert die Landesregierung hier? Bitte begründen. Antwort: In Schleswig-Holstein waren im August 2016 13.217 Personen mit dem Kontext Fluchtmigration arbeitsuchend gemeldet. Berücksichtigt werden Personen aus den acht nicht europäischen Asylherkunftsländern (Syrien, Irak, Iran, Eritrea , Somalia, Pakistan, Nigeria und Afghanistan). Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit fasst unter dem Merkmal „Fluchtmigration “ die drei Status Aufenthaltsgestattung, -erlaubnis und Duldung zusammen . Eine weitergehende Aufschlüsselung ist derzeit nicht möglich. Die Prognose der Entwicklung von anerkannten Flüchtlingen ist abhängig von Antragstellungen und den Bearbeitungsdauern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sowie den Zugängen bei den Agenturen für Arbeit bzw. den gemeinsamen Einrichtungen. Daher ist eine belastbare Prognose nicht möglich. Nach Einschätzung der Landesregierung dürfte die Zahl aber in dem Umfang, in dem das BAMF die anhängigen Verfahren bei aktuell ansteigender Tendenz abgearbeitet, zum Jahresende merklich steigen. Diese Tendenz kann durch Zugänge in arbeitsmarktpolitische oder andere Maßnahmen, wie z. B. Integrationskurse , abgemildert werden. 5. Gibt es in Schleswig-Holstein spezielle sprachliche und schulische Qualifikationsmaßnahmen für Flüchtlinge mit geringer Schulbildung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung entsprechende Maßnahmen ? Antwort: Auf die Antwort der Landesregierung auf die dritte Frage der Kleinen Anfrage “Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im Handwerk“ (Drs. 18/4484) wird verwiesen. Die Förderangebote setzen in der Regel ein bestimmtes Sprachkompetenzniveau , nicht - wie gefragt - einen bestimmten Schulabschluss voraus . Der Bund und auch das Land Schleswig-Holstein halten allgemeine und berufsbezogene Sprachförderprogramme vor, die eine zielgruppenspezifische Teilnahme in Form von Eltern- Frauen- oder Jugendkursen, Alphabetisierungs - oder Intensivkurse sowie Erstorientierung im Sozialraum ermöglichen. Die allgemeinen Integrationskurse und die berufsbezogene Sprachförderung des Bundes stellen aktuell die wichtigsten integrationspolitischen Sprachfördermaßnahmen im außerschulischen Bereich dar. Zuständig für die Durchführung ist das BAMF, das sich hierzu der örtlichen Sprachkursanbieter und Bildungsträger bedient. Drucksache 18/4579 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Die Integrationskurse eröffnen Zugewanderten die Möglichkeit, von Alphabetisierung bis hin zu Sprachkenntnissen bis zum Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und der Geschichte Deutschlands zu erwerben. Die Erstorientierungskurse „Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein („STAFF“)“ des Landes, die seit 2013 vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten angeboten werden und sowohl sprachliche Kommunikationskompetenz sowie Kenntnisse über Lebensweisen und Umgangsformen in der Gesellschaft und Wissen über Beratungs- und Serviceangebote vor Ort vermitteln , stellen ebenfalls ein niedrigschwelliges Angebot für Flüchtlinge dar und beinhalten Basismodule zur Alphabetisierung sowie zum Erwerb der Niveaustufen A1 bis A2. Die berufsbildenden Schulen (BBS) und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) haben die Aufgabe, für schulpflichtige Flüchtlinge und darüber hinaus im Rahmen freier Kapazitäten für volljährige Flüchtlinge, junge Menschen mit Fluchterfahrung zielgerichtet in Ausbildung und/oder den Arbeitsmarkt zu bringen . Schulische und unterrichtliche Strukturen müssen vor diesem Hintergrund neu gedacht, organisiert und gestaltet werden. Die Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweitsprache (BiK-DaZ) ist als Basis beziehungsweise Einstieg für solch eine neue Struktur zu verstehen. Sie beschult junge Männer und Frauen zwischen 16 und 18 Jahren, die erst seit kurzem in Deutschland sind und über keine oder wenige deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Ziel des einjährigen Bildungsganges ist es, die Schülerinnen und Schüler zu dem Sprachniveau A2 des GER hinzuführen und ihnen erste Schritte in die Beruflichkeit in Deutschland zu ermöglichen. Dies kann der Übergang in die Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH) und/oder in weiterführende Bildungsgänge der Beruflichen Schulen im Land sein. Modulare Angebote eröffnen den Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache Wege von der Teil- zur Vollintegration bzw. Inklusion in die Regelklassen. Junge Menschen mit Fluchtbiographie erhalten somit an den berufsbildenden Schulen (BBS) und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) des Landes Schleswig -Holstein die Möglichkeit, alle Berufe ihrem individuellen Leistungsvermögen entsprechend zu ergreifen und die dazu gehörigen Schulabschlüsse erreichen zu können. 6. Gibt es in Schleswig-Holstein berufs- oder branchenspezifische Sprachkurse oder Qualifikationsmaßnahmen für Flüchtlinge? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung entsprechende Maßnahmen? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Die Förderangebote sind teilweise übergreifend branchenoffen, teilweise fachspezifisch angelegt, wie beispielsweise das Programm „Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk (PerjuF-H)“.