SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4646 18. Wahlperiode 16-09-30 Kleine Anfrage des Abgeordneten Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Hafenbrückenprojekt in Büsum Vorbemerkung des Fragestellers: In einem Zeitungsartikel vom 01.09.2016 in der Dithmarscher Landeszeitung lässt sich Tourismusminister Meyer zitieren, der Gemeinde Büsum nach Möglichkeit hilfreich zur Seite zu stehen, wenn es um öffentliche Investitionen in die touristische Infrastruktur geht. Ein Brückenbau im Hafen sei zweifellos ein wichtiger Bestandteil der touristischen Entwicklung Büsums. Vorbemerkung des MWAVT: Im Pressebericht der Dithmarscher Landeszeitung vom 01.09.2016 wird Minister Meyer falsch zitiert. Es wurde keine Förderung der geplanten Brücke in Aussicht gestellt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, für öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahmen Fördergelder zu erhalten. Die abschließende Bewertung der Förderfähigkeit eines Vorhabens ist erst nach Vorlage konkreter Planungsunterlagen möglich. Diese liegen der Landesregierung bislang nicht vor. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Hafenbrückenprojekt und wie die Stimmung in der Bevölkerung vor Ort? Antwort: Zu dem geplanten Hafenbrückenprojekt liegen der Landesregierung derzeit noch keine Projektskizze bzw. konkrete Planungsunterlagen vor. Auch wurde von der Gemeinde Büsum noch kein Förderantrag gestellt. Insofern ist eine abschließende Bewertung des Vorhabens zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Drucksache 18/4646 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Zur Stimmung der Bevölkerung vor Ort liegen der Landesregierung keine näheren Erkenntnisse vor. 2. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung und wer profitiert aus ihrer Sicht davon, dass es im Museumshafen eine Brücke geben soll? Antwort: Eine Brücke über den Hafen kann der besseren touristischen Erschließung des Hafenumfeldes dienen. 3. Mit welcher Quote und in welcher Höhe plant die Landesregierung, sich am Hafenbrückenprojekt in Büsum zu beteiligen und wer soll den Rest finanzieren ? Antwort: Der Landesregierung liegt derzeit kein Antrag der Gemeinde Büsum auf Förderung einer Brücke vor. Insofern können hierzu keine Aussagen getroffen werden. 4. Wie will die Landesregierung ihrerseits, insbesondere im Hinblick auf den Bürgerentscheid im November 2016 Transparenz von Ort schaffen? Antwort: Transparenz vor Ort zu schaffen ist nicht Aufgabe der Landesregierung, sondern der Gemeinde Büsum im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. 5. Über welches Förderprogramm soll die Maßnahme von Seiten des Landes bezuschusst werden? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 3.