SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4625 18. Wahlperiode 26.09.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Umsetzung des klinischen Krebsregisters in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.08.2016 berichtet unter Bezugnahme auf ein Prognos-Gutachten, dass es in fünf Ländern, darunter Schleswig-Holstein, nicht gelingen wird, fristgerecht ein arbeitsfähiges klinisches Krebsregister einzurichten. 1. Wie lauten die zentralen Aussagen des Gutachtens des Prognos-Instituts zu Schleswig-Holstein? Antwort: Das Prognos-Gutachten beurteilt die voraussichtliche Erfüllung der Förderkriterien der Gesetzlichen Krankenversicherungen durch die Krebsregister der einzelnen Bundesländer zum 31.12.2017 nach 4 Kriterienbereichen. Für das Krebsregister SH ergibt sich: Basiskriterien: Kritisch Kriterien zum Betrieb: Kritisch Kriterien zum Output: Gefährdet Rahmenkriterien: Kritisch Auf dieser Grundlage kommt das Gutachten zu der Gesamteinschätzung, dass die zeitgerechte Erfüllung „gefährdet“ sei. 2. Welchen „veralteten Sachstand“ gibt das Gutachten wieder und welche „Fortschrit- Drucksache 18/ 4625 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 te“ wurden mittlerweile erzielt? Antwort: Die Erhebungen zum Gutachten haben von Dezember 2015 bis Mitte Februar 2016 stattgefunden. Im Gutachten wird auf eine Nachkontrolle im Juni 2016 verwiesen , die gleichwohl hier nicht nachvollziehbar ist. Seit Datenerhebung zum Jahreswechsel hat es folgende Änderungen gegeben: Das Krebsregistergesetz SH ist zum 26.05.2016 in Kraft getreten. Die Koordinierungsstelle wurde im Geschäftsbereich des MSGWG eingerichtet und personell besetzt (ärztliche Leitung, Sachbearbeitung). Das internetbasierte Melderportal des Krebsregisters hat seine Funktion aufgenommen. Es sind bis heute etwa 10.500 Meldungen zu 6.000 Patientinnen und Patienten entgegen genommen worden. Die IT-Programmierung wurde weitergeführt. 3. Trifft es zu, dass Datenerfassung, Datenverarbeitung sowie die länderübergreifende Vernetzung nicht funktionieren? Antwort: Die Datenerfassung ist funktionsfähig. Als zweiter Schritt ist die Datenverarbeitung in Vorbereitung, aktuell erfolgt die hierzu erforderliche IT-Programmierung. Als dritter Schritt sind Auswertungen und Maßnahmen des Qualitätsmanagement geplant ; diese Programmierungsarbeiten werden 2017 erfolgen. Eine länderübergreifende Vernetzung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da einerseits die erforderlichen Software-Module im Anschluss an die dargestellten Planungsschritte programmiert werden sollen. Zum anderen fehlen gegenwärtig auch in anderen Bundesländern entsprechende IT-Strukturen. SH ist bezüglich des Krebsregisters vergleichsweise weit fortgeschritten, andere Bundesländer haben z.T. noch keine gesetzliche Grundlage oder sind noch beim Aufbau von Registerstrukturen. 4. Welche Software wird verwendet, wie erfolgt die Datenerhebung und Datenerfassung und wie wird die Vernetzung mit den anderen Bundesländern sichergestellt? Antwort: Es wird in Kooperation mit anderen Bundesländern die Software der Firma IT- Choice verwendet. Die Datenerfassung und -erhebung erfolgt internetbasiert über ein Melderportal. Sowohl Einzelmeldungen als auch Meldepakete können entgegengenommen werden. Für die Vernetzung mit anderen Bundesländern ist ein definiertes und bundeseinheitliches Datenformat festgeschrieben, das einen Austausch der Daten ermögli- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4625 3 chen wird. 5. Wann wird das klinische Krebsregister in Schleswig-Holstein vollumfänglich arbeitsfähig sein? Antwort: Eine Datenerfassung erfolgt bereits seit Juni 2016. Im Zuge der weiteren IT- Programmierung ist mit einer hinreichenden Arbeitsfähigkeit zum Jahresende zu rechnen. Die vollständigen Funktionen sollen im Laufe des Jahres 2017 zur Verfügung stehen.