SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4628 18. Wahlperiode 16-09-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Umsetzung der Richtlinie BÜFAA.SH - Nachfrage zur Drucksache 18/4503 1. Wie hoch war die geplante Anzahl der Teilnehmerplätze landesweit, wie viele waren am letzten Zuweisungstag gemeldet und wie wird dafür gesorgt, dass die zugewiesenen Teilnehmer tatsächlich das Programm absolvieren? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Antwort: Die ursprüngliche Planung sah ein landesweites Angebot von bis zu 2.000 Teilnehmerplätzen vor. Nach einem Wettbewerbsverfahren sind auf Basis der Antragslage landesweit 29 Maßnahmen am 1. Juni 2016 gestartet mit einem Angebot von rund 1.600 Plätzen. Bis zum 31.8.2016 haben über 1.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Platz in der Maßnahme angetreten. Am letzten Zuweisungstag (31.08.2016) waren 959 Teilnehmende (TN) für das Programm Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein (BÜFAA.SH) angemeldet . Einige Teilnehmende hatten die Maßnahme aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Wechsel in den Integrationskurs) abgebrochen. Die Aufteilung nach Kreisen und kreisfreien Städten gibt folgendes Bild: Kiel 112 TN, Lübeck 81 TN, Flensburg 17 TN, Neumünster 9 TN, Dithmarschen 45 TN, Hzgt. Lauenburg 22 TN, Nordfriesland 13 TN, Ostholstein 140 TN, Pinneberg 102 TN, Plön 88 TN, Rendsburg-Eckernförde 85 TN, Schleswig -Flensburg 105 TN, Segeberg 29 TN, Steinburg 17 TN und Storman 94 TN. Drucksache 18/ 4628 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Zugangssteuerung erfolgt durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger). Die Teilnahme an BÜFAA.SH ist Bestandteil der mit den Kunden abzuschließenden Eingliederungsvereinbarung. Bei einem von dem Kunden/der Kundin zu vertretenden eigenmächtigen Abbruch der Maßnahme werden die Gründe erhoben und abhängig von der Bewertung des Einzelfalls die Einleitung von Sanktionen geprüft. 2. Für den Fall, dass es Abweichungen zwischen den geplanten und eingerichteten bzw. besetzten Plätzen gibt, wie erklärt die Landesregierung diese Abweichungen ? Antwort: Die Landesregierung und die Bundesagentur für Arbeit (BA)/Regionaldirektion Nord sind mit der Konzeption von BÜFAA.SH frühzeitig gestartet, um die Bedarfe der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen aufzufangen. Angesichts der Flüchtlingswelle 2015 zunächst die ungewisse Entwicklung auf Seiten des Bundes abzuwarten, war aus politischer Sicht keine Option. Die im Verlauf des Jahres 2016 auf den Markt gekommenen, mit BÜFAA.SH konkurrierenden Förderangebote des Bundes bzw. der BA, wie z. B. Perspektiven für Flüchtlinge (PerF), Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF), die Kombination von Integrationskursen mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (KompAS) oder auch das deutlich erhöhte Angebot an Integrationskursen haben massive Auswirkungen auf die Nachfrage potenziell gut geeigneter Nutzer. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass unter anderem die bezogen auf die Vorbildung heterogene Zielgruppe und die teilweise großen Sprachprobleme praktische Hemmnisse einer nachhaltigen Maßnahmeteilnahme sind. 3. Wie viele Teilnehmer werden nach der Prognose der Landesregierung tatsächlich mit dem Programm BÜFAA.SH einen beruflichen Übergang erzielen? Bitte begründen. Antwort: Die BÜFAA-Förderrichtlinie benennt ein Ziel von 60% der Teilnehmenden am Ende der 6-monatigen ersten Programmphase, die danach in Arbeit, Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung wechseln sollen. Dieses Ziel ist aus heutiger Sicht und auf der Basis der jetzt vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen sehr ambitioniert. Eine konkrete Prognose kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden. 4. Wird von der Landesregierung überprüft, ob die gemeldeten Teilnehmer das Programm durchlaufen können? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/ 4628 3 Zur Auswahl der Teilnehmenden (Maßnahmezugang) vergleiche Antwort zu Frage 1 und Frage 5. 5. Hat das Land das Programm mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgestimmt bzw. wie werden Überschneidungen mit anderen Integrationsmaßnahmen vermieden? Antwort: Eine Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist nicht erfolgt. Die Auswahl des jeweiligen Förderinstrumentes erfolgt im Rahmen der Zugangssteuerung bezogen auf die Vorbereitung der Integration in Arbeit oder Ausbildung durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger). Zu den Aufgaben dieser Dienststellen gehört es, das aus arbeitsmarktlicher Sicht am besten geeignete Förderinstrument für den jeweiligen Kunden/die jeweilige Kundin auszuwählen . Dadurch werden Überschneidungen mit anderen Fördermaßnahmen vermieden. Ausgenommen davon ist die Teilnahme an den Integrationskursen, wenn für die/den Geflüchtete/n eine Teilnahmeverpflichtung nach § 44a Aufenthaltsgesetz besteht. In diesen Fällen ist die Teilnahme am Integrationskurs grundsätzlich vorrangig und kann auch zu einer Abberufung aus einer anderen Fördermaßnahme führen. Eine Abberufung ist jedoch nicht zwingend, solange dies nicht zu einem Verlust des Rechtsanspruchs auf einen Integrationskursplatz (ein Jahr nach Erteilung des den Anspruch begründenden Aufenthaltstitels ) führt. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB) hat am 30. Mai 2016 hierzu die federführend zuständigen Ausländerbehörden über eine mögliche Konkurrenzsituation zu BÜFAA.SH mit der Bitte um eine zielgerichtete Steuerung der Teilnahmeverpflichtungen informiert. 6. Wie gleicht das Land die finanziellen Risiken der Träger aus, für den Fall, dass die ausführenden Einrichtungen im Verlauf des Programms unter Teilnehmereinbußen leiden und deshalb die vorgeschriebenen Mitarbeiter nicht mehr finanzieren können? Antwort: Die Zuwendungsbedingungen sind in der Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln für das Programm BÜFAA.SH beschrieben. Einen Ausgleich finanzieller Risiken der Träger sieht die Richtlinie nicht vor. 7. Für den Fall, dass die im Haushalt insgesamt veranschlagten Fördermittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden, wofür sollen die nicht veranschlagten Mittel verwendet werden? Bitte begründen. Antwort: Hierzu werden zu gegebener Zeit im Rahmen der veranschlagten Mittel und Drucksache 18/ 4628 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 der Vorgaben des Haushaltes Entscheidungen getroffen werden. Weiterhin steht die bedarfsgerechte Unterstützung der Flüchtlinge bei ihrem Weg in den Arbeitsmarkt im Fokus. Die weitere Entwicklung hängt auch von den Planungen des Bundes und der Arbeitsleistung des BAMF ab. 8. Gibt es weitere Planungen der Landesregierung für die berufliche Integration von Flüchtlingen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Siehe Antwort zu 7.