SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4612 18. Wahlperiode 2016-09-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Überlastungsanzeigen von Lehrkräften 1. Wie viele Lehrkräfte haben Überlastungsanzeigen gegenüber der unteren Schulaufsicht bzw. dem Ministerium in den letzten fünf Jahren gestellt (bitte abstrakt nach Grund sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Antwort: Im Arbeits- bzw. Beamtenrecht wird unter einer Überlastungsanzeige die schriftliche Mitteilung gegenüber dem Vorgesetzten verstanden, dass die ordnungsgemäße Erfüllung bestimmter Aufgaben in einer konkret beschriebenen Situation infolge von Arbeitsüberlastung gefährdet ist. Überlastungsanzeigen in diesem Sinne sind weder bei der Schulaufsicht noch dem Ministerium innerhalb der letzten fünf Jahre eingegangen . 2 2. Welche weitere Belastungshinweise (z.B. bezogen auf inklusionsbedingte Mehrbelastungen, Höhe der Pflichtstundenzahl, neue verpflichtend zu führende Elterngespräche, Kompetenzzeugnisse, fachfremden Unterricht, Besoldung, bürokratische Vorgaben aus dem Ministerium) haben die untere Schulaufsicht, bzw. das Ministerium in den letzten fünf Jahren erreicht (bitte abstrakt nach Grund sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Antwort: Bei unterschiedlichen Anlässen, wie z.B. in Dienstversammlungen, bei Schulbesuchen sowie anderen Veranstaltungen, werden auch Fragen der Belastung zu den in der Frage angeführten Sachverhalten thematisiert. Ferner haben drei Lehrkräfte Klage gegen den in der Pflichtstundenverordnung vom 30. April 2014 (NBl. MBW Seite 123), zuletzt geändert durch Artikel 7 LVO vom 16. März 2015, für Gymnasialehrkräfte festgelegten Umfang ihrer Unterrichtsverpflichtung vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erhoben. Diese Verordnung geht auf den Pflichtstundenerlass vom 19. Juli 2010 zurück. Die Lehrkräfte haben vorgetragen, dass sich ihre Arbeitsbelastung unter anderem aus den in Frage 2 genannten Aspekten deutlich erhöht habe. Mit Urteil vom 7. September 2016 hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Klagen als ebenso unzulässig wie unbegründet abgewiesen. 3. Welche weiteren Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur arbeitsbedingten Belastungssituation der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein vor? Antwort: Über die in der Antwort zu Frage 2 benannten Aspekte hinaus liegen der Landesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.