SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4642 18. Wahlperiode 2016-09-30 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Arbeitsbelastung bei der Polizei II 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeitsbelastung bei der Landespolizei? Antwort: Die Arbeitsbelastung der Landespolizei ist anerkannt hoch. In einzelnen Bereichen bestehende Belastungsspitzen sollen durch Einzelmaßnahmen ausgeglichen werden. Dazu können auch Personalverschiebungen und Mehrarbeitsvergütungen gehören. 2. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über a. die Arbeitsbewältigungsfähigkeit, b. die Burnout-Gefährdung, c. das Beanspruchungserleben, d. die Arbeitszufriedenheit in der Landespolizei vor? Wenn ja, welche (soweit möglich, bitte nach Diensten aufschlüsseln)? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Zuletzt wurde im Jahr 2015, im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (gem. § 5 ArbSchG), auch die Erhebung psychischer Belastungen für alle Arbeitsplätze und MitarbeiterInnen der Landespolizei per Mitarbeiterbefragung durchgeführt – darunter wären die Punkte a bis d zu subsumieren. Entsprechende Befragungen wurden dezentral in den Polizeibehörden bzw. deren Dienststellen durchgeführt. Eine zentrale Auswertung ist nicht erfolgt. Drucksache 18/4642 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wurde hierzu eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und ist eine Mitarbeiterbefragung geplant? Antwort: Siehe Antwort zu Ziffer 2. 4. Gibt es ein Betriebliches Gesundheitsmanagement für die Landespolizei? Wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht und ist solches geplant? Antwort: Die Landespolizei hat das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) im Jahr 2014 implementiert. Grundlage ist eine Dienstvereinbarung mit dem HPR Polizei. Die Frage „welches“ kann so nicht beantwortet werden, da es keine „unterschiedlichen “ BGM gibt. Kurz dargestellt wurde eine Lenkungsgruppe (oberste Führungsebene/Strategie-Ebene) und eine Leit- und Geschäftsstelle (Geschäftsführung /Vernetzungsebene/Leitung Fachtagung BGM) gebildet. In den Ämtern und Behörden wurden Gesundheitszirkel (operative Ebene) eingerichtet, die u.a. eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Organisation und der Rahmenbedingungen, sowie Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention umsetzen. 5. Gibt es einen psychologischen Dienst bei der Landespolizei? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde dieser im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 in Anspruch genommen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bei der Landespolizei ist ein Landespsychologischer Dienst eingerichtet. Eine statistische Erfassung der wahrgenommenen Beratungen pp. erfolgt nicht. 6. Plant die Landesregierung die Erstellung einer Arbeits- und Bedarfsanalyse für die Landespolizei? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landespolizei wendet ein Berechnungsmodell zur bedarfsorientierten Verteilung der zur Verfügung stehenden Planstellen-/Stellen an. Die Verteilungsberechnung erfolgt auf der Basis wesentlicher Arbeitsbelastungsfaktoren. Rechenmodelle zur Erhebung absoluter Personalbedarfe für Polizeien gibt es nicht.