SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4614 18. Wahlperiode 2016-09-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Dauer von Asylentscheidungen in Schleswig-Holstein 1. Wie lange dauert es durchschnittlich oder, soweit keine belastbaren Zahlen dazu vorliegen, nach Einschätzung der Landesregierung, bis Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen, im bundesweiten Ersterfassungssystem registriert werden? Soweit bekannt, bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln. Antwort: Der Zeitraum vom ersten Antreffen schutzsuchender Personen in Schleswig -Holstein bis zur sog. Easy-Verteilung (länderübergreifende Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung) wird statistisch nicht erfasst. Angestrebt ist, Betroffene nach dem ersten Antreffen bis zum nächsten oder übernächsten Werktag der örtlich nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung zuzuleiten, um unverzüglich mit den weiteren erforderlichen Verfahrensschritten wie der Easy-Verteilung zu beginnen. 2. Wie lange muss ein Flüchtling derzeit im Durchschnitt in Schleswig- Holstein bis zur Antragstellung im Asylverfahren warten? Soweit bekannt, bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln. Antwort: Statistiken über den Zeitraum von der Ankunft in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung nach der Easy-Verteilung bis zur Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden nicht geführt. Nach aktuellen Beobachtungen ist das BAMF aber bestrebt, Termine zur Drucksache 18/4614 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Asylantragstellung für den nächsten oder übernächsten Tag nach der Aufnahme entsprechend der Easy-Verteilung zu vergeben. 3. Wie lange dauert es durchschnittlich oder, soweit keine belastbaren Zahlen dazu vorliegen, nach Einschätzung der Landesregierung, bis Asylanträge von Flüchtlingen, die nach Schleswig-Holstein kommen, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beschieden werden? Soweit bekannt, bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln. Antwort: Asylverfahren werden ausschließlich in der Zuständigkeit des BAMF durchgeführt. Eigene statistische Erhebungen zur Verfahrensdauer in Asylverfahren liegen der Landesregierung nicht vor. Nach eigener Auskunft des Bundesamtes mit Stand 12. September 2016 beträgt die Verfahrensdauer in Schleswig-Holstein gegenwärtig acht Monate . Eine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern hat das BAMF nicht mitgeteilt . 4. Wie lange dauert es durchschnittlich oder, soweit keine belastbaren Zahlen dazu vorliegen, nach Einschätzung der Landesregierung, bis Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die nach Schleswig- Holstein kommen, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beschieden werden? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 3 wird hingewiesen. Weitere spezielle Informationen zu unbegleiteten Minderjährigen liegen hier nicht vor. Eine Einschätzung der Situation durch die Landesregierung ist nicht möglich. 5. Über wie viele Personalstellen verfügt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit nach Kenntnis der Landesregierung in Schleswig -Holstein und wie viele der für 2015 bzw. ggf. für 2016 neu geschaffenen Stellen sind nach Kenntnis der Landesregierung bislang besetzt worden bzw. ggf. noch unbesetzt? Antwort: Die Personalausstattung des BAMF liegt in dessen alleiniger Organisationshoheit . Eigene Erkenntnisse der Landesregierung liegen hierzu nicht vor. Einem Statusbericht des BAMF für Schleswig-Holstein mit Stand 12. September 2016 ist diesbezüglich zu entnehmen, dass die Personalisierung in Schleswig-Holstein fast abgeschlossen sei.