SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4632 18. Wahlperiode 26.09.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Auswahlentscheidung Sitz der Pflegekammer Wurde die Stadt Schleswig bzw. der Kreis Schleswig-Flensburg als Standort für den Sitz der Pflegekammer geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der ersten Kammerversammlung der Pflegeberufekammer wurde durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege (GVOBl. 2015, 206) ein Errichtungsausschuss benannt. Der Errichtungsausschuss ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und nimmt seine Aufgaben selbstständig wahr. Er unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Der Errichtungsausschuss hat seine Geschäftsstelle in Neumünster angesiedelt. Damit ist aber noch keine Entscheidung vorweggenommen, wo die Pflegekammer zukünftig ihren Sitz haben wird. Darüber wird die gewählte Kammerversammlung entscheiden .