SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4647 18. Wahlperiode 2016-10-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Reaktionszeiten in der schutzpolizeilichen Arbeit - Nachfrage zu den Drucksachen 18/4526 und 18/4562 1. Ist eine nach Wochentagen sowie Tages- und Nachtdienstzeiten differenzierte Abfrage der durchschnittlichen Reaktionszeiten der Polizei in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten möglich? Wenn ja, wie hoch sind die durchschnittlichen Reaktionszeiten in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten an den einzelnen Wochentagen jeweils im Tag- und Nachtdienst derzeit (bitte jeweils die durchschnittliche Dauer vom Einsatzeingang bei der Leitstelle bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeugs/ Einsatzmittels am Einsatzort und die durchschnittliche Dauer von der Alarmierung eines Fahrzeugs / Einsatzmittels durch die Leitstelle bis zum Eintreffen am Einsatzort angeben )? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Eine differenzierte statistische Auswertung in Hinblick auf unterschiedliche Reaktionszeiten nach Wochentagen sowie Tages- und Nachtdiensten wird auf Landesebene nicht geführt. Eine Auswertung unter diesen Gesichtspunkten stellt einen Aufwand dar, der sowohl personell als auch mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten derzeit nicht leistbar ist. Drucksache 18/4647 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie haben sich die in Frage 1 genannten Reaktionszeiten der Polizei in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten seit dem Jahr 2013 entwickelt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Gibt es unterschiedliche Einsatzprioritäten? Wenn ja, welche und wie haben Sich die Reaktionszeiten der Polizei bei der höchsten Priorität seit dem Jahr 2013 entwickelt? Soweit möglich bitte nach Wochentagen sowie Tages- und Nachtdienstzeiten aufschlüsseln. Antwort: Ja. Einsatzanlässen werden Priorität 1 (Soforteinsatz, der eine sofortige Weitergabe des Einsatzes an eine Dienststelle oder Funkstreifenwagen zur Folge hat) oder Priorität 2 (mit einer zeitlich geringeren Dringlichkeit) zugeordnet. Die diesbezügliche Priorisierung erfolgt auf den vier Regionalleitstellen durch die Einsatz-Disponentinnen und -disponenten nach deren Lagebeurteilung im Einzelfall. Im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung und in Abhängigkeit von der jeweils aktuell gegebenen Einsatz- und Kräftelage wird die Reihenfolge der Einsatzvergabe entschieden. Für die Entwicklung der Reaktionszeiten wurden vom Landespolizeiamt die Jahresdurchschnittswerte 2013 bis 2016 gem. nachstehender Tabelle erhoben . Die Erfassung der durchschnittlichen Reaktionszeiten vom Einsatzeingang bis zum Eintreffen am Einsatzort („Wert A“) sind Mittelwerte aller Einsatzanlässe, die ein sofortiges polizeiliches Erscheinen am Ereignisort erfordern, wobei innerhalb der Einsatzanlässe durchaus zeitliche Prioritäten der Bearbeitung gesetzt werden, von der Sachbeschädigung bis zum Tötungsdelikt / inklusive der Dauer des Gesprächs mit dem Anrufer. Es handelt sich dabei nicht nur um Einsätze, die ihren Anlass allein in Anrufen beim Polizei-Notruf („110“) fanden, sondern um alle Einsatzanlässe ohne Differenzierung der Mitteilungsquelle (also Anrufe über die normalen Amtsleitungen, Ersuchen bzw. Einsatzweitergaben durch andere Länderpolizeien, Eigeneinsätze, usw.). Dabei können diverse regionale sowie belastungs- und einsatzspezifische Faktoren (Einsatzdichten, besondere Lagen wie Unwetter, Glatteis, Veranstal- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4647 3 tungen) durchaus signifikanten Einfluss auf die mathematisch gemittelten Reaktionszeiten haben. Daneben wirken sich verschiedene, nicht beeinflussbare Umstände auf die durchschnittliche Gesprächsdauer der Einsatz-Disponentinnen und -disponenten mit dem Anrufer aus, je nachdem wie aufgeregt die Menschen sind, wie kompliziert der Sachverhalt ist, wie schnell ein Einsatzort zu erfassen ist oder wie gut der Anrufer zu verstehen ist. Dagegen ist die durchschnittliche Reaktionszeit, die ein Funkstreifenwagen /Einsatzmittel nach Alarmierung durch die jeweilige Regionalleitstelle benötigt , um den Einsatzort zu erreichen („Wert B“), durch die Disponentinnen und Disponenten steuerbar. Allein hier kommt zum Tragen, wie schnell ein von der Leitstelle alarmiertes Fahrzeug den Einsatzort erreicht. Besondere Einsätze, z.B. schwere Verkehrsunfälle, erfahren eine höhere Priorisierung und durch die Verwendung von Sonder- und Wegerechten auch eine „ zeitliche Verkürzung“ des Anfahrtsweges. Drucksache 18/4647 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 A: Durchschnittliche Reaktionszeit von Erstellung/Planung bis zum Eintreffen eines Fahrzeuges/Einsatzmittels am Einsatzort B: Durchschnittliche Dauer von der Alarmierung eines Fahrzeuges/ Einsatz- mittels durch die Leitstelle bis zum Eintreffen am Einsatzort 2013 *1 2014 2015 2016 *2 A B A B A B A B Kiel 10:28 03:36 08:46 03:26 09:16 03:40 09:49 03:37 Plön 11:58 05:47 11:48 05:48 13:16 06:25 12:50 06:17 Neumünster 07:47 02:53 08:12 03:09 08:42 03:25 08:03 03:01 Rendsburg- Eckernförde 14:17 05:49 11:42 05:32 11:54 05:58 12:19 05:52 Lübeck 09:16 03:41 09:13 03:46 09:53 04:06 10:00 04:11 Ostholstein 12:32 06:03 12:42 05:55 12:16 05:51 13:03 06:16 Herzogtum Lauenburg 11:59 06:08 12:33 06:34 13:11 06:59 13:29 07:18 Stormarn 10:55 05:18 10:28 05:17 11:41 05:50 11:25 05:51 Flensburg 08:27 03:13 07:53 03:11 08:13 03:17 07:41 03:17 Nordfriesland 16:03 05:40 11:17 05:38 11:40 05:57 11:33 05:57 Schleswig- Flensburg 14:20 06:30 13:08 06:35 15:36 07:34 13:36 06:56 Segeberg 12:41 06:58 11:37 07:01 11:37 06:33 10:39 06:01 Pinneberg 09:33 04:52 09:33 05:09 08:37 04:21 07:53 04:09 Steinburg 14:05 07:28 12:56 07:28 11:56 06:46 14:14 06:58 Dithmarschen 13:53 07:51 13:31 07:49 12:21 07:16 11:31 06:38 *1 Sept.-Dez. 2013 *2 Jan.-Juli 2016