SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4595 18. Wahlperiode 16-09-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zeit- und Kostenplanung Bahnstrecke Wrist-Kellinghusen 1. Ist seitens der Landesregierung eine konkrete Entscheidung zur Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Wrist-Kellinghusen getroffen worden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Antwort: Der Entscheidungsprozess wurde mit der Aufnahme des Projektes „Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist – Kellinghusen“ in den Landesweiten Nahverkehrsplan eingeleitet. Nachdem die erforderlichen Vorprüfungen (u.a. Machbarkeitsstudie , Hochwassergutachten) mit positiven Ergebnissen erfolgt waren , hing die endgültige Zustimmung zur Realisierung von der Höhe der zur Verfügung stehenden Gelder für den künftigen Betrieb der Bahnstrecke ab. Zeitgleich mit der Entscheidung über die Höhe und Verteilung der Regionalisierungsmittel ist der Startschuss gefallen. Herr Minister Meyer hat diese Entscheidung in einem Pressegespräch am 15. Juli 2016 verkündet. Die NAH.SH GmbH ist mit der Umsetzung des Projektes beauftragt. 2. Wie ist der weitere zeitliche Ablauf hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke? Wann wird nach Auffassung der Landesregierung die Streckenfreigabe erfolgen? Antwort: Die weiteren Schritte werden in Abstimmung mit dem Eigentümer und zukünftigem Bauherrn DB Netz AG derzeit vorbereitet. Auch wenn es sich bei der Strecke um eine noch gewidmete Eisenbahninfrastruktur handelt, so ist doch bautechnisch ein Neubau der Infrastruktur vorzunehmen. Mindestens für die Drucksache 18/ 4595 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Elektrifizierung ist auch ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Zudem sind insgesamt 4 Bahnübergänge wieder in Betrieb zu nehmen. Diese sind nach den aktuellen technischen Standards einzurichten, ggf. sind hierfür Flächenankäufe erforderlich. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Inbetriebnahme frühestens 2020 möglich. 3. Welche Planungs- und Baumaßnahmen sind erforderlich und mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung jeweils? Wer trägt die jeweiligen Kosten? Antwort: Für die Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist – Kellinghusen sind u.a. folgende Baumaßnahmen erforderlich: Neubau von 2,2 km Schienenstrecke inkl. Unterbau, Elektrifizierung, Wiederinbetriebnahme von 4 Bahnübergängen nach heutigem technischem Standard, Neubau der Störbrücke; Neubau von Durchlässen, Neubau eines Bahnsteiges in Kellinghusen, Streckenkabel und Anpassungen an der Sicherungstechnik. Die Kosten für die gesamte Maßnahme wurden im Jahr 2012 auf 6,4 Mio. € geschätzt. Unter Berücksichtigung der Preisentwicklung beim Schienenwegebau und in der Annahme, dass der Hauptteil der Bauleistungen in den Jahren 2019 anfällt, ist heute mit Kosten in Höhe von 7 bis 8 Mio. € zu rechnen. Das Land wird die Kosten tragen. Für die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes in Kellinghusen (P+R-Anlage, Fahrradabstellanlagen) ist eine finanzielle Beteiligung der Stadt Kellinghusen erforderlich. Dabei kann eine Förderung aus den Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Schleswig-Holstein in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden.