SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/461 18. Wahlperiode 6. Februar 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Wirtschaftlichkeit des Projektes PROFI Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung beabsichtigt mit dem Projekt PROFI die energetischen Ausgaben des Landes zu reduzieren. Hierfür hat sie die Haushaltstitel 883 01 und 884 01 des Einzelplanes 11, Kapitel 11, sowie das „Sondervermögen Energetische Sanierung “ vorgeschlagen und im Haushaltsplan veranschlagt. Im Folgenden wird unter dem Projekt PROFI die Gesamtheit dieser Bestandteile verstanden. Art. 8 d. Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes begründet die Pflicht der Landesregierung , 35 Mio. € an das „Sondervermögen Energetische Sanierung“ zu übertragen . Ebenso erfordert die haushalterische Bereitstellung der weiteren 15 Mio. € bereits mit Verabschiedung des Haushalts wirtschaftliche Dispositionen und ist damit finanzwirksam. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen können noch nicht alle abschließend beantwortet werden. Das Finanzministerium wird dem Finanzausschuss des Landtages zu gegebener Zeit berichten. 1. Wurde für das Projekt PROFI bzw. dessen Bestandteile (s.o.) als finanzwirksame Maßnahmen die nach §§ 6 Abs. 2 HGrG, 7 Abs. 2 LHO vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt? Für den Fall das dies nicht erfolgt ist, wird um eine ausführliche Erläuterung hierfür gebeten. Antwort: Für das Teilprojekt PROFI 15: Nein, es bedarf bezogen auf das Gesamtvolumen keiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung . Die Landesregierung wird bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Hierzu wurden die Ressorts aufgefordert, bis zum 28. Februar 2013 Maßnahmen zu entwickeln und dem Finanzministerium anzuzeigen . Zur Beurteilung der Maßnahmen werden das Kriterium der absoluten und das Kriterium der relativen Wirtschaftlichkeit als Bewertungsmaßstäbe herangezogen . • Das Kriterium der absoluten Wirtschaftlichkeit bemisst sich am mittelfristigen Refinanzierungszinssatz des Landes. Demnach finden vorgeschlagene Maßnahmen, deren erwartete jährliche Rendite nicht mindestens den mittelfristigen Refinanzierungszinssatz des Landes von 4 Prozent erreichen, keine Berücksichtigung. Zusätzliche Effekte, wie eine erwartete höhere Leistungserbringung bei gleichen Kosten, sollen berücksichtigt werden. • Das Kriterium der relativen Wirtschaftlichkeit betrachtet die Wirkungen der Maßnahmen im Vergleich zueinander. Nach Priorisierung der gemeldeten und berücksichtigungsfähigen Maßnahmen durch das Finanzministerium anhand der o.g. Kriterien wird über die Umsetzung der Maßnahmen entschieden. Für das Teilprojekt PROFI 35: Nein, es bedarf bezogen auf das Gesamtvolumen keiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung . Weitere Begründung siehe oben. Nach vollständiger Identifikation und Feststellung der in Frage kommenden Einzelmaßnahmen wird bei der Vorhabenfestlegung, entsprechend dem Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Energetische Sanierung“ § 2 Abs. 3 „Bei der Auswahl der umzusetzenden Maßnahmen (ist) der Aspekt der Wirtschaftlichkeit vorrangig zu berücksichtigen“ verfahren. Hierbei werden vorliegende Erkenntnisse über Gebäude mit besonders hohem energetischen Sanierungsbedarf einbezogen. Für die nach den Abstimmungen mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume und der Staatssekretärs-Besprechung zu entscheidende Maßnahmenauswahl werden mit der Beauftragung zur Umsetzung der Einzelvorhaben auch geeignete Wirtschaftlichkeitsnachweise erstellt und im Genehmigungsverfahren festgelegt. Nach Fertigstellung der Einzelvorhaben ist im Anschluss von zwei Verbrauchsperioden eine Erfolgskontrolle in Form einer abschließenden Evaluierung vorgesehen. Die Nachweisführung der Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte wird sich auf Große Baumaßnahmen beschränken. 2. Wurde die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dokumentiert? Antwort: - vgl. Antwort zu 1 - 3. Wann wurde die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung begonnen und wann beendet ? Antwort: - vgl. Antwort zu 1 - 4. Welche konkrete Stelle war hierfür verantwortlich? Antwort: Für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird voraussichtlich die GMSH verantwortlich sein. 5. Wurde die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach einer gesamtwirtschaftlichen, einzelwirtschaftlichen und/oder einem anderen Verfahren durchgeführt? In letzterem Fall wird um konkrete Benennung und Erläuterung des Verfahrens gebeten. Antwort: - vgl. Antwort zu 1 - 6. Wurde zur Analyse im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf die Kostenvergleichs-, Kapitalwert-, Nutzwert- und/oder eine andere Methode zurückgegriffen ? In letzterem Fall wird um konkrete Benennung und Erläuterung des Verfahrens gebeten. Antwort: - vgl. Antwort zu 1 - 7. Welche Kenn- und Vergleichszahlen sind im Rahmen der Fragen 4 und 5 verwendet worden, mit welchen Werten wurden diese angesetzt und wie wurden sie gewichtet? Antwort: - vgl. Antwort zu 1 - 8. Auf welcher konkret anzugebenden Datengrundlage über den angestrebten Anwendungsbereich des Projektes PROFI ist die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt? Woher stammen diese Daten? Antwort: - vgl. Antwort zu 1 - 9. Welche konkreten Ergebnisse hat die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erbracht ? Es wird um die Angabe sowohl der zahlen- wie auch der textmäßigen Ergebnisse gebeten. Antwort: - vgl. Antwort zu 1 - 10. Es wird um die Beifügung der Dokumentation sowie der Unterlagen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gebeten. Antwort: - vgl. Antwort zu 1 - Die Fragen sind getrennt nach den Bestandteilen des Projektes PROFI (s.o.) zu beantworten .