SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4580 18. Wahlperiode 16-09-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Qualifizierungsmaßnahmen im Handwerk zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Vorbemerkung: Bei Beantwortung der Fragen wird zum Teil auf den Kenntnisstand der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion (BA/RD) Nord zurückgegriffen. 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Flüchtlinge in Schleswig-Holstein eine handwerkliche Ausbildung bzw. handwerksähnliche Vorqualifikationen vorweisen können? Wenn ja, warum. Wenn nein, warum nicht bzw. sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, Statistiken dieser Art in Erfahrung zu bringen? Antwort: Auf die Antwort der Landesregierung auf die erste Frage der Kleinen Anfrage “Berufliche Qualifikation von Flüchtlingen“ (Drs. 18/4494) wird verwiesen. Eine darüber hinausgehende Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, weil eine statistische Erhebung dieser Daten aus den Geschäftssystemen der Bundesagentur für Arbeit derzeit nicht möglich ist. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass deutsche Sprachkenntnisse nicht zwingende Voraussetzung für die Vergabe eines Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes sein müssen und Deutschkenntnisse am Arbeitsplatz effektiver erlernt werden können als in alternativen Sprachkursen? Wenn ja, berücksichtigt die Landesregierung dies in den bestehenden und ggf. geplanten Qualifi- Drucksache 18/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 zierungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im Handwerk ? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Auf die Antwort der Landesregierung auf die vierte Frage der Kleinen Anfrage “Berufliche Qualifikation von Flüchtlingen“ (Drs. 18/4494) wird verwiesen. Das Erlernen der deutschen Sprache ist laut Auffassung der Landesregierung ein wesentlicher Schlüssel für die Integration in Ausbildung und Arbeit. Alle Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache im schulpflichtigen Alter erhalten - unabhängig von ihrer vorherigen Schulbildung - in den Basisstufen der Schulen mit DaZ- (Deutsch als Zweitsprache) Zentren eine intensive Sprachförderung in Deutsch als Zweitsprache. Eine entsprechende Vorbereitung auf die Anforderungen der Ausbildung erfolgt für berufsschulpflichtige Flüchtlinge und im Rahmen vorhandener Kapazitäten auch für nicht mehr berufsschulpflichtige junge Menschen in den Beruflichen Schulen im Rahmen der seit dem 1.8.2016 neu eingeführten BIK-DaZ (Berufsintegrationsklassen Deutsch als Zweitsprache), in die eine kontinuierliche Aufnahme erfolgt und bis zu einem Sprachstand auf dem Niveau A2 beschult wird. Anschließend ist ein Übergang in die Ausbildungsvorbereitung SH (AV-SH) möglich , in der neben einer durchgängigen Sprachbildung (bis zum Niveau B1) auch eine Vorbereitung für die Aufnahme einer dualen Ausbildung, den Wechsel in einen anderen Bildungsgang oder eine Erwerbstätigkeit erfolgt. Die Form der Vermittlung zum Erwerb allgemeiner und berufsbezogener Sprachkenntnisse ist in Berücksichtigung der im Einzelfall vorliegenden Vorkenntnisse individuell zu bewerten. Für die Vergabe eines Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes sind deutsche Sprachkenntnisse grundsätzlich keine zwingende Voraussetzung. Die Praxis zeigt allerdings, dass viele Arbeitgeber ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen voraussetzen, um elementare Arbeitsabläufe und Schutzmaßnahmen sicherstellen zu können. Die Bundesagentur für Arbeit setzt sich bei der Entwicklung von Förderinstrumenten regelmäßig für eine Kombination von Qualifizierung und Sprachförderung ein. Das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie gemeinsam mit der Regionaldirektion Nord entwickelte Förderprogramm "Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig- Holstein (BÜFAA.SH)" bietet ein aus Sicht der Landesregierung gutes Beispiel , wie auf Basis vorhandener Sprachkenntnisse die Vermittlung berufsbezogenen und allgemeinsprachlichen Unterrichts mit einer praktischen Berufsorientierung für Flüchtlinge verknüpft wird. BÜFAA.SH ist u.a. dem Landtagsbericht zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in Schleswig- Holstein (Drs.18/3714) und in den unten genannten Kleinen Anfragen dargestellt . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# 3 3. Wie bewertet die Landesregierung die bestehenden Fördermaßnahmen des Bundes für Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, insbesondere im Handwerk? Welche Kriterien sieht die Landesregierung für die Bewilligung von Fördermaßnahmen dahingehend als besonders geeignet oder besonders ungeeignet bzw. welche Kriterien würde die Landesregierung ggf. hinzufügen bzw. vernachlässigen wollen? Antwort: Auf die Antwort der Landesregierung auf die dritte Frage der Kleinen Anfrage “Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im Handwerk“ (Drs. 18/4484) und auf die Antwort der Landesregierung auf die vierte Frage der Kleinen Anfrage “Berufliche Qualifikation von Flüchtlingen“ (Drs. 18/4494) wird verwiesen. Die Fördermaßnahmen für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive werden als insgesamt ausreichendes Angebot mit geeigneten Instrumenten bewertet. Auf die besondere Bedeutung des Erwerbs von deutschen Sprachkenntnissen als wesentliches Element einer Förderkette wurde bereits hingewiesen, vgl. auch Antwort zu Frage 2. Bei den Sondermaßnahmen für das Handwerk handelt es sich um ein bundesweites Programm, das zwischen der Zentrale der BA und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verabredet wurde. Eine spezifische Bewertung erfolgt daher an dieser Stelle nicht. Die Maßnahmen werden bedarfsgerecht weiterentwickelt; so wurden beispielsweise auf Basis des Integrationsgesetzes für Flüchtlinge mit offener Bleibeperspektive die so genannten „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)“ nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen. 4. Welche Fördermaßnahmen für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt gab es bereits vor 2015 auf Bundes- und Landesebene? Sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im Handwerk durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen über die bestehenden Programme hinaus zu fördern? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Vor 2015 gab es bereits die grundsätzliche Möglichkeit, auf Basis des § 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu fördern. Ebenso gab es Integrationskurse und die berufsbezogenen ESF-Sprachkurse des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zum zweiten Teil der Frage vgl. Antwort zu Frage 3. 5. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bei der frühzeitigen Feststellung von Qualifikationen bei Flüchtlingen? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? (Bitte unter Berücksichtigung des derzeitigen Verfahrens bei Erläuterungen zur Begründung.) Drucksache 18/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Auf die Antwort der Landesregierung auf die dritte und insbesondere die fünfte Frage der Kleinen Anfrage “Berufliche Qualifikation von Flüchtlingen“ (Drs. 18/4494) wird verwiesen. Die frühzeitige Feststellung von Qualifikationen kann dazu beitragen, den Zeitraum bis zur Integration in den Arbeitsmarkt zu verkürzen. Ein Großteil der Schutzsuchenden kann auf Grund der Fluchtumstände die Qualifikation nicht durch formale Nachweise belegen. Vor diesem Hintergrund müssen alternative Wege zur Kompetenzerhebung gefunden werden (z.B. Arbeitserprobungen , Fachgespräche, Testate). BÜFAA.SH beispielsweise sieht die Erhebung der individuellen Potenziale und Kompetenzen sowie Abklärung der im Ausland erworbenen Abschlüsse vor.