SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4633 18. Wahlperiode 16-09-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Baustelle Parkplatz Lottorf an der A7 1. Welche Baumaßnahmen finden am Parkplatz Lottorf an der A7 statt? 2. Aus welchen Gründen stehen die Bauarbeiten offenbar still und seit wann? 3. Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Baumaßnahmen und wann ist mit einer Fortsetzung und Fertigstellung zu rechnen? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Auf der Rastanlage Lottorf finden Baumaßnahmen zur Erweiterung von Parkflächen im Wesentlichen für LKW sowie Großraum- und Schwertransporte statt. Wegen bauzeitlich entstandener Schäden am Untergrund sowie unterschiedlicher Auffassungen zwischen dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr als Auftraggeber und der beauftragten Firma als Auftragnehmer hinsichtlich der Kostentragung der Schadensbeseitigung kam es zu einem zwischenzeitlichen Baustillstand. Die Bauarbeiten wurden in der 37. Kalenderwoche jedoch wieder aufgenommen und sollen nach Zusage der Baufirma bis zum 03.11.2016 für das Gesamtprojekt abgeschlossen werden. Drucksache 18/4633 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Wie erklärt die Landesregierung, dass trotz Stillstands auf der Baustelle die Geschwindigkeit auf der A7 begrenzt ist? 5. Welche Folgen hat die Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Fortgang der Bauarbeiten aus Sicht der Landesregierung für die Akzeptanz der Tempo- Begrenzung bei den Autofahrern und für die Umweltbilanz? Die Fragen 4 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Im Rahmen dieser Baumaßnahme sind auch der Seitenstreifen, der Verzögerungsstreifen und der Beschleunigungsstreifen betroffen. Während des Baustillstands fehlten dort teilweise Asphaltschichten, so dass diese Bereiche für den öffentlichen Verkehr abgesperrt bleiben mussten. Das Absperren dieser Bereiche wiederum erfolgt nach den geltenden technischen Regeln mittels Leitbaken am rechten Rand des durchgehenden Hauptfahrstreifens. Die Absperrung u.a. des Seitenstreifens stellt im Zuge einer Autobahn eine für den Verkehrsteilnehmer außergewöhnliche Situation dar, die eine konkrete Gefahr für die Verkehrssicherheit bedeutet, denn z.B. Pannenfahrzeuge können den abgesperrten Seitenstreifen nicht benutzen und könnten mit ihrem Fahrzeug auf dem Hauptfahrstreifen zum Stillstand kommen. Um diese Gefahr zu mildern , wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit im betroffenen Streckenbereich eingerichtet. Es wurde während des Baustillstands die begrenzte Höchstgeschwindigkeit leicht angehoben. Um die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, wurden entsprechende Erläuterungen den Medien und individuell anfragenden Bürgern ausführlich gegeben. Folgen für die Umweltbilanz sieht die Landesregierung durch diese Baustellenbeschilderung nicht. 6. Welche Überlegungen gibt es, die Tempo-Begrenzung für die Dauer des Baustopps aufzuheben und wann wird dies erfolgen? Antwort: Entfällt, da die Bauarbeiten wie oben ausgeführt bereits wieder aufgenommen worden sind.