SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4581 18. Wahlperiode 2016-09-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Kontrollen in Grenz- und "Gefahrengebieten" sowie an "gefährlichen Orten" 1. Welche Anordnungen nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 i.V.m. S. 3 LVwG sind seit der Antwort auf meine Anfrage 18/3059 erfolgt? Bitte auflisten nach Gebiet, Grund/Anlass, Dienststelle, Zeitraum und ggf. Aktenzeichen des Amtsgerichts. Antwort: Die durch die Polizeidirektionen Lübeck, Bad Segeberg und Ratzeburg erfolgten Anordnungen gem. § 180 Abs. 3 S. 1 i.V. m. S. 3 LVwG ergeben sich aus der Anlage. Durch die Polizeidirektionen Flensburg, Neumünster, Kiel und Itzehoe erfolgten im erfragten Zeitraum keine Anordnungen. 2. Sind der Landesregierung seit 2015 exemplarische Beispielsfälle bekannt, in denen bei verdachtslosen Kontrollen auf der Grundlage des § 180 Abs. 3 LVwG Straftaten der Art verhindert wurden, derentwegen die jeweilige Kontrolle angeordnet wurde (z.B. Wohnungseinbrüche, „Rockerkriminalität“)? Es wird gegebenenfalls um nähere Erläuterung gebeten. Drucksache 18/4581 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Eine Statistik, welche Straftaten im Rahmen von Anhalte- und Sichtkontrollen in Gefahrengebieten verhindert wurden, wird nicht geführt und ist schon denklogisch nicht möglich, weil anlässlich von Anhalte- und Sichtkontrollen ein Versuchsstadium als Voraussetzung eines Anfangsverdachts und damit als Voraussetzung einer Einleitung von Strafermittlungen nicht erreicht sein kann. Über festgestellte Vorbereitungshandlungen wird keine Statistik geführt. 3. a) In welchem Zeitraum und in welchem geografischen Bereich ist die Polizei seit 2015 von einem "gefährlichen Ort" im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes ausgegangen? b) Wurde dies vorab öffentlich bekannt gegeben und weshalb (nicht)? c) Worauf genau stützte sich die Annahme, dass die entsprechenden Veranstaltungen oder Plätze als "gefährlicher Ort" zu bewerten seien? d) Hat sich diese Prognose in der Realität bestätigt? e) Bezüglich wiederkehrender Veranstaltungen wie der Kieler Woche: Wären auch auf der Grundlage des nachträglich bekannten Verlaufs die Veranstaltungen als "gefährlicher Ort" zu bewerten? Vorbemerkung Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt. Insofern können die von den Ämtern und Polizeibehörden übermittelten Angaben keinen Vollständigkeitsanspruch erheben, da die Auswertung aller zur Verfügung stehenden Unterlagen und Einsatzberichte anlässlich einer Kleinen Anfrage nicht leistbar ist. Die Bekanntmachung von „gefährlichen Orten“ kann zwar taktische Belange verletzten, schließt sie im Einzelfall aber nicht aus. Die Kontrollmaßnahmen (Identitätsfeststellung und Durchsuchung von Personen im Kontrollgebiet und der von ihnen mitgeführten Sachen) an gefährlichen Orten gem. § 181 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 LVwG sind zulässig zur Bestätigung oder Tilgung eines hinreichend bestehenden, also konkreten Gefahrenverdachts. Es müssen die erforderlichen, den Gefahrenverdacht belegenden Tatsachen, generiert aus eigenen Feststellungen und Erfahrungen aus früheren Einsätzen oder aus Hinweisen Dritter, sich sowohl auf den Kontroll-Ort als auch auf den Kontroll-Zeitpunkt der vorgesehenen Überprüfung (doppelter Tatsachenbezug) beziehen. Personen, die in diesem Bereich unter den vorgenannten Voraussetzungen angetroffen werden, sind polizeipflichtig (sog. Ortshaftung). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4581 3 Die zeitliche Dauer, in der unter den vorgenannten Voraussetzungen Kontrollen stattfinden können, und die Festlegung der geografischen Ausdehnung eines gefährlichen Ortes müssen sich an den konkreten Umständen des Einzelfalls und am räumlichen Umfang und der Art des Gefahrenverdachtes ausrichten. Dabei kann ein gefährlicher Ort auch deutlich über einen Straßenabschnitt oder einen bestimmten Platz hinausgehen. Kontrollbefugnisse an gefährlichen Orten sind gerichtsfest und gehören zu von den Landesgesetzgebern und dem Bundesgesetzgeber vorgesehenen gefahrenabwehrenden Standards der Polizei. Antwort: PD Flensburg: Flensburg, Innenstadt a) Begrenzter Bereich der Flensburger Innenstadt, in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag zwischen 23.30 und 07.00 Uhr, seit dem 26.04.16 bis auf weiteres. b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Die Lageauswertung ergab, dass es ab April 2016 zu einer erneuten Häufung sog. „Antanzdiebstähle“ in Verbindung mit Körperverletzungsdelikten in den Wochenendnächten im Innenstadtbereich kam. d) Ja. e) Entfällt. PD Neumünster: Sommerfest Chicanos, 4. Jahresfeier a) Loop, Am Aalberg 4, zuführende Straßen im Radius 200 m, für die Dauer der Veranstaltung, beginnend am 04.07.15, 14.00 Uhr. b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Erkenntnisse überregional sowie konkret aus zurückliegenden Veranstaltungen dieses Clubs. d) Ja. e) Entfällt. Sommerfest MC Holsten a) Langwedel, Langwedeler Feld 8, zuführende Straßen im Radius von 200 m, für die Dauer der Veranstaltung, beginnend am 13.06.15, 13.00 Uhr. b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 18/4581 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 c) Erkenntnisse überregional sowie konkret aus zurückliegenden Veranstaltungen dieses Clubs. d) Ja. e) Entfällt. Feier Red Devils Anniversary a) Neumünster, Gutenbergstr. 52, zuführende Straßen im Radius von 200 m, für die Dauer der Veranstaltung, beginnend am 06.06.15, 12.00 Uhr. b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Erkenntnisse überregional sowie konkret aus zurückliegenden Veranstaltungen dieses Clubs. d) Ja. e) Entfällt. PD Lübeck: Jubiläumsfeier der Hells Angels a) Feier im Q 45, Falkenstraße 45, 23564 Lübeck, beginnend am 20.02.16, 19.00 Uhr. b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Bei zusammenfassender Betrachtung mehrerer Ereignisse im Vorfeld war die Durchführung der Feierlichkeit durch eine Gruppierung, die der organisierten Kriminalität zuzuordnen ist, als gefährlich zu betrachten und durch geeignete polizeiliche Maßnahmen zu überwachen. d) Ja, bei Fahrzeugkontrollen wurden diverse Waffen bzw. gefährliche Gegenstände aufgefunden und sichergestellt. e) Entfällt. Fight Night a) Fight Night in der Hansehalle, An der Hansehalle 1, 23554 Lübeck, zuführende Straßen im Radius von 1,5 km, am 16.04.16, in der Zeit von 15.00 bis 24.00 Uhr. b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Die Veranstaltung war und ist ein wiederkehrend wichtiger Termin innerhalb der Organisationsstrukturen der Besucher aus dem Rockermilieu, um deren kriminelle Bestrebungen voranzuführen. Es galt/gilt hier, nähere Erkenntnisse zu gewinnen und dieses Verhalten letztlich zu unterbinden. d) Ja, bei Fahrzeugkontrollen wurden diverse Waffen bzw. gefährliche Gegenstände aufgefunden und sichergestellt. e) Ja. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4581 5 Himmelfahrt Hüxwiese Lübeck a) Hüxwiese an der Falkenstraße vom 05.05.16, 08.00 Uhr bis 06.05.16, 03.00 Uhr. b) Die Bekanntgabe erfolgte nicht gesondert, da für denselben Raum eine offene Videoüberwachung gem. §184 (6) LVwG durchgeführt wurde. c) Aus Strafverfahren der Jahre 2013 – 2015 war deutlich erkennbar, dass der Bereich der „Hüxwiese“ an Himmelfahrt („Vatertag“) aufgrund des starken Alkoholkonsums der Besucher einen Schwerpunkt von Gewaltdelikten darstellt. d) Ja, im Vergleich zu den Vorjahren kam es zu weniger Gewaltdelikten, da entsprechende Delinquenten zeitgerecht festgestellt und des Platzes verwiesen werden konnten. e) Ja. Ducksteinfestival 2016 a) Lübeck, für das Veranstaltungsgelände um die Musik- und Kongresshalle, 05.08.16 bis 14.08.16 für die Dauer der Veranstaltung b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) In der Lübecker Innenstadt fanden in zeitlicher Nähe zur Veranstaltung bereits Machtdemonstrationen von Rockergruppierungen statt. In Verbindung mit den Erfahrungen aus dem Vorjahr führte dies zur Erklärung zum gefährlichen Ort. d) 2016 kam es während der Veranstaltung zu keinen Machtdemonstrationen. e) Ja. Openhouse Clubhaus Hells Angels a) Clubhaus der Hells Angels in Lübeck, für den Nahbereich und die Zufahrtsstraßen, beginnend am 27.08.2016, 18.00 Uhr. b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Bei zusammenfassender Betrachtung mehrerer Ereignisse war die Durchführung der Feierlichkeit durch eine Gruppierung, die der organisierten Kriminalität zuzuordnen ist, als gefährlich betrachtet und durch geeignete polizeiliche Maßnahmen zu überwachen. d) Ja, bei Fahrzeugkontrollen wurden Waffen bzw. gefährliche Gegenstände aufgefunden und sichergestellt. e) Ja. PD Kiel Wohnungseinbruchsdiebstähle a) Kiel, Bereich Heikendorf/Neumühlen-Dietrichsdorf vom 14.12.15 bis 13.04.16, jeweils in der Zeit von 15.00 bis 24.00 Uhr; Kiel, Bereich Holtenau, Friedrichsort und Schilksee vom 11.12.15 bis 14.04.16, jeweils in der Zeit von 15.00 bis 00.00 Uhr Drucksache 18/4581 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 b) Kommuniziert gegenüber den Ortsbeiräten, in Medien und bei Bürgerstunden c) Die Annahme stützte sich auf die gezielten Lageauswertungen des „Kieler Lage Analyse System“. d) Ja, der erhebliche Anstieg von Wohnungseinbrüchen war erst nach Festnahme einiger Tatverdächtiger rückläufig. e) Entfällt. Sexualdelikte a) Kiel, Bereich Kiel-Wik, vom 15.01.16 bis 15.02.16, jeweils in der Zeit von 16.00 bis 24.00 Uhr. b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Die Annahme stützte sich auf die gezielten Lageauswertungen des „Kieler Lage Analyse System“. d) Ja. e) Entfällt. Kieler Woche a) für die Veranstaltungsflächen der Kieler Woche, 2015 für die Dauer der Veranstaltung vom 19.06.15 bis 28.06.15, 20.00 Uhr bis 03.00 Uhr und 2016 in der Zeit vom 17.06.16 bis 26.06.16, 20.00 Uhr bis 03.00 Uhr b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Die Annahme stützte sich auf die gezielten Lageauswertungen des „Kieler Lage Analyse System“. d) 2015 waren die angezeigten Straftaten (davon 105 Rohheitsdelikte) zwar leicht rückläufig, im Jahr 2016 dagegen war wiederrum ein leichter Anstieg der Straftaten (davon 90 Rohheitsdelikte) zu verzeichnen. e) Ja. PD Bad Segeberg: Bahnhof Elmshorn a) Das Bahnhofsumfeld und der angrenzende Steindammpark in Elmshorn seit dem 29.04.16. Die Anordnung wurde aufgrund diverser Vorfälle nunmehr bis zum 30.09.16 verlängert. b) Die Ankündigung einer erhöhten Polizeipräsenz und verstärkter Personenkontrollen erfolgte durch eine Pressemeldung. Auf den Begriff „Gefährlicher Ort“ wurde dabei ausdrücklich verzichtet, um eine Verunsicherung der im bezeichneten Gefahrenbereich wohnenden Bevölkerung zu verhindern. c) Das Bahnhofsumfeld in Elmshorn bildet seit Jahren einen Kriminalitätsschwerpunkt ab, insbesondere in den Bereichen Rohheits-, Eigentums- und BetäubungsmitteldDelikte. Die Häufung von jährlich über 400 Straftaten, die von Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4581 7 Personen unterschiedlicher Zusammensetzung begangen wurden, begründete die Gefahr, dass sich die Strukturen verfestigen. d) Ja, aufgrund eines versuchten Tötungsdeliktes mit Messer, mehrerer Drogen- und Waffenfunde, darunter ein abgelegter, durchgeladener und unregistrierter Revolver (357 Magnum) im Bahnhofsumfeld/Steindammpark wurden die eigentlich zum 31.08.16 endenden Kontrollmaßnahmen bis Ende September verlängert. e) Entfällt. PD Itzehoe: Himmelfahrt Hafenbereich Kollmar a) 25377 Kollmar, Hafen einschließlich der Deichzufahrt „Neuer Weg“, Kollmar Strand, Parkplatz, Naturschutzgebiet und Spielplatz, am 05.05.16, 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr. b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Aus Strafverfahren des Jahres 2015 und polizeilichen Erfahrungswerten der zurückliegenden Jahre war erkennbar, dass der Hafenbereich in Kollmar an Himmelfahrt („Vatertag“) aufgrund des exzessiven Alkoholkonsums einen Schwerpunkt von Rohheits- und Eigentumsdelikten darstellt. d) Ja, vermutlich auch als Ergebnis der hohen polizeilichen Präsenz (in den Vorjahren und aktuell) kam es zu weniger Straftaten. e) Ja. Wacken Open Air a) Gelände des Wacken-Open-Air-Festivals einschließlich sämtlicher Campingflächen, 01.08.16, 08.00 Uhr bis 07.08.16, 20.00 Uhr. b) Eine öffentliche Bekanntgabe fand nicht statt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Das Festivalgelände ist seit Jahren ein Schwerpunkt von Taschendiebstählen. Aufgrund der festgestellten Tatbegehungsumstände und Erkenntnisse der Vorjahre war auch beim diesjährigen Festival „Wacken-Open-Air“ mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten professioneller, organisierter, bandenmäßig auftretender Täter zu rechnen. d) Ja, während des Festivals 2016 kam es zu 41 Taschendiebstählen. Einer Gruppierung von vier Personen, die als mögliche Täter in Frage kamen, wurde im Zuge einer Kontrollmaßnahme ein Aufenthaltsverbot für das Festivalgelände erteilt. e) Ja. 4. a) In wie vielen Fällen hat die Polizei die außerordentlichen Befugnisse, die an einem "gefährlichen Ort" gegeben sind, genutzt, also insbesondere die Befugnis zur Drucksache 18/4581 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Identitätskontrolle und Durchsuchung von Personen, bei denen nicht einmal der Verdacht einer Gefahr vorliegt? b) Wenn keine Maßnahmen ohne Gefahrenverdacht erfolgten: Welchen Sinn macht die besondere Eingriffsermächtigung an gefährlichen Orten, wenn im Fall eines Gefahrenverdachts schon auf anderer gesetzlicher Grundlage eingeschritten werden kann? c) Wenn Maßnahmen ohne Gefahrenverdacht erfolgten: Zu welchen Ergebnissen führten Identitätskontrollen und Durchsuchungen von Personen, bei denen nicht einmal der Verdacht einer Gefahr vorlag? Antwort: Siehe Vorbemerkung zu Frage 3. A n la ge M a ß n a h m e n s e it 2 0 1 5 g e m . § 1 8 0 A b s . 3 S a tz 1 N r. 1 L V w G - A n o rd n u n g v o n G e fa h re n g e b ie te n G e b ie t G ru n d / A n la s s Z e it ra u m D ie n s ts te ll e A m ts g e ri c h t; A k te n z e ic h e n L ü b e c k , A lt s ta d ti n s e l, B a h n h o fs v ie rt e l V e ra n s ta lt u n g s s c h u tz D u c k s te in fe s ti v a l (m ö g l. M a c h td e m o n s tr a ti o n e n d u rc h R o c k e rg ru p p ie ru n g e n ) 0 5 .0 8 .- 1 4 .0 8 .1 6 P D L ü b e c k D ie n s tb e z ir k P Z S t. A h re n s b u rg B e k ä m p fu n g W E D -K ri m in a lit ä t 0 8 .1 0 .1 5 -3 1 .0 3 .1 6 P D R a tz e b u rg , L S T B 1 A G R Z ( 2 3 I I 5 3 /1 5 ) D ie n s tb e z ir k P Z S t. B a rg te h e id e B e k ä m p fu n g W E D -K ri m in a lit ä t 0 8 .1 0 .1 5 -3 1 .0 3 .1 6 P D R a tz e b u rg , L S T B 1 A G R Z ( 2 3 I I 5 3 /1 5 ) D ie n s tb e z ir k P R R e in b e k B e k ä m p fu n g W E D -K ri m in a lit ä t 0 8 .1 0 .1 5 -3 1 .0 3 .1 6 P D R a tz e b u rg , L S T B 1 A G R Z ( 2 3 I I 5 3 /1 5 ) D ie n s tb e z ir k P S t. A u m ü h le B e k ä m p fu n g W E D -K ri m in a lit ä t 0 8 .1 0 .1 5 -3 1 .0 3 .1 6 P D R a tz e b u rg , L S T B 1 A G R Z ( 2 3 I I 5 3 /1 5 ) G e s a m te r B e re ic h P D B a d S e g e b e rg W E D -K o n z e p t 0 9 .1 0 .1 5 -0 5 .1 1 .1 5 P D B a d S e g e b e rg 1 . A n o rd n u n g P D S E P D B a d S e g e b e rg W E D -K o n z e p t 0 6 .1 1 .1 5 -0 3 .1 2 .1 5 P D B a d S e g e b e rg 1 . V e rl ä n g e ru n g , A n o rd n u n g P D S E P D B a d S e g e b e rg W E D -K o n z e p t 0 4 .1 2 .1 5 -3 1 .1 2 .1 5 P D B a d S e g e b e rg 2 . V e rl ä n g e ru n g , A n o rd n u n g P D S E P D B a d S e g e b e rg W E D -K o n z e p t 0 1 .0 1 .1 6 -3 1 .0 3 .1 6 P D B a d S e g e b e rg 3 . V e rl ä n g e ru n g , A n o rd n u n g d u rc h A G B a d S e g e b e rg , A z . 8 G s 1 1 8 /1 5 P D B a d S e g e b e rg W E D -K o n z e p t 0 1 .1 0 .1 6 -2 8 .1 0 .1 6 P D B a d S e g e b e rg 1 . A n o rd n u n g P D S E i n V o rb e re it u n g 18-4581-KA524A-Antwort Anlage - Gefahrengebiete