SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4599 18. Wahlperiode 2016-09-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Bunkeranlagen in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Laut einem Bericht des NDR vom 31.08.2016 sollen alle noch verbliebenen 18 Bunker in Schleswig-Holstein, die für den Katastrophenfall vorgehalten wurden, nun geschlossen werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Bei den im Bericht des NDR erwähnten Anlagen handelt es sich um Anlagen des Zivilschutzes, welche sich in der Rückabwicklung befinden. Dies sind Anlagen des Bundes. Informationen zu diesen Anlagen im Sinne der Fragen 1 – 6 liegen der Landesregierung nicht vor. Das Land Schleswig-Holstein hält für den Katastrophenschutz keine „Bunkeranlagen “ vor. Im Nachfolgenden wird daher bei der Beantwortung der Fragen 1-6 auf den ehemaligen Regierungsausweichsitz der Landesregierung Standort Lindewitt (Objekt Ludwig) eingegangen, an dessen Räumen das Land Schleswig-Holstein noch Nutzungsrechte besitzt. Drucksache 18/4599 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. An welchen Standorten in Schleswig-Holstein gibt es derzeit noch Bunkeranlagen ? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein hielt bis in die neunziger Jahre für die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsgewalt in Zeiten des Kalten Krieges einen Regierungsausweichsitz in der Gemeinde Lindewitt vor, für dessen Räumlichkeiten das Land noch ein Nutzungsrecht besitzt. 2. Wann sollen die Bunkeranlagen geschlossen und ihren Eigentümern zurückgegeben werden? Bitte tabellarisch darstellen. Antwort: Der ehemalige Regierungsausweichsitz der Landesregierung in der Gemeinde Lindewitt ist seit Anfang der neunziger Jahre nicht mehr in Betrieb und technisch nicht mehr als ABC-Schutzbunker einsetzbar. Die Ausstattung der Anlage wurde bereits im gleichen Zeitraum nahezu vollständig zurückgerüstet. Das Land Schleswig-Holstein hat weiterhin ein unbefristetes Nutzungsrecht für die Räumlichkeiten. 3. Wer sind die Eigentümer der Bunkeranlagen? Bitte Eigentümer tabellarisch darstellen. Antwort: Eigentümer des Grundstückes und damit der Räumlichkeiten in der Gemeinde Lindewitt ist das Amt Schafflund. 4. Gibt es Überlegungen der Landesregierung einzelne Bunkeranlagen, ähnlich wie in Berlin, für touristische Zwecke als Mahnmal der Geschichte zu nutzen? a. Wenn ja, welche Anlagen sind das und welche Konzepte liegen hierbei bereits vor? b. Wenn nein, warum nicht? Antwort: In den Räumlichkeiten des ehemaligen Regierungsausweichsitzes werden in unregelmäßigen Abständen Führungen des gemeinnützigen Vereins unterhamburg e. V. durchgeführt. 5. Welche finanziellen Entschädigungen erhielten die einzelnen Eigentümer zur Verfügungstellung der Bunkeranlagen? Bitte tabellarisch auflisten nach Jahren Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4599 3 und jeweiligen Anlagen. Antwort: Für den ehemaligen Regierungsausweichsitz in Lindewitt wurde keine Entschädigung an den öffentlichen Grundstückseigentümer gezahlt. Die Baukosten für das Objekt wurden durch das Land Schleswig-Holstein gezahlt. Die Räumlichkeiten des ehemaligen Regierungsausweichsitzes wurden dem Grundstückseigentümer bereits Mitte der neunziger Jahre zur kostenfreien Übernahme angeboten. 6. Welche finanziellen Aufwendungen sind für den planmäßigen Rückbau der Anlagen vorgesehen? Antwort: Für den planmäßigen Rückbau des ehemaligen Regierungsausweichsitzes in Lindewitt sind derzeit 8 T€ für die Stilllegung der zur Anlage gehörigen Öltanks vorgesehen.