SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4636 18. Wahlperiode 2016-09-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Nutzung von Acker- und Grünflächen in bestimmten Gebieten für den Ausbau von Photovoltaik Vorbemerkung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in der EEG-Novelle 2017 bei der Flächenkulisse Photovoltaik eine „Länderöffnungsklausel“ eingeführt. Demnach dürfen zukünftig die Länder entscheiden, ob sie die Nutzung von Acker- und Grünflächen in bestimmten Gebieten (sogenannten benachteiligten Gebieten nach EU- Definition) zulassen wollen. Vorbemerkung der Landesregierung: Mit dem EEG 2017 wird die bisherige Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen dahingehend geändert, dass die Bundesnetzagentur Gebote für PV-Freiflächenanlagen auf Ackerland oder Grünland in einem benachteiligten Gebiet [gemäß Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.9.1986, S. 1) in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.3.1997, S. 1)] nur dann berücksichtigen darf, wenn die Länder von der Verordnungsermächtigung nach § 37c EEG 2017 Gebrauch gemacht und dies in einer entsprechenden Verordnung geregelt haben. 1. Wird die Landesregierung die Nutzung von Acker- und Grünflächen in bestimmten Gebieten/ Gebietskategorien für die Photovoltaik zulassen? Drucksache 18/4636 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Falls ja, in welchen Gebieten? Falls nein, warum nicht? 2. Wie plant die Landesregierung sich gegenüber der Bundesnetzagentur in der Sache einzulassen? 3. Sollte die Landesregierung zum Sachverhalt noch keine Entscheidung getroffen haben, so möge sie darlegen, bis wann voraussichtlich mit einer Entscheidung zu rechnen sein wird? Die Fragen 1-3 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, eine Rechtsverordnung gemäß § 37c EEG 2017 zu erlassen. Es wird davon ausgegangen, dass die Dach-/ Gebäudeflächen und die Flächen, die gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2017 für PV- Freiflächenanlagen zulässig sind, ausreichend Potenzial bieten. Sie tut dies außerdem auch mit Blick auf den ökonomischen Druck auf landwirtschaftliche Nutzflächen nicht. 4. Welches Ministerium in Schleswig-Holstein ist für die Bewertung und Entscheidung hinsichtlich der Nutzung von Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten federführend und in wie weit sind andere Ministerien beteiligt? Für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 37c EEG 2017 wäre die Landesregierung zuständig. Federführendes Ressort wäre das Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.