SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4597 18. Wahlperiode 16-09-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Baufortschritt an BAB in Schleswig-Holstein 1. Finden auf der Autobahnbaustelle BAB 20, AS Mönkhagen – AS Geschendorf Km 242,0 – 243,2, momentan Bauarbeiten statt? Antwort: Nein. a. Wenn ja, was für konkrete Maßnahmen werden dort aktuell durchgeführt und bis wann soll die Baustelle generell bestehen? Antwort: Entfällt. b. Wenn nein, warum nicht? c. Wurde geprüft, ob das Tempolimit in Richtung Segeberg erhöht werden kann, da nur der Seitenstreifen betroffen ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Fragen 1 b und 1 c werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Drucksache 18/ 4597 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 In diesem Bereich ist wenig tragfähiger Baugrund (Moor) vorhanden. Der Fahrbahnrand hat sich gesetzt und weist hier im Übergang vom Standstreifen zum Hauptfahrstreifen Absätze auf. Entsprechend des Baugrundgutachtens konnte beim Neubau der BAB A 20 in dem betroffenen Niederungsbereich aus technischen und wirtschaftlichen Gründen keine vollständige Sanierung des Baugrundes durchgeführt werden. Für eine wirksame Schadensbeseitigung mussten jetzt umfangreiche Untersuchungen vorgenommen werden. Besonders wichtig für die Bewertung möglicher Sanierungsvarianten war die Beobachtung des Setzungsverlaufes über einen längeren Zeitraum. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde im Bereich der Schadensstelle eine Verkehrssicherung eingerichtet, die aufgrund der Fahrbahnschäden bis zum Beginn der Arbeiten zur Beseitigung der Setzungen erforderlich bleibt. 2. Finden auf der Autobahnbaustelle BAB 21, AS Wahlstedt – AS Segeberg Nord km 42,00 – 43,5 momentan Bauarbeiten statt? Antwort: Nein. a. Wenn ja, was für konkrete Maßnahmen werden dort aktuell durchgeführt und bis wann soll die Baustelle generell bestehen? Antwort: Entfällt. b. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Dieser Bereich steht im Zusammenhang mit dem Neubau des Autobahnkreuzes A 20 / A 21. Es soll dabei die heutige Zufahrt zur A 21 bei Schackendorf zu einer vollständigen Anschlussstelle ausgebaut werden. Die bisher ausgeführten Bauarbeiten erfolgten auf der Grundlage der Aussetzungsentscheidung der zuständigen Planfeststellungsbehörde vom 13.08.2012, Az.: 4015, sowie dem hierzu ergangenen Vergleich mit dem BUND. Die weiteren erforderlichen Baumaßnahmen können jedoch aufgrund der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes zur A 20 bei Bad Segeberg vom 06.11.2013 nicht umgesetzt werden. Erst nach Vorliegen eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses können die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4597 3 c. Wurde geprüft, ob das Tempolimit in Richtung Segeberg erhöht werden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Eine Überprüfung hat ergeben, dass der Straßenzustand, der zur Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h geführt hat, weiterhin fortbesteht und somit die vorhandene Beschilderung bis zur Durchführung der ausstehenden Maßnahmen erhalten bleiben muss. Die maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich würde aufgrund des fehlenden Standstreifens 120 km/h betragen.