SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4596 18. Wahlperiode 19.09.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe gibt es in Schleswig -Holstein? Antwort: Einrichtungen und Platzzahlen zum Stichtag 12.09.2016 ergeben sich aus der nachstehenden Aufstellung. Erfasst sind Heime, sonstige betreute Wohnformen (s.b.W.) und Tagesgruppen (TG), die einer Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes bedürfen . Tagesgruppen werden hier der Vollständigkeit halber aufgenommen. Diese stehen systematisch zwischen ambulanten und stationären Hilfen. Nicht erfasst sind die Zahlen der ebenfalls in Zuständigkeit des Landesjugendamtes genehmigten und beaufsichtigen Kindertageseinrichtungen in den kreisfreien Städten. Zuletzt hat die Landesregierung im Rahmen der Drucksache 18/3248 entsprechende Zahlen Statistikwerte mitgeteilt. Die Daten entstammen dem beim Landesjugendamt geführten, IT-basierten „Heimverzeichnis“. Drucksache 18/ 4596 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Kreis/Stadt Einrichtungen (Platzzahl) Heim s.b.W. TG Flensburg 8 (33) 124 (208) 4 (33) Kiel 39 (487) 83 (157) 11 (139) Lübeck 23 (227) 46 (93) 8 (75) Neumünster 20 (155) 50 (147) 6 (45) Dithmarschen 93 (580) 19 (46) 4 (31) Herzogtum Lauenburg 34 (199) 7 (16) 3 (30) Nordfriesland 64 (723) 25 (83) 4 (48) Ostholstein 29 (332) 20 (56) 1 (6) Pinneberg 35 (294) 45 (109) 6 (66) Plön 24 (219) 9 (23) 5 (47) Rendsburg-Eckernförde 213 (1683) 101 (242) 15 (152) Schleswig-Flensburg 142 (1249) 92 (254) 4 (38) Segeberg 51 (569) 14 (39) 6 (52) Steinburg 28 (184) 15 (51) 1 (10) Stormarn 40 (309) 28 (107) - SH gesamt 843 (7243) 678 (1631) 78 (772) 2. Wie viele Kinder und Jugendliche sind in diesen Einrichtungen in Schleswig- Holstein untergebracht? Bitte beides nach Landkreisen und kreisfreien Städten getrennt angeben. Antwort: Dem Landesjugendamt liegen keine tagesaktuellen Belegungszahlen der Einrichtungen in Schleswig-Holstein vor. Hinsichtlich der genehmigten Platzzahlen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Für die Gewährung erzieherischer Hilfen nach den §§ 27 ff. SGB VIII sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig (§ 85 Abs. 1 SGB VIII). Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen erfolgt in Abstimmung der zuständigen Jugendämter und der Einrichtungen. Das Landesjugendamt ist in die Entscheidung über die Auswahl und Leistungserbringung im Einzelfall nicht involviert. Die statistischen Daten über Hilfeformen, Leistungserbringer, Dauer etc. fließen über die Auskunftspflichten nach § 102 SGB VIII in die Kinder- und Jugendhilfestatistik ein.