SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4644 18. Wahlperiode 2016-09-29 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Islamunterricht an Schulen 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen an wie vielen Schulen am deutschsprachigen Islamunterricht teil? Bitte einzeln nach Schulart seit 2012 auflisten. Antwort: Die Zahl der am Islamunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und die Zahl der beteiligten Schulen ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen: Teilnahme von Schülerinnen und Schüler (SuS) am deutschsprachigen Islamunterricht in Schleswig-Holstein Anzahl der beteiligten GS in den GS am Islamunterricht teilnehmende SuS Anzahl der Sek. I-Schulen in der Sek. I am Islamunterricht teilnehmende SuS Gesamtanzahl der am deutschsprachigen Islamunterricht teilnehmenden SuS 2012 10 420 0 0 420 2013 12 638 0 0 638 2014 13 850 0 0 850 2015 14 1.039 1 33 1.072 2016 14 noch nicht erhoben 1 noch nicht erhoben noch nicht erhoben Drucksache 18/4644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer unterrichten das Fach an schleswigholsteinischen Schulen? Bitte einzeln nach Schulart seit 2012 auflisten. Antwort: Die Zahl der Lehrkräfte, die Islamunterricht erteilen, ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen; die Schwankungen sind durch Ausscheiden aus persönlichen Gründen bzw. Qualifizierung und Einstieg neuer Personen bedingt. Anzahl der LK, die Islamunterricht in GS erteilen Anzahl der LK, die Islamunterricht in der Sek. I erteilen Gesamtzahl der LK 2012 11 0 11 2013 9 0 9 2014 9 0 9 2015 11 1* 11 2016 9 1* 9 * Die Lehrkraft ist sowohl in der Grundschule als auch in der Sek. I tätig. 3. Welche einzelnen Akteure sind in welcher Form an der Aufstellung der Lehrpläne beteiligt? Antwort: Lehrpläne und Fachanforderungen werden von Fachkommissionen erarbeitet, die jeweils Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft sowie im Themenfeld engagierte Verbände bei der Erarbeitung einbeziehen. Lehrpläne und Fachanforderungen werden stets durch das für Bildung zuständige Ministerium erlassen. 4. Inwieweit ist der Lehrplan für deutschsprachigen Islamunterricht an Grundschulen seit 2007 fortgeschrieben worden? Antwort: Bisher ist keine Fortschreibung des Lehrplans für den Islamunterricht erfolgt. 5. Inwieweit ist eine Ausweitung des deutschsprachigen Islamunterrichts an schleswig-holsteinischen Schulen geplant? 3 Antwort: Es ist beabsichtigt, das Angebot einer Weiterbildung für den Islamunterricht neu zu konzipieren. 6. Inwieweit gibt es hierüber Gespräche mit den Islamverbänden, wer sind die Gesprächspartner und wann haben die Gespräche stattgefunden? Antwort: Dazu haben noch keine Gespräche des Bildungsministeriums mit den Islamverbänden stattgefunden. 7. Inwieweit ist DITIB in den deutschsprachigen Islamunterricht an schleswigholsteinischen Schulen eingebunden und gibt es seitens der Landesregierung ggf. Bestrebungen, die Kooperation mit DITIB zu beenden? Antwort: Der Islamunterricht wird von Lehrkräften im Landesdienst erteilt und findet unter Aufsicht des Staates statt. Wie bereits der Antwort auf die Kleine Anfrage „Türkische Verbände und Vereine in Schleswig-Holstein“ (Drs. 18/4557) zu entnehmen war, gibt es keine Einbindung von DITIB in die Gestaltung des Islamunterrichts. 8. Welche Angebote gibt es, damit sich islamische Religionslehrer nach ihrer zweijährigen Weiterbildung fortbilden können, und wer organisiert diese? Antwort: Es gibt keine islamischen Religionslehrkräfte, denn der Islamunterricht hat religionskundlichen Charakter. Die Lehrkräfte, die den Islamunterricht erteilen („Islamlehrkräfte “), werden regelmäßig von der im Bildungsministerium angesiedelten Fachaufsicht für den Islamunterricht fortgebildet.