SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4652 18. Wahlperiode 20. Sept. 2016 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Förderung des Ehrenamtes und seiner Anerkennungskultur Drucksache 18/3918 Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vorbemerkung der fragestellenden Fraktion: Im Land Schleswig-Holstein sind – laut dem dritten „Freiwilligensurvey“ aus dem Jahre 2009 – circa 40 v. H. der Bürgerinnen und Bürger von Schleswig-Holstein über 14 Jahre ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen oder Kirchen aktiv. Bundesweit sind es 23 Millionen Menschen. Das staatsbürgerliche Engagement anzuerkennen, entsprechend zu würdigen, zu unterstützen und gegebenenfalls auch neu auszurichten, sind aus Sicht der CDU prioritäre Ziele kommender Jahre, um den Wesensgehalt des Ehrenamtes zu erhalten . Das staatsbürgerliche Engagement und die ehrenamtlichen Tätigkeiten sind bedeutsam für alle Vereine und Verbände sowie Organisationen und Initiativen - und damit auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Bedingt durch den demografischen Wandel und einem veränderten Freizeit- und Sozialverhalten ist in diesem Bereich jedoch zunehmend ein quantitativer, aber teilweise auch qualitativer Mangel von Fachkräften auf der Ehrenamtsebene festzustellen. Insbesondere die Gewinnung und die mittel- bis längerfristige Bindung jüngerer Menschen für ehrenamtliche Tätigkeiten in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen (Freiwillige Feuerwehren , Katastrophenschutz, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur, Natur- und Umweltschutz , Sport, Soziales im Allgemeinen - um nur einige Teilbereiche zu nennen) stellt viele Institutionen vor enorme Probleme. Aber auch die ältere Generation bietet aufgrund ihrer Lebenserfahrung über Potenziale , die noch stärker für die Arbeit im Ehrenamt im Allgemeinen und insbesondere auf Ebene der Vorstände genützt werden kann. Die CDU-geführten Bundes- und Landesregierungen haben in den letzten Jahren zahlreiche Gesetze zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements beschlossen und Maßnahmen dazu auf den Weg gebracht. Bereits in der 17. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages hatte sich das Landesparlament intensiv mit den Ergebnissen des Berichtes der Landesregierung auf Grundlage einer parlamentarischen Initiative der Fraktionen von CDU und FDP (Drucksache 17/1540) vom 24.05.2011 beschäftigt. Jüngst hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit den Ergebnissen des Berichtes der Landesregierung aus Drucksache 18/2281 zur Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte beschäftigt, um das Ehrenamt zu stärken und durch so genannte „Benefits “ wie die Ehrenamtskarte attraktiver zu gestalten. Bereits mit dem Projekt „Attraktives Ehrenamt im Sport“ wird versucht, nachhaltige Strukturen aufzubauen. Hier sollen insbesondere Personen in ihrer so genannten „zweiten Lebenshälfte“ (ab dem circa 45. Lebensjahr) für Leitungs- und Vorstandspositionen in Sportvereinen gewonnen werden können. Um dies möglich zu machen, sollen Konzepte und Maßnahmen entwickelt werden, wie Ehrenämter attraktiv - und an den Bedürfnissen der Zielgruppen orientiert - gestaltet und weiterentwickelt werden können. Dies ist nur ein Beispiel, um das staatsbürgerliche Engagement in seinem Wesensgehalt erhalten und festigen zu wollen. Entscheidend wird in den kommenden Jahren Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 3 sein, den demografischen Wandel auch als Chance zu verstehen und die Ehrenamtspolitik teilweise neu auszurichten. Hierfür bedarf es aber einer grundlegenden Analyse dieses Bereiches. I. Allgemeines zum Ehrenamt und gemeinnützigen Tätigkeiten 1. Welche Erkenntnisse liegen zur Bereitschaft zum Engagement bei Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen sowie Erwerbstätigen, Erwerbslosen sowie Rentnern und Pensionisten vor? Antwort: Die Bereitschaft sich zu engagieren, ist bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen generell, aber auch in Schleswig-Holstein grundsätzlich ungebrochen hoch. Das belegen u.a. Studien der Bertelsmann Stiftung und die aktuelle SINUS Jugendstudie 2016. Dieses Engagement zeigt sich u.a. an der im Verhältnis zur Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner hohen Quote an Jugendgruppenleiterinnen und - leitern mit einer Jugendleiter/-in Card (Juleica). Hier steht Schleswig-Holstein weiterhin an zweiter Stelle bundesweit. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen weist darauf hin, dass es auch in der Gruppe der Kinder und Jugendlichen eine hohe Affinität zu freiwilligem Engagement gibt und dass eine Unterstützung von Seiten der Schulen oder Hochschulen in Zusammenarbeit mit den Freiwilligeneinrichtungen hier sehr wichtig ist. Laut dem aktuellen Freiwilligensurvey 2014 sind die 30- bis 49-Jährigen und die 50- bis 64-Jährigen die Gruppen mit dem höchsten Anteil an Engagierten. Die Bereitschaft zum Engagement ist auch bei jenen Menschen hoch, die bisher keine freiwillige Tätigkeit ausüben. Frauen und Männer unterscheiden sich hinsichtlich dieser Bereitschaft nur geringfügig. Das Engagement von Menschen in Erwerbstätigkeit (Vollzeit : 46,7 %, Teilzeit/geringfügig beschäftigt: 51,1 %) ist deutlich höher als von arbeitslos gemeldeten Menschen (26,1 %). Im höheren Alter ist die Engagementbereitschaft weniger stark ausgeprägt als in der Jugend und im jungen und mittleren Erwachsenenalter. Bei Höhergebildeten ist die Engagementbereitschaft zudem größer als bei Personen mit niedrigem oder mittlerem Bildungsabschluss. Laut Freiwilligensurvey 2014 geben 58,8 % der bisher nicht Engagierten die Bereitschaft an, ein bürgerschaftliches Engagement zu übernehmen, wobei 11,2 % sich als sicher bereit bezeichnen. Die meisten zu einem Engagement bereiten, zurzeit aber nicht-engagierten Personen würden sich gern im sozialen Bereich einbringen. Es folgen die Bereiche Umwelt, Naturschutz und Tierschutz. Allerdings muss man konstatieren, dass diese aktuellen Statistiken die hohe Bereitschaft , sich in der Flüchtlingshilfe zu engagieren – wie wir sie in 2015 und 2016 beobachten konnten – noch nicht erfassen konnte. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 2. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob eine Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit vorrangig dann erfolgt, wenn eine entsprechende finanzielle oder anderweitige Vergütung respektive Annehmlichkeit ermöglicht wird? Antwort: Dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Der Freiwilligensurvey 2014 widmet sich u.a. in Kapitel 14 der Monetarisierung im freiwilligen Engagement. Hierbei muss zwischen Geldzahlung und Kostenerstattung unterschieden werden. Bei Geldzahlungen handelt es sich um einen finanziellen Zugewinn , wogegen bei Kostenerstattungen Auslagen einer Person erstattet werden. Im Freiwilligensurvey 2014 (S. 19) wird festgestellt: Geldzahlungen spielen im freiwilligen Engagement eine untergeordnete Rolle. Der Anteil von Engagierten, die Geldzahlungen oder Sachzuwendungen für ihre freiwillige Tätigkeit erhalten, ist niedrig. Nur 9,9 Prozent der Engagierten erhalten Geldzahlungen und die Beträge sind in der Regel niedrig (größtenteils unter 50 Euro pro Monat). Darüber hinaus ist auch der Anteil der Engagierten, die berichten, dass für sie Sachzuwendungen bereitgestellt werden, nicht hoch (14,6 Prozent). Allerdings erhalten Schülerinnen und Schüler überdurchschnittlich häufig Sachzuwendungen. Entstehen im freiwilligen Engagement Kosten, so werden diese selten erstattet. Auch wenn die Möglichkeit zur Kostenerstattung besteht, nutzen viele Engagierte diese nicht. Im Zeitvergleich ist zudem keine Zunahme von Geldzahlungen im Engagement festzustellen, sodass sich kein Trend zur Monetarisierung belegen lässt. In einigen wenigen Fällen bleiben Engagierte möglicherweise aufgrund einer Aufwandsentschädigung motivierter dabei (Freiwilligensurvey 2014. S. 409). Laut Freiwilligensurvey 2014 (S. 419) hat das finanzielle Motiv eine geringe Bedeutung : Insgesamt 7,2 Prozent geben an, durch ihr Engagement etwas dazuverdienen zu wollen (…) Dennoch bleibt es eine kleine Minderheit der Engagierten, für die der finanzielle Anreiz von Bedeutung ist. Zudem muss der Zusammenhang mit den anderen Motiven betrachtet werden, die für die meisten Engagierten eine wichtigere Rolle spielen. Sicherlich ist ein kleiner Beitrag zur Haushaltskasse für einige Engagierte nicht unwillkommen, solange die anderen Motive ebenfalls erfüllt werden, wie zum Beispiel Spaß zu haben oder mit Menschen zusammenzukommen . In der Handreichung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e. V. (bagfa) „Monetarisierung im Engagement – Was tun? Eine Handreichung für Freiwilligenagenturen “ vom März 2015 wird auch auf mögliche Auswirkungen der Monetarisierung auf bürgerschaftliches Engagement hingewiesen. U.a. sind Engagierte weniger selbstbestimmt und kreativ tätig. Sie sind stärker zeitlich fixiert und den Interessen der Organisation verpflichtet. Die Motivlage der Engagierten ändert sich und somit auch die Erwartungen an die Tätigkeit. Die Geldzahlungen und Kostenerstattungen werden von Organisationen und Vereinen sehr unterschiedlich gehandhabt. Findet Engagement unter unterschiedlichen Bedingungen statt, wird Ungerechtigkeit und Konkurrenz erzeugt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 5 Sachzuwendungen können auch als Form der Anerkennung dienen sowie als geldwerte Vergütung. Laut Freiwilligensurvey 2014 ist die Anzahl der Engagierten, die im Jahr 2014 Sachzuwendungen erhalten haben, mit 14,6 % gering (Freiwilligensurvey 2014, S. 380). Es wurde aber festgestellt, dass die Bereitstellung von Sachzuwendungen bei freiwillig engagierten Schülerinnen und Schülern stark zugenommen hat (Freiwilligensurvey 2014, S. 403). Bürgerschaftliches Engagement soll aus Sicht der Landesregierung als freiwilliges, gemeinwohlorientiertes und unentgeltliches Engagement klar erkennbar bleiben. Es ist ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen, solidarischen und zukunftsorientierten Gesellschaft. Zuwendungen, mit denen das Motiv für das Engagement beeinflusst wird, gefährden die Freiwilligkeit des Engagements. Gleichwohl entstehen durch Engagement häufig Kosten. Im Freiwilligensurvey 2014 (vgl. S. 395) wird darauf hingewiesen, dass für Menschen mit niedrigem Einkommen diese Kosten eine Hürde darstellen können. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung würde die Möglichkeit erhöhen, sich bürgerschaftlich zu beteiligen. 3. Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen und Hemmnisse für die mitunter fehlende Bereitschaft, ehrenamtliche Tätigkeiten auszuüben? Antwort: Laut Freiwilligensurvey 2014 (vgl. S. 627) ist der Anteil Engagierter in den letzten fünfzehn Jahren deutlich gestiegen. Bedingt durch die gesellschaftliche Entwicklung vollzieht sich im Ehrenamt ein Strukturwandel: Die zu beobachtende höhere Flexibilität und Mobilität der Berufstätigen, hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten und Bedingungen zum Ausüben eines bürgerschaftlichen Engagements. Längerfristige zeitliche Verpflichtungen werden daher weniger eingegangen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit bürgerschaftlichem Engagement ist für viele Menschen eine große Herausforderung. Zeitknappheit und berufliche Anforderungen werden im Freiwilligensurvey 2014 als wichtigste Gründe für die Beendigung eines freiwilligen Engagements benannt (vgl. Freiwilligensurvey 2014, S. 149). Des Weiteren fällt es Menschen mit Migrationshintergrund wegen sprachlicher Probleme schwerer sich zu engagieren. Dabei gibt es oftmals auch kulturelle Vorbehalte der Organisationen und Vereine. Menschen mit Behinderung oder Krankheit übernehmen oftmals wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen keine bürgerschaftlichen Engagements (vgl. Freiwilligensurvey 2014, S. 628). Die Ergebnisse des Freiwilligensurvey 2014 zeigen auch, dass eine Integration von Menschen mit niedriger Bildung ins bürgerschaftliche Engagement schwerer gelingt. Bei Menschen ab 70 Jahren nimmt das bürgerschaftliche Engagement aufgrund zunehmender gesundheitlicher Einschränkungen ab. Die Zunahme anderer Freizeitbeschäftigungen führt ebenfalls zu einer verstärkten Konkurrenz mit der Aufnahme eines bürgerschaftlichen Engagements. Nicht immer reichen die Motive aus, um auf ein Hobby zu verzichten oder dieses einzuschränken. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Hinzu kommt, dass ehrenamtliche Tätigkeitsfelder mitunter auch sehr anspruchsvoll sein können, so dass Interessierte eher zurückhaltend bei der Übernahme dieser Aufgaben sind. Ein am Ergebnis orientiertes bürgerschaftliches Engagement wird bevorzugt. Stellt sich nach gewisser Zeit kein Erfolg ein, kann dies zur Beendigung des Engagements führen. Mitunter kommt es auch auf Grund einer persönlichen Überforderung oder Erschöpfung zum Abbruch. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit dient der Gewinnung bürgerschaftlich Engagierter. Im Freiwilligensurvey 2014 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einstieg in ein Engagement durch direkte Ansprache, gut zugängliche Informationen und einfache Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme erleichtert werden kann. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger, die sich in neuen Formen ehrenamtlichen Engagements und Bürgerinitiativen, Freiwilligendienste aller Generationen oder zeitlich begrenzten Einsätze - die gern von Jugendlichen bevorzugt werden - für das Gemeinwohl einzusetzen, aber nicht in den traditionellen Vereinen und Verbänden? Antwort: Die Landesregierung begrüßt die hohe Bereitschaft der Menschen in Schleswig- Holstein, sich für das Gemeinwohl in der bekannten hohen Qualität und hohen Quantität zu engagieren. Eine Präferenz bezüglich einer oder mehrerer Organisationsformen besteht nicht. Der Freiwilligensurvey 2014 beschreibt in Kapitel 20 (S. 513 ff.) u.a. die organisationale Struktur des Engagements und zeigt gewisse Trends auf. Dabei werden grundsätzlich fünf Organisationsformen unterschieden und deren prozentualer Anteil benannt : Verein und Verband (52,1 %), Kirche oder religiöse Vereinigung (13,0 %), staatliche oder kommunale Einrichtung (8,7 %), andere formal organisierte Einrichtung (10,2 %) und die individuell organisierte Gruppe (16,0 %) (a.a.O., S. 520). Der Anteil der individuell organisierten Gruppe ist seit den Erhebungen des ersten Freiwilligensurveys von 11,0 % (1999) auf 16,0 % (2014) gestiegen, während die Organisationsformen Verein oder Verband (-3,7 % gegenüber 1999), Kirche oder religiöse Vereinigung (-0,6 % gegenüber 1999) und staatliche oder kommunale Einrichtung (-1,5 % gegenüber 1999) Prozentanteile verloren haben. Betrachtet man jedoch die absoluten Zahlen, so hat im Zeitvergleich das Engagement in allen fünf Organisationsformen zugenommen. Das Engagement in einem Verein oder Verband beispielsweise ist seitens der Wohnbevölkerung ab 14 Jahren von 19,0 % im Jahr 1999 auf 22,7 % im Jahr 2014 gestiegen (a.a.O., S. 523). Der Engagementatlas 2009 (prognos, Generali Deutschland, 2009) nennt als einen Grund für diese Entwicklung die Anpassung des bürgerschaftlichen Engagements an eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung (a.a.O., S.10). Das individuell organisierte Engagement, das häufig auch als „neu“ oder „innovativ“ betitelt wird, zeichnet sich im Wesentlichen durch zwei charakteristische Merkmale aus: Projektbezogenheit und/oder absehbare, begrenzte Dauer der Tätigkeit (vgl. ebd.). Zumeist, aber nicht zwingend, treten diese beiden Merkmale gemeinsam auf. Ein Beispiel für ein Enga- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 7 gement mit feststehendem Zeitraum ist die Vorbereitung und Durchführung einer für sich allein stehenden Veranstaltung. Individuell organisierte Gruppen können in der Lage sein, einen relativ niedrigschwelligen Einstieg in ein bürgerschaftliches Engagement zu bieten. Sie sprechen daher auch Menschen an, die sich in der Vergangenheit nicht engagiert haben oder sich von formaleren Organisationsformen aus verschiedenen Gründen nicht angesprochen fühlen. Sowohl von diesen einfacheren Möglichkeiten der Ansprache als auch von den neuen Ideen und Inhalten können alle Organisationsformen profitieren. Sei es durch eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationsformen oder auch als Anregung für formalere Organisationsformen, wenn bei diesen der Wunsch nach Veränderung oder Erweiterung des eigenen Tätigkeitsfeldes besteht. Um weitere Menschen von einem Engagement in einer der formaleren Organisationsformen zu überzeugen, sollten die Potentiale, Ideen und Vorstellungen dieser Menschen im Vordergrund stehen und nicht nur versucht werden, sie für bereits bestehende Tätigkeiten und Strukturen zu gewinnen. Es muss jedoch erwähnt werden, dass sich viele Vereine, Verbände und Organisationen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen dem grundsätzlichen Trend zu einem kurzfristigeren, projektbezogenen Engagement nicht anschließen können. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die inhaltliche Ausrichtung und/oder der Aufgabenbereich gewisse Vorbereitungs- bzw. Einarbeitungszeiten für das Engagement nötig machen. In der Arbeit des Katastrophenschutzes etwa lassen sich Wünsche nach kurzfristigem oder sporadischem Engagement naturgemäß häufig nicht erfüllen. Ebenso verhält es sich mit dem Wunsch nach einer großen Selbstbestimmung von engagierten Menschen. In Engagementbereichen, in denen Verlässlichkeit und feste Termine von Bedeutung sind, kann dieser nur sehr schwer oder gar nicht erfüllt werden . Übernehmen engagierte Menschen etwa die Verantwortung für eine feste Gruppe oder wöchentlich wiederkehrende Veranstaltungen, so sind die individuellen Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich Datum, Zeit, Umfang und Inhalt – zumindest kurzfristig – stark eingeschränkt. Die Landesregierung betrachtet die Entwicklung des individuell organisierten bürgerschaftlichen Engagements als Chance, die hohe Engagementquote in Schleswig- Holstein nachhaltig zu festigen und weiter zu steigern. Der Freiwilligensurvey 2014 geht davon aus, „dass Engagement in individuell organisierten Gruppen andere Bevölkerungsgruppen anspricht als klassisches vereins- oder institutionengebundenes Engagement“ (a.a.O., S. 515). Es besteht daher die Hoffnung, dass die verschiedenen Organisationsformen nicht in direkter Konkurrenz zueinander stehen, sondern Menschen mit unterschiedlichen Motivationen und Neigungen ansprechen und gewinnen können. 5. Worin liegen die Unterschiede zwischen ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements einerseits und gemeinnütziger Tätigkeit andererseits und welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu vor? Antwort: Die Frage der Gemeinnützigkeit ist in den §§ 52 - 68 der Abgabenordnung (AO) geregelt . Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Nach § 52 AO werden gemeinnützige Zwecke verfolgt, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Selbstlos bedeutet gem. § 55 AO, dass nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden. Die gemeinnützige Tätigkeit muss nicht zwingend ehrenamtlich erfolgen. Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement erfolgt freiwillig, selbstbestimmt, unentgeltlich, teilw. gegen Aufwandsentschädigung, gemeinwohlorientiert und wird nicht als Erwerbstätigkeit angesehen. Das Engagement wird dabei häufig in zivilgesellschaftliche Organisationen oder staatliche Institutionen eingebettet. Steuerliche Betrachtung: Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige oder bürgerschaftlich Engagierte erhalten, sind im Rahmen der Grenzen des § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (Übungsleiterfreibetrag) bzw. § 3 Nr. 26 a des Einkommensteuergesetzes (Ehrenamtsfreibetrag ) steuerfrei. Als gemeinnützig wird eine Tätigkeit bezeichnet, die direkt und ausschließlich darauf abzielt, das allgemeine Wohl zu fördern und dabei keine eigenen Interessen in materieller und wirtschaftlicher Hinsicht verfolgt. Per steuergesetzlicher Definition können nur Körperschaften gemeinnützige Zwecke verfolgen. Dies setzt voraus, dass die Tätigkeiten der Körperschaften darauf gerichtet sind, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung). Gemeinnützig tätige Körperschaften sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Sofern sie sich außerhalb ihrer gemeinnützigen Aufgabenstellung wirtschaftlich betätigen, sind die dabei erzielten Einkünfte teilweise und in gewissen Grenzen steuerfrei. Weitere Vergünstigungen sind in diesem Zusammenhang die sogenannte Besteuerungsgrenze von 35 TEUR, nach der auch bei einer wirtschaftlich (nicht gemeinnützigen Tätigkeit) keine Körperschaftsteuer anfällt, wenn diese Grenze nicht überschritten wird. Schließlich fällt Körperschaftsteuer auch bei Überschreiten der Besteuerungsgrenze erst dann an, wenn der steuerpflichtige Überschuss aus der wirtschaftlichen Tätigkeit den Freibetrag gemäß § 24 des Körperschaftsteuergesetzes von 5 TEUR überschreitet. II. Statistische Angaben zur ehrenamtlichen Tätigkeit 1. Wie viele Einwohner in Schleswig-Holstein sind nach Kenntnis der Landesregierung derzeit ehrenamtlich tätig? Antwort: In Schleswig-Holstein sind 42 % der Frauen und 43,5 % der Männer bürgerschaftlich engagiert. (Freiwilliges Engagement in Ost- und Westdeutschland, 2016, S. 23) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 9 2. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Bürgerinnen und Bürger in Schleswig- Holstein in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten ehrenamtlich tätig sind? (Wenn möglich bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Tätigkeitsbereichen unterteilt.) Antwort: Eine aktuelle Untersuchung für alle Kreisen und kreisfreien Städte in Schleswig- Holstein liegt nicht vor. Es ist jedoch hervorzuheben, dass man – bei einer bundesweiten Betrachtung – neben einem starken Ost-West-Gefälle auch einen großen Unterschied in der Stadt- bzw. Landbevölkerung beobachten kann. In ländlichen Gemeinden ist die Engagementquote deutlich höher als in Großstädten. In dem 2009 veröffentlichten Generali-Engagegemtentatlas wurde beispielsweise untersucht, in welchen Landkreisen die Engagementquote bei über 50 % liegt. Dies traf in Schleswig -Holstein auf die Kreise Nordfriesland, Ostholstein und Rendsburg-Eckernförde zu (vgl. Generali Engagementatlas 2009, S. 20). Die Tatsache des höheren Engagements im ländlichen Raum liegt zu einem großen Teil daran, dass bürgerschaftliches Engagement häufig in der Nachbarschaft stattfindet . Dort wo Menschen sich kennen, helfen sie sich gegenseitig. Auch das vielfältige Angebot von Vereinen und Initiativen, die Menschen zur Mitgliedschaft oder der Teilnahme animieren, ist in ländlichen Regionen ausgeprägter (vgl. Freiwilligensurvey 2014, S. 540). 3. Wie hat sich die Zahl der in Schleswig-Holstein ehrenamtlich tätigen Personen im Zeitraum der Jahre 2010 bis einschließlich 2015 in der Gesamtheit und hinsichtlich der sozialen Struktur entwickelt? (Wenn möglich, bitte in Geschlecht, Altersgruppen , soziale Situation und Berufsgruppen spezifizieren.) Antwort: Die Anzahl der sich engagierenden Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig- Holsteiner ist im Vergleichszeitraum des Freiwilligensurveys (Erhebung 2014 gegenüber Erhebung 2009) von 40 % auf 42,7 % angestiegen. Fundierte Untersuchungen für einen Zeitraum nach 2014 sind nicht belegt. 42 % der Frauen und 43,5 % der Männer sind bürgerschaftlich engagiert. Es zeigt sich, dass der Anteil der Frauen, die sich ehrenamtlich engagieren, im Zeitraum von 2009 bis 2014 deutlich gestiegen ist, wenngleich auch nach wie vor nicht von einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis gesprochen werden kann. Die Unterschiede bezüglich der Engagementquoten von Frauen und Männern sind insgesamt zwar nicht besonders groß, und bei den Jüngeren geringer als bei den Älteren, aber es zeigen sich bei differenzierterer Betrachtung doch relevante Geschlechterunterschiede. Frauen engagieren sich häufiger im Bereich Schule und Kindergarten als Männer; und sie engagieren sich häufiger für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Diese Ergebnisse sprechen für eine nach wie vor vorhandene Orientierung an der traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, die sich auch in entsprechenden Vereinbarkeitsarrangements ausdrückt: So arbeiten erwerbstätige Frauen häufig in Teilzeit, um Beruf und Familie vereinbaren zu können, gleichzeitig ermöglicht die Teilzeit auch die Vereinbarkeit dieser Verpflichtungen mit einem freiwilligen Engagement, während vollzeitbeschäftigte Frauen seltener freiwillig engagiert sind als vollzeitbeschäftigte Männer. (Freiwilligensurvey 2014, S. 623) Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 In der Altersspanne von 14 bis 29 Jahren engagieren sich 40,3 % der Menschen, bei den 30 bis 49-jährigen sind dies 49,8 %. Die höchste Rate ergibt sich mit 49,8 % bei den 50 bis 64-jährigen, und mit 65 Jahren und älter engagieren sich 30,3 % der Menschen . Mit 51,4 % ist ein großes Engagementpotenzial bei Schülerinnen und Schülern zu beobachten. Auch bei Menschen mit mittlerem (41,9 %) und mit hohem Bildungsniveau (48,7 %) gibt es ein relativ hohes Engagement. Bei Menschen mit niedriger Bildung erreicht die Engagementquote 32,6 % (Freiwilligensurvey 2014). 4. In welchen Bereichen werden ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeführt, z. B. Freiwillige Feuerwehren und Hilfsorganisationen, Entwicklungsarbeit, Kinder- und Jugend, Integration und Flüchtlingshilfe, Kirche Kultur, Soziales und Seniorenarbeit, Sport, Natur und Umwelt, Schule, Parteien und Kommunalpolitik, Schöffengerichte usw.? Antwort: Eine abschließende Auflistung der Bereiche, in denen ehrenamtliches Engagement geleistet wird, kann nicht gegeben werden. In nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist ehrenamtliche Tätigkeit vorstellbar. Sie geschieht oftmals im Verborgenen und als selbstverständliche Leistung von Bürgerin und Bürger zu Bürgerin und Bürger. Die in der Fragestellung aufgeführten Bereiche sind Bestandteile der Ehrenamtslandschaft auch in Schleswig-Holstein. Sie sind dabei nicht trennscharf voneinander abgrenzbar. Realdefinitionen existieren nicht. In folgenden Bereichen wird lt. Freiwilligensurvey 2014 bürgerschaftliches Engagement ausgeführt: Sport und Bewegung, Schule oder Kindergarten, Kultur und Musik, sozialer Bereich, kirchlicher oder religiöser Bereich, Freizeit und Geselligkeit, außerschulische Bildungsarbeit oder Bildungsarbeit für Erwachsene, Politik und politische Interessenvertretung, Umwelt, Naturschutz oder Tierschutz, Unfall- oder Rettungsdienst oder Freiwillige Feuerwehr, berufliche Interessenvertretung außerhalb des Betriebes, Gesundheitsbereich, Justiz oder Kriminalitätsprävention, sonstiger Bereich (z.B. ehrenamtlicher Ortschronist, Fremdenverkehrsverein). 5. Wie schlüsseln sich die ehrenamtlichen Tätigkeiten auf diese unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche auf? Antwort: Menschen engagieren sich in den unterschiedlichen, unter II.4 dargestellten Bereichen . Der höchste Anteil freiwillig Engagierter ist lt. Freiwilligensurvey 2014 mit 16,3 % im Bereich Sport und Bewegung zu finden, gefolgt von den Bereichen Schule oder Kindergarten mit 9,1 % und Kultur und Musik mit 9,0 %. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 11 Die aufgeführten Engagementquoten geben an, welcher Anteil der Wohnbevölkerung im Alter ab 14 Jahren sich lt. Erhebung des Freiwilligensurveys 2014 jeweils in einem der folgenden gesellschaftlichen Bereiche bürgerschaftlich engagiert hat: Sport und Bewegung 16,3 %, Schule oder Kindergarten 9,1 %, Kultur und Musik 9,0 %, sozialer Bereich 8,5 %, kirchlicher oder religiöser Bereich 7,6 %, Freizeit und Geselligkeit 5,8 %, außerschulische Bildungsarbeit oder Bildungsarbeit für Erwachsene 4,0 %, Politik und politische Interessenvertretung 3,6 %, Umwelt, Naturschutz oder Tierschutz 3,5 %, Unfall- oder Rettungsdienst oder Freiwillige Feuerwehr 2,9 %, berufliche Interessenvertretung außerhalb des Betriebes 2,5 %, Gesundheitsbereich 2,5 %, Justiz oder Kriminalitätsprävention 0,5 %, sonstiger Bereich 2,7 %. 6. Welches zahlenmäßige Verhältnis besteht zwischen haupt- und ehrenamtlich Tätigen in den aufgeführten Bereichen? (Bitte in Tabellenform möglichst nach den obig unter Ziffer vier genannten Bereichen, Geschlecht und Alter darstellen.) Antwort: Auf der Grundlage der Erhebung des Freiwilligensurveys 2014, der nicht zwischen haupt- und ehrenamtlich Tätigen in den unter Antwort II 4. genannten Bereichen differenziert , können Aussagen über Geschlecht und Alter der engagierten Menschen in den aufgeführten Bereichen getroffen werden. Dabei liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Situation in Schleswig-Holstein signifikant von den bundesweiten Werten abweicht. Die im Folgenden berichteten bereichsspezifischen Engagementquoten geben an, welcher Anteil der Wohnbevölkerung im Alter ab 14 Jahren sich jeweils in einem der gesellschaftlichen Engagementbereiche in den letzten zwölf Monaten freiwillig engagiert hat (Doppelnennungen waren möglich). Sport und Bewegung Frauen Männer 13,1 % 19,6 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 21,4 % 18,2 % 16,1 % 9,4 % Schule oder Kindergarten Frauen Männer 10,7 % 7,5 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 8,5 % 17,1 % 6,1 % 2,1 % Kultur und Musik Frauen Männer 9,2 % 8,8 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 8,9 % 8,9 % 10,3 % 8,0 % Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 sozialer Bereich Frauen Männer 9,5 % 7,4 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 5,8 % 7,2 % 10,8 % 10,1 % kirchlicher oder religiöser Bereich Frauen Männer 9,4 % 5,8 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 8,6 % 7,5 % 7,5 % 7,2 % Freizeit und Geselligkeit Frauen Männer 4,8 % 6,8 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 4,6 % 6,3 % 6,6 % 5,2 % außerschulische Bildungsarbeit oder Bildungsarbeit für Erwachsene Frauen Männer 3,8 % 4,1 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 5,4 % 4,2 % 3,7 % 2,5 % Politik und politische Interessenvertretung Frauen Männer 2,3 % 5,0 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 3,2 % 3,1 % 5,1 % 3,2 % Umwelt, Naturschutz oder Tierschutz Frauen Männer 3,1 % 3,9 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 3,5 % 3,5 % 4,0 % 2,8 % Unfall- oder Rettungsdienst oder Freiwillige Feuerwehr Frauen Männer 1,1 % 4,8 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 5,5 % 3,4 % 2,6 % 0,6 % berufliche Interessenvertretung außerhalb des Betriebes Frauen Männer 1,6 % 3,4 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 1,1 % 2,9 % 4,1 % 1,4 % Gesundheitsbereich Frauen Männer 3,0 % 1,9 % Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 13 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 2,9 % 2,2 % 2,7 % 2,4 % Justiz oder Kriminalitätsprävention Frauen Männer 0,6 % 0,8 % 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre 65 Jahre und älter 0,2 % 0,6 % 1,5 % 1,5 % 7. Welche Beweggründe für freiwilliges Engagement und welche strukturellen Unterschiede (u.a. sozioökonomischer Status usw.) gibt es hinsichtlich der unterschiedlichen Altersgruppen? Antwort: Der Landesregierung liegen keine eigenen oder nur auf Schleswig-Holstein bezogenen Erkenntnisse vor. Der Freiwilligensurvey 2014 befasst sich in Kapitel 15 „Anstoß und Motive für das freiwillige Engagement“ (S. 407ff.) mit den Beweggründen für das bürgerschaftliche Engagement. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass neben den Gesamtzahlen nur Einzelauswertungen hinsichtlich Geschlecht, Alter und Bildung vorhanden sind. Eine Differenzierung nach strukturellen Unterschieden (u.a. sozioökonomischer Status usw.) bezüglich unterschiedlicher Altersgruppen ist daher nicht möglich. Hinsichtlich der Betrachtung von Beweggründen muss unterschieden werden zwischen dem als „Anstoß“ bezeichneten Grund, ein Engagement zu beginnen, und den Motiven, dieses längerfristig auszuüben. Zur Aufnahme einer freiwilligen Tätigkeit wird ausgeführt, dass etwa die Hälfte der Engagierten (47,2 %) durch eigene Initiative tätig geworden ist. Besonders hoch ist dabei der Anteil an Frauen (49,7 %) und jungen Menschen zwischen 14 und 29 Jahren (51,1 %). Unterschiede bezüglich des Bildungsstandes sind kaum vorhanden (a.a.O., S. 412). Die andere Hälfte der engagierten Menschen (52,8 %) ist angefragt worden, ob sie eine freiwillige Tätigkeit übernehmen möchte. Dabei ist insbesondere die persönliche Ansprache aus dem Engagementumfeld (48,0 %) und aus dem privaten Umfeld (44,9 %) Ausschlag gebend. Darin enthalten sind auch „Erfahrungen, die innerhalb der Familie gemacht werden“ und als Anstoß zu einem Engagement dienen (a.a.O., S. 412ff.). Entgegen diesen hohen Werten sind nur 14,3 % der Berufstätigen, die sich engagieren , in ihrem jeweiligen beruflichen Umfeld entsprechend angesprochen worden. Ebenfalls gering fällt die Aufnahme eines Engagements durch einen Anstoß von Informations - und Kontaktstellen (9,5 %) bzw. durch Medien und Internet (8,5 %) aus. Im Zeitvergleich zu den drei vorangegangenen Freiwilligensurveys ist hinsichtlich der Informations- und Kontaktstellen jedoch eine Steigerung erkennbar (1999: 2,8 %, 2004: 3,4 %, 2009: 6,9 %, 2014: 9,5 %) (ebd.). Hinsichtlich der Altersgruppen sind die Unterschiede bei Ansprachen aus dem Engagementumfeld relativ gering. Die Ansprache durch bereits engagierte Familienmitglieder , Freundinnen und Freunde oder Bekannte ist für die jüngeren Menschen Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 14 (52,9 %) jedoch wesentlich entscheidender als für die älteste Altersgruppe ab 65 Jahren (40,3 %). Der Freiwilligensurvey 2014 führt als möglichen Grund auf, „dass sich aus dem Freundeskreis älterer Menschen vermutlich weniger Personen engagieren als aus dem von jüngeren Personen“ (a.a.O., S. 415f.). Die Motive für ein bürgerschaftliches Engagement sind zumeist vielschichtig und werden daher auch als „Motivbündel“ bezeichnet. Bei den möglichen Motiven wird im Wesentlichen zwischen dem eigenen Wohlbefinden, sozialen Aspekten sowie materiellen und beruflichen Motiven unterschieden. An der Spitze der Motive werden von den Engagierten nach Erhebung des Freiwilligensurveys 2014 der Spaß an der Tätigkeit (93,9 %), das Zusammenkommen mit anderen Menschen (82,0 %), die Mitgestaltung der Gesellschaft (81,0 %) sowie das Zusammensein mit Menschen aus anderen Generationen genannt (80,1 %) (a.a.O., S. 418). Bei den Motiven des Erwerbs von Qualifikationen (gesamt 51,5 %) und dem beruflichen Vorankommen (gesamt 24,9 %) zeigen sich sehr deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Während den jungen Menschen zwischen 14 und 29 Jahren diese Motive sehr wichtig sind (75,9 bzw. 50,7 %), nehmen sie mit zunehmendem Alter der Engagierten kontinuierlich ab. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Erwerb von Qualifikationen auch bei 29,8 % der über 65 Jährigen noch ein Motiv ist, während das berufliche Vorankommen mit 5,5 % eher gering ausfällt (a.a.O., S.419). Der Gewinn von Ansehen und Einfluss ist mit 31,6 % ebenfalls im Mittelfeld der genannten Motive zu finden. Deutlich am Ende liegt mit 7,2 % das Motiv des Dazuverdienens (ebd.). Differenziert nach Bildungsniveau nehmen die sozial-orientierten Motive mit höherer Bildung leicht ab, während das Motiv der Mitgestaltung der Gesellschaft stärker in den Fokus rückt (a.a.O., S. 422). 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die durchschnittliche wöchentliche Beanspruchung ehrenamtlich Tätiger und über die Dauer (Lebenszeit) ihrer Tätigkeit? Antwort: Der Landesregierung liegen keine eigenen oder nur auf Schleswig-Holstein bezogenen Erkenntnisse vor. Der Freiwilligensurvey 2014 geht im Kapitel 12 „Zeitlicher Umfang, Häufigkeit und biografische Dauer des freiwilligen Engagements“ (S. 329ff.) ausführlich auf die durchschnittliche wöchentliche Beanspruchung ehrenamtlich tätiger Menschen sowie auf die Dauer ihrer Tätigkeit bezogen auf die Lebenszeit (biografische Engagementdauer ) ein. Bei der Betrachtung der durchschnittlichen wöchentlichen Beanspruchung ist zu unterscheiden zwischen der Anzahl der Tage, an denen das Engagement ausgeübt wird, und der durchschnittlichen Stundenzahl pro Woche. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 15 Der mit 42,4 % größte Anteil der Engagierten ist mindestens einmal pro Woche oder mehrmals im Monat aktiv. 34,3 % der engagierten Menschen übt seltener eine Tätigkeit aus, während 23,4 % täglich oder mehrmals pro Woche tätig werden (a.a.O., S. 339). Bezogen auf alle Engagierten, unabhängig von der Häufigkeit der Tätigkeiten, gibt die Mehrheit der Menschen (58,1 %) an, bis zu zwei Stunden pro Woche für ihre freiwillige Tätigkeit aufzuwenden, 23,8 % der Menschen engagiere sich zwischen drei und fünf Stunden pro Woche und 18,1 % üben freiwillige Tätigkeit sechs Stunden und mehr wöchentlich aus (a.a.O., S. 334). Ein Blick auf die Altersgruppen zeigt, dass sich 30- bis 49-jährige Personen seltener engagierten als Menschen unter 30 Jahren und Menschen über 65 Jahren, die die meisten Wochenstunden leisten (a.a.O., S. 335). Hinsichtlich des Bildungsstandes wird festgestellt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Menschen mit hoher Bildung sich am häufigsten bis zu zwei Wochenstunden engagieren. Bei Niedriggebildeten hingegen bestehe eine wesentlich stärker ausgeprägte Tendenz zu sechs und mehr Wochenstunden (23,3 %) als bei Menschen mit mittlerer Bildung (20,2 %) und Höhergebildeten (15,9 %) (a.a.O., S. 335f.). Bei den Daten über die biografische Engagementdauer ist zu beachten, dass bei der Erstellung des Freiwilligensurveys 2014 die Frage nach der Dauer des Engagements ausschließlich noch aktiv bürgerschaftlich engagierten Menschen gestellt wurde. Eine Aussage, wie hoch die Beanspruchung der Lebenszeit insgesamt ist, kann aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Engagements daher nicht getroffen werden. Der Freiwilligensurvey 2014 bildet Kategorien, um die Dauer der Ausübung von bürgerschaftlichem Engagement darzustellen. In die Kategorie mit dem längsten Zeitraum „seit 11 Jahren und länger“ fällt mit 30,7 % die größte Gruppe der Engagierten. Die drei anderen Kategorien „seit bis zu 2 Jahren“ (24,4 %) und „seit 3 bis 5 Jahren" (23,5 %) sowie „seit 6 bis 10 Jahren“ (21,4 %) sind in etwa gleich vertreten (a.a.O., S. 344). Den Ergebnissen ist zu entnehmen, dass sich mit steigendem Alter auch die biografische Engagementdauer erhöht. Doch auch bei der Gruppe der 65-Jährigen und Älteren üben 7,7 % ihre freiwillige Tätigkeit erst seit bis zu zwei Jahren aus (a.a.O., S. 345). Hinsichtlich des Bildungsgrades der engagierten Menschen zeigen sich deutliche Unterschiede bei der biografischen Engagementdauer: Niedriggebildetere Menschen (48,5 %) engagieren sich deutlich häufiger „seit elf Jahren oder länger“ als Hochgebildete (27,3 %). Bei den Schülerinnen und Schülern ist bemerkenswert, dass 10,8 % der Engagierten trotz ihrer vergleichsweise kurzen Lebenszeit bereits „seit sechs bis zehn Jahren“ eine freiwillige Tätigkeit ausüben (ebd.). 9. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Wertschöpfung der ehrenamtlichen Tätigkeiten in Schleswig-Holstein? a.) Gibt es hierzu wissenschaftlich valide Erhebungen in den einzelnen Bereichen ? Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 16 b.) Wenn ja, um welche handelt es sich? (Bitte benennen und ausführen.) Antwort: Der Landesregierung liegen keine validen Erhebungen über die Wertschöpfung der ehrenamtlichen Tätigkeiten in Schleswig-Holstein vor. Der Frage der Wertschöpfung wird sowohl im Freiwilligensurvey 2014 als auch in anderen aktuellen Studien wie etwa dem Engagementatlas 2015 nicht nachgegangen. Eine auch auf Schleswig-Holstein bezogene Schätzung hinsichtlich der Wertschöpfung der ehrenamtlichen Tätigkeiten findet sich in dem Engagementatlas 09 (prognos , generali Deutschland, 2009), der sich u.a. mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen des bürgerschaftlichen Engagements auseinandersetzt. Die Erhebungen für die Studie fanden im Sommer 2008 statt. Zur annäherungsweisen Berechnung der monetären Wertschöpfung werden die im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements geleisteten Stunden mit einem fiktiven „einheitlichen, vergleichsweise niedrigen Stundenlohn“ in Höhe von 7,50 EUR bewertet . Der Bericht nennt diese Bewertung selbst eine „sehr vorsichtige Schätzung“ und fügt an, dass der tatsächliche Nutzenwert des bürgerschaftlichen Engagements deutlich höher liegen dürfte (a.a.O., S. 14). Der Engagementaltlas 09 schätzt die erbrachte Arbeitszeit bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein auf 185 Mio. Stunden pro Jahr (siehe Tabelle 02 „Bürgerschaftliches Engagement und bezahlte Erwerbsarbeit“, S. 15). Multipliziert man diese Gesamtstundenzahl mit dem fiktiven Stundenlohn von 7,50 EUR ergibt sich eine Wertschöpfung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein in Höhe von 1.387,5 Mio. EUR pro Jahr. Würde man statt diesem fiktiven Stundelohn den Landesmindestlohn in Höhe von 9,18 EUR zu Grunde legen, ergäbe sich eine Wertschöpfung in Höhe von 1.698,3 Mio. EUR pro Jahr. Diese Berechnungen sind nach Ansicht der Landesregierung jedoch skeptisch zu betrachten. In der Studie „Das hat richtig Spaß gemacht“ (betterplace lab, Ing Diba, 2011) wird zutreffend die Frage gestellt, wie sich ein Preis für etwas bilden lässt, das nicht gekauft wird (a.a.O., S. 57): Wenn ein Preis – z.B. für eine Stunde Arbeit – nach gängiger Marktlogik immer das Ergebnis der Aushandlung von Angebot und Nachfrage ist, muss die Freiwilligenarbeit – positiv ausgedrückt – unbezahlbar, in der marktwirtschaftlichen Argumentationslogik aber vollkommen wertlos sein. Zudem wirkt eine freiwillige Tätigkeit nicht nur als Leistung für einen Empfänger, die sich als fiktiver Geldwert darstellen ließe, sondern besitzt auch einen Wert für den Erbringer der Leistung sowie für die Allgemeinheit. Eine Bewertung des bürgerschaftlichen Engagements steht daher in nicht geringem Maße im Widerspruch zu den vorrangigen Motiven der engagierten Menschen (vgl. Antwort zu Frage II.7). III. Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Schleswig-Holstein 1. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus dem letzten Bundesländervergleich gezogen, in dem Schleswig-Holstein nur den 14. Platz bei ehrenamtlich Engagierten belegt hat? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 17 Antwort: Die CDU-Fraktion hat die Frage auf Nachfrage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit , Wissenschaft und Gleichstellung präzisiert: „Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus dem letzten Bundesländervergleich gezogen?" Im Hauptbericht des Freiwilligensurveys 2009 wurden die Engagementquoten der Bundesländer miteinander verglichen. Schleswig-Holstein lag mit einer Quote von 40 % auf Platz 4 knapp hinter den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland- Pfalz und Niedersachsen (jeweils 41 %) (a.a.O., S. 25). Aus diesem Vergleich hat die Landesregierung die Schlussfolgerung gezogen, ihre bisherige Strategie der Engagementpolitik fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Die Strategie sieht im Wesentlichen vor, die Rahmenbedingungen sowohl für die erstmalige Aufnahme eines Engagements als auch für die Unterstützung der bereits engagierten Menschen gleichermaßen sicherzustellen und bei Bedarf zu verbessern. Daraus resultierende Maßnahmen sind u.a. die institutionellen und Projektförderungen (siehe Antworten zu Fragen III.4 und III.13), die weitere Etablierung der Ehrenamtskarte und die Fortführung der Anerkennungskultur (siehe Antworten zu Kapitel VII) sowie die Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteuren des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein. 2. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind Grundlage für ehrenamtliche Tätigkeiten in Schleswig-Holstein? Antwort: Für das bürgerschaftliche Engagement gibt es keine einheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen . Es gelten grundsätzlich die allgemeinen rechtlichen Bestimmungen wie beispielsweise das Steuerrecht und das Vereinsrecht. In zahlreichen Engagementbereichen gibt es jedoch Rechtsvorschriften, die das Engagement in diesen jeweiligen Bereichen regeln. Für die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung engagierten Bürgerinnen und Bürger gelten für die Ausübung dieser Tätigkeiten die bereichsspezifischen Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechts (z.B. Gemeindeordnung) oder des Wahlrechts . Die Entschädigung für in der kommunalen Selbstverwaltung bürgerschaftlich Engagierte wird in der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntschVO) geregelt. Die Freistellung und die Verdienstausfallerstattung in der Jugendarbeit ist in § 23 Jugendförderungsgesetz des Landes in Verbindung mit der entsprechenden Landesverordnung geregelt. Bei einem bürgerschaftlichen Engagement im Bereich der Pflege älterer Menschen sind, je nach Zielgruppe und Ausgestaltung der Tätigkeit, das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG), die Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Ver- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 18 sorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen, ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe (AFöVO) und das Landespflegegesetz (LPflegeG) maßgeblich. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Einzel- oder Gruppenbetreuung innerhalb des Vollzuges gibt es die Allgemeine Verfügung „Ehrenamtliche Mitarbeit in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein“. Die Tätigkeit der Anstaltsbeiräte ist im StVollzG in Verbindung mit der Allgemeine Verfügung „Ergänzende Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz (ErgVVStVollzG)“ normiert. Grundlage für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Bewährungshilfe ist das „Bewährungs - und Gerichtshilfegesetz“. Die Tätigkeit des Landesbeirats ist durch Allgemeine Verfügung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa (MJKE) geregelt. Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gilt das Betreuungsrecht (§§ 1896– 1908i des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Für ehrenamtliche Verfahrenspflegerinnen und -pfleger gelten die Verfahrensvorschriften der §§ 271 ff. und 312 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), insbesondere §§ 276, 277 317, 318 FamFG. Vorsorgelotsinnen und -lotsen werden von den Betreuungsvereinen angeleitet und setzen deren gesetzlichen Auftrag um, planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren und im Einzelfall bei der Errichtung einer Vollmacht zu beraten (§ 1908f Absatz 1 Nr. 2a, Absatz 4 BGB). Im Bereich der Vorsorgebevollmächtigten bestimmt sich der rechtliche Rahmen in erster Linie nach den zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten getroffenen Vereinbarungen. Einige Vorschriften des Betreuungsrechts finden entsprechende Anwendung (§§ 1904 Absatz 5, 1906 Absatz 5 BGB). Für ehrenamtlich geführte Vormundschaften gelten die Regelungen des Vormundschaftsrechts nach den §§ 1773–1895 BGB. Rechtliche Grundlage für ehrenamtliche Ergänzungspflegschaften sind die §§ 1909– 1921 BGB; ergänzend finden Regelungen des Vormundschaftsrechts Anwendung (§ 1915 Absatz 1 Satz 1 BGB). Ehrenamtliche Verfahrensbeistandschaften sind in den Verfahrensvorschriften der §§ 158, 167 Absatz 1 Satz 2, §§ 174, 191 FamFG geregelt; ferner gelten § 277 Absatz 1FamFG, § 1835 Absatz 1 bis 2 BGB entsprechend (§ 158 Absatz 7 Satz 1 Fam FG). Rechtsgrundlage für die ehrenamtlichen Umgangspflegschaften sind § 1684 Absatz 3 Satz 3, 4, 6, § 1685 Absatz 3, § 1686 a Absatz 2 BGB i. V. m. §§ 277 FamFG, 1835, 1836 BGB). Die Umgangsbegleitung ist in § 1684 Abs. 4 Satz 3, 4, § 1685 Abs. 3 Satz 1, § 1686 a Absatz 2 Satz 1 BGB geregelt. Alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unterliegen den §§ 44 ff. des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und § 8 des Landesrichtergesetzes (LRiG). Sie sind in Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 19 gleichem Maße wie ein Berufsrichter und eine Berufsrichterin unabhängig. Sie haben das in dem jeweiligen Verfahren einschlägige materielle und formelle Recht zu beachten . Für ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Landwirtschaftsgerichten und dem Landwirtschaftssenat gelten die Vorschriften des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG), insbesondere §§ 3 bis 7 LwVG. Die Entschädigung der Landwirtschaftsrichterinnen und –richter, die auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein berufen werden (§ 4 LwVG, § 2 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein), bestimmt sich nach §§ 15 ff. des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen , Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG). Handelsrichterinnen und -richter werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts berufen (§ 108 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. der Allgemeinen Verfügung „Ernennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern“). Ihre Entschädigung bestimmt sich nach § 107 GVG. Das GVG regelt das Schöffenwesen im Vierten Titel, §§ 28-58 GVG. Die Entschädigung der Schöffinnen und Schöffen bestimmt sich nach § 55 GVG i. V. m. §§ 15 ff. JVEG. Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gilt die Allgemeine Verfügung „Hinweise und Empfehlungen zur Aufstellung der Vorschlagliste für Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen“. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit werden von der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen (vgl. § 20 Absatz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) i.V.m. der Landesverordnung über die zuständige Stelle für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit). Das Verfahren zur Auswahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist in § 20 Absatz 2 ArbGG festgelegt. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt die Auswahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit. Sie werden auf der Grundlage von verschiedenen Vorschlagslisten für die Dauer von fünf Jahren von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts berufen (vgl. § 13 Abs. 1 SGG i.V.m. der Allgemeinen Verfügung „Ernennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern “). Sie müssen Deutsche sein und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben (§ 16 SGG); am Landessozialgericht gilt eine Altersgrenze von dreißig Jahren. Erwartet wird hier, dass außerdem bereits eine fünfjährige Tätigkeit bei einem Sozialgericht vorliegt (§ 35 SGG). Im Übrigen unterliegen sie den besonderen Vorschriften der §§ 16 ff. SGG und erhalten eine Entschädigung nach dem JVEG. Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt die Auswahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie werden auf der Grundlage von Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer von fünf Jahren von einem am Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht zu bildenden Ausschuss gewählt (§§ 25, 26, 28 VwGO bzw. § 34 VwGO i.V.m. § 3 Absatz 1 Ausführungsgesetz zur VwGO). Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müs- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 20 sen Deutsche sein und sollen das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben (§ 20 VwGO). Im Übrigen unterliegen sie den besonderen Vorschriften der §§ 19 ff. VwGO und erhalten eine Entschädigung nach dem JVEG. Des Weiteren müssen ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Flurbereinigungsgericht zum höheren Dienst der Flurbereinigungsbehörde befähigt sein bzw. besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Berufsgerichtsbarkeit für Heilberufe müssen demselben Beruf angehören wie die oder der Beschuldigte (§ 59 Absatz 3 und 4 Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (HBKG)). Sie unterliegen den besonderen Vorschriften des § 62 HBKG und erhalten eine Entschädigung nach dem JVEG; die erforderlichen persönlichen Kosten tragen die Kammern (§ 61 HBKG). Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den Disziplinarsachen (Beamtenbeisitzerin und -beisitzer) müssen auf Lebenszeit ernannte Beamtinnen oder Beamte sein (§ 47 Absatz 1 Bundesdisziplinargesetz (BDG), § 43 Absatz 1 Landesdisziplinargesetz (LDG)). Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den Fachkammern und Fachsenaten für das Personalvertretungsrecht müssen Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes bzw. Landes sein. Die Finanzgerichtsordnung (FGO) regelt die Auswahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Finanzgerichtsbarkeit. Sie werden auf der Grundlage einer Vorschlagsliste für die Dauer von fünf Jahren von einem am Finanzgericht zu bildenden Ausschuss gewählt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht müssen Deutsche sein und sollen das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben (§ 17 FGO). Im Übrigen unterliegen sie den besonderen Vorschriften der §§ 16 ff. FGO und erhalten eine Entschädigung nach dem JVEG. Für die Gremien der Landwirtschaftskammer setzt das Gesetz über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein den rechtlichen Rahmen. Die Besetzung von Vorstand und Kuratorium des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) regelt die Satzung des BNUR. Die Tätigkeit der bürgerschaftlich engagierten Fischereiaufseherinnen und -aufseher fußt auf dem Landesfischereigesetz (LFischG) § 43 Abs. 2. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an freiwillige Fischereiaufseher basiert auf der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe durch das Land Schleswig-Holstein. Gemäß § 43 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz beruft die oberste Naturschutzbehörde eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für Naturschutz. Das Nähere über die Berufung, Amtsdauer und Entschädigung regelt die oberste Naturschutzbehörde durch Verordnung. Für die Tätigkeiten in Wasser- und Bodenverbänden gelten das Wasserverbandsgesetz (des Bundes) und das Landeswasserverbandsgesetz sowie die jeweiligen Satzungen der Verbände. Für die Ausübung der Tätigkeit als Landespharmazierätin und -rat ist die Approbation als Apothekerin bzw. Apotheker sowie eine langjährige Berufserfahrung erforderlich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 21 Die Rechte und Pflichten der bürgerschaftlich Engagierten im Bereich der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) basieren auf bundesgesetzlicher Regelungen (vgl. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)) sowie Rechtsverordnungen, Satzungsrecht und Verträgen. Die Besetzung der Prüfungskommissionen für Gesundheitsfachberufe ist in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Die rechtlichen Grundlagen für das bürgerschaftliche Engagement im Bereich der Heilberufe, Apotheker etc. sind das Berufsbildungsgesetz, das Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz), das Gesetz über die Kammer und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe in der Pflege (Pflegeberufekammergesetz), das Gesetz zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege, die Richtlinie für die Überwachung von Apotheken sowie die infolge dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen und Satzungen. Die Besetzung der Prüfungskommissionen (Landesamt für soziale Dienste (LAsD)) ist in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. 3. Auf welche Weise ist eine ehrenamtliche Tätigkeit versicherungsrechtlich abgedeckt und sind hier Lücken identifiziert worden und wenn ja, wie, wann und unter welchen Voraussetzungen können diese geschlossen werden? Antwort: Bei dem Versicherungsschutz für bürgerschaftlich engagierte Menschen ist grundsätzlich zwischen dem Haftpflichtversicherungsschutz und dem Unfallversicherungsschutz zu unterscheiden. Der Haftpflichtversicherungsschutz für ein bürgerschaftliches Engagement in rechtlich selbständigen Vereinigungen, also beispielsweise eingetragene Vereine, ist vom jeweiligen Träger sicherzustellen. Für bürgerschaftlich engagierte Menschen, die in rechtlich unselbständigen Strukturen tätig sind, hat die Landesregierung eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Rechtlich unselbständige Vereinigungen sind beispielsweise Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in Form von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen. Dieser Versicherungsschutz greift, wenn die freiwillige Tätigkeit in Schleswig-Holstein ausgeübt wird bzw. von Schleswig-Holstein ausgeht (zum Beispiel im Falle von Exkursionen und Veranstaltungen, die die Landesgrenze überschreiten) und die betroffene engagierte Person nicht auf anderem Wege haftpflichtversichert ist. Auch für Personen, die ehrenamtlich Betreuungen, Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften führen, besteht über das Justizministerium eine Sammelhaftpflichtversicherung . Für den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements im Sport hat der Landessportverband einen Sportversicherungsvertrag (Gruppenversicherungsvertrag) für seine Mitgliedsvereine und -verbände und für sich selbst abgeschlossen, der u.a. auch eine Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung umfasst. Der Sportversicherungsvertrag ist als Hilfe für die Verbände, Vereine und Mitglieder konzipiert. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 22 Den Hauptversicherungsschutz müssen Vereine und Verbände für ihre Engagierten selbst vorhalten bzw. der private Versicherungsschutz des Einzelnen ist in Anspruch zu nehmen. Bürgerschaftlich engagierte Menschen sind zudem gesetzlich unfallversichert. Sie erhalten bei Anerkennung eines Unfalls durch die Unfallkasse Nord, die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse oder eine Berufsgenossenschaft Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII). Diese Regelleistungen sind die gleichen Leistungen , die auch ansonsten Arbeitsunfall-Verletzte durch ihre Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft nach Eintritt eines Unfalls erhalten. Im Vordergrund stehen dabei Heilbehandlung, Pflege und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Bei bestehender Minderung der Erwerbsfähigkeit wird Rente gezahlt und auch eventuelle Hinterbliebenenrenten stehen unter bestimmten Voraussetzungen zu. Voraussetzung für Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Vorliegen eines Versicherungsfalls einer versicherten Person. In § 2 Abs. 1 Nr. 10 a und b SGB VII sind die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz als ehrenamtlich tätige Person genannt. Danach sind Personen gesetzlich unfallversichert, die u.a. für Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeiten teilnehmen. Dieser weit umfassende Unfallversicherungsschutz geht auf das (Bundes-)Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich engagierter und weiterer Personen vom 09.12.2001 zurück und verbesserte den schon zuvor im geringeren Umfang bestehenden gesetzlichen Unfallversicherungsschutz durch Erweiterung des begünstigten Personenkreises. Weitere Voraussetzungen neben der Versicherteneigenschaft ist das Vorliegen eines Unfalls. In wenigen Fällen sind hier Lücken in der Absicherung der freiwilligen Helferinnen und Helfer erkennbar, nämlich dann, wenn die zugezogene Verletzung nicht ursächlich auf den Unfall zurückzuführen sein sollte, sondern vielmehr Folge eines Vorschadens ist. In diesen wenigen Vorschadensfällen sind Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht möglich. Für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehren wurde diese Lücke durch die Einführung des § 30 IV Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) mit Wirkung vom 01.01.2015 geschlossen, sofern die Gemeinden dies wollen. Die Unfallkasse Nord hat auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) ihre Satzung erweitert, wonach gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Unfallkasse Nord Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte besteht, die nicht schon gesetzlich (nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII) versichert sind. Danach besteht satzungsgemäßer Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten, die unentgeltlich ausgeübt werden, dem Gemeinwohl dienen und für eine Organisation erfolgt, die ohne Gewinnerzielungsabsichten Aufgaben ausführt, welche im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke fördern. Nicht unerwähnt bleiben sollen Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes, die ihren Dienst in einer dafür anerkannten Einsatzstelle leisten. Dieses Freiwilligen- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 23 verhältnis wird als ein „öffentlicher Dienst des Bundes eigener Art“ bewertet und steht ebenfalls unter gesetzlichem Unfallschutz. 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung wann im Zeitraum 2005 bis heute ergriffen, um das Ehrenamt in Schleswig-Holstein zu stärken und zu fördern? (Bitte chronologisch nach einzelnen Jahren aufführen.) Antwort: Die Landesregierung hat seit dem Jahr 2005 folgende Maßnahmen ergriffen, um das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu fördern: 2005 Entwicklung eines Konzeptes "Zusatzqualifikation für bürgerschaftliches Engagement ". Die Fortbildungsmodule sind beim Landesverband der Volkshochschulen abrufbar, Weiterentwicklung des Internetportals www.ehrenamt-sh.de, Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (einschließlich der Träger der freien Wohlfahrtsverbände), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 618 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen) mit insgesamt 50 TEUR, Beteiligung am Bundesmodellprogramm „Erfahrungswissen für Initiativen“ (EFI) und Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig- Holstein mit 3,5 TEUR, im Kinder- und Jugendhilfebereich erfolgen die Regelungen zur Freistellung und zur Verdienstausfallerstattung wie auch die Förderung der ehrenamtlichen Vereine und Verbände auf Landesebene seit 2005 kontinuierlich. Die Richtlinien für die Jugendleiter/-in Card (Juleica) werden regelmäßig an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst. 2006 Durchführung der ersten landesweiten EhrenamtMessen (Gewinnung von Engagierten , Vernetzung der Aussteller, landesweite Öffentlichkeitskampagne), Abschluss einer Rahmenhaftpflichtversicherung für ehrenamtlich Tätige in Schleswig-Holstein, Abschluss eines mehrjährigen Zuwendungsvertrages mit den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände über die Wahrnehmung sozialer Aufgaben (inkl. Ehrenamt und Selbsthilfe), Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände ), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 50 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen) mit insgesamt 86 TEUR, Landesförderung zum Aufbau der wellcome-Standorte in Schleswig-Holstein (100 TEUR), Beteiligung am Bundesmodellprogramm „Erfahrungswissen für Initiativen“ (EFI) und Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig- Holstein mit 19,3 TEUR. 2007 Durchführung der ersten landesweiten EhrenamtForen (Veranstaltungsreihe für Vereine und Initiativen zur Fort- und Weiterbildung), Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 24 zweijähriges Pilotprojekt "Einführung der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein" in Lübeck und Meldorf, Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände ), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 50 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen) mit insgesamt 95 TEUR, Landesförderung zum Aufbau der wellcome-Standorte in Schleswig-Holstein (50 TEUR), alleinige Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig- Holstein mit 17,7 TEUR nach Auslaufen des Bundesmodellprogramms. 2008 Durchführung von landesweiten EhrenamtMessen, Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände ), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 50 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen) mit insgesamt 100 TEUR, Landesförderung zum Betrieb der Landeskoordinierungsstelle wellcome in Schleswig-Holstein (25 TEUR), Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig-Holstein mit 25 TEUR. mit der Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (ZVO) vom 29.4.2008 wurde mit §7 Abs. 1 Ziffer 13 die Grundlage dafür geschaffen, dass Hinweise auf außerhalb der Schule erworbene Zertifikate und auf die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten in das Zeugnis aufgenommen werden können. 2009 landesweite Einführung der Ehrenamtskarte, Aufbau der Internetseite www.ehrenamtskarte.de, Teilnahme am Bundesprogramm „Freiwilligendienste aller Generationen“, Durchführung von landesweiten EhrenamtForen, Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände ), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 37 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen) mit insgesamt 112 TEUR, Landesförderung zum Betrieb der Landeskoordinierungsstelle wellcome in Schleswig-Holstein (25 TEUR), Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig-Holstein mit 78,9 TEUR. 2010 Durchführung einer Fachveranstaltung “Corporate Citizenship in Schleswig- Holstein” im Nordkolleg, Teilnahme an der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Freiwilligendienste aller Generationen“, Zusammenarbeit mit den Leuchtturmprojekten in Kiel, Groß Offenseth-Aspern und Schleswig, Durchführung von landesweiten EhrenamtMessen, Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 25 Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände ), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 33 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen) mit insgesamt 85 TEUR, Landesförderung zum Betrieb der Landeskoordinierungsstelle wellcome in Schleswig-Holstein (25 TEUR), Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig-Holstein mit 78 TEUR. 2011 Durchführung einer Öffentlichkeitskampagne für www.ehrenamt-sh.de, Teilnahme an der Freiwilligentour (Berlin) im Rahmen des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit: Präsentation der Ehrenamtportals mit dem Landesverband der Volkshochschulen, Teilnahme an der Fortführung und Evaluation des Bundesprogramms „Freiwilligendienste aller Generationen“, Durchführung von landesweiten EhrenamtForen, Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände ), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 16 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen) mit insgesamt 108 TEUR, Unterstützung des dreijährigen Modellprojektes „Aktiver Kinderschutz im Sport“ mit dem Deutschen Kinderschutzbund und der Sportjugend zur Qualifizierung Ehrenamtlicher zur Prävention sexuellen Missbrauchs (insgesamt 35 TEUR), Landesförderung zum Betrieb der Landeskoordinierungsstelle wellcome in Schleswig-Holstein (25 TEUR), Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig-Holstein mit 68,0 TEUR, Landesförderung des Modellprojektes „Ehrenamtliches Jugendmentoring“ mit 10,7 TEUR, mit der Gründung des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume zum 1. Januar 2011 wurde gegenüber der Vorgängereinrichtung, der Akademie für Natur und Umwelt, der Einfluss des Ehrenamtes durch Einrichtung eines Vorstands und die Erweiterung des Kuratoriums deutlich gestärkt. 2012 Entwicklung und Unterstützung einer „Bürgerakademie“ mit dem Landesverband der Volkshochschulen, Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche sind abrufbar auf www.engagiert-in-sh.de, Kampagnenunterstützung „Frauen in die Kommunalpolitik“, Durchführung von landesweiten EhrenamtMessen, Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände ), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 36 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen) mit insgesamt 70 TEUR, Landesförderung zum Betrieb der Landeskoordinierungsstelle wellcome in Schleswig-Holstein (25 TEUR), Förderung ehrenamtlicher Strukturen im Bereich „Frühe Hilfen“ (106,9 TEUR), Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 26 Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig-Holstein mit 70,5 TEUR, Landesförderung des Modellprojektes „Ehrenamtliches Jugendmentoring“ mit 2,5 TEUR. 2013 Entwicklung und Beginn der Umsetzung des mehrjährigen Projektes „Bürgernetzwerke für Schleswig-Holstein“ mit dem Paritätischen Landesverband Schleswig-Holstein, Kampagnenunterstützung „Frauen in die Kommunalpolitik“, Durchführung von landesweiten EhrenamtForen, Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände ), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 42 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen) mit insgesamt 78 TEUR, Landesförderung zum Betrieb der Landeskoordinierungsstelle wellcome in Schleswig-Holstein (30 TEUR), Förderung ehrenamtlicher Strukturen im Bereich „Frühe Hilfen“ (123,6 TEUR), Veröffentlichung eines „Leitfadens für die ehrenamtliche Betreuung“ mit Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungswesen: Förderung des Projektes „Vorsorgelotsen (86 TEUR), Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig-Holstein mit 69,0 TEUR, Landesförderung des Modellprojektes „Ehrenamtliches Jugendmentoring“ mit 8,0 TEUR. 2014 Unterstützung von ehrenamtlichen Flüchtlingsprojekten, Durchführung von landesweiten EhrenamtMessen, Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände ), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 30 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen) mit insgesamt 99 TEUR, Landesförderung zum Betrieb der Landeskoordinierungsstelle wellcome in Schleswig-Holstein (30 TEUR), Förderung ehrenamtlicher Strukturen im Bereich „Frühe Hilfen“ (142,3 TEUR), Start einer dreijährigen Kampagne „Wir für alle“ der Suchtselbsthilfe zur Mitgliederwerbung (insgesamt 75 TEUR), Gewinnung von ehrenamtlich Engagierten und Enttabuisierung des Themas „Sucht“ in der Gesellschaft, Erhöhung der Landesfördermittel für die Betreuungsvereine von 506,2 TEUR auf 602 TEUR, Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig-Holstein mit 68,4 TEUR, Landesförderung des Modellprojektes „Ehrenamtliches Jugendmentoring“ mit 10,0 TEUR, Überarbeitung der Broschüre „Steuertipps für Vereine“, Durchführung von drei Informationsveranstaltungen „Steuerrecht für Vereine“ in Schleswig, Heide und Schwentinental. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 27 2015 Unterstützung der Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Schleswig-Holstein (lagfa), Bereitstellung von Informationen zum Thema „Ehrenamt + Flüchtlinge“ auf der Seite www.engagiert-in-sh.de, Konstituierung der Arbeitsgruppe „Ehrenamt“ im Rahmen des Landesprojektes „Integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen“ mit den Zielen: Vernetzung der Akteure, Informationsaustausch, Ausbau des Qualifizierungsangebots , Stärkung von hauptamtlichen Strukturen, Entwicklung und Betrieb der Seite www.ich-helfe.sh, Unterstützung von ehrenamtlichen Flüchtlingsprojekten, Durchführung von landesweiten EhrenamtForen, Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände ), diverse Einzelprojekte, mit insgesamt 33 TEUR, Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte + Maßnahmen) mit insgesamt 145 TEUR, Landesförderung zum Betrieb der Landeskoordinierungsstelle wellcome in Schleswig-Holstein (30 TEUR), Förderung ehrenamtlicher Strukturen im Bereich „Frühe Hilfen“ (122,1 TEUR, geplant), Erhöhung der Landesfördermittel für die Betreuungsvereine auf 1.000 TEUR, Neukonzeption der Richtlinie über die Förderung von Betreuungsvereinen (Amtsblatt SH 2014, S. 899), Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig-Holstein mit 69,0 TEUR, Entwicklung und Inbetriebnahme der Internet-Spendenplattform www.wirbewegen .sh, Durchführung von vier Veranstaltungen „Steuerrecht für Vereine“ in Bad Segeberg , Husum, Itzehoe und Rendsburg. 2016 Zahlung einer Integrations- und Aufnahmepauschale in Höhe von einmalig 2.000,- EUR/Geflüchtetem an die aufnehmenden Kommunen. Daraus kann u.a. eine Auslagenerstattung an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gezahlt werden. Durchführung von landesweiten EhrenamtMessen, Fortsetzung der Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe (ohne Träger der freien Wohlfahrtsverbände) für diverse Einzelprojekte, Fortsetzung der Förderung von innovativen Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (diverse Einzelprojekte und Maßnahmen), Landesförderung zum Betrieb der Landeskoordinierungsstelle wellcome in Schleswig-Holstein (30 TEUR), Förderung ehrenamtlicher Strukturen im Bereich „Frühe Hilfen“ (112,4 TEUR), Überarbeitung und Aktualisierung des „Leitfadens für die ehrenamtliche Betreuung “, Landesförderung des seniorTrainerin Landesnetzwerk Schleswig-Holstein mit 68,0 TEUR, Durchführung von 10 Informationsveranstaltungen zum Alterseinkünfterechner des Finanzministeriums mit Seniorenbeiräten der Kreisebenen und Landesebene , Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 28 die Durchführung von zwei weiteren Veranstaltungen „Steuerrecht für Vereine“ ist geplant, Auszeichnung „Helfende Hände“ als Dank für Engagement in der Flüchtlingshilfe . Darüber hinaus wurde das Ehrenamt in folgenden Bereichen als Daueraufgabe gestärkt und gefördert: Kulturbereich: Viele Kulturverbände setzen alljährlich die Fördermittel insbesondere für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ihrer teilw. ehrenamtlichen Mitglieder ein. Beispiele hierfür finden sich im Theaterbereich und beim Museumsverband. In vielen Fällen werden in Zielvereinbarungen diese Maßnahmen vereinbart und jährlich evaluiert. Auch der hauptamtliche Landesverband der Volkshochschulen wird finanziell unterstützt, um eine professionelle Beratung und Weiterbildung von in dem Bereich tätigen Engagierten zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die ehrenamtliche Arbeit ideell unterstützt , wie z.B. durch Beratung in Bezug auf Sponsorensuche und Antragstellung oder Würdigung und Auszeichnung durch Grußworte bei Ausstellungseröffnungen, Jubiläumsveranstaltungen u.a.m. Justizbereich: Das Justizministerium sowie die Justizvollzugsanstalten und die für die Bewährungshilfe zuständigen Landgerichte unterstützen die Träger der Straffälligenhilfe bei deren Engagement zur Gewinnung, zur Aus- und Fortbildung und zur Begleitung engagierter Menschen in der Straffälligenhilfe. Eine materielle Unterstützung erfolgt durch Zuwendungen gegenüber den Trägern und durch die Gewährung einer Auslagenerstattung für ehrenamtlich Aktive. Die immaterielle Unterstützung erfolgt durch die Beteiligung der Ehrenamtlichen an den Arbeitsabläufen. Letztlich wird das Engagement der Ehrenamtlichen regelmäßig durch Auszeichnungen gewürdigt. Sport: Im Sport wird das Ehrenamt mittelbar über die Förderungen an den Landessportverband und die Sportvereine gestärkt. Fischerei: Die obere Fischereibehörde (LLUR) führt jährlich ein bis zwei ganztägige Weiterbildungsveranstaltungen für die ehrenamtlichen Fischereiaufseher durch. Zu „Auszeichnungen und Ehrungen“ s. Antwort zu Frage VII 2. 5. In welchen Bereichen der Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit sieht die Landesregierung noch Handlungsbedarf? Antwort: Zur Unterstützung der bürgerschaftliche Engagierten können eine verstärkte hauptamtliche Unterstützung des Engagements sowie der Ausbau des allgemeinen Qualifizierungsangebots sinnvoll und hilfreich sein. Z.B. wird im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung seit Sommer 2016 u.a. das Qualifizierungsangebot für Engagierte im Bereich der Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 29 Flüchtlingshilfe ausgebaut. Dabei werden für die Zielgruppe landesweit Fortbildungsangebote erhoben und weiterentwickelt (Referentenpool, Fortbildungspool). Die Teilnahme an den landesweiten Angeboten ist für die Engagierten kostenlos. Diese Fortbildungsangebote werden u.a. auf der Internetseite www.engagiert-in-sh.de unter „Bürgerakademie“ veröffentlicht. Auch Personen, die sich in anderen Ehrenamtsbereichen beteiligen, können auf diese Fortbildungsangebote zugreifen, denn es werden nicht nur Module z.B. im Bereich von kulturellen Besonderheiten oder Asylrecht angeboten, sondern auch Qualifizierungen , die in vielen Engagementfeldern benötigt werden (Öffentlichkeitsarbeit, Vereinsrecht , Spendenakquise, usw.). Zur Unterstützung neuer hauptamtlicher Strukturen mit dem Ziel, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu fördern, wird auf die Antwort zu Frage III 17 verwiesen . Zusätzlich sei angemerkt, dass die Landesinitiative Bürgergesellschaft (LiBG) kontinuierlich auf sich verändernde Bedarfe reagiert und ihre Inhalte und Schwerpunkte flexibel weiterentwickelt und anpasst. Somit wird gewährleitet, dass den Anforderungen der Praxis entsprochen wird und die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und sachlichen Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. 6. Welche bürokratischen Hemmnisse sind der Landesregierung bekannt, die ein ehrenamtliches Engagement erschweren? Antwort: Im Kinder- und Jugendhilfebereich wurde im Bundeskinderschutzgesetz in § 72 a SGB VIII geregelt, dass die persönliche Eignung für eine Tätigkeit in der Jugendhilfe durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachzuweisen ist. Dies gilt auch für bestimmte freiwillige Tätigkeiten innerhalb der Jugendverbände und wird insbesondere von kleineren Verbänden z.T. als Hürde für das bürgerschaftliche Engagement betrachtet. Auf Bundesebene wird daher über eine Verfahrenserleichterung beraten. Derzeit wird die jährliche Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer nach § 1835a BGB in Höhe von 399,- EUR im Monat des Zuflusses unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 11 b SGB II auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Anrechnungsfrei ist grundsätzlich lediglich ein Betrag in Höhe von 200 Euro monatlich. Das hat dazu geführt, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und sich als ehrenamtliche Betreuerinnen oder Betreuer engagieren wollen, von der Übernahme oder der Fortführung des Amtes abgesehen haben . Das Justizministerium und das Arbeitsministerium treten auf Fachebene für eine Änderung der Verwaltungspraxis ein. Die Rechtsfrage ist derzeit beim Bundessozialgericht anhängig (Az. B 4 AS 9/16 R). Beim bürgerschaftlichen Engagement im Bereich Kultur sind die Antragsverfahren, insbesondere bei der Beantragung von EU-Förderungen, häufig sehr komplex, sodass sie für bürgerschaftlich Engagierte eine zusätzliche Hürde darstellen. Die neu eingerichteten Knotenpunkte sollen hier Abhilfe schaffen. Sie dienen der Information und Beratung von Kulturinitiativen insbesondere im ländlichen Raum. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 30 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik vieler Vertreter von Vereinen, Verbänden und Organisationen, dass die Nachweispflichtigkeit des Landesmindestlohnes ein enorm bürokratisches Hemmnis darstellt und deshalb viele rein ehrenamtlich organisierte Institutionen keine Anträge auf Fördermittel stellen? Sind der Landesregierung auch konkrete Beispiele dafür bekannt? (Wenn ja, bitte darstellen , um welche einzelnen Vorgänge es sich handelt.) Antwort: Die Kritik ist bei den Bewilligungsstellen bisher nicht angekommen, es sind keine Fälle bekannt, bei denen wegen der Nachweispflicht des Landesmindestlohnes kein Antrag gestellt wurde. Die Kritik wird von der Landesregierung nicht geteilt. Gemäß § 2 Absatz 3 Landesmindestlohngesetz gewährt das Land Schleswig-Holstein Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfängerinnen und Empfänger ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den Mindestlohn zahlen. Eine gesonderte Nachweispflicht ist im Gesetz nicht vorgesehen. Es gelten die Regelungen des Zuwendungsrechts. Die jeweilige Bewilligungsstelle holt vor Erlass des Zuwendungsbescheides von der Antragstellerin oder dem Antragsteller die schriftliche Erklärung ein, dass allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens der Mindestlohn bezahlt wird. Die Einhaltung der Mindestlohnverpflichtung wird im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung stichprobenartig geprüft. 8. Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um Bürgerinnen und Bürger zu aktivieren, die sich bisher noch nicht engagieren und somit das Ehrenamt zu stärken und zu fördern? Antwort: Mit der im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung angesiedelten „Landesinitiative Bürgergesellschaft“ liegt ein wirksames Instrument zur Stärkung des Ehrenamtes vor. Hauptaufgabe der Landesinitiative ist die Entwicklung einer engagementfreundlichen und –förderlichen Infrastruktur mit verbesserten Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement. Hierzu gehören die Bildung von Netzwerken sowie die Entwicklung von Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten . Entscheidend für die Arbeit der Landesinitiative ist, dass es sich bei der Stärkung der Bürgergesellschaft um eine kontinuierliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung von Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Verwaltung, Organisationen, Verbänden, Fachkräften und Wirtschaft handelt. Dieser Ansatz geht weit über die Mobilisierung individueller Engagementbereitschaft hinaus. Genauso wichtig ist es, die Rolle der Mitwirkung in Organisationen und im öffentlichen Bereich aufzuwerten und dort Möglichkeiten bürgerschaftlicher Mitgestaltung zu schaffen. Die Landesinitiative Bürgergesellschaft beabsichtigt, die bewährten EhrenamtMessen und EhrenamtForen (www.ehrenamtmessen.de) weiterhin alle 2 Jahre im Wechsel stattfinden zu lassen und diese Veranstaltungsreihe weiterhin finanziell und personell zu unterstützen. Nach der Durchführung von landesweiten EhrenamtMessen wurden in einigen Jahren mehrere Hundert Ehrenamtliche neu hinzugewonnen. Seit Beginn der Veranstaltungsreihe dürften mittlerweile über Eintausend neue Engagierte ihre ehrenamtliche Arbeit aufgenommen haben. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 31 Auch im Rahmen der Pressearbeit – somit sind die Medien wichtige Partner – soll die Berichterstattung zum Nachahmen und Mitmachen animieren. Alle (Förder-)Programme der Landesinitiative Bürgergesellschaft sind darauf ausgerichtet , bürgerschaftliches Engagement zu stärken und so zu handeln, dass sich bürgerschaftliches Engagement entwickeln kann und nicht behindert wird, hier wird insbesondere auf die Antwort zu Frage III.17 verwiesen. 9. Welche Möglichkeiten gibt es speziell für Schülerinnen und Schüler mit niedrigschwelligen Tätigkeiten den Einstieg in das ehrenamtliche Engagement zu finden und wie sind diese ausgestaltet? Antwort: Spezielle Angebote für Schülerinnen und Schüler sind vielfältig vorhanden. Beispiele finden sich auf den Internetseiten des Landesjugendrings, beim Landessportverband, bei Schüler Helfen Leben (SHL), den Jugendorganisationen der Parteien, bei Jugend gegen Aids sowie an vielen Schulen, in (Sport)-Vereinen und nicht zuletzt bei den Landesschülervertretungen. Die Einsatzfelder, in denen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Interessen und Möglichkeiten aktiv einbringen können, sollten eng gekoppelt sein an die Qualifizierung , um den Praxisbezug ersichtlich zu machen. Eine Steigerung der Attraktivität der möglichen Praxisfelder wird dadurch erreicht, dass alle Projekte, in die Schülerinnen und Schüler eingebunden werden, überschaubar, klar definiert und zeitlich befristet sind. Bei der Gewinnung von jungen Menschen für ein bürgerschaftliches Engagement spielen sogenannte niedrige Schwellen eine wichtige Rolle, um einen möglichst breiten Teilnehmerkreis anzusprechen. Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt : Der Tätigkeitsort sollte zentral erreichbar und barrierefrei sein. Die Tätigkeit sollte zu Zeiten stattfinden, an denen potentielle Engagierte tatsächlich teilnehmen können. Ein Online-Angebot sollte vorhanden und übersichtlich gestaltet sein und ggf. eine Teilhabe ohne vorherige Registrierung oder Prüfung der Person ermöglichen. Das Informationsangebot zu einem bürgerschaftlichen Engagement sollte in allgemeinverständlicher Sprache gehalten und zugänglich aufbereitet sein. Um grundsätzlich einmal mit der Idee des Engagements in Berührung zu kommen, eignet sich nach Angaben der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen auch die Lernform „Service Learning“ sowie Projekte wie ein sozialer Aktionstag in den Schulen, z.B. die Teilnahme an „Schüler helfen leben“. Beim sogenannten „Lernen durch Engagement (Service-Learning)“ engagieren sich Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihres Unterrichts in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Als Beispiel kann die Zusammenarbeit der Sportjugend Schleswig- Holstein mit der Gemeinschaftsschule Brachenfeld in Neumünster im Jahr 2015 genannt werden. Hier wurden drei Sportprofilklassen in einer eintägigen Qualifizie- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 32 rungsmaßnahme zu Sportabzeichenprüferinnen und -prüfern ausgebildet. Die Fortbildung diente gleichzeitig als möglicher Einstieg in ein Engagement, da sie mit einem Praxistag bei der Sportjugendveranstaltung „Aktivtag – Kinder in Bewegung“ verbunden wurde. Grundsätzlich unterstützen Schulen im Rahmen ihrer Möglichkeiten das ehrenamtliche Engagement von Schülerinnen und Schülern, z.B. indem Mitgliedern von Freiwilligen Feuerwehren gestattet wird, Bereitschaften während der Schulzeit zu übernehmen , sofern dies mit Umsicht gehandhabt wird und davon keine Leistungsnachweise betroffen sind. 10. Wie hat sich die Engagementsrate bei Jugendlichen seit Einführung des Nachmittagsunterrichts im Rahmen der Ganztagsschule und seit Einführung des so genannten "G8" entwickelt? Antwort: Der Landesregierung liegen keine verlässlichen Zahlen zur Engagementrate bei Jugendlichen nach Einführung der Ganztagsschule vor. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem überwiegenden Teil der insgesamt 529 schleswig-holsteinischen Ganztagsschulen (Stand Schuljahr 2015/2016) um Offene Ganztagsschulen (498) handelt. Daneben gibt es 22 (überwiegend teilweise) gebundene Ganztagsschulen und neun neue voll gebundene Ganztagsschulen (davon vier Grundschulen). Von den 498 Ganztagsschulen sind rund die Hälfte Grundschulen (195 Grundschulen + 61 Grund- und Gemeinschaftsschulen). Das Angebot der Offenen Ganztagsschule zeichnet sich durch Freiwilligkeit aus. Die Teilnahme an den schulischen Betreuungs- und Ganztagsangeboten steht somit allen Schülerinnen und Schülern offen und ist grundsätzlich freiwillig. Zur Engagementrate bei Jugendlichen nach Einführung von G8 liegen der Landesregierung ebenfalls keine verlässlichen Zahlen vor. Nach der im Jahr 2013 von der Landesschülervertretung der Gymnasien (LSV) gemeinsam mit dem Landeselternbeirat der Gymnasien (LEB) durchgeführten „Umfrage zu den Belastungen in G8 und G9“ übten 15 % der G9- Schülerinnen und Schüler und 10 % der G8-Schülerinnen und Schüler ein bürgerschaftliches Engagement aus. In den vergangenen Monaten sind an vielen Schulen Projekte entstanden, die von Schülerinnen und Schülern initiiert werden, um geflüchteten Menschen bei der Integration zu unterstützen: Sprachförderung, kulturelle, musikalische oder sportliche Veranstaltungen, gemeinsames Kochen, etc. Das Angebot ist bunt und vielfältig. 11. Gibt es weitere Erkenntnisse hinsichtlich eines so genannten "Drop-outs" bei jugendlichen Ehrenamtlern und wenn ja, mit welcher Altersstufe tritt dieser im Durchschnitt ein und ab welcher Altersstufe wird eine Tätigkeit im Ehrenamt wieder aufgenommen? Antwort: Der Landesregierung liegen keine belastbaren systematischen Erkenntnisse hinsichtlich eines sogenannten „Drop-outs“ bei bürgerschaftlich engagierten Jugendlichen vor. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 33 Die Zeiten nach einem Schulwechsel, nach dem Schulabschluss oder der Aufnahme beispielsweise einer Ausbildung oder eines Studiums – zumal wenn dieses einen Ortswechsel erforderlich macht – sind eine kritische Zeit für das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen. Eine generelle Aussage dazu, ob und ab wann später wieder eine freiwillige Tätigkeit aufgenommen wird, kann nicht getroffen werden. 12. Wie bewertet die Landesregierung das mögliche Wegbrechen - hinsichtlich der in den Fragen zehn und elf dieses Kapitels dargestellten Sachverhalte - und welche Überlegungen wurden angestrengt sowie konkrete Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um das Ehrenamt für jungen Menschen attraktiv zu gestalten und das Ehrenamt im Kern zu erhalten? Antwort: Die Landesregierung motiviert zu bürgerschaftlichem Engagement und unterstützt dessen Ausübung durch Menschen aller Altersgruppen. Dem Engagement von jungen Menschen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da das Engagement in jungen Jahren häufig prägend auf den weiteren Lebenslauf wirkt. Insbesondere wenn die Tätigkeit als Sinn und Freude stiftend empfunden wird, kann eine grundsätzliche Verbundenheit mit dem freiwilligen Engagement nicht hoch genug bewertet werden. Es ist daher bedauerlich, wenn junge Menschen ihr bürgerschaftliches Engagement beenden, jedoch besteht die Hoffnung, dass die beschriebene Prägung zu einer Wiederaufnahme eines Engagements zu einem späteren Zeitpunkt führt. Um die Attraktivität des Engagements für junge Menschen zu erhalten, unterstützt die Landesregierung, ebenso wie bei engagierten Menschen anderer Altersgruppen, Rahmenbedingungen für eine Kontinuität. Im Einzelnen sind dies u.a. die Anerkennungskultur , die Qualifizierung für entsprechende Tätigkeiten, Beratung und Unterstützung sowie z. B. Möglichkeiten der Freistellung und Verdienstausfallerstattung. Alle diese wichtigen Maßnahmen werden, angepasst an die Bedürfnisse und Ansprüche junger Menschen, seitens des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt bzw. finanziell abgesichert, siehe auch Antwort zu Frage III.4. Als zusätzliche Motivation zum Engagement können sich Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter/-in Card (Juleica) seit dem Jahr 2015 ein Zertifikat ausdrucken, um so einen Nachweis ihrer Tätigkeit für Bewerbungen oder dergleichen zu besitzen. 13. Seit wann und in welcher Höhe stehen in welchen Ministerien Fördermittel jährlich zur Verfügung und für welche Bereiche werden sie verwandt? (Bitte mindestens für die Jahre 2010 bis einschließlich 2015 auflisten.) Antwort: Die verwendeten Fördermittel sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgeführt. In dieser Tabelle werden diejenigen Fördermittel genannt, die das Ehrenamt direkt oder mittelbar fördern. Auch die Förderung von hauptamtlichen Strukturen (z.B. Landesjugendring ) kommt der ehrenamtlichen Arbeit zugute. Zentrale Einrichtung des Landes zur Unterstützung und Stärkung des Ehrenamtes ist die Landesinitiative Bürgergesellschaft . Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Schaffung einer engagementfreundlichen Infrastruktur stehen die in der Tabelle genannten Fördermittel sub- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 34 sidiär zur Verfügung, wenn aus den speziellen Fachbereichen keine Förderung möglich ist, wobei die Verbände der freien Wohlfahrtspflege die Mittel aus dem Sozialvertrag I (2 Mio. EUR) eigenverantwortlich untereinander aufteilen. Darüber hinaus werden in folgenden Bereichen ebenfalls Landesmittel zur Verfügung gestellt: Integration: Das Land Schleswig-Holstein zahlt den kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden seit dem 01.01.2016 eine Integrations- und Aufnahmepauschale als freiwillige Leistung. Für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 29.02.2016 wurde die Integrations - und Aufnahmepauschale in Höhe von 1.000,- EUR für jeden aus der Erstaufnahme des Landes in die Kommunen kommenden Asylsuchenden gezahlt, für die Zeit ab dem 01.03.2016 beträgt die Pauschale 2.000,- EUR pro aus der Erstaufnahme kommenden Asylsuchenden. Die Pauschale kann von den kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden für die Betreuung, Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden eingesetzt werden. Nach einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten kann die Pauschale teilweise auch verwendet werden, um ehrenamtliches Engagement zu fördern. Über die konkrete Verwendung der Leistung entscheiden die kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse. Für die Zahlung der Integrations- und Aufnahmepauschale sind im Haushalt 2016 rund 61,0 Mio. EUR eingeplant worden. Mit welchem Anteil der Integrations- und Aufnahmepauschale die einzelnen Kommunen jeweils das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe fördern, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Kommunen sind nach der am 23.11.2015 unter der Federführung des Ministerpräsidenten getroffenen Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden über die Teilung der Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Schleswig-Holstein insoweit nicht nachweispflichtig. Vor dem Jahre 2016 hat das Land den Kreisen und kreisfreien Städten bzw. den kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden folgende freiwillige Leistungen gewährt , die von den Kommunen auch für Ehrenamtskosten verwendet werden durften: Betreuungskostenpauschale (63,91 EUR pro Quartal und Asylsuchenden, bis Dezember 2014), Betreuungskosten-/Ehrenamtspauschale (101,25 EUR pro Quartal und Asylsuchenden , vom 01.01.2015 bis 30.06.2015), Übergangspauschale (einmalig 405 EUR für am Stichtag 30.06.2015 dezentral untergebrachte Asylsuchende), Integrationspauschale (einmalig 900 EUR für jeden aus der Erstaufnahme des Landes in die Kommunen kommenden Asylsuchenden, vom 01.07.2015 bis 31.12.2015). In welchem Umfang die Kommunen mit den zur Verfügung gestellten Mitteln ehrenamtliches Engagement im Einzelnen gefördert haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Darüber hinaus sind im Haushalt 2016 erstmals Mittel für Erstattungen für die ehrenamtliche Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Landesunterkünften vorgesehen worden, und zwar in Höhe von 25 TEUR. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 35 Umwelt: Das MELUR fördert zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL 2000/60/EG) und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRL 2007/60/EG) die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der zu erstellenden Pläne und Programme. Neben den betroffenen und interessierten Behörden, Verbänden und Körperschaften werden auch diejenigen informiert, deren Belange durch die Planung fachlich berührt sind. Allen wird Gelegenheit gegeben, durch Entwürfe, Beiträge und die Einbringung von Daten und Informationen aktiv mitzuwirken. Hierzu wurden 33 Bearbeitungsgebietsverbände (BGV) in Schleswig-Holstein (Rechtsform: Wasser- und Bodenverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts) gegründet und mit ihnen gleichlautende öffentlich-rechtliche Verträge über die Leistung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung und Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms nach der Wasserrahmenrichtlinie sowie über die Begleitung der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie abgeschlossen. Die seit dem Jahr 2010 laufenden Verträge sind bis zunächst 31.12.2021 befristet. Die BGV beteiligen jeweils Arbeitsgruppen, die lokale Aspekte in die Planung einbringen und mit denen die praktischen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL und der EG-HWRL abgestimmt werden. Auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Verträge werden die Kosten für die ehrenamtlichen Verbandsvorsteherinnen/Verbandsvorsteher der BGV für AG-Vorsitz sowie eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme von ehrenamtlich tätigen AG- Mitgliedern an den regulären Arbeitsgruppensitzungen (pauschal 19,- EUR je Sitzung ) gezahlt. 14. In welchen Ministerien gibt es wie viele koordinierende Planstellen bzw. gibt es Referate, die für den Geschäftsbereich ihres Ministeriums alle Aktivitäten und Vorgänge zur Unterstützung des Ehrenamtes bündeln und bearbeiten? Antwort: Im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung gab es bis 2015 im Referat „Bürgergesellschaft, Seniorenpolitik, Koordinierung der Behindertenrechtskonvention , Soziales Entschädigungsrecht, NS-Entschädigungsbehörde“ eine Stelle des gehobenen Dienstes und einen 0,2 Stellenanteil des höheren Dienstes. Im Haushaltsjahr 2016 wurde dieser Bereich, befristet bis einschließlich 2019, um eine weitere Stelle des gehobenen und eine Stelle des höheren Dienstes aufgestockt . Diese kümmern sich ausschließlich um den Bereich „Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe“. 15. Sind der Landesregierung Maßnahmen bzw. Modellprojekte zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit auf kommunaler Ebene bekannt? Wenn ja, in welchen Kommunen werden seit wann und in welchen Bereichen solche Maßnahmen bzw. Modellvorhaben mit welchem Erfolg durchgeführt? Antwort: Seit 2013 fördert die Landesregierung das Modellprojekt „Bürgernetzwerke für Schleswig-Holstein“, gemeinsam mit dem Paritätischen Landesverband. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 36 Das Projekt hat es sich zum Ziel gesetzt, das soziale Miteinander zu fördern, Bewohnerinnen und Bewohnern eines Quartiers0 die Möglichkeit zur Partizipation zu geben und dabei auch Menschen im hohen Lebensalter, mit Beeinträchtigungen oder Besonderheiten selbstverständlicher am Gemeinwesen teilhaben zu lassen. Dort wo Bürgerinnen und Bürger beginnen, etwas gemeinsam zu tun, wo sie Verantwortung übernehmen für sich und andere und ihr Gemeinwesen aktiv gestalten, entstehen neue und inklusive Formen des Zusammenlebens. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden dabei unterstützt, Ideen für ihr Wohnumfeld zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu gehört das Ermitteln der Ressourcen und vorhandenen Strukturen im Quartier, die Vernetzung der aktiven Menschen vor Ort und die Unterstützung bei der Suche nach wichtigen Handlungsfeldern, nach Räumen und nach Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Zusammenhalt und Gemeinsinn sollen gestärkt und Bürgerbeteiligung gefördert werden. Die Schaffung von selbstverwalteten Engagementmöglichkeiten will dem Umstand Rechnung tragen , dass viele Menschen großes Interesse haben, ihr Quartier aktiv mitzugestalten. Um das zu erreichen, widmet sich das Projekt „Bürgernetzwerke für Schleswig- Holstein“ der Thematik Bürgerengagement, Gemeinwesenarbeit und Inklusion auf unterschiedlichste Weise. Zum einen geht es um die Initiierung selbstverantworteter, generationsübergreifender Nachbarschaftshilfe. Dies kann von der gemeinsamen Gestaltung eines Festes über die Organisation einer Telefonkette, gemeinsamen Einkaufsfahrten, Tauschbörsen oder Haushaltshilfe bis zur Initiierung eines Netzwerkes oder Wohnprojektes reichen. Im Rahmen dieses Projektes können Gemeinden zum Beispiel in Form von Entwicklungswerkstätten für Bürgerengagement, seniorenpolitischen Workshops oder Denkund Zukunftswerkstätten ihre örtliche Engagementpolitik neu ausrichten. Der Erfolg des Projektes „Bürgernetzwerke für Schleswig-Holstein“ liegt darin, dass vor Ort alle institutionell organisierten Akteure teilweise erstmals gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern nach realisierbaren Lösungen suchen. Initiativen, die hieraus entstanden sind, oder wo eine Begleitung erfolgt, finden sich unter anderem in Kankelau , Bredstedt, Schafstedt, Norderstedt, Wilster, Kiel, Glinde, Fehmarn, Bordelum und Süderbrarup. 16. Welche Formen der Infrastruktur zur Förderung von staatsbürgerschaftlichen Engagement gibt es im Land, welche Schwerpunkte haben die einzelnen Formen und wie sind sie materiell ausgestattet? Antwort: Die CDU-Fraktion hat die Frage auf Nachfrage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit , Wissenschaft und Gleichstellung präzisiert: „Welche Formen der Infrastruktur zur Förderung von bürgerschaftlichen Engagement gibt es im Land, welche Schwerpunkte haben die einzelnen Formen und wie sind sie materiell ausgestattet?“ Die Landesinitiative Bürgergesellschaft bietet eine Informations- und Anlaufstelle für alle ehrenamtlich Engagierten in Schleswig-Holstein. Information, finanzielle Unterstützung von bürgerschaftlich engagierten Projekten und feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind hier zu finden. Darüber hinaus besteht hier das Angebot der „Bürgerakademie “, in der interessierte Menschen zahlreiche Fortbildungen finden können. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 37 Das Land bietet über das Ehrenamtsnetzwerk im Wechsel jährlich die EhrenamtMessen und -Foren an, bei denen die Bürgerinnen und Bürger sich über Vereine und Initiativen informieren, sich vernetzen, weiterbilden und austauschen können. Bürgerschaftlich engagierte Menschen können darüber hinaus die Ehrenamtskarte beantragen, die unterschiedlichste Vergünstigungen bietet. 17. Welche perspektivischen Fördermöglichkeiten werden sowohl im finanziellen als auch im Bereich der gesellschaftlichen Anerkennung gesehen? Antwort: Die Voraussetzungen für zusätzliche Fördermöglichkeiten im Bereich der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe wurden ab dem Haushaltsjahr 2016 in der Maßnahmengruppe 14, Kapitel 1012, geschaffen. Ohne das ehrenamtliche Engagement der Bevölkerung wäre die Integration der aufzunehmenden geflüchteten Menschen nicht möglich. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien im Sommer 2016 sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Zuschüssen an Kommunen, Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen und Initiativen gegeben. Bürgerinnen und Bürger übernehmen im Rahmen des freiwilligen Engagements außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit und außerhalb des familiären Bereichs Verantwortung für die Integration von Geflüchteten in den Kommunen. Sie tragen durch ihr aktives Handeln erheblich zum Gemeinwohl bei. Im Rahmen des freiwilligen Engagements für und mit Geflüchteten ist die Koordinierung des Engagements von besonderer Bedeutung. Daher gilt es, regional etablierte Strukturen zu stärken und auszubauen . In Schleswig-Holstein gibt es zahlreiche Freiwilligenagenturen, Freiwilligenforen und Willkommensteams, die im Bereich des ehrenamtlichen Engagements für und mit Geflüchteten bereits Koordinierungsaufgaben übernommen haben. Viele dieser Organisationen arbeiten seit vielen Jahren an der Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements und sind aber sowohl personell als auch finanziell nicht auf die hohen qualitativen und quantitativen Anforderungen im Bereich der Flüchtlingshilfe eingestellt. Die Landesregierung hat zwei Förderprogramme entwickelt: 1. Einrichtung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein: Das Land fördert die Einrichtung von lokalen hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe (0,25 bis 1 Stelle) bei Freiwilligenagenturen, Vereinen oder Verbänden, rechtsfähigen Organisationen oder Kommunen. Der Zuschuss ist vorgesehen für Koordinierungsarbeit im Rahmen des Engagements für und mit Geflüchteten, Gewinnung von Engagierten und Verstetigung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe, Gewinnung von Geflüchteten als ehrenamtlich Engagierte, Zusammenarbeit in Fragen der Fortbildung, Information und Vernetzung mit dem Personal der Beratungsstellen in Kreisen und kreisfreien Städten, Aufbau und Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, die Koordination von Projekten, Veranstal- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 38 tungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit. 2. Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe: Das Land fördert die Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Kreisen und kreisfreien Städten (jeweils 0,5 bis 2 Stellen), angesiedelt bei den Kreis- oder Stadtverwaltungen oder einem kooperierenden Verein oder Verband. Diese Stellen werden als „Leitstelle Ehrenamt“ mit dem Fokus „Ehrenamt und Geflüchtete “ begriffen. Die Koordinierung und Initiierung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Geflüchteten, die Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, die Durchführung von Bedarfsermittlungen zur Unterstützung der Ehrenamtlichen und die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen für die mit der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit befassten Akteure sind die wesentlichen Aufgabenschwerpunkte. Dabei soll vor allem in Fortbildungsfragen eng mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (MSGWG) zusammengearbeitet werden. Falls Ehrenamtliche besondere Hilfestellungen, wie z.B. Coaching oder Supervision benötigen, sollen sie sich an diese Stellen wenden können . Darüber hinaus sollen im Bereich der gesellschaftlichen Anerkennung die Bonusangebote für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte weiter ausgebaut werden. Das von der Landesregierung geförderte Projektbüro der Ehrenamtskarte wird die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen ihrer Aktionen, z.B. auf den landesweiten Ehrenamt Messen, weiter ausbauen und – wie bisher – die staatlichen Stellen mit einbeziehen . Viele Kommunen bieten auf ihren Homepages Verlinkungen zu den in Rede stehenden Internetseiten an, lokale Partnerinnen und Partner engagieren sich regional für den weiteren Ausbau von Bonusangeboten und der Verbreitung der Ehrenamtskarte . Gesellschaftliche Anerkennung kann jedoch nicht auf einzelne Instrumente oder Bereiche beschränkt werden. Sie muss auch die Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Engagementformen und -feldern berücksichtigen. Anerkennungskultur umfasst traditionelle und neuere Formen der Würdigung und Auszeichnung, Möglichkeiten der Partizipation in Einrichtungen, Diensten und Organisationen, die Bereitstellung sachlicher , personeller und finanzieller Ressourcen, das Sichtbarmachen des Engagements in der Öffentlichkeit und in den Medien sowie Angebote der Fort- und Weiterbildung . Dabei ist Anerkennung sowohl eine Aufgabe von Staat und öffentlicher Verwaltung als auch von Vereinen, Verbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen . Z.B. wird im MSGWG ab Sommer 2016 u.a. das Qualifizierungsangebot für Engagierte im Bereich der Flüchtlingshilfe ausgebaut. Dabei werden für die in Rede stehende Zielgruppe landesweit Fortbildungsangebote erhoben und weiterentwickelt (Referentenpool, Fortbildungspool). Die Teilnahme an den landesweiten Angeboten ist für die Engagierten kostenlos. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 39 IV. Aktivitäten der Landesregierung zur Stärkung des Ehrenamts in konkreten Bereichen 1. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement im Hinblick auf die innere Sicherheit (Katastrophen- und Brandschutz, Rettungsdienst, Sicherheitspartnerschaften) zu und welche Maßnahmen sieht die Landesregierung, um ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich zu stärken? Antwort: Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren übernehmen in Städten und Gemeinden eine gesetzliche Aufgabe. Gemäß § 2 Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Diese Aufgabe wird in Schleswig-Holstein flächendeckend auch ehrenamtlich ausgeführt. Die vier kreisfreien Städte unterhalten zusätzlich jeweils eine Berufsfeuerwehr. Eine Umfrage bei einzelnen Trägern des Rettungsdienstes ergab folgende Einschätzungen (An der Umfrage haben sich nicht alle Träger der Rettungsdienste beteiligt. Flensburg wurde in der Liste gestrichen, da zu dieser Frage keine Antwort gegeben wurde.): Kreis Segeberg: Größere Schadensereignisse können nur mit der Unterstützung von freiwilligen Helfern bewältigt werden. Ferner trägt der kontinuierliche Einsatz von freiwilligen Helfern aus den Reihen der Schnellen-Einsatz-Gruppe bzw. des Katastrophenschutzes dazu bei, die Leistungsfähigkeit/Qualifikation der Engagierten zu fördern. Das Zusammenwirken von hauptamtlich Tätigen und Engagierten bei gemeinsamen Einsätzen wird gestärkt. Die Einsätze im Bereich des Rettungsdienstes sind zugleich Anreiz und Motivationsfaktor, sich freiwillig zu betätigen. Stadt Neumünster: Eine freiwillige Tätigkeit im Rettungsdienst wird für sehr schwierig, aber machbar gehalten. Als Gründe werden die hohen fachlichen Anforderungen an das Personal, die ständig wachsenden Anforderungen und Veränderungen (Algorithmen ), die Anforderungen an die Pflichtfortbildungen (mind. 30 Std.) und der hohe Zeitaufwand bei festbesetzten Rettungsmitteln gesehen. Ohne das Zusammenwirken von hauptamtlichen und freiwilligen Einsatzkräften des Rettungsdienstes ist aus Sicht des Rettungsdienstträgers der Katastrophenschutz nicht zu gewährleisten. Kreis Herzogtum Lauenburg: Es ist aus Sicht des Rettungsdienstträgers wichtig, freiwillig tätige Kräfte aus dem Katastrophenschutz und der Schnellen-Einsatz-Gruppe im Rettungsdienst mitfahren zu lassen, da nur das regelmäßige „Training“ in der Notfallmedizin Routine bringt und im Ernstfall viele fachlich kompetente freiwillige Kräfte zur Verfügung stehen. Kreis Nordfriesland: Die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements im Rettungsdienst wird hoch eingeschätzt. Hierfür sind Ausbildungs- und Verständnisgründe der Ge- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 40 samtzusammenhänge anzuführen. Aus diesem Grund steht auch der kommunale Rettungsdienst des Kreises Nordfriesland innerhalb seiner Möglichkeiten den freiwilligen Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen für Praktika zur Verfügung. Eine damit erfolgte engere Verzahnung von Rettungsdienst und den freiwilligen Hilfeleistungssystemen ist somit garantiert. Kreis Plön: Bürgerschaftlich Engagierte sind in diesem Teilbereich des Rettungsdienstes und umfassend im Bereich Katastrophenschutz unverzichtbar und stellen eine bedeutende Säule der Daseinsvorsorge dar. Kreise Dithmarschen, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg (RKiSH): Die Möglichkeit zur Unterstützung durch freiwillige Kräfte im Katastrophenfall ist weiterhin unabdingbar notwendig. Im Bereich der sogenannten größeren Notfallereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle (§ 6 RDG) bleibt auch die grundsätzliche Bedeutung freiwilliger Unterstützung bestehen. Allerdings geht die tatsächliche Notwendigkeit zum Einsatz von nicht hauptamtlich gestellten Rettungs- und Krankenwagen in den vier Kreisen seit Jahren stetig zurück . Die erhebliche Ausweitung bei der Vorhaltung von Rettungsfachpersonal und Fahrzeugen des öffentlichen Rettungsdienstes in den zurückliegenden Jahren verringert zunehmend die Notwendigkeit zum Einsatz von freiwilligen Kräften. Der Einsatz von Sonderfahrzeugen (Einsatzleit- und Material- bzw. Gerätefahrzeuge) aus Beständen des Katastrophenschutzes für Zwecke des Rettungsdienstes hat deutlich zugenommen. Dadurch können Synergieeffekte zwischen Katastrophenschutz und Rettungsdienst sinnvoll genutzt werden. Stadt Lübeck: Zukünftig wird es eine freiwillige Beteiligung im Rettungsdienst nur noch marginal geben können (z.B. in der Funktion als Rettungssanitäter im Krankentransport ). Im Katastrophenschutz bleibt abzuwarten, ob das freiwillige Helferpotential noch gehalten werden kann. Gründe, die hier negativen Einfluss haben , sind die Auswirkungen der Demografie, konkurrierender Freizeitangebote und der hohe Professionalisierungsgrad des Personals im Rettungsdienst. Die Qualitätsanforderungen sind im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes zusätzlich angestiegen. Auch wenn das Engagement grundsätzlich das Rückgrat im Katastrophenschutz bildet, so werden freiwillige Helfer mit der Ausbildung zum Rettungssanitäter zukünftig eher in den Betreuungseinheiten als im Sanitätsdienst ihren Einsatz finden. Damit geht den Institutionen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zukünftig Personal für Einsätze oberhalb, aber auch unterhalb der Katastrophenschwelle (Größere Notfallereignisse) verloren. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber sich nicht eindeutig zur Besetzung der Rettungsdienstfahrzeuge im Katastrophenschutz geäußert hat. Kreis Ostholstein: Das bürgerschaftliche Engagement für den Bereich Rettungsdienst und Katastrophenschutz kann in seiner Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden . So bietet der Rettungsdienst für freiwillige Kräfte (für Mitglieder der Schnellen-Einsatz-Gruppe, also unterhalb der Katastrophenschwelle zum Einsatz kommende Kräfte, sowie des Katastrophenschutzes) die einzige Möglich- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 41 keit, praktische Erfahrungen zu sammeln und Erlerntes durch Anwendung „im realen Leben“ zu festigen. Durch das Aussetzen der Wehrpflicht und den damit verbundenen Wegfall des Ersatzdienstes bzw. Zivildienstes entstehen größer werdende Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung für den Katastrophenschutz , für die Schnelle-Einsatz-Gruppe, den Sanitätsdienst und Rettungsdienst , da diese Tätigkeiten häufig von den Zivildienstleistenden gleichzeitig wahrgenommen wurden. Eine Würdigung dieses Engagements wird aus Sicht der Landesregierung u.a. mit der bereits vorhandenen Ehrenamtskarte erreicht. Mit der kostenfreien Nutzung von öffentlichen Einrichtungen wird die freiwillige Tätigkeit anerkannt und gestärkt. Der nicht materiellen Würdigung dieses bürgerschaftlichen Engagements kommt eine hohe Bedeutung zu. Die Anerkennung dieser freiwilligen Tätigkeit durch die Bevölkerung stärkt die Motivation der Engagierten. Daher ist zur Verbesserung der Anerkennungskultur eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit notwendig. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Situation der Freiwilligen Feuerwehren hinsichtlich der Nachwuchsgewinnung und welche weiteren Maßnahmen zur Unterstützung sind darüber hinaus geplant? Antwort: In den vergangenen 14 Jahren ist der Mitgliederbestand in den Freiwilligen Feuerwehren des Landes um ca. 3,5 % gesunken. Die Haupursache dafür liegt im demografischen Wandel. Die Auswirkungen betreffen nahezu komplett das ehrenamtliche Netz der Freiwilligen Feuerwehren. Daher hat das Thema „Mitgliederwerbung“ in den vergangenen Jahren bei den Feuerwehren einen besonders hohen Stellenwert bekommen. Die Feuerwehren und der Landesfeuerwehrverband haben mit der Unterstützung des Landes konsequent an der konzeptionellen Kampagnenarbeit zur Mitgliedergewinnung gearbeitet. Der Landesfeuerwehrverband führt mit finanzieller Unterstützung diverse Image- und Werbekampagnen durch. Das Land Schleswig-Holstein fördert diese Projekte des Landesfeuerwehrverbandes zur Sicherstellung des Personalbestands in den Freiwilligen Feuerwehren und Jugendfeuerwehren. Auf der Grundlage des „Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels“ kann der Landesfeuerwehrverband jährlich mit 0,5 % der Zweckabgaben bedacht werden. Nach aktuellem Stand sind das rund 300 TEUR im Jahr. Darüber hinaus erhält die Jugendfeuerwehr vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten jährlich 10 TEUR für die Förderung von Projekten. 2014 wurde der Abwärtstrend bei den Mitgliederzahlen erstmalig wieder unterbrochen und es war ein leichter Zuwachs zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die vielfältigen Bemühungen aller Beteiligten im Bereich der Nachwuchsgewinnung zielführend und erfolgreich sind. 3. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement im Hinblick auf den Sport zu und welche Maßnahmen hält die Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 42 Landesregierung für erforderlich, um ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich zu stärken? Antwort: Bürgerschaftliches Engagement macht den Kern einer aktiven Bürger- und Zivilgesellschaft aus. Dies gilt im Besonderen für das organisierte Sportsystem. Der gesellschaftspolitische „Mehrwert“ des bürgerschaftlichen Engagements und somit der Beitrag des Sports und der Sportvereine zum sozialen Kapital des Landes drückt sich unter anderem in seiner quantitativen Dimension aus: Ein Zehntel der ab 14-Jährigen engagiert sich lt. des Deutschen Olympischen Sportbundes freiwillig im Bereich Sport und Bewegung. Sportvereine bieten einen Raum, soziale Kompetenzen zu fördern, die die Persönlichkeitsentwicklung positiv unterstützen. Eigenverantwortung, Kooperationsfähigkeit, Fairness, Hilfsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit sind grundlegende Elemente des Vereinssports und des bürgerschaftlichen Engagements. Insbesondere die Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche, z. B. durch die Wahrnehmung eines Amtes als Jugendvertreter/in, die Mitwirkung in einem Juniorteam oder die Tätigkeit als Freiwillige/r in einem der Freiwilligendienste im Sport sowie die Gestaltungsmöglichkeiten bei Projekten und anderen Vereinsaktivitäten, lassen die Sportvereine zu „Schulen der Demokratie“ werden. Aus diesen Gründen ist es für die Landesregierung von hoher Bedeutung, weiterhin für verlässliche Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement im Sport zu sorgen. Bedeutende Schritte sind das seit 2007 geltende Gesetz „Hilfen für Helfer“ und das 2013 in Kraft getretene „Ehrenamtsstärkungsgesetz“. Beide Reformen haben u.a. eine Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale bewirkt. Vor allem aber unterstützt die Landesregierung die Sportvereine und –verbände mit verlässlicher Förderung, um ihre Arbeit vor Ort zu ermöglichen. Jedoch kommt auch einer gelebten Anerkennungskultur eine hohe Bedeutung zu. Sowohl die Landesregierung als auch der organisierte Sport haben auf verschiedenen Ebenen Möglichkeiten geschaffen, Engagierte zu würdigen und anzuerkennen. Diese nicht materiellen Anerkennungsformen vermitteln Wertschätzung und bestätigen dem/der Engagierten unmittelbar den Wert seiner/ihrer geleisteten Arbeit. Für die Engagierten ist es darüber hinaus zunehmend wichtig, sich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit aus-, fort- und weiterzubilden. Ihre Motivation hängt unter anderem davon ab, ob sie sich selbst als kompetent, anerkannt und selbstwirksam wahrnehmen . Aus den jährlichen Fördermitteln der Landesregierung stellen die Sportverbände entsprechende Bildungsmaßnahmen bereit. Für die Sportvereine ist es wichtig, die von den Sportverbänden bereitgestellten Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen . Mit der Unterstützung des Einzelnen bei Bildungsmaßnahmen wird die Leistung und Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements anerkannt. 4. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement im Bereich der Justiz/Strafvollzug und Kriminalprävention sowie Opfernachsorge zu und welche Maßnahmen – insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit der Vereine – sieht die Landesregierung, um ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich zu stärken? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 43 Antwort: Dem bürgerschaftlichen Engagement im Bereich der Straffälligenhilfe kommt eine hohe Bedeutung zu. Die engagierten Menschen im Justizvollzug sowie die Anstaltsbeiräte haben eine wichtige Schnittstellenfunktion. Sie stellen innerhalb des Vollzuges die Öffentlichkeit her und gestalten die Übergänge von der Haft nach außen. Insbesondere das Engagement innerhalb des Vollzuges trägt zu einer gelingenden Resozialisierung bei. Die Aufgabe der Anstaltsbeiräte trägt zur Transparenz und Weiterentwicklung des Justizvollzuges in der Öffentlichkeit bei. Die freiwillige Mitarbeit in der Bewährungshilfe unterstützt die hauptamtlichen Maßnahmen der ambulanten Straffälligenhilfe und beteiligt Bürgerinnen und Bürger bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Unterstützung sozial Benachteiligter. Im Bereich der Kriminalprävention genießt das bürgerschaftliche Engagement ebenfalls eine hohe Bedeutung. Im Bereich der Extremismusbekämpfung arbeiten die staatlichen Stellen vertrauensvoll mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen, die zumeist auf bürgerschaftlichem Engagement fußen und mit ihren Perspektiven und jeweiligen Fachlichkeiten die Bekämpfungsansätze bereichern. Daneben wirbt die Landespolizei für die Ausbildung zu Seniorensicherheitsberaterinnen und -beratern. Diese sollen im Rahmen ihres Engagements, unter fachlicher Begleitung durch die Landespolizei, die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren bedarfsgerecht für spezifische Kriminalitätsphänomene sensibilisieren. Ebenfalls eine hohe Bedeutung besitzt das bürgerschaftliche Engagement im Bereich der Opferhilfe, sofern die jeweiligen Organisationen die Mitarbeit durch freiwillig Tätige zulassen und unterstützen. Das Engagement in diesem Bereich stellt eine Ergänzung zu der in der Opferhilfe notwendigen Arbeit von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dar. Viele Vereine verfügen zudem über einen ehrenamtlichen Vorstand. Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen zur Unterstützung des Engagements in diesem Bereich seitens der Landesregierung wird auf die Antworten im Kapitel III verwiesen . 5. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement im Hinblick auf den Schutz von Natur und Umwelt sowie der Dorf-, Stadt- sowie Regionalentwicklung zu und welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich zu stärken? Antwort: Dem bürgerschaftlichen Engagement im Hinblick auf den Schutz von Natur und Umwelt kommt aus Sicht der Landesregierung eine hohe Bedeutung zu. Die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes in geschützten Gebieten kann nur erreicht werden, wenn die Naturschutzbehörden durch eine freiwillige Mitarbeit der Naturschutzvereine, anderer privater und öffentlicher Einrichtungen und naturverbundener Bürgerinnen und Bürger bei der fachlichen Betreuung der geschützten Gebiete unterstützt werden. So werden geschützte Teile von Natur und Landschaft, insbesondere Naturschutzgebiete , zum großen Teil freiwillig durch Naturschutzvereine oder auch Einzelpersonen auf der Grundlage des § 20 Landesnaturschutzgesetz betreut. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 44 Die Betreuung beinhaltet, die Entwicklung in den Schutzgebieten zu beobachten, den Naturschutzbehörden notwendige Schutzmaßnahmen mitzuteilen, Maßnahmen des Naturschutzes nach Genehmigung durch die Naturschutzbehörde auszuführen, die Öffentlichkeit über das Schutzgebiet zu informieren und jährlich einen Betreuungsbericht zu erstellen. Zurzeit werden 203 geschützte Gebiete betreut, davon sind: 1 Nationalpark, die Betreuung erfolgt in Teilgebieten durch mehrere Naturschutzvereine , 158 Naturschutzgebiete (von z.Z. 197 Naturschutzgebieten, Stand: Mai 2016), 20 EG-Vogelschutzgebiete bzw. Teilgebiete davon, und 24 FFH-Gebiete bzw. Teilgebiete davon. Das Land Schleswig-Holstein sieht die Betreuung von Schutzgebieten durch bürgerschaftlich engagierte Menschen im Landesnaturschutzgesetz ausdrücklich vor und unterstützt diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Engagement hat für den Schutz und die Entwicklung des Nationalparks einen hohen Stellenwert. Bürgerschaftlich Engagierte übernehmen einen wesentlichen Teil der Gebietsbetreuung, der finanziell und personell derzeit nicht durch die Landesverwaltung leistbar wäre. Darüber hinaus tragen sie durch ihre Arbeit zur Identifikation und Akzeptanz von Bevölkerung und Besuchern mit den Zielen des Nationalparks und dem Weltnaturerbe Wattenmeer bei. Das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) richtet sich mit seinen Bildungsangeboten vorrangig an die in diesen Bereichen bürgerschaftlich Engagierten . Es wurden auch spezielle Formate entwickelt, um Interessierte für eine freiwillige Tätigkeit vorzubereiten. Dazu gehört beispielsweise die Qualifizierung zum zertifizierten Natur- und Landschaftsführer. Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich nach den „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete“ an den notwendigen Ausgaben, die im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete entstehen. Der Fördersatz beträgt höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, sich an dieser Betreuung auch weiterhin im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beteiligen. Diese freiwillige Betreuung der Schutzgebiete stellt einen wichtigen Pfeiler der Naturschutzarbeit in Schleswig-Holstein dar und ist für die kontinuierliche Pflege und Entwicklung der Gebiete unverzichtbar. Bürgerschaftliches Engagement ist auch in der Dorf- und Regionalentwicklung landesweit ein bedeutsamer und für das gesellschaftliche Miteinander gerade in den ländlichen Räumen unverzichtbarer Faktor. Als ein wesentlicher Ansatz der Entwicklung der ländlichen Regionen wird in Schleswig -Holstein das Instrument LEADER eingesetzt. LEADER ist ein bottom up-Ansatz auf der Basis des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), mit dem innovative Projekte in den ländlichen Räumen gefördert werden. Ziel ist es, die ländlichen Regionen auf dem Weg zu einer eigenständi- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 45 gen Entwicklung zu unterstützen. Sogenannte lokale Aktionsgruppen (LAG; in Schleswig-Holstein „AktivRegionen“ genannt) erarbeiten integrierte Entwicklungskonzepte und wählen anhand von Projektauswahlkriterien die zu fördernden Projekte aus. Es gibt nahezu flächendeckend aktuell 22 Aktiv-Regionen in Schleswig-Holstein. In den Entscheidungsgremien, in der Regel die Vorstände, aber auch in Arbeits- und Projektgruppen, wird die Arbeit zu einem großen Teil von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und von Vereinen und Verbänden, die sich für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Regionen engagieren, freiwillig geleistet. Im Förderbereich der so genannten Leitprojekte der integrierten ländlichen Entwicklung wird die Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement in den Projektauswahlkriterien für Vorhaben zur „Bildung und Nahversorgung“ und zur „Erhaltung des kulturellen Erbes“ berücksichtigt. Die Flurbereinigung ist ein weiterer Bereich der ländlichen Entwicklung in Verantwortung des Landes, in dem bürgerschaftliches Engagement unentbehrlich ist. Waren früher die Hauptziele einer klassischen Flurbereinigung die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft , so werden Flurbereinigungen heute multifunktional auch für Ziele der Landund Dorfentwicklung, Verbesserung der Infrastruktur und des Natur- und Gewässerschutzes eingesetzt. Die an den Maßnahmen der Flurbereinigung Beteiligten bilden eine sogenannte Teilnehmergemeinschaft, die von einem Vorstand im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement geleitet wird. Derzeit sind in Schleswig-Holstein 37 aktive Verfahren in Umsetzung, die ohne dieses Engagement nicht zu realisieren wären. Eine von der Landesregierung geförderte Institution zur Stärkung auch des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen Dorfentwicklung und ländliche Regionalentwicklung besteht in der Akademie für die Ländlichen Räume Schleswig- Holsteins e. V. (ALR). Als eingetragener Verein wiederum selbst auf Engagierte angewiesen , sieht sich die Akademie als Anwalt der ländlichen Räume und unterstützt in vielfältiger Weise das freiwillige Engagement der in den Themenfeldern der ländlichen Räume aktiven Bürgerinnen und Bürger. Über den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ leistet die Landesregierung einen kleinen Beitrag, das Engagement für die dörfliche Entwicklung zu honorieren und zu würdigen. In diesem Wettbewerb arbeiten engagierte Menschen von Verbänden in der Jury freiwillig mit, ohne die der Wettbewerb nicht durchgeführt werden könnte. 6. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement im Hinblick auf Verbraucherschutz und Ernährung zu und welche Maßnahmen sieht die Landesregierung, um ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich zu stärken? Antwort: Das Ehrenamt im Hinblick auf Verbraucherschutz und Ernährung hat eine eher nachrangige Bedeutung. Der Bereich ist qualitativ so anspruchsvoll, dass er überwiegend professionell durch Hautamtliche wahrgenommen wird. Aus diesem Grund ist es nicht vorgesehen, Programme aufzulegen, um den in Rede stehenden Bereich zu stärken. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 46 7. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Engagement Jugendlicher und junger Menschen bei und wie unterstützt die Landesregierung das bürgerschaftliche Engagement Jugendlicher und junger Menschen? Antwort: Für die Landesregierung ist das bürgerschaftliche Engagement eine zentrale Säule der verbandlichen Jugendarbeit, in der peer-to-peer-Beratung sowie in den Vereinen und Verbänden der kulturellen Kinder- und Jugendbildung und der Offenen Jugendarbeit . Der Freiwilligensurvey 2014 verweist darauf, dass die Engagementquote der 14- bis 29-Jährigen 2014 stark gestiegen und mit 46,9 % vergleichbar mit den Quoten älterer Engagierter ist (a.a.O., S. 94). Junge Menschen sind überdurchschnittlich häufig in den Bereichen Sport und Bewegung sowie im kirchlichen und religiösen Bereich tätig (a.a.O., S. 117). Dabei setzen sich 81,6 % der engagierten Schülerinnen und Schülern für Kinder und Jugendliche ein (a.a.O., S. 321). Für diese Zielgruppe ist das Engagement von Jugendlichen und junger Menschen daher von besonderer Bedeutung und besitzt zudem einen wichtigen Vorbildcharakter. Die Bedeutung des Engagements von jungen Menschen beschränkt sich jedoch nicht nur auf die aktuellen Tätigkeiten und ihren Nutzen für die Zielgruppe und den Engagementbereich. Es stellt vielmehr die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements dar. Die Enquete-Kommission drückt dies in ihrem Bericht wie folgt aus (Bericht der Enquete-Kommission, S. 95): Sollen langfristig Grundlagen und Voraussetzungen für die Entwicklung und Gestaltung der Bürgergesellschaft geschaffen werden, stehen und fallen diese Bemühungen mit der Gewinnung und Integration der kommenden Generationen. Unterstützende Maßnahmen wie etwa finanzielle Förderungen, Fortbildungen, Anerkennungen und das Aufzeigen von Engagementmöglichkeiten sind daher nachhaltige Investitionen „in die spätere Engagementbereitschaft erwachsener Bürgerinnen und Bürger“ (Bericht der Enquete-Kommission, S. 98) und damit in die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements als Ganzes. Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen zur Unterstützung des Engagements Jugendlicher und junger Menschen seitens der Landesregierung wird auf die Antworten zu den Fragen III.4 und III.1 verwiesen. 8. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement im sozialen Bereich bei der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen z. B. in der Pflege älterer und kranker Menschen, bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, aktuell in der Flüchtlingshilfe oder bei der Verhinderung oder Abmilderung von Kinderarmut usw. zu und in welcher Weise würdigt und fördert die Landesregierung dieses staatsbürgerliche Engagement in den jeweiligen Teilbereichen? Antwort: Gesellschaftliche Herausforderungen wie die Pflege älterer und alter Menschen oder die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sind ohne bürgerschaftliches Engagement nicht zu bewältigen. Im Rahmen der Pflege alter Menschen, der Beglei- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 47 tung sterbender Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Betreuungs- und Entlastungsangebote für Menschen mit einer Demenz und ihren Angehörigen dienen Angebote des bürgerschaftlichen Engagements der Unterstützung der sozialen Teilhabe , dem Erhalt vorhandener Kompetenzen, der Verhinderung von Vereinsamung, der Begleitung und Entlastung. Dies liegt zum einen an der steigenden Anzahl von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder demenziellen Erkrankungen. Vor allem aber, weil eine Integration in die Gesellschaft ohne Gesellschaft nicht funktioniert. Außerdem sei an dieser Stelle auch auf die Wichtigkeit des Engagements derer hingewiesen, die auf den ersten Blick zu der Gruppe von Menschen gehören, die ausschließlich auf Hilfe angewiesen sind. Nach den Ergebnissen der Generali Hochaltrigenstudie aus dem Jahr 2014 geben drei von vier Senioren im Alter von 85 Jahren und älter an, Freude und Erfüllung in tiefgehenden Begegnungen mit anderen Menschen zu finden. „Die Überzeugung, aktiver Teil der Gesellschaft zu sein, das eigene Wissen weitergeben und somit in nachfolgenden Generationen fortleben zu können, ist für Hochaltrige existentiell“, sagt Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie (vgl. Der Ältesten Rat. Generali Hochaltrigenstudie: Teilhabe im hohen Alter, 2014). Dies gilt genauso für Geflüchtete oder Menschen mit Migrationshintergrund. Nur indem Bürgerinnen und Bürger Menschen, die neu hinzukommen, willkommen heißen und ihnen beim Ankommen behilflich sind, kann Integration und Inklusion funktionieren . Eine Aufgabe zu haben, für sich und andere aktiv zu sein und zu werden, erhöht die Chancen auf ein wirkliches Ankommen um ein Vielfaches. Das Internetportal „willkommen.schleswig-holstein.de“ der Landesregierung bietet ein umfassendes Informationsangebot für Flüchtlinge und Menschen, die mit Flüchtlingen arbeiten. Hier finden sich über 100 Fragen und Antworten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Broschüren und Leitfäden, die auch dem Informationsbedürfnis des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe Rechnung tragen. Unter „ichhelfe .sh“ bringt die Landesregierung landesweit Helferinnen/Helfer und Hilfsorganisationen zusammen. Initiativen, Institutionen und Organisationen, die ehrenoder hauptamtlich in der Flüchtlingshilfe aktiv sind, können sich darstellen und ihre Bedarfe angeben. Wer sich als freiwillige Helferin oder als freiwilliger Helfer engagieren möchte, kann feststellen, in welchen Orten welche Unterstützung benötigt wird, und diese dann direkt anbieten. Hier unterstützt die Landesregierung u.a. durch die Förderung der Beratungsstellen für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe. Die Aufgabe dieser Beratungsstellen wird in der Vernetzung der Angebote und der Begleitung und Unterstützung der bürgerschaftlich engagierten Menschen liegen, es werden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und Projekte initiiert. Auch und gerade die Förderung des Engagements von Menschen mit Migrationshintergrund spielt hier eine Rolle. Für die anderen wichtigen Bereiche in Bezug auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen gibt es ebenfalls verschiedenste gute Beispiele: Familienunterstützende Angebote: Für das Projekt wellcome - Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt - stellen die Ehrenamtlichen die tragende Säule in der Projektrealisierung dar, da es die grund- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 48 sätzliche Ausrichtung des Angebotes ist, niedrigschwellige Hilfe im Alltag der Familien zu leisten, die auch nur mit einem geringen Kostenanteil für die Familien verbunden ist. Im Weiteren sind ehrenamtliche Angebote in eher geringen Teilen auch bei der Familienbildungsstättenarbeit anzutreffen, dort jedoch meist in einer Form der Selbstorganisation, bei der die ehrenamtlichen Projekte unter Nutzung der Strukturen der Familienbildungsstätten, meist auch zeitlich begrenzt, ihr Angebot unterbreiten. Somit stehen die Familienbildungsstätten allen ehrenamtlichen Projekten und Initiativen offen gegenüber. Frühe Hilfen: Im Kontext Früher Hilfen stellen die ehrenamtlich ausgerichteten Projekte wie Familienpaten eine ideale Ergänzung der weiteren Angebote Früher Hilfen dar. Die Familienpaten tragen zu einer Entlastung im Alltag bei, indem sie unterstützende Tätigkeiten ausführen und zu einer Verbesserung der Kompetenzen der Eltern beitragen. Für den Bereich Kinderarmut ist bekannt, dass vielerorts lokale Initiativen bestehen, die beispielsweise durch die Sammlung von Spenden Aktionen unterstützen, die Kindern aus sozialschwachen Haushalten helfen. Dieses Engagement wird ausdrücklich von der Landesregierung begrüßt. Schutz von Frauen vor Gewalt: Das ehrenamtliche Engagement vieler Frauen ist notwendig, um durch die Trägervereine die bestehende Infrastruktur von 22 Frauenberatungsstellen und 13 Frauenhäusern landesweit erhalten zu können. Das gemeinsame Engagement von Ehrenamt , hauptamtlichen Mitarbeiterinnen, Land und Kommunen hat für den Schutz von Frauen vor Gewalt noch immer nicht an Notwendigkeit und Bedeutung verloren. Gleichstellung von Männern und Frauen/ Frauenpolitik sowie der Bereich der Lesben , Schwulen, Bisexuellen und Transgendern (LSBTTIQ): Viele der erreichten Fortschritte im Bereich der Gleichstellungspolitik wären ohne den besonderen Einsatz der ehrenamtlich engagierten Frauen und engagierten Lesben, Schwulen, transidenten und intersexuellen sowie queeren Menschen in Schleswig- Holstein kaum denkbar. Ohne die Bereitschaft, Freizeit zu opfern, ohne den Mut, sich öffentlich zu äußern, hätten weder die sich für ihre Rechte engagierten Frauen noch die queere Community den Status Quo in unserem Land erreichen können. Straffälligenhilfe: Die Engagierten in der Straffälligenhilfe sorgen institutionell und individuell für die Vermeidung und/oder Behebung sozialer Notlagen und für die Reintegration straffälliger Menschen. Zielgruppe der ehrenamtlich Aktiven sind mehrheitlich männliche Mitbürger im Alter von 16 – 40 Jahren, da diese Gruppe deutlich häufiger straffällig wird als Frauen, alte Menschen und kranke Menschen. Die ehrenamtlich Aktiven sind fachlich darauf vorbereitet, auch nichtdeutsche Straffällige zu begleiten und zu betreuen . Betreuungswesen: Die ehrenamtliche Betreuung ist das Rückgrat des Betreuungswesens in Schleswig- Holstein. Der demographische Wandel stellt Schleswig-Holstein in den nächsten Jahrzehnten vor große Herausforderungen. Mehr Menschen als je zuvor werden aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung die Unterstützung einer Betreuerin oder eines Betreuers benötigen, die oder der ihnen bei der Regelung ihrer Angelegenhei- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 49 ten und der Gestaltung eines weitgehend selbstbestimmten Lebens beiseite steht. Diese Herausforderung wird nur zu bewältigen sein, wenn genügend freiwillig engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger als Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung stehen. Auch die private Vorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen wird immer wichtiger werden. Bei dem Ziel, diese Instrumente der selbstbestimmten Vorsorge weiter zu verbreiten und qualitativ zu verbessern, sind die Vorsorgelotsen eine wichtige Unterstützung. Das Projekt „Vorsorgelotsen “ hat deswegen auch bereits in anderen Bundesländern Interesse geweckt. 9. Gibt es ähnliche Integrationsmodelle wie das Projekt „Sport und Integration“ des organisierten Sportes, welches darauf angelegt ist, insbesondere auch Menschen mit Migrationshintergrund für ehrenamtliche Tätigkeiten zu gewinnen? Antwort: Das Programm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. dem Geschäftsbereich Vereins-, Verbandsentwicklung / Breitensport sowie dem Ausschuss für Breitensport zugeordnet. Zuwendungsgeber und Partner des Programms sind das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Landesregierung sind darüber hinaus folgende Aktivitäten bekannt: Der LandFrauenVerein Rendsburg und türkisch stämmige Frauen haben das Projekt „Buttercreme und Börek – Wie Integration auch funktionieren kann“ durchgeführt. Durch gemeinsame Aktivitäten wie dem Vergleich von Bräuchen und Festen der jeweiligen Kulturen, Reisen und das Verfassen eines gemeinsamen Kochbuches kam es zu einem gegenseitigen Kennenlernen und regem Austausch, auch in den Ortsgruppen . In der Kinder- und Jugendhilfe findet die Gewinnung junger Menschen mit Migrationshintergrund für bürgerschaftliches Engagement u.a. in einer Reihe von Jugendverbänden , in der Mädchenarbeit, in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und in diversen Projekten wie z.B. „Jim`s Bar“ statt. Aufgrund der Vielzahl an neu eingereisten geflüchteten Jugendlichen stellt diese Arbeit jedoch eine große Herausforderung dar. Zusätzliche Hindernisse können Aufenthaltsstatus, Sprachkompetenz und die fehlende Möglichkeit, ein erforderliches Führungszeugnis zu erlangen, sein. Im Bereich der Straffälligenhilfe verfügen die für die bürgerschaftlich Engagierten zuständigen freien Träger über Konzepte, die auch den freiwilligen Einsatz von Menschen mit Migrationshintergrund gezielt unterstützen. Bereits heute betreuen einige Engagierte mit Migrationshintergrund auch Straffällige mit Migrationshintergrund. Diese Menschen werden ebenfalls bei der Betreuung von Straffälligen eingesetzt, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind. 10. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement im Bereich Kultur und Denkmalschutz zu und welche Maß- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 50 nahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich zu stärken? Antwort: Ohne bürgerschaftliches Engagement könnten Museen, Theater, Denkmalpflege, Denkmalschutz und weitere Institutionen und Initiativen in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ihre Arbeit nicht aufrechterhalten. Dem freiwilligen Engagement kommt eine erhebliche Bedeutung, insbesondere in den Kultursparten zu. Deshalb fördert die Landesregierung dieses bürgerschaftliche Engagement auch finanziell. So erhält beispielsweise der Museumsverband eine institutionelle Grundförderung. Im Theaterbereich erfolgt ebenfalls eine landesseitige finanzielle Unterstützung. Hier ist das bürgerschaftliche Engagement überwiegend durch die Arbeit von Landesverbänden organisiert. Insbesondere der Niederdeutsche Bühnenbund Schleswig-Holstein und der Amateurtheaterverband Schleswig-Holstein können mit insgesamt 5.000 ehrenamtlichen Mitgliedern beträchtliches Engagement für die Theaterszene vorweisen. Freiwillig organisierte Festivals wie die Pole Poppenspäler Tage in Husum, das Monodramafestival Thespis in Kiel oder das Preetzer Papiertheatertreffen werden ebenfalls durch Landeszuwendungen ermöglicht. Das bürgerschaftliche Engagement wird zudem ideell unterstützt. Dies erfolgt zum Beispiel durch fachliche Beratung hinsichtlich Sponsorensuche, Antragstellung, Organisation von Jubiläumsveranstaltungen etc. Die bürgerschaftlich Engagierten erfahren weiterhin Anerkennung durch Einladungen zu Fachveranstaltungen der Landesregierung. Sie werden für Empfänge auf Bundesund Landesebene sowie für Auszeichnungen des Landes und des Bundes vorgeschlagen . Hiermit wird den Engagierten gezeigt, welchen Wert und welche Bedeutung ihre geleistete Arbeit für die Gesellschaft hat. Viele Kulturverbände bieten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Engagierte. Die neu eingerichteten Knotenpunkte haben explizit die Aufgabe, im Bereich Aus- und Fortbildung Wissensmanagement zu betreiben, Bedarfe zu eruieren und Angebote zu initiieren. Die freiwilligen Mitglieder des Denkmalrates unterstützen und beraten die Denkmalschutzbehörden des Landes in grundsätzlichen und aktuellen Angelegenheiten. Mit dem neuen Denkmalschutzgesetz ist der Denkmalrat zahlenmäßig erweitert worden. Neu ist auch, dass Kommunen und untere Denkmalschutzbehörden die Möglichkeit haben, Denkmalbeiräte zu bilden. Damit wird dieses wichtige bürgerschaftliche Engagement vor Ort weiter gestärkt. 11. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement im Bereich Bildung in Schule /Kindertageseinrichtungen zu und welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich zu stärken? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 51 Antwort: Die Kindertagesbetreuung stellt eine kommunale Aufgabe dar, deren Rahmen durch das Kindertagesstättengesetz gesteckt und von den Einrichtungsträgern in eigener Verantwortung ausgefüllt wird. Statistiken zum Ehrenamt in den Kindertageseinrichtungen werden von der Landesregierung nicht geführt. Die bundesweite durchschnittliche Engagementquote im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen liegt bei 18,8 %, wobei die durchschnittliche Dauer des Engagements vergleichsweise niedrig ist. 75,5 % der Befragten geben im Freiwilligensurvey 2014 an, sich bis zu 2 Stunden wöchentlich zu engagieren. Im gesamten sozialen Bereich liegt diese Quote deutlich niedriger, nämlich bei 47,7 %. 25,4 % geben hier an, sich mehr als 6 Stunden wöchentlich zu engagieren, in Schule und Kindergarten sind dies nur 8,5 %. Die Hintergründe sind sicherlich zum einen darin zu suchen , dass das Engagement mit Kindern und Jugendlichen eher von Frauen ausgeübt wird (50,5 % Frauen zu 46,3 % Männer) und diese zeitlich durch Beruf, Kinder und Pflege von Angehörigen oft mehr eingespannt sind als Männer. Zum anderen mag auch die Struktur von Kindergärten, in der viel durch Hauptamt geleistet wird, den Zugang zu ehrenamtlichem Engagement erschweren. Allerdings stellen die Betreuungs- und Ganztagsangebote an Schulen ein bedeutendes Einsatzfeld für ehrenamtlich Tätige dar. Die Unterstützung bei der Mittagsversorgung, Angebote zur Hausaufgabenhilfe, das Engagement älterer Schülerinnen und Schüler insbesondere im Rahmen des schulischen Förderkonzepts können dafür beispielhaft genannt werden. Bislang sind rund 60 % aller allgemein bildenden Schulen und Förderzentren genehmigte Offene Ganztagsschulen, die ein erweitertes Bildungs-, Betreuungs - und Erziehungskonzept bis in den Nachmittag hinein umsetzen. Neben den Ganztagsschulen werden an 184 Schulen mit Primarstufe Betreuungsangebote vorgehalten. Der Ausbau von Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten in der Primarstufe wird weiter fortgesetzt und mit Zuschüssen des Landes gemäß der aktuellen Richtlinie Ganztag und Betreuung unterstützt. Auch die für den Bereich Ganztag und Betreuung wichtige Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kooperationspartnern wie zum Beispiel dem Landesjugendring, dem Landessportverband, dem Landesmusikrat, dem LandFrauenVerband, der Landesvereinigung kultureller Jugendbildung sowie dem Landesverband der Volkshochschulen, mit denen jeweils entsprechende Rahmenvereinbarungen geschlossen wurden, wird weiterhin unterstützt. Diese Zusammenarbeit bietet vielfältige Möglichkeiten, um bürgerschaftliches Engagement der Schülerinnen und Schüler zu fördern, beispielsweise durch die Gestaltung entsprechender Angebote im Ganztag, die auch den Erwerb von Qualifikationen (z.B. im Sanitätsdienst (Ersthelferausbildung), umfassen können. 12. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement im Bereich der Kommunalpolitik und der politischen Parteien sowie deren Jugendorganisationen und in der allgemeinen politischen Jugendbildung zu und welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich zu stärken? Antwort: Das bürgerschaftliche Engagement in der Kommunalpolitik und in den mit ihr verzahnten Bereichen hat eine für das demokratische Gemeinwesen herausragende Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 52 Bedeutung. Eine breite Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Beratungs- und Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene gewährleistet ein hohes Maß an Akzeptanz zu treffender Entscheidungen auch in schwierigen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und trägt dazu bei, dass sich die Menschen ihrer Gemeinde insgesamt verbunden fühlen. Von der Kommunalpolitik gehen auch immer wieder wichtige Impulse für die Landesund auch die Bundespolitik aus. Die in starkem Maße vom bürgerschaftlichen Engagement ihrer Einwohnerinnen und Einwohner getragene kommunale Ebene ist damit das Fundament unserer Gesellschaft. In Schleswig-Holstein mit seinen mehr als 1.100 Gemeinden engagieren sich mehr als 20.000 Menschen ehrenamtlich in der Kommunalpolitik. Die Landesregierung hält politische Bildung für eine moderne Demokratie für existentiell . Ein vielfältiges, breit getragenes Engagement, das Menschen befähigt, eigene Positionen zu beziehen und Verantwortung zu übernehmen, ist das Fundament für zivilgesellschaftliche Teilhabe. Die Landesregierung unterstützt und fördert den Verband politischer Jugend Schleswig -Holstein (VPJ) als Zusammenschluss der politischen Jugendorganisationen der Parteien. Parteiübergreifend wird in zahlreichen Veranstaltungen politische Bildung betrieben, die sich in wahlfreien Jahren auf aktuelle politische Themen konzentriert, in Wahljahren besonders auf die anstehenden Wahlen. Hauptanliegen des VPJ ist es, junge Menschen für die Mitarbeit im demokratischen Spiel der politischen Kräfte zu gewinnen. Es geht also nicht um das Werben neuer Mitglieder für die einzelnen Verbände, sondern um die Förderung der aktiven Beteiligung von Jugendlichen an demokratischen Prozessen. Dabei werden diese in ihrem eigenen Umfeld angesprochen , um Berührungsängste zu vermeiden. Darüber hinaus wird auch die Jugendpresse finanziell unterstützt, die sich als Interessenvertretung junger Medienmacher versteht sich, um eine unabhängige und freie Jugendmedienlandschaft zu ermöglichen . Über die in der Kommunalverfassung (§ 47 f Gemeindeordnung) vorgesehene Kinder - und Jugendbeteiligung müssen junge Menschen an sie betreffenden Planungen auf kommunaler Ebene beteiligt werden. Auf diese Weise kann schon frühzeitig Interesse für politische Prozesse insgesamt und die Bereitschaft, sich für die Belange der Gesellschaft einzusetzen, geweckt werden. Die außerschulische politische Jugendbildung findet zum einen in einer Vielzahl von Jugendverbänden statt. Diese werden für ihre diesbezüglichen Aktivitäten von der Landesregierung gefördert. Des Weiteren versteht sich auch die Offene Kinder- und Jugendarbeit als Ort der politischen Jugendbildung. Die Landesregierung bündelt gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für politische Bildung die landesweiten Aktivitäten in der Arbeitsgruppe Politische Jugendbildung. Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen zur Unterstützung des Engagements im Bereich der Kommunalpolitik und der politischen Parteien sowie deren Jugendorganisationen und in der allgemeinen politischen Jugendbildung seitens der Landesregierung wird auf die Antworten im Kapitel III verwiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 53 13. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem ehrenamtlichen Dienst sowohl der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr als auch ihrer Organisationen für Staat und Gesellschaft bei und wie beurteilt die Regierung dieses staatsbürgerliche Engagement? Antwort: Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten unterhält enge Kontakte zum Landeskommando Schleswig-Holstein. Im letzten Jahr hat die Bundeswehr in Schleswig Holstein zwei Reservisteneinheiten mit je 100 Soldatinnen und Soldaten neu aufgestellt. Diese Einheiten stehen im Bedarfsfall auch für die Unterstützung im Katstrophenfall zur Verfügung. Die Unteren Katastrophenschutzbehörden (Kreise und kreisfreie Städte) werden in ihren Zuständigkeitsbereichen durch die Reservistinnen und Reservisten in den Kreisverbindungskommandos (KVK) im Rahmen ihrer Stabsarbeit unterstützt. Diese KVK Kräfte dienen als Bindeglied zwischen dem zivilen Katastrophenschutz-Stab und der Bundeswehr. Es werden momentan Überlegungen angestellt, Kräfte der Bundeswehr bei Katastrophenlagen als Koordinatoren bei der nicht organisierten Laienhilfe einzusetzen. Hier sollen Bundeswehrkräfte evtl. die freiwilligen Spontanhelfer, die sich unkoordiniert in die Einsatzbereiche begeben, strukturieren und lenken. Über diese Komponente könnte die Bundeswehr zukünftig an Bedeutung gewinnen. V. Engagement der Wirtschaft im und für den Ehrenamtsbereich 1. In welchen Bereichen ist die Schleswig-Holsteinische Wirtschaft ehrenamtlich engagiert? Antwort: Eine Meldepflicht bzw. eine zentrale Erfassung für das ehrenamtliche Engagement der Wirtschaft liegt der Landesregierung nicht vor. Ein konkretes Beispiel ist die Durchführung der Aktion „Gute Geschäfte“ in Kiel, Neumünster, Norderstedt und Rendsburg, die mit Hilfe der sog. Marktplatzmethode realisiert wurde. Die Marktplatz-Methode bringt Unternehmen und gemeinnützige Organisationen aus einer Stadt für zwei Stunden für eine ungewöhnliche Begegnung zusammen. Zentrale Veranstaltung ist der sogenannte „Marktplatz“: Wie im Wirtschaftsleben treffen hier Anbieter und Suchende zusammen, um Leistungen auszutauschen, allerdings ohne Geld. Dabei kommt es darauf an, die Angebote und Wünsche möglichst plastisch am eigenen Körper darzustellen, um bei dem rund zwei Stunden dauernden „Speeddating “ einen geeigneten Partner zu finden. Potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vom jeweiligen Veranstalter im Vorfeld auf diese Veranstaltung vorbereitet . Um Angebot und Nachfrage zusammenzuführen, sind beim „Marktplatz“ Makler aktiv. Die Absprachen zwischen den Parteien werden noch während der Veranstaltung durch sogenannte „Notare“ dokumentiert. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 54 Unternehmen aller Branchen und Größen können auf dem Marktplatz engagierte Vereine, Initiativen und Einrichtungen aus den Bereichen Soziales, Jugend, Bildung, Kultur, Sport, Umwelt, etc. in ihrer Stadt kennen lernen und direkt ein passendes Projekt finden, das ihr spezifisches Engagement-Angebot gut gebrauchen kann. Dies kann auf eine einmalige Kooperation begrenzt oder der Beginn einer längerfristigen Beziehung sein. So können sich Unternehmen an ihrem Standort dort für ein besseres Gemeinwesen einsetzen, wo es ihnen nötig und möglich erscheint. Dabei handelt es sich nicht um eine Einbahnstraße. Auch die Gemeinnützigen machen den Unternehmen mit den ihnen eigenen Aktivposten außergewöhnliche Angebote: Ihr spezielles Wissen beispielsweise für Beratungen, Gelegenheiten für die Personalentwicklung , Einblicke in andere Lebenswelten, Unterstützung bei Betriebsfeiern und vieles mehr. Und nicht zuletzt: Ein gutes Gefühl bei der tatkräftigen Beteiligung an der Bearbeitung konkreter Probleme am Standort, die auch den Unternehmen unter den Nägeln brennen, in Projekten und Vorhaben, die sonst nicht, nicht so oder nicht jetzt möglich wären. Weitere wichtige Engagementbereiche von Unternehmen sind: finanzielle Zuwendungen oder Sachspenden für gemeinnützige Projekte, sie engagieren sich mit eigenen Projekten, sie organisieren und fördern das bürgerschaftliche Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie gehen Partnerschaften mit gemeinnützigen Organisationen ein. Nach einer repräsentativen Unternehmensbefragung durch die Sachverständigenkommission der „Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH“ stellen finanzielle Zuwendungen die wichtigste Form des unternehmerischen Engagements dar, gefolgt von Sachspenden, mit denen sich rund die Hälfte der Unternehmen deutschlandweit engagiert. Noch wenig verbreitet, aber beliebter werdend, ist die Freistellung von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ehrenamtliche Tätigkeiten. 2. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung die Wirtschaft in Schleswig- Holstein noch stärker für das Ehrenamt sensibilisiert werden? Antwort: Die Landesregierung unterstützt Projekte und Bestrebungen, die dazu beitragen, dass sich Unternehmen in Schleswig-Holstein mehr als bisher als „corporate citizens“ verstehen. Die „Landesinitiative Bürgergesellschaft“ im Ministerium für Soziales, Gesundheit , Wissenschaft und Gleichstellung hat zum Thema „Unternehmerisches Engagement “ bereits eine Veranstaltung durchgeführt und steht auch weiterhin als Anlaufstelle zur Verfügung. Eine Handreichung für Unternehmen wurde auf der Internetseite www.engagiert-in-sh.de unter der Überschrift „Unternehmerisches Engagement – Corporate Citizenship“ veröffentlicht. Auf diesem Ehrenamtsportal besteht auch die Möglichkeit, „best practice“-Beispiele zu veröffentlichen, um andere Unternehmen zum Nachahmen zu bewegen. Die Öffentlichkeitsarbeit und die Werbemaßnahmen des Projektbüros der Ehrenamtskarte zielen auch auf Firmen und Unternehmen ab, Partner der Ehrenamtskarte zu werden und Ehrenamtlichen eine Vergünstigung anzubieten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 55 Beim Einfordern von bürgerschaftlichem Engagement von Unternehmen sollte aber auch staatliche Zurückhaltung geboten sein, die sich darin ausdrückt, auf Top-down- Strategien zu verzichten. Politik kann eine unterstützende und fördernde Aufgabe übernehmen, wenn erkannt wird, dass die vorhandenen Akteure und Strukturen selbst tätig werden können. Es liegt allein in der Entscheidung des Unternehmens als eines korporativen Akteurs, sich zu engagieren. Dieses Engagement ist gleichzeitig Ausdruck seiner gesellschaftlichen Einbettung und Verantwortung. 3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Ehrenamt für den Erfolg der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft bei? Antwort: Das unternehmerische Fachwissen und die Erfahrungen aus der Praxis sind für Entscheidungsprozesse in Berufsorganisationen und sonstigen Gremien von großer Bedeutung . Die Ehrenamtlichen leisten mit ihrer Tätigkeit damit einen entscheidenden Beitrag für die Wirtschaft ihrer Region. 4. Was tut die Landesregierung, um mehr Ehrenamtliche aus der Wirtschaft für bestimmte Tätigkeiten zu begeistern und welche gesellschaftlichen Bereiche hat die Landesregierung hier identifiziert? Antwort: Die Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Ausbau der Anerkennungskultur für alle Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements ist eine Dauer- und Querschnittsaufgabe . Bei den unter Ziff. III 4. aufgeführten EhrenamtMessen können auch potentielle Ehrenamtliche aus der Wirtschaft für unterschiedliche Engagementbereiche begeistert und geworben werden. Alle unter VII 15. genannten Maßnahmen der Landesinitiative Bürgergesellschaft sind auch für die Akquise von Ehrenamtlichen aus der Wirtschaft für alle gesellschaftlichen Bereiche gedacht. 5. Welche Unternehmen in Schleswig-Holstein fördern Ehrenamt im Besonderen und mit welchen konkreten Maßnahmen? Antwort: Die als Anlage zu Antwort VII 5. aufgeführten Bonuspartnerinnen und -partner der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein drücken den Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte Anerkennung und Wertschätzung aus, indem sie ihnen bestimmte Vergünstigungen anbieten. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen vor, welche Unternehmen in Schleswig-Holstein das Ehrenamt fördern, da sie nicht zentral erfasst werden. 6. Wie viele ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer gibt es seit dem Jahre 2005 bis einschließlich zum Jahre 2014 im Rahmen der Berufsbildung in Schleswig- Holstein? (Bitte tabellarisch dargestellt nach Jahren, nach Kreisen und kreisfreien Städten, Kammerbezirken sowie Berufsgruppen.) Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 56 Antwort: Ehrenamtliches Engagement ist die tragende Säule des dualen Ausbildungssystems: Zahlreiche Prüferinnen und Prüfer sind in den Prüfungsausschüssen der Industrieund Handelskammern Flensburg, Kiel, Lübeck sowie der Handwerkskammern Flensburg und Lübeck aktiv und bringen damit ihr Praxiswissen in die Ausbildung junger Menschen ein. Die Darstellung der Zahlen erfolgt auf Grundlage der Statistik der Industrie- und Handelskammern bzw. der Handwerkskammern Schleswig-Holstein; nicht alle erfragten Zeitreihen /Zeiträume werden statistisch erfasst. So lässt sich z.B. eine tabellarische Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie den Berufsgruppen nicht darstellen. Prüferinnen und Prüfer der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (Stand Mai 2016): IHK zu Kiel IHK zu Lübeck IHK zu Flensburg 2010 2.262 1.701 1.446 2011 2.262 1.715 1.451 2012 2.262 1.722 1.373 2013 2.592 1.786 1.364 2014 2.779 1.786 1.442 2015 2.870 1.795 1.442 Prüferinnen und Prüfer der Handwerkskammer Schleswig-Holstein Gesellenprüfung Meisterprüfung SH gesamt Wahlperiode 2006-2010 3.302 600 3.902 Wahlperiode 2011-2015 3.040 577 3.617 Wahlperiode ab 2016 3.360 591 3.951 davon Handwerkskammer Flensburg: Gesellenprüfung Meisterprüfung SH gesamt Wahlperiode 2006-2010 1.409 297 1.706 Wahlperiode 2011-2015 1.159 293 1.452 Wahlperiode ab 2016 1.212 310 1.522 davon Handwerkskammer Lübeck: Gesellenprüfung Meisterprüfung SH gesamt Wahlperiode 2006-2010 1.893 303 2.196 Wahlperiode 2011-2015 1.881 284 2.165 Wahlperiode ab 2016 2.148 281 2.429 7. Wie hat sich die Anzahl der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer im Zeitraum der Jahre 2005 bis einschließlich 2015 verändert? (Bitte nach Jahren, nach Kreisen und kreisfreien Städten, Kammerbezirken, Berufsgruppen, Anzahl der jährlich Ausscheidenden, Grund des jeweiligen Ausscheidens, Neuprüfende sowie das Durchschnittsalter aller Prüfenden unterteilen.) Antwort: Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein: Zur Datenbasis siehe Antwort zu Frage V.6; nachfolgend die verfügbaren Daten. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 57 IHK zu Kiel IHK zu Lübeck IHK zu Flensburg 2011 +/-0 +14 (+0,8 %) +5 (+0,3 %) 2012 +/-0 +7 (+0,4 %) -78 (-5,4 %) 2013 +330 (+14,6 %) +64 (+3,7 %) -9 (-0,7 %) 2014 +187 (+7,2 %) +/-0 +78 (+5,7 %) 2015 +91 (+3,3 %) +9 (+0,5 %) +/-0 Handwerkskammer Schleswig-Holstein: gesamt davon: Handwerkskammer Flensburg davon: Handwerkskammer Lübeck Prüfer/-innen gesamt in 2006 3.302 1.409 1.893 Veränderungen bis 2011 -262 (-7,9 %) -250 (-17,7 %) -12 (-0,6 %) Veränderungen bis 2016 +320 (+10,5 %) +53 (+4,6 %) +267 (+14,2 %) 8. In welchen Gremien welcher Organisationen sind Ehrenamtliche im Land Schleswig-Holstein tätig und wie garantieren diese mit ihrer Tätigkeit die Selbstverwaltung ? (Bitte unterteilt nach Vertretern der Kammern, nach den Verbänden der Wirtschaft, der Kammern der freien Berufe in der Wirtschaft, der Verbände der Freien Berufe und den Berufsorganisationen/Gewerkschaften.) Antwort: Kammern: Industrie- und Handelskammern Kiel, Lübeck und Flensburg, Handwerkskammern Lübeck und Flensburg, Landwirtschaftskammer, Pflegeberufekammer Kammern der freien Berufe: Ärztekammer Schleswig-Holstein, Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Apothekenkammer Schleswig-Holstein, Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, Tierärztekammer Schleswig-Holstein, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer , Schleswig-Holsteinische Notarkammer, Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, Wirtschaftsprüferkammer (Landesgeschäftsstelle Norddeutschland). Es gibt keine Melde- bzw. Berichtspflicht für ehrenamtliches Engagement der Wirtschaft , daher ist keine abschließende Auflistung möglich. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 58 Die ehrenamtliche Betätigung der Wirtschaft im Bereich von Berufsorganisationen, Beiräten und Aufsichtsräten und sonstigen Wirtschaftsgremien ist vielfältig und sehr facettenreich. Beispielhaft seien hier die ehrenamtliche Präsidentschaft in Kammern und Verbänden, die Mitwirkung in Fachausschüssen und Gremien der Berufsorganisationen und die Betätigung als Prüferinnen und Prüfer im Rahmen der Aus- und Weiterbildung genannt. 9. In welchem Rahmen engagiert sich die Wirtschaft ehrenamtlich beim Ausbildungspakt und bei Lehrstellenkampagnen und wie wird diese dabei vom Land unterstützt? Antwort: Ehrenamtliches Engagement im Ausbildungspakt hat es bei der Handwerkskammer Schleswig-Holstein und der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein bis Ende 2011 gegeben. Im Projekt der Ausbildungsplatzakquisition, das im Rahmen des „Zukunftsprogramms Arbeit“ bzw. dem Vorgängerprogramm „Arbeit für Schleswig -Holstein - ASH“ vom Land kofinanziert wurde, wurden von 2003 bis Ende 2011 neben den hauptamtlichen Akquisiteuren mehrere ehrenamtliche Akquisiteurinnen und Akquisiteure eingesetzt. 10. In welchem Rahmen engagiert sich die Wirtschaft in Schleswig-Holstein für Existenzgründer und wie wird dieses Engagement von der Landesregierung unterstützt ? Antwort: Im Verein „Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein“ bieten Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Managerinnen und Manager, die nicht mehr im operativen Hauptgeschäft tätig sind, ehrenamtliche Beratung für Unternehmerinnen und Unternehmer an. Die Beratungen beziehen sich auf die Themen Unternehmensnachfolge , Existenzerhaltung und Existenzgründung. Zum Netzwerk des Vereins gehören unter anderem auch die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein wie die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Bürgschaftsbank und die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Um junge Menschen an das Thema Existenzgründung heranzuführen, engagiert sich die Wirtschaft zum Beispiel beim Junior Landeswettbewerb. Veranstaltet wird der Landeswettbewerb vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Die Studien - und Fördergesellschaft der schleswig-holsteinischen Wirtschaft und die schleswig -holsteinischen Sparkassen unterstützen den Landeswettbewerb. Wettbewerbe wie der GründerCUP in der KielRegion zielen ebenfalls auf die Unterstützung von Gründerinnen und Gründern. Die Wirtschaft in der KielRegion unterstützt diesen Wettbewerb durch Sponsoring sowie durch Mitarbeit in der Jury. Die Koordination wird unter anderem durch die Handwerkskammer Schleswig-Holstein und die Industrie- und Handelskammer zu Kiel unterstützt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 59 11. Inwieweit gibt es derzeit Regelungen für Sonderurlaub in der Schleswig- Holsteinischen Wirtschaft zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit und inwiefern wurden diese in Anspruch genommen? Antwort: Über spezielle Regelungen für Sonderurlaub in der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist der Landesregierung nichts bekannt. Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten kann in den Betrieben einzelfallbezogen geregelt werden. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von ihrem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen (§ 45 Absatz 1a Satz 2 DRiG). 12. Welche konkreten Möglichkeiten bestehen, um für die persönliche Weiterbildung für das Ehrenamt freigestellt zu werden? Antwort: Beschäftigte in Schleswig-Holstein haben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung (Bildungsfreistellung). Die Bildungsfreistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber und umfasst gemäß § 6 Abs. 2 WBG fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Die erforderliche Anerkennung einer Weiterbildungsmaßnahme als Weiterbildungsveranstaltung der Bildungsfreistellung erfolgt durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein als zuständige Behörde. Damit Beschäftigte ihren Bildungsfreistellungsanspruch für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung für das Ehrenamt nutzen können, muss der Weiterbildungsanbieter zuvor einen Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung der Bildungsfreistellung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein stellen. Die in Antwort 11. aufgeführte Freistellung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter deckt auch die Zeit für notwendige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ab (Staats, Deutsches Richtergesetz (1. Aufl. 2012), § 45 Rn. 4). Nach dem Brandschutzgesetz werden ehrenamtlich tätige Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, wenn sie während der Arbeitszeit an Ausbildungsveranstaltungen oder auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistung freigestellt. 13. Welche gesetzlichen Regelungen bestehen, um für die ehrenamtliche Arbeit vom Arbeitgeber im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit freigestellt zu werden? Antwort: Für die Freistellung von der Arbeit für ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen der Kinder - und Jugendarbeit ist § 23 das Jugendförderungsgesetz (JuFöG) maßgeblich. Danach kann ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit, die mindestens 16 Jahre alt sind und in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, in einem Beamtenverhältnis oder in einem Dienstverhältnis als Richterin oder Richter stehen oder sich in einer Berufsausbildung befinden, und eine entsprechende Qualifikation nachweisen oder erwerben wollen, auf Antrag Freistellung von der Arbeit bis zu 12 Tagen im Kalenderjahr gewährt werden. Die Freistellung muss der ehrenamtli- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 60 chen Mitarbeit in der Jugendarbeit dienen. Die Freistellung kann auf höchstens drei Veranstaltungen im Jahr aufgeteilt werden; der Anspruch auf Freistellung ist nicht auf das nächste Jahr übertragbar. 14. Welche Regelungen bestehen in Schleswig-Holstein darüber hinaus zur Freistellung für die berufliche Weiterbildung, die Übernahme politischer Ämter oder die Pflege von Angehörigen oder anderen Bereichen? Antwort: Der Freistellungsanspruch für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen ist im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein geregelt. Beschäftigte in Schleswig-Holstein haben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung (Bildungsfreistellung). Die Bildungsfreistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber und umfasst gemäß § 6 Abs. 2 WBG fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr . Die erforderliche Anerkennung einer Weiterbildungsmaßnahme als Weiterbildungsveranstaltung der Bildungsfreistellung erfolgt durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein als zuständige Behörde. Damit Beschäftigte ihren Bildungsfreistellungsanspruch für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsveranstaltung nutzen können, muss der Weiterbildungsanbieter zuvor einen Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung der Bildungsfreistellung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein stellen. Sofern die Anerkennungsvoraussetzungen aus der Bildungsfreistellungsverordnung Schleswig-Holstein (BiFVO) erfüllt sind, spricht die Investitionsbank Schleswig-Holstein eine Anerkennung für die Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen der allgemeinen Weiterbildung als Weiterbildungsveranstaltung der Bildungsfreistellung aus. Dann können die Beschäftigten diese Weiterbildungsmaßnahme besuchen und dafür ihren Bildungsfreistellungsanspruch nutzen. Bei der Übernahme politischer Ämter gibt es für den Bereich von kommunalen Ehrenämtern in § 24 a Gemeindeordnung die Regelung, dass niemand gehindert werden darf, sich um eine Tätigkeit als Ehrenbeamtin oder -beamter sowie als ehrenamtlich tätige Bürgerin oder ehrenamtlich tätiger Bürger zu bewerben und die Tätigkeit auszuüben. Damit zusammenhängende Benachteiligungen am Arbeitsplatz sind unzulässig : Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Wer als Ehrenbeamtin oder -beamter oder ehrenamtlich als Bürgerin oder Bürger tätig ist, darf aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht aus diesem Grund entlassen, gekündigt oder in eine andere Gemeinde versetzt werden. Ihr oder ihm ist die für die Tätigkeit notwendige freie Zeit zu gewähren. Mit dem Pflegezeitgesetz sowie dem Familienpflegezeitgesetz bestehen bundesweite Regelungen für eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit bei der Pflege von nahen Angehörigen. Danach können Beschäftigte in einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu 10 Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren oder selbst zu übernehmen; sie erhalten in dieser Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse. Darüber hinaus können sich Beschäftigte für die Pflege eines nahen Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit). Im Rahmen der Familienpflegezeit besteht außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für Beschäftigte, ihre Arbeitszeit für 24 Monate auf Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 61 bis zu 15 Stunden wöchentlich zu reduzieren. Die Gesamtdauer der Freistellungsansprüche beträgt insgesamt bis zu 24 Monate; in dieser Zeit können Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, um die Einkommensverluste abzufedern. 15. Wo sieht die Landesregierung weiteren Bedarf, im Bereich der Freistellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ehrenamtliche Arbeit tätig zu werden? Antwort: Derzeit wird kein weiterer Bedarf gesehen. Das bürgerschaftliche Engagement darf entweder während der Arbeitszeit oder unter Freistellung von der Arbeit ausgeübt werden. Hierzu gibt es gesetzliche Regelungen (z.B. Jugendförderungsgesetz, Brandschutzgesetz), ergänzt um Regelungen in Erlassen (z.B. des Innenministeriums für die Wahrnehmung kommunaler Ehrenämter). VI. Freiwilligendienste als moderne Ergänzung zum Ehrenamt 1. Welche Freiwilligendienste gibt es auf Landes- sowie auf Bundesebene und wie sie diese strukturiert und finanziert? Antwort: Auf Landesebene gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Das FSJ und FÖJ stehen jungen Menschen nach Ende der Vollzeitschulpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres offen. Das FSJ dauert in der Regel zwölf Monate, wobei es mindestens sechs und höchstens 18 Monate dauern kann. In Ausnahmefällen kann es über 24 Monate absolviert werden, wenn ein entsprechendes pädagogisches Konzept vorliegt. Die Träger des FSJ sind im Land verteilt und bieten Einsatzstellen in vielen Bereichen an. Es werden neben den klassischen Einsatzstellen in sozialen Einrichtungen, wie beispielsweise Seniorenheimen und Kindergärten, auch Stellen in den Bereichen Kultur, Sport und Bildung angeboten . Die Träger bieten ein pädagogisches Rahmenprogramm an, welches aus mindestens 25 Seminartagen besteht und sich an der Ausrichtung des Trägers orientiert. Die Richtlinie zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Schleswig-Holstein schafft hierzu die Rahmenbedingungen. Des Weiteren liefert die Richtlinie eine Basis für die Höhe des Taschengeldes (mindestens 150 EUR) plus Angaben für die Höhe eines ggf. erforderlichen Unterstützungsbeitrags für Unterkunft und Verpflegung (mindestens 125 EUR). Die Teilnehmer werden zudem über den jeweiligen Träger gesetzlich sozialversichert. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung fördert das Freiwillige Soziale Jahr mit einem Kontingent von 792 Plätzen mit 1,2 TEUR/per Förderperiode, sodass sich ein Fördervolumen von insgesamt 950,4 TEUR pro Jahr ergibt. Das Freiwillige Soziale Jahr Kultur (FSJ Kultur) wird zusätzlich vom MJKE mit 30 TEUR jährlich gefördert. Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein e. V. bietet im FSJ Kultur, im Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung und im Freiwilligen Sozialen Jahr Politik insgesamt 102 Plätze in 94 Einsatzstellen an. Die Freiwilligen werden in drei Regionalgruppen von drei Mitarbeite- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 62 rinnen und Mitarbeitern pädagogisch begleitet. Der Bund fördert die pädagogische Begleitung des FSJ mit einer Summe von 200 EUR pro Teilnehmer im Monat. Unter Aufsicht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) wird das Freiwillige Ökologische Jahr in Schleswig-Holstein (FÖJ SH) durch den FÖJ-Ausschuss, dem die Jugend-, Bildungs- und Umweltministerien des Landes sowie der Landesjugendring, die Naturschutzverbände und eine Vertretung auch der Freiwilligen selbst angehören (insgesamt sechs stimmberechtigte Mitglieder), gelenkt. Inhaltlich maßgebend sind dabei vor allem das Bundesgesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) und die FÖJ-Konzeption Schleswig-Holstein mit ihren für das FÖJ SH definierten Qualitätsstandards. Träger des FÖJ SH sind die Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) und die Trägergemeinschaft für das FÖJ am Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (Trägergemeinschaft). Sie sind verantwortlich für die gesamte Durchführung einschließlich der pädagogischen Begleitung. Den beiden Trägern angeschlossen sind die Einsatzstellen, in denen der Freiwilligendienst vor Ort geleistet wird. Die Einsatzstellen werden dabei von den Trägern unterstützt. Diese Organisationsstruktur wird ergänzt durch ein bundesweites Sprecher (innen)-System. Die Regeldauer für ein FÖJ beträgt 12 Monate. Es beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Im Falle eines FÖJs im Ausland kann ein 13. Monat angehängt werden. Das FÖJ wird gefördert durch Zuwendungen des Landes (vgl. Titel 1318.00.68402; Ansatz 2016: 1.200.000 EUR) und des Bundes (BMFSFJ). Die Bundesförderung wird nur für die pädagogische Begleitung gewährt und beträgt derzeit 200 EUR monatlich je besetzten Platz. Zu den Eigenmitteln der beiden Träger (Nordkirche: 52.600 EUR, Trägergemeinschaft : 10.000 EUR, jeweils jährliche Mindestbeträge) kommen Einsatzstellenbeiträge von aktuell 800 EUR jährlich je Platz hinzu. Die Träger können zudem weitere Plätze einrichten, soweit ihnen zusätzliche Mittel, z.B. Sponsorengelder, zur Verfügung stehen. Für derartige Plätze wird eine Bundesförderung gewährt, jedoch keine Landeszuwendung. Auf Bundesebene gibt den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der BFD steht Menschen aller Altersgruppen zur Verfügung, wobei die Vollzeitschulpflicht beendet sein muss. In der Regel dauert der Einsatz zwölf Monate. Der Dienst von mindestens sechs Monaten kann bis zu einer Dauer von 24 Monaten geleistet werden. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres handelt sich um einen Vollzeitdienst. Danach kann dieser auch in Teilzeit absolviert werden. Auch hier haben die Absolventinnen und Absolventen einen Anspruch auf 25 Seminartage im Jahr, davon entfallen fünf Tage auf ein Seminar zur politischen Bildung. Absolventinnen und Absolventen ab 27 Jahre nehmen an den Seminaren in angemessenem Umfang teil. Die Einsatzfelder sind vielfältig und umfassen neben Stellen im sozialen Bereich und im Umweltschutz auch die Bereiche Kultur, Bildung, Zivil- und Katastrophenschutz sowie Sport und Integration. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist die zuständige Behörde für die Durchführung des BFD. Der Bund fördert die pädagogische Beglei- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 63 tung im BFD mit einer monatlichen Pauschale von 200,- EUR für jeden Freiwilligen. (. 2016-06-02.) 2. Wie viele Plätze gab es im Zeitraum der Jahre 2010 bis einschließlich 2015 in welchen Bereichen und wie viele Plätze werden im Jahre 2016 insgesamt und in welchen Bereichen im Land Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen? Antwort: Die Einsatzstellen für das Freiwillige Soziale Jahr werden in unterschiedlichen sozialen Bereichen sowie im Bereich Sport, Kultur und Bildung angeboten. Die Platzentwicklung bei den geförderten Trägern gestaltet sich wie folgt: 2016/17 werden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung 792 FSJ Plätze gefördert. Im Förderzeitraum 2016/17 planen die geförderten Träger insgesamt 1660 FSJ-Stellen zu belegen. Die gesamte Anzahl der FSJ-Stellen im Land wird darüber liegen, da es Träger gibt, die keine Landesförderung beantragen und deshalb statistisch nicht erfasst werden. Im FÖJ SH konnten in den vergangenen Jahrgängen und im laufenden Förderzeitraum folgende Plätze zur Verfügung gestellt werden: Jahrgang Plätze mit Landesförderung zusätzliche Plätze Gesamtzahl 2010/11 139 5 144 2011/12 111 13 124 2012/13 111 13 124 2013/14 150 12 162 2014/15 150 9 159 2015/16 150 14 164 Für den am 01. August beginnenden Jahrgang 2016/17 sind ebenfalls 150 durch das Land geförderte Plätze geplant, sowie etwa 15-17 zusätzliche Plätze. 3. Inwiefern tragen die Freiwilligendienste zur persönlichen Entwicklung und zur (weiteren) beruflichen Entwicklung der Freiwilligendienstleister bei? Jahr Plätze mit Landesförderung zusätzliche Plätze Gesamtzahl 2010 705 505 1210 2011 708 698 1406 2012 708 772 1480 2013 780 687 1467 2014 792 670 1462 2015 789 794 1583 Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 64 Antwort: Die Freiwilligendienste FSJ und FÖJ sind als Bildungsjahre für junge Menschen angelegt . FSJ und FÖJ sind von ihrer Grundidee her so konzipiert, dass sie die Bildungsfähigkeit fördern und einen Beitrag zur persönlichen Entwicklung der Teilnehmenden leisten sollen. Die pädagogischen Konzepte und Seminarinhalte der Träger sind dementsprechend ausgerichtet. Als wichtiger Nebeneffekt tragen die Jugendfreiwilligendienste bei vielen Teilnehmenden auch zur beruflichen Orientierung bei. Die Teilnehmenden befinden sich in deutlich überwiegender Zahl direkt nach dem Schulabschluss in einer persönlichen Orientierungsphase. Für diese Übergangszeit wird die Entscheidung insbesondere für ein FSJ oder FÖJ nach Erkenntnis der Träger sehr bewusst getroffen. Meist fällt in diesen, aufgrund des Alters ohnehin prägenden Lebensabschnitt, auch die erste Lösung vom gewohnten familiären Umfeld. Nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 JFDG hat die obligatorische pädagogische Begleitung das Ziel, den Freiwilligen soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Konkret bezogen auf das FÖJ sollen dabei der nachhaltige Umgang mit Natur und Umwelt gestärkt und Umweltbewusstsein entwickelt werden, um ein kompetentes Handeln für Natur und Umwelt zu fördern. Wirksam ergänzt wird diese Bildungsarbeit durch die überwiegend praktische Hilfstätigkeit in den dafür geeigneten Einsatzstellen. Im FSJ sind dieses insbesondere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitspflege und Einrichtungen der Kultur, der Denkmalpflege und des Sports (vgl. § 3 Abs. 1 JFDG). Das FÖJ wird in Einsatzstellen geleistet, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind (vgl. § 4 Abs. 1 JFDG). Da verwertbare eigene statistische Erkenntnisse zu dieser Fragestellung nicht vorliegen , wird auf den im Dezember 2015 veröffentlichten Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetztes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) verwiesen (Huth et al. 2015). Dieser Bericht hält fest, dass 95 % der jüngeren Befragten, d.h. im Alter bis 27 Jahren, davon überzeugt sind, der von ihnen absolvierte Freiwilligendienst habe zu ihrer persönlichen Entwicklung beigetragen (vgl. Huth et al. 2015, S. 289). Außerdem berichten 89 % der jüngeren Befragten davon, dass sie durch den Freiwilligendienst ihre sozialen Netzwerke ausbauen konnten (ebd.). Zudem bestätigen die Befragten eine signifikante Erweiterung ihrer Kompetenzen in unterschiedlichen Bereichen. Das Erlernen von praktischen Tätigkeiten in den Einsatzstellen hat hierbei die größte Bedeutung für die Freiwilligen. Knapp 80 % gaben an, viel Neues durch das gemeinsame Arbeiten mit anderen Mitarbeitenden erlernt zu haben. (a.a.O., S. 135) Hinsichtlich der beruflichen Orientierung führt der Bericht aus, dass 65 % der befragten Freiwilligen am Ende ihres Dienstes der Meinung waren , der Freiwilligendienst habe einen Beitrag zu ihrer beruflichen Entwicklung und Orientierung geleistet. Im Anschluss an den Freiwilligendienst haben 60 % der Befragten jüngeren Freiwilligen mit einem Studium, 29 % mit einer Berufsausbildung und 8 % mit einer (Fach-) Schulausbildung begonnen (a.a.O., S. 291). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 65 4. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich einer anschließenden hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Tätigkeit eines Freiwilligendienstleisters nach Beendigung seiner Dienstzeit vor? Antwort: Die Landesregierung verweist auf die Ergebnisse des Abschlussberichts der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Für viele Teilnehmende stellt die Teilnahme am Freiwilligendienst eine Zeit dar, in der sie Anregungen und Orientierungen für ihre berufliche Entwicklung gewinnen. Nach Ende des Freiwilligendienstes sind 65 % der Befragten der Auffassung, dass der Dienst ihnen eine Möglichkeit zur beruflichen Orientierung geboten hat. 33 % der befragten Teilnehmer haben ihre beruflichen Pläne aufgrund des Freiwilligendienstes verändert. (vgl. Huth et al. 2015, S. 291). Es wird ausgeführt, dass von allen befragten Ehemaligen insgesamt 65 % angaben, beruflich im gleichen oder in einem ähnlichen Bereich tätig zu sein; bei den FSJ-Ehemaligen sind es 35 % und bei den FÖJ-Ehemaligen sind es 15 %, die tatsächlich im gleichen Berufsfeld arbeiten (a.a.O., S. 221). Zum weiteren bürgerschaftlichen Engagement im Anschluss an einen Freiwilligendienst wird ausgeführt, dass 40 % der ehemaligen Freiwilligen der Auffassung sind, dass der Freiwilligendienst dazu beigetragen hat, sich weiterhin ehrenamtlich zu engagieren . 25 bis 32 % der Teilnehmer engagieren sich 18 Monate nach ihrem Dienst weiterhin ehrenamtlich in unterschiedlichen Bereichen, wie beispielsweise in kirchlichen und religiösen Gemeinschaften, in Sportvereinen oder auch in sozialen Einrichtungen (a.a.O., S. 292f.). 5. Welche Beiträge leisten Freiwilligendienstleister im Bereich des Ehrenamtes und teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mittlerweile erst durch die Unterstützung der Freiwilligendienstleister überhaupt noch ehrenamtliche Tätigkeiten anderer Ehrenamtler in den Vereinen, Verbänden und Organisationen ermöglichen ? Antwort: In diesem Zusammenhang wird auf die Ergebnisse des Abschlussberichts der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) verwiesen (Huth et al. 2015). Der von den Einsatzstellen sehr positiv bewertete unmittelbare Nutzen wird in der Bereicherung des Mitarbeiterinnenteams gesehen, in der Unterstützung der Fachkräfte , im intergenerationellen Miteinander, im Bekanntmachen der jeweiligen Tätigkeiten und Anliegen der Einsatzstelle sowie in der Verbesserung des Arbeitsklimas. Von den befragten FSJ-Einsatzstellen schätzen 50 % den Nutzen des FSJ zur Nachwuchsgewinnung als hoch ein (a.a.O., S. 234). Ein gutes Drittel aller befragten Einsatzstellen beschäftigt mindestens eine ehemalige Teilnehmerin bzw. einen ehemaligen Teilnehmer auf ehrenamtlicher Basis (a.a.O., S. 236). Die Ergebnisse fallen ähnlich aus, wenn es um eine Beschäftigung gegen Bezahlung geht. Die Resultate verdeutlichen, dass das FSJ als Medium zur Nachwuchskräftegewinnung genutzt wird. Eine Ausnahme bildet das FÖJ. Das Gewinnen ehrenamtlichen oder beruflichen Nachwuchses spielt im FÖJ keine besondere Rolle (a.a.O., S. 236). Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 66 Im Rahmen des Freiwilligensurveys 2014 wurden freiwillig Engagierte gefragt, was den Anstoß zum Engagement gegeben hat. Hier gaben ein Viertel der freiwillig Engagierten einen gegenwärtigen oder in der Vergangenheit ausgeübten Freiwilligendienst als Anstoß für ihr Engagement an (Simonson et al. 2016, S. 42). Ausdrücklich nicht geteilt wird die Auffassung, allein die Unterstützung durch Freiwilligendienstleistende würde die ehrenamtliche Tätigkeit anderer Menschen in Vereinen und Verbänden etc. erst ermöglichen. Im Bereich des FÖJ sind auch ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) der Einsatzstellen umfassend in die fachliche und persönliche Betreuung der Freiwilligen eingebunden. Durch rechtliche Vereinbarungen sowohl mit dem Träger als auch mit dem bzw. der Freiwilligen selbst, verpflichten sich die Einsatzstellen, ihren eigenen inhaltlichen Beitrag zu einem erfolgreichen Verlauf des Bildungsjahres zusätzlich zu ihren laufenden Aufgaben zu leisten. Sie haben sich dabei nach den im FÖJ SH geltenden Qualitätsstandards zu richten und unterliegen darüber hinaus der Kontrolle der Träger und des FÖJ-Ausschusses. VII. Anerkennungskultur und Informationen zu ehrenamtlicher Tätigkeit 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Anerkennung der Gesellschaft hinsichtlich ehrenamtlicher Tätigkeiten und wie bewertet sie diese? Antwort: Bürgerschaftliches Engagement ist ein tragfähiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Feuerwehr , Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sorgen für Sicherheit und Hilfestellung im Notfall. Grüne Damen und Herren kümmern sich um Menschen in stationären Einrichtungen, ehrenamtliche Hospizhelferinnen und –helfer unterstützen Menschen bei schwerer Krankheit und Tod, bürgerschaftlich Engagierte kümmern sich um Straftäter, Menschen mit Behinderungen, Kinder, Jugendliche und Pflegebedürftige . Diese Liste, die um ein Vielfaches erweitert werden könnte macht deutlich, wie wichtig das bürgerschaftliche Engagement für unsere Gesellschaft ist. Genauso wichtig ist die Anerkennung dieses Engagements. An anderer Stelle wurde schon über die Anerkennung in Form von Fort- und Weiterbildung berichtet, über Vergünstigungen durch die Ehrenamtskarte oder den Versicherungsschutz. Darüber hinaus gibt es Ehrungen in Form von Auszeichnungen (vgl. Antwort VII.2). Ehrung des Ehrenamtes gibt es beispielsweise auch in Form des Tages des Ehrenamtes , der bundesweit ausgetragen wird. Viele Kommunen oder Kreise nutzen diesen Tag für Empfänge oder Feste oder für die Auszeichnung besonderer Leistungen von Ehrenamtlichen. Spendenaktionen wie „Hand-in-Hand für Norddeutschland“ oder „RSH hilft helfen “ kommen ehrenamtlichen Initiativen direkt zugute. Eine finanzielle Förderung steht Ehrenamtlichen auch über das Referat „Bürgergesellschaft “ des Sozialministeriums zur Verfügung. Dies geschieht zum Beispiel durch Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, finanzielle Unterstützung von Projekten und durch inhaltliche Beratung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 67 2. Welche Auszeichnungen gibt es im Land Schleswig-Holstein, welche Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit den Auszeichnungen des Landes durch den Ministerpräsidenten oder den Ministern und nach welchen Kriterien werden die jeweiligen Ausgezeichneten ausgewählt? Antwort: Im Land Schleswig-Holstein gibt es folgende Auszeichnungen: Ehrenbürgerschaft, Verdienstorden des Landes Schleswig-Holstein, Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein, Freiherr-vom-Stein-Verdienstnadel, Sportplakette, Sportverdienstnadel, Rettungsmedaille / Anerkennungsurkunde, Brandschutz-Ehrenzeichen, Ehrentitel „Professorin“ oder „Professor“, Blaues Band, Ehrenurkunde für Vereine und Verbände, Ehrengabe für die Feuerwehren, Schleswig-Holsteinisches Fahnenband, Stiftung weiterer Ehrenzeichen (z. B. Flutehrenzeichen). Die Landesregierung versteht die Auszeichnungen als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für Menschen, die sich besondere Verdienste um die Gesellschaft, insbesondere um das Land Schleswig-Holstein und seine Bevölkerung erworben haben . Dies gilt insbesondere für die vielen Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und ihre Zeit, ihre Talente und ihre Kraft zum Wohl der Mitmenschen einsetzen . Die staatlichen Auszeichnungen werden nach Maßgabe des Erlasses vom 16. Oktober 2015 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1197) vergeben. Gewürdigt werden grundsätzlich ehrenamtliche Verdienste um das Gemeinwohl. Voraussetzung für die Verleihung einer Auszeichnung ist, dass die auszuzeichnende Person der Ehrung würdig ist. Bei der Bewertung der Verdienste einzelner Personen ist der besondere Einsatz zum Wohl der Allgemeinheit oder die entschlossene Opferbereitschaft für Mitmenschen zu berücksichtigen . Hierzu ist es erforderlich, dass außerordentliche und selbstständige Leistungen erbracht wurden, die sich deutlich abheben von denen, die andere Personen in vergleichbaren Funktionen erbracht haben und sie mit großem persönlichem Engagement und unter Zurückstellung von eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum und/oder mit einer besonderen Intensität und Nachhaltigkeit ausgeübt wurden. Dabei ist insbesondere einzubeziehen, dass die Tätigkeit uneigennützig ist. Berücksichtigung finden beispielgebende, bahnbrechende Erfolge und andere weitreichende Auswirkungen. 3. Welcher finanzielle und administrative Aufwand entsteht durch die Bearbeitung, Ausstellung und Fertigung der Ehrenamtskarte? Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 68 Antwort: Der finanzielle Aufwand für die Ehrenamtskarte beträgt ca. 29 TEUR pro Jahr. Der jährliche administrative Aufwand liegt bei der Fertigung des Bewilligungsbescheides für das Projektbüro durch eine Mitarbeiterin des gehobenen Dienstes, ggf. finden Abstimmungsgespräche über Ausstellungsmodalitäten statt (z.B. im Jahr 2014: Reduzierung der wöchentlichen Mindestengagementzeit von fünf auf zwei Stunden). Zu den regelmäßigen administrativen Aufgaben des Projektbüros der Ehrenamtskarte gehören: Die Erfassung neuer Anträge und das Ausstellen der Ehrenamtskarten inklusive der Fertigung von persönlichen Anschreiben, die Akquise landesweiter Bonusangebote, Akquise von Partnerinnen und Partnern in den Städten und Gemeinden, die vor Ort für Bonusangebote werben, Öffentlichkeitsarbeit in Form von Pressemitteilungen und Teilnahme an Veranstaltungen, Information der Karteninhaberinnen und -inhaber über neue Bonusangebote mittels Newsletter per Mail, Freischaltung und Kontrolle neu registrierter Organisationen und Bonusgeber, Hilfestellung bei der Registrierung neuer Organisationen, Ansprechperson für Fragen rund um die Ehrenamtskarte sowie Zusammenstellung und Versand gewünschter Informationsmaterialien. 4. Welche konkreten Erfolge sind nach Einführung der Ehrenamtskarte festzustellen und welches Entwicklungspotenzial ist aus Sicht der Landesregierung möglich? Antwort: Nachdem das EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein, angesiedelt bei der Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Kiel, das Projekt „Ehrenamtskarte “ übernahm, eine konzeptionelle Neuausrichtung sowie eine Überarbeitung der Homepage vorantrieb, wurde im Januar 2013 die „neue“ Ehrenamtskarte Schleswig- Holstein eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt gab es acht Bonuspartner. Im ersten Halbjahr 2016 betrug die Anzahl der dauerhaften Bonuspartner 118. Hinzu kommen kurzfristige Angebote und Verlosungen, zum Beispiel die Verlosung von 50 Freikarten für die Landesgartenschau in Eutin und 40 Freikarten für fünf ausgewählte Konzerte des Schleswig-Holstein-Musik-Festivals 2016. Die Anzahl der gültigen sich im Umlauf befindlichen Karten stieg von ca. 1.100 im März 2012 auf 3.819 im Mai 2016. Die Anzahl der Abonnenten des E-Mail-Newsletters stieg in der gleichen Zeit von ca. 400 auf knapp 1.200. Ein weiterer Ausbau des Bonusangebots sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung der Anzahl der Karteninhaberinnen und Karteninhaber sind geplant. 5. Welche konkreten Vorzüge sowie Vergünstigungen hat der oder die Inhaber(in) einer Ehrenamtskarte zum jetzigen Zeitpunkt und welche Kooperationspartner gibt es? Antwort: Eine Liste der Bonusangebote (Stand: 15.5.2016) mit Darstellung der Vergünstigungen ist als Anlage 2 beigefügt. Aktuelle Bonusangebote der Ehrenamtskarte Schleswig -Holstein sind unter http://www.ehrenamtskarte.de/angebote.php zu finden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 69 Im Mai 2016 konnten Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig- Holstein aus 118 dauerhaften Angeboten wählen. Hinzu kommen kurzfristige Angebote und Verlosungen. Kooperationspartner des EhrenamtNetzwerkes Schleswig-Holstein bei der Verbreitung und Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein sind das Sozialministerium des Landes sowie die Sparkassen in Schleswig-Holstein (vertreten durch den Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein). Auch regional gibt es Partner bei der Verbreitung der Ehrenamtskarte. Bereits seit längerem besteht eine dauerhafte Kooperation mit dem nettekieler Ehrenamtsbüro und dem DRK Kreisverband Neumünster sowie dem Seniorenbüro der Stadt Neumünster . 6. Auf welche Weise werden ehrenamtliche Tätigkeiten – neben den Auszeichnungen und der Ehrenamtskarte - darüber hinaus gewürdigt? Antwort: Die Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements erfolgt neben Ehrungen, Auszeichnungen und Ordensverleihungen u.a. durch Besuche von Ministerinnen und Ministern bei Veranstaltungen der Engagierten. Darüber hinaus werden verdiente Ehrenamtliche von der Landesregierung zu bestimmten Anlässen eingeladen (z.B. Einladung zum gemeinsamen Abendessen bei auswärtigen Kabinettssitzungen, Empfänge für Ehrenamtliche) oder für die Teilnahme am Bürgerfest oder am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten vorgeschlagen bzw. für die Bürgerdelegation zum Tag der Deutschen Einheit benannt. Zudem dankt der Ministerpräsident ehrenamtlichen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern situationsbezogen anlässlich besonderer Hilfen und/oder Ereignissen (z.B. Anstecker Helfende Hände). In einigen Engagementbereichen wird bei Jubiläen, Veranstaltungen und Empfängen das Engagement der Ehrenamtlichen gewürdigt und unter Benennung einzelner ehrenamtlich Tätiger ausgezeichnet. In dieser Form wird der Fokus auf die Ehrenamtsarbeit gelenkt, das Engagement wird anerkannt, herausgehoben und erhält eine Resonanz in der öffentlichen Wahrnehmung zum Beispiel durch entsprechende Berichterstattung in den Medien. Auch persönliche Dankschreiben von Mitgliedern der Landesregierung an langjährige oder in einem besonderen Projekt Engagierte sind Anerkennung und Auszeichnung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Bereitstellung von Informationen für bestimmte Bereiche (z.B. Flüchtlingshilfe), die kostenlose Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit sind ebenfalls Formen der Anerkennungskultur. 7. Welche weiteren Initiativen zur Verstärkung der öffentlichen Würdigung der Verdienste ehrenamtlichen Einsatzes beabsichtigt die Landesregierung in Zukunft zu ergreifen? Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 70 Antwort: Wichtige Formen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements sind die Anerkennung und Würdigung der Verdienste des ehrenamtlichen Einsatzes. Würdigung und Anerkennung sollten dabei nicht auf einzelne Instrumente beschränkt werden, sie müssen auch die Unterschiedlichkeit von Engagementformen und -bereichen berücksichtigen . Die Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements ist nicht nur Aufgabe des Staates oder öffentlicher Verwaltungen, sondern auch von Vereinen, Verbänden und der Wirtschaft (trisektoral). Die Qualifizierung ist ein zentraler Baustein einer umfassenden Anerkennungskultur für alle Engagementbereiche. Die Landesregierung plant deshalb die Weiterentwicklung bereits bestehender und den Ausbau zusätzlicher Angebote und Maßnahmen der Qualifizierung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. Dabei sind nicht nur die Ehrenamtlichen aller Engagementbereiche im Fokus, sondern ebenso die hauptberuflich Tätigen, die sich in den Organisationen um den Einsatz der Engagierten kümmern. 8. Die Landesregierung hat in der Landtagsdebatte am 10.10.2014 zur Stärkung des Ehrenamtes und zur Steigerung der Attraktivität der Ehrenamtskarte betont, dass es einer verbesserten Bewerbung der Ehrenamtskarte bedarf. Teilt die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass ehrenamtliche Tätigkeit mittels einer breit angelegten Kampagne nicht nur stärker ins Bewusstsein des öffentlichen Interesses gerückt werden muss, sondern auch mit einem landesweiten sog. „Aktionsplan Ehrenamt stärken“ alle staatlichen Stellen einbezogen werden müssen? a.) Wenn ja, mit welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung diese PR-Kampagne ergriffen und in welcher Form wurden werden noch im weiteren Verlauf alle staatlichen Stellen des Landes und aller Kommunen mit einem Handlungsplan einbezogen? b.) Wenn nein, welche Gründe standen respektive stehen dem entgegen? Antwort: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung hat in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Volkshochschulen und dem shz-Verlag im Januar 2015 in einer Doppelseite einer Wochenendausgabe des shz-Verlages für den gesamten Bereich des bürgerschaftlichen Engagements geworben. Auf der Internetseite www.engagiert-in-sh.de sind Informationen zur Ehrenamtskarte unter einer eigenen Rubrik mit einer Verlinkung zu Seite der Ehrenamtskarte, www.ehrenamtskarte.de, zu finden. Das von der Landesregierung geförderte Projektbüro der Ehrenamtskarte wird die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen ihrer Aktionen, z.B. auf den landesweiten EhrenamtMessen, weiter ausbauen und – wie bisher – die staatlichen Stellen mit einbeziehen. Viele Kommunen bieten auf ihren Homepages Verlinkungen zu den in Rede stehenden Internetseiten an, lokale Partnerinnen und Partner engagieren sich regional für den weiteren Ausbau von Bonusangeboten und die Verbreitung der Ehrenamtskarte. 9. Wie und wann und in welchen zeitlichen Schritten (in Jahren) will die Landesregierung erreichen, dass alle kreisfreien Städte und Kreise deutlich mehr Bonus- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 71 und Kooperationspartner bei dem Modell Ehrenamtskarte gewinnen, um die Attraktivität derselben zu steigern? Antwort: Das von der Landesregierung geförderte Projektbüro der Ehrenamtskarte wird die Öffentlichkeitsarbeit weiter ausbauen. Die Akquise von regionalen Kooperationspartnerinnen und -partnern wird weiterhin vorangetrieben, damit diese in den Kreisen und kreisfreien Städten mehr Bonusangebote gewinnen. Diese Aufgabe erfolgt in den nächsten Jahren kontinuierlich als Dauerauftrag. In der Landtagssitzung vom 10.10.2014 wurden alle Landtagsabgeordneten aufgerufen , in ihren Wahlkreisen mindestens einen Bonusgeber zu akquirieren. Dieser Gedanke könnte ebenfalls weiter verfolgt werden. 10. Welche Erfahrungen bestehen in Schleswig-Holstein mit Freiwilligenzentren/ -agenturen und wie werden diese unterstützt? Antwort: Auf kommunaler Ebene können wichtige Aufgaben der Kooperation zwischen Organisationen und Bürgergesellschaft von Freiwilligenzentren, Freiwilligenagenturen oder Ehrenamtsbüros übernommen werden. Diese Einrichtungen bieten interessierten Bürgerinnen und Bürgern Information, Beratung und Vermittlung in ein Engagement . Sie beraten und unterstützen Organisationen und betreiben eine intensive Öffentlichkeits - und Lobbyarbeit für bürgerschaftliches Engagement. Daneben kommt der Bildung von Netzwerken und Bündnissen eine große Bedeutung zu; es können Strategien zur Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements entwickelt werden. Die Landesregierung unterstützt die Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Schleswig-Holstein (lagfa SH) durch Zuschüsse und persönliche Beratung. Finanzielle Unterstützungen von lokalen Freiwilligenzentren und -agenturen sind aus den bestehenden Förderprogrammen der „Landesinitiative Bürgergesellschaft “ möglich. Das Internetportal www.engagiert-in-sh.de stellt eine Seite zur Verfügung, auf der sich die Freiwilligenagenturen bekannt machen können. 11. Wie sieht die konkrete Zusammenarbeit sowohl zwischen den Freiwilligenzentren /- agenturen im Land als auch den einzelnen Ministerien und der Abteilung respektive dem Referat für bürgerschaftliches Engagement im zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung aus? Antwort: Die Freiwilligenzentren und –agenturen in Schleswig-Holstein sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Schleswig-Holstein (lagfa SH) fachlich und inhaltlich miteinander vernetzt. Sie unterstützen und beraten sich bei allen Fragen rund um Organisationsform, Trägerschaft, Finanzierung und Fördermöglichkeiten , betreiben gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 72 Das für bürgerschaftliches Engagement zuständige Referat im Ministerium für Soziales , Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung unterstützt die lagfa SH finanziell und durch persönliche Beratung. Einzelne Freiwilligenagenturen können sich ebenfalls direkt an das zuständige Fachreferat wenden, wenn sie Unterstützung benötigen. 12. Welche Zugänge und Anlaufstellen haben Bürgerinnen und Bürger im Land und in den Kommunen, welche sich für eine freiwillige Tätigkeit respektive für ein Ehrenamt interessieren? Antwort: In vielen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein gibt es inzwischen gut funktionierende Anlaufstellen. Als Freiwilligenagenturen, Ehrenamtsbüros, Freiwilligenbörsen oder -foren, Bürgernetzwerke oder Seniorenbüros sind sie nicht nur bezüglich ihrer inhaltlichen Ausrichtung breit gefächert, sondern auch was ihre Trägerschaft angeht. Während viele in der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden stehen und/oder über Zuwendungen der Kommunen finanziert werden, halten einige Kommunen auch eigene Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement vor. Eine Liste von kommunalen Anlaufstellen wird auf der Internetseite www.engagiertin -sh.de, unter „Freiwilligenagenturen SH“ veröffentlicht. Unter der Rubrik „Anbieten /Suchen“ können sich Interessierte auch direkt aus einer landesweiten Datenbank , sortiert nach Kreisen, ein Engagementfeld suchen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Flüchtlingsdebatte werden in Kreisen und kreisfreien Städten vom Land Schleswig-Holstein finanzierte Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe (Servicestelle für die Klärung von offenen Fragen zum ehrenamtlichen Engagement wie Versicherungsschutz, Auslagenerstattung, Fortbildungsangeboten usw.) eingerichtet. Darüber hinaus stehen Fördermittel für die Einrichtung von lokalen hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung des Engagements im Bereich der Flüchtlingshilfe vor Ort bereit. Weiterhin kann sich jeder Interessierte direkt an die örtlichen Vereine oder Verbände wenden, z.B. DRK, AWO, Diakonie, Sportverein, freiwillige Feuerwehr. Zentrale Ansprechstelle bei der Landesregierung ist die „Landesinitiative Bürgergesellschaft “ im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, die für Fragen rund um das Thema Ehrenamt allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. 13. Wie wird eine passende Beratung, gute Einarbeitung und Begleitung der Ehrenamtlichen gewährleistet und aus welchen Haushaltstiteln wird diese finanziert? Antwort: Die Beratung, Einarbeitung und Begleitung der Ehrenamtlichen wird durch den jeweiligen Verein, Verband, Organisation, Initiative oder Kommune eigenverantwortlich wahrgenommen. Bei Fragen oder Problemen steht die Landesinitiative Bürgergesellschaft im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung be- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 73 ratend oder mit der Gewährung von Projektzuschüssen, z.B. für Fortbildungen, zur Verfügung (Haushaltstitel: 1012 MG 14 684 21 und 1005 684 04). Darüber hinaus gibt es in beispielhaft aufgeführten Fachbereichen folgende Zusammenarbeit , die nicht in jedem Fall mit bestimmten Haushaltsmitteln begleitet wird: Im Bereich der Pflege älterer Menschen werden Beratung, Einarbeitung und Begleitung durch die Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung Schleswig-Holstein e. V., durch den Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein und dem Kompetenzzentrum Demenz S-H gewährleistet (Haushaltstitel:1004 MG 01 68402). Im Kinder- und Jugendhilfebereich erfolgt die Beratung in der Regel im Rahmen der originären Aufgabenwahrnehmung, die Qualifizierung erfolgt z.B. im Rahmen der Juleica – Aus- und Fortbildung in den Jugendverbänden oder Jugendtreffs, die größeren Jugendverbände bieten Unterstützung durch Bildungsreferentinnen und - referenten. Im Kinderschutz bietet die vom Land geförderte Informations- und Fortbildungsstelle des schleswig-holsteinischen Kinderschutzbundes zum Beispiel Information , Beratung und Qualifizierung an. Die Ehrenamtlichen können sich mit ihren Fragen auch direkt an die Jugendabteilung wenden. Die notwendige Beratung, Einarbeitung und Begleitung der ehrenamtlich Tätigen im Gesundheitswesen erfolgt durch die jeweilige Kammer bzw. das jeweilige Gericht. Die Durchführung der Apothekenüberwachung ist im Qualitätssicherungssystem des Dezernates des LAsD über eine ausführliche und detaillierte Verfahrensanweisung festgelegt, anhand derer die Einarbeitung der Landespharmazieräte durch die hauptamtliche Apothekerin systematisch erfolgt. Die Beratung und Begleitung der Ehrenamtlichen ist jederzeit durch die hauptamtliche Apothekerin gewährleistet, weiterhin gibt es regelmäßige Sitzungen zum Erfahrungsaustausch. Die Schulung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst wird über die Träger in Kooperation mit dem Vollzug, mit den Landgerichten und mit der Bewährungshilfe geleistet. Hierfür stehen Haushaltsmittel (Titel 0902 01 53402) zur Verfügung. Innerhalb der Justizvollzugsanstalten gibt es zugeordnete Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen und Trägervereinen. Darüber hinaus steht auch die jeweils zuständige Vollzugsabteilungsleitung mit den Ehrenamtlichen im Kontakt. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte finden Rat und Unterstützung bei den kommunalen Betreuungsbehörden und den Betreuungsvereinen , die die Betreuerinnen und Betreuer zudem in ihre Aufgaben einführen. Die 19 anerkannten Betreuungsvereine erhalten für die Wahrnehmung dieser sogenannten Querschnittsaufgaben Fördermittel sowohl von den Kommunen als auch aus dem Justizhaushalt (Haushaltstitel 0902 – 684 03). Auch das Betreuungsgericht ist verpflichtet , Betreuerinnen und Betreuer zu beraten, zu unterstützen und in ihre Aufgaben einzuführen. Zudem gibt das Justizministerium einen „Leitfaden für die ehrenamtliche Betreuung“ mit Arbeitshilfen sowie die Broschüre „Das Betreuungsrecht – Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“ heraus. Personen, die eine Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft ehrenamtlich ausüben , werden von den Familiengerichten beraten und in ihre Aufgaben eingeführt. Daneben leisten die Jugendämter Beratung und Unterstützung. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 74 Das Justizministerium gibt für Schöffinnen und Schöffen sowie Interessierte am Schöffenamt eine Schöffenfibel heraus, die jeweils vor Beginn der neuen Schöffenperiode aktualisiert wird. Die Fibel soll einen Überblick über die Schöffenwahl sowie die Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen vermitteln und den Einstieg in das Amt erleichtern. Hierzu gibt die Fibel einen Überblick über die Rechte und Pflichten, den Ablauf eines Strafverfahrens, die Beratung des Gerichts über die Schuld- und Straffrage , das Jugendgerichtsverfahren und die Grundzüge der Strafvollstreckung. Die weitere Einweisung der Schöffinnen und Schöffen wird durch die Gerichte organisiert und durchgeführt. Für die ehrenamtliche Fischereiaufsicht steht in der oberen Fischereibehörde eine Arbeitskraft mit bis zu 40 % ihrer Arbeitszeit für die Werbung, Einarbeitung, Schulung und Betreuung der ehrenamtlichen Aufseher zur Verfügung. 14. Mit welchen Maßnahmen wird versucht, so genannte „bildungsfernere Bürgerinnen und Bürger“ für freiwillige Tätigkeiten zu gewinnen, um sich ehrenamtlich zu engagieren? Antwort: Alle unter VII.15 genannten Maßnahmen der Landesinitiative Bürgergesellschaft sind auch für bildungs- oder engagementferne Zielgruppen konzipiert. Dabei hat die Schaffung von niedrigschwelligen Zugängen zum Engagement, z.B. mit Hilfe von Freiwilligenagenturen, eine besondere Bedeutung. Maßnahmen, die einen niedrigschwelligen Zugang zum Engagement fördern und erleichtern sollen, sind u.a.: Das Projekt „SchanZe wohnen und leben in guter Nachbarschaft e.V.“ in Bad Oldesloe: Zweck des Vereins ist insbesondere die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements . Die Wohnsiedlung Schanzenbarg ist zwischen 1965 und 1975 entstanden. Sie besteht überwiegend aus Geschosswohnungen (sozialer Wohnungsbau). Im Quartier leben ca. 2.500 Menschen, dies sind ca. 11 % der Bevölkerung von Bad Oldesloe. Davon sind 10 % Ausländerinnen und Ausländer (Stadt: 7,8 %) und 15 % mit doppelter Staatsbürgerschaft. Mehr als 12 % der Bewohnerinnen und Bewohner erhalten Leitungen nach dem SGB II (im Durchschnitt der Stadtbevölkerung sind es 9 %), 1,6 % nach dem SGB XII und 2,6 % Wohngeld, in der Gesamtsumme sind das 376 Menschen im Wohngebiet, die Sozialleistungen erhalten. Im Gebiet leben 560 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und 396 Menschen über 65 Jahre. 173 Familien sind Ein-Eltern-Familien. Durch die Förderung und Unterstützung des Engagements sollen im Quartier Schanzenbarg in Bad Oldesloe gute nachbarschaftliche Strukturen aufgebaut und erhalten werden. Die Vereinsmitglieder arbeiten zur Zielerreichung vertrauensvoll mit den Menschen aus dem Quartier an der Entwicklung und dem Aufbau der nachbarschaftlichen Strukturen. Bürgerinnen und Bürger sollen ermuntert und bestärkt werden, sich bei Beteiligungsprozessen einzubringen, auch wenn sie nicht Mitglied in einem Beirat oder Verein sind. Menschen, die sich wegen sprachlicher oder anderer Barrieren nicht ohne Unterstützung einbringen können, brauchen angemessene, eigene Angebote. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstel- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 75 lung hat zur Unterstützung dieses Projektes einen kostenlosen Computer mit Internetzugang als „Anlaufstelle Bürgerterminal“ für das Quartier bezuschusst. Bei Nutzung dieses niedrigschwelligen Angebots kann eine Ansprache der Zielgruppe durch die hauptamtliche Koordinatorin des Projektes „SchanZe“ erfolgen. Schulprojekt „Soziale Verantwortung lernen“: Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Klassenlehrerin einer 7. Klasse der Geschwister -Prenski-Schule in Lübeck haben sich einstimmig für ein unterrichtliches Angebot zum Thema „Soziale Verantwortung lernen“ ausgesprochen. Das für zwei Jahre angelegte Projekt macht die Schülerinnen und Schüler theoretisch im Unterricht und praktisch in unterschiedlichen Einrichtungen mit dem Thema ehrenamtliches Engagement vertraut. Zur Vorbereitung auf die Praxis wurden im ersten halben Jahr intensiv Unterrichtsbausteine wie Umgangsformen, Vorurteile, Stärken , Körpersprache und Ausdauer bearbeitet. Zusätzlich haben die Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit dem ePunkt Lübeck (Freiwilligenagentur) spezielle Qualifizierungen im Umgang mit Kindern und Senioren erworben. Auch im praktischen Teil wird das Projekt vom ePunkt begleitet. Die Jugendlichen engagierten sich von Februar bis Januar des Folgejahres ehrenamtlich für jeweils eine Doppelstunde in der Woche in verschiedenen Einrichtungen. Die Einsatzstellen haben sie sich selbst oder mit Hilfe des ePunktes gesucht. Zum Beispiel sind das Betreute Grundschulen, Kindertagesstätten , Kirchengemeinden und Seniorenhäuser. Intensiv begleitet wird das Projekt durch Besuche der Klassenlehrerin in den Einsatzstellen und Berichte der Jugendlichen in den Klassenratsstunden. Im September startete dann die dritte Phase des Projektes, in der die Schülerinnen und Schüler eigene Aktivitäten in den Einrichtungen planen und durchführen. Tag der offenen Tür im Verein: Vereine und Verbände können zu einem Tag der offenen Tür einladen und für ein Engagement werben. Der Tag der offenen Tür ist für Vereine eine gute Möglichkeit, um das Image zu pflegen und sich im Ort zu präsentieren. Der Tag der offenen Tür im Verein kann u.a. dann zu einem „Mitgliedermagneten“ werden, wenn ein attraktives Rahmenprogramm angeboten wird. Öffentlichkeitsarbeit ist für Vereine eine wichtige Aufgabe geworden. Durch die öffentliche Aufmerksamkeit können neue Mitglieder gewonnen werden. 15. Welche Hilfestellung leistet das Land bei der Gewinnung, Aus- und Fortbildung sowie Mitwirkung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Antwort: Die Landesinitiative Bürgergesellschaft (LiBG) wurde im Jahre 2001 gegründet und ist angesiedelt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Hauptaufgabe der LiBG ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftlich Engagierte so zu verbessern, dass sich für bereits ehrenamtlich tätige Menschen deutliche Verbesserungen ergeben, bisherige Hemmnisse abgebaut werden und andere Menschen dazu motiviert werden, sich ebenfalls zu engagieren. Als zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement hat die LiBG die Ziele, den Stellenwert von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt aufzuwerten und neue Impulse für die Verwirklichung einer Bürgergesellschaft zu geben. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 76 Alle Programme und Maßnahmen der LiBG zielen auch darauf ab, dass bürgerschaftliches Engagement in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen und zur Nachahmung motiviert wird. Beispielhaft sind nachfolgend die wesentlichen Schwerpunkte aufgeführt: Durchführung der EhrenamtMessen Schleswig-Holstein: In den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein finden alle zwei Jahre im ersten Quartal EhrenamtMessen statt. Durchschnittlich präsentieren ca. 600 Vereine, Initiativen und Organisationen sich und ihre ehrenamtliche Arbeit. Pro Messezyklus konnten danach über einhundert neue ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dazugewonnen werden. Die EhrenamtMessen betonen die Bedeutung des Ehrenamtes für die Gesellschaft und vermitteln ein realistisches Bild seiner Vielfältigkeit. Mit der Teilnahme an den Messen nutzen Vereine, Initiativen und Stiftungen die Gelegenheit , für ihre Sache zu werben, sich zu vernetzen und neue Freiwillige zu gewinnen. Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein: Die Ehrenamtskarte soll Dank und Anerkennung für die ehrenamtlich Engagierten ausdrücken, die sich nachweislich in den letzten zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche bei einer gemeinnützigen Organisation ehrenamtlich engagiert haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Sie kann als Motivation dienen, ein ehrenamtliches Engagement anzufangen oder sein bisheriges zeitlich aufzustocken. Bonuspartner räumen Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte verschiedene Vergünstigungen, ganzjährig oder als einmalige Aktion, ein. Die Bonusangebote werden zunehmend attraktiver: z.B. Angebot der ColorLine, in einem bestimmten Zeitraum unter dem Normalpreis buchen zu können, Eintrittskartenverlosung für das Schleswig-Holstein Musikfestival, ermäßigter Eintritt in Landesmuseen (z.B. Schloss Gottorf). Versicherungsschutz: Die LiBG hat eine Sammel-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die ehrenamtlich Tätige versichert (siehe Antwort zu Frage III.3). Öffentlichkeitsarbeit: Durch die Bereitstellung von Informationen rund um das Thema Ehrenamt auf der Ehrenamtsplattform www.engagiert-in-sh.de, die in Kooperation mit dem Landesverband der Volkshochschulen betrieben wird, können Ehrenamtliche in ihrer täglichen Arbeit unterstützt werden. Aus- und Fortbildung: Auf der o.g. Ehrenamtsplattform sind unter der Rubrik „Bürgerakademie“ teilweise kostenlose Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche zu finden. Projektförderung: Für Maßnahmen, die die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements zum Schwerpunkt haben, können Landeszuschüsse z.B. für die Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten, die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen, die Erstellung von Werbematerialien, die fachlichen Begleitung, die Ver- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 77 netzung oder Koordinierung ehrenamtlicher Tätigkeiten beantragt werden. Der Zuschuss wird bei verbandsunabhängigen Projektträgern direkt von der LiBG bewilligt, bei freien Wohlfahrtsverbänden leitet der jeweilige Verband den Landeszuschuss aus Mitteln des Sozialvertrages I weiter. Hilfestellung für die ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten: o Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung fördert die Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Kreisen und Kreisfreien Städten (jeweils 0,5 bis 2 Stellen), angesiedelt bei den Kreis- oder Stadtverwaltungen oder einem kooperierenden Verein oder Verband. Diese Stellen sind als „Leitstelle Ehrenamt“ mit dem Fokus „Ehrenamt und Geflüchtete“ konzipiert. Die Koordinierung und Initiierung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Geflüchteten, die Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, die Durchführung von Bedarfsermittlungen zur Unterstützung der Ehrenamtlichen und die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen für die mit der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit befassten Akteure sind die wesentlichen Aufgabenschwerpunkte . Dabei soll vor allem in Fortbildungsfragen eng mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (MSGWG) zusammengearbeitet werden. Falls Ehrenamtliche besondere Hilfestellungen, wie z.B. Coaching oder Supervision benötigen , sollen sie sich an diese Stellen wenden können. o Darüber hinaus fördert das MSGWG die Einrichtung von lokalen hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe (0,25 bis 1 Stelle) bei Freiwilligenagenturen, Vereinen oder Verbänden, rechtsfähigen Organisationen oder Kommunen. Viele Vereine und Initiativen arbeiten seit Jahren an der Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, sind aber sowohl personell als auch finanziell nicht auf die hohen qualitativen und quantitativen Anforderungen im Bereich der Flüchtlingshilfe eingestellt. Die Stellen sollen dort eine Entlastung bringen , wo eine eigentlich ehrenamtliche Aufgabenorganisation durch die örtliche Flüchtlingshilfe an ihre Grenzen stößt. o Im MSGWG werden die o.g. Förderprogramme begleitet und koordiniert . Dabei werden für die in Rede stehende Zielgruppe landesweit Fortbildungsangebote erhoben, ausgebaut und weiterentwickelt (Referentenpool , Fortbildungspool in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Volkshochschulen und weiteren Mitgliedern der AG Ehrenamt (s. Antwort zu Frage VII 17)). o Das Internetportal „willkommen.schleswig-holstein.de“ der Landesregierung beinhaltet ein umfassendes Informationsangebot für Menschen, die mit Geflüchteten arbeiten. Hier finden sich über 100 Fragen und Antworten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Broschüren und Leitfäden. Unter „ich-helfe.sh“ bringt die Landesregierung landesweit Helferinnen, Helfer und Hilfsorganisationen zusammen. Initiativen, Institutionen und Organisationen, die ehren- oder hauptamtlich in der Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 78 Flüchtlingshilfe aktiv sind, können sich darstellen und ihre Bedarfe angeben . Wer sich als freiwillige Helferin oder als freiwilliger Helfer engagieren möchte, kann feststellen, in welchen Orten welche Unterstützung benötigt wird, und diese dann direkt anbieten. Darüber hinaus gibt das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten auf Anfrage auch in Einzelfällen Auskünfte und Hinweise zum ehrenamtlichen Engagement bei der Flüchtlingshilfe, und zwar sowohl an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer als auch an Kommunen. In einigen Fachbereichen wird zusätzlich Hilfestellung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet, z.B.: Zur Motivation und damit zur Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder- und Jugendhilfebereich trägt u.a. ein Flyer für das Ehrenamt in der Jugendarbeit bei. Neben den Qualifizierungen und Fortbildungen im Rahmen der Jugendleiter/-in Card (Juleica), deren konkrete Inhalte und Ziele in der entsprechenden Richtlinie geregelt sind, können Ehrenamtliche an diversen Veranstaltungen zu den unterschiedlichen Themen der Kinder- und Jugendhilfe teilnehmen. Inhalte sind z.B. Kinder- und Jugendschutz, Medienkompetenz, Prävention sexuellen Missbrauchs , Arbeit mit Geflüchteten, politische Jugendbildung, Partizipation, förderrechtliche Veranstaltung. Im betreffenden Gesundheitsbereich führt das MSGWG in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für soziale Dienste und der Apothekerkammer Schleswig-Holstein die Rekrutierung der Ehrenamtlichen aktiv durch. Für die Gewinnung, Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug und in der Bewährungshilfe sind vorrangig die freien Träger der Straffälligenhilfe zuständig, die durch ihre Fachkräfte Ehrenamtliche gewinnen, aus- und fortbilden und während des ehrenamtlichen Einsatzes begleiten. Die beteiligten Landesjustizbehörden bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen hierbei die Fachkräfte der freien Träger. 16. Welche konkreten Qualifizierungs-/Fortbildungsmöglichkeiten bestehen für ehrenamtlich tätige Personen in Schleswig-Holstein und welche konkreten Inhalte und Ziele werden dabei vermittelt? Antwort: Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote sind ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Anforderungen und Möglichkeiten an diese Maßnahmen sind so vielfältig wie die freiwilligen Tätigkeiten selbst. Nach Angaben des Freiwilligensurveys 2014 übt knapp ein Viertel der Engagierten eine Tätigkeit aus, für die eine spezifische Aus- oder Weiterbildung erforderlich ist (Freiwilligensurvey 2014, S. 367). Doch auch für Tätigkeiten, die keine oder nur sehr allgemeine Vorkenntnisse voraussetzen, sind Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote von großer Bedeutung. Sie sind nicht nur für die Ausübung des Engagements hilfreich, sondern stellen darüber hinaus einen Motivationsanreiz und eine Anerkennung für die Engagierten dar. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 79 In Schleswig-Holstein gibt es eine große Anzahl von Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten , die für engagierte Menschen zugänglich sind. Als Problem wurde erkannt, dass bürgerschaftlich engagierte Menschen die vorhandenen Angebote häufig nur mit großem Aufwand ausfindig machen konnten. Daher haben das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig- Holstein und der Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e. V. die virtuelle „Bürgerakademie“ auf dem Internetportal „engagiert-in-sh.de“ entwickelt. In dieser Datenbank sind die Angebote diverser Qualifizierungs- und Fortbildungsanbieter für das bürgerschaftliche Engagement gebündelt, beschrieben und zur Anmeldung verlinkt. Die Angebote reichen u.a. vom Engagement in der Pflege über interkulturelle Workshops bis zu Schulungen zur Mitgliedergewinnung. Die Trägerorganisationen, Vereine und Verbände bieten für ihre Mitglieder und Engagierten oder gänzlich öffentlich zahlreiche Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote an. Als Beispiel können die freien Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein angeführt werden, die regelmäßig und landesweit Veranstaltungen für bürgerschaftlich engagierte Menschen im sozialen Bereich durchführen. Die Bandbreite reicht von der Fortbildung zur Freiwilligenkoordinatorin und zum Freiwilligenkoordinator über rechtliche Grundlagen und Haftungsfragen bis zur Vermittlung von jeweils benötigten Schlüsselqualifikationen. Darüber hinaus wird auch die Begleitung oder das Coaching von Engagierten angeboten und durchgeführt. Die Landesregierung selbst unterstützt finanziell und inhaltlich ebenfalls eine Reihe von Qualifizierungen und Fortbildungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Ministerien. Im Engagementbereich „Sport“ nimmt das Bildungswerk des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV) die Aus- und Fortbildung sowie die Weiterbildungsaufgaben im Sinne der Erwachsenenbildung im organisierten Sport wahr. Jährlich werden zentral im Sport- und Bildungszentrum Bad Malente und dezentral in den Regionen mehrere Lizenzausbildungen nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes und etwa 60 Fortbildungsveranstaltungen für Sportpraxis und Vereinsfunktionäre angeboten. Darüber hinaus bieten die Kreissportverbände und Landesfachverbände eine Vielzahl von weiteren Aus- und Fortbildungsangeboten für bürgerschaftlich engagierte Menschen im Sport an. Die Sportjugend Schleswig-Holstein (shsj) im LSV qualifiziert mit ihren Aus- und Fortbildungsangeboten junge Menschen für ihr Engagement im Sport. Der Schwerpunkt liegt in der außerschulischen und freiwilligen Jugendarbeit. Sie geht über die reine Sportlichkeit hinaus und nimmt junge Menschen in ihrer Gesamtpersönlichkeit an. Ziel ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darin zu unterstützten, ihre sozial -kommunikativen, fachlichen und methodischen sowie strategischen Kompetenzen im Sinne eines Selbstlernprozesses weiterzuentwickeln. Die Themenfelder umfassen u.a. Gruppenprozesse, Sportpraxis, Projektarbeit und die gesetzlichen Grundlagen. In der Kinder- und Jugendhilfe können engagierte Menschen neben den Qualifizierungen und Fortbildungen im Rahmen der Jugendleiter/-in Card (Juleica) an diversen Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen teilnehmen. Es werden u.a. Fortbil- Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 80 dungen zu den Themen Kinder- und Jugendschutz, Medienkompetenz, Prävention sexuellen Missbrauchs sowie Partizipation angeboten. Bei dem Projekt „wellcome“ im Bereich „Familienunterstützende Angebote“ werden bürgerschaftlich engagierte Menschen mit Fortbildungsmaßnahmen und der Arbeit der Koordinatorinnen unterstützt. Für die bürgerschaftlich engagierten Menschen im Bereich „Kultur“ werden seitens der Kulturverbände zahlreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten angeboten. Die neu eingerichteten Knotenpunkte haben explizit die Aufgabe, im Bereich Aus- und Fortbildung Wissensmanagement zu betreiben, Bedarfe zu eruieren und Angebote zu initiieren (siehe auch Antwort zu Frage III.4). Im Engagementbereich „Gesundheit“ werden die Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für die Landespharmazieräte durch die hauptamtliche Apothekerin des Landesamtes für soziale Dienste koordiniert und die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Tagungen der Pharmazieräte Deutschlands mit einer Pauschale unterstützt . Für vertragszahnärztliche (Ober-)Gutachter ist die Teilnahme an fachgebietsbezogenen Fortbildungen und Gutachtertagungen auf Landes- und Bundesebene obligatorisch . Zudem bestehen freiwillige Qualitätszirkel bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H). Weiterhin können sich Interessierte nach Auskunft der KZV S-H mit der Teilnahme an einem Studiengang der AS Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement insbesondere berufspolitisch fortbilden. Das Studium vermittelt ökonomische, juristische, sozialmedizinische sowie gesundheits- und sozialpolitische Kenntnisse, insbesondere auch im Hinblick auf die europäische Entwicklung des Gesundheitswesens, Entwicklung von Managementfähigkeiten für die eigene Praxis und Selbstverwaltung sowie Berufsverbände. Im Engagementbereich „Betreuungswesen“ bieten die 19 anerkannten und geförderten Betreuungsvereine regelmäßige Veranstaltungen zur Einführung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigten in ihre Aufgaben und zu deren Fortbildung an. Dazu zählen Veranstaltungen, die die rechtlichen Grundlagen der rechtlichen Betreuung, das gerichtliche Verfahren und die Aufgaben der Betreuerinnen und Betreuer (inklusive der Berichts- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht) zum Gegenstand haben. Daneben gibt es regelmäßige Informations - und Fortbildungsveranstaltungen zu besonderen Themen, die das gesamte Spektrum des Betreuungswesens abdecken, etwa zum Sozialrecht, zum Mietrecht, zu einzelnen Krankheitsbildern oder zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen . Schließlich finden regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch statt. Für ehrenamtliche Richterinnen und Richter bietet die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen – und ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Landesverband Nord e.V. regelmäßig Fortbildungen an. Die vorrangig von den freien Trägern der Straffälligenhilfe für die im Justizvollzug und in der Bewährungshilfe Engagierten organisierten Qualifizierungen, Fortbildungen und Besprechungen sind vielfältig und regional unterschiedlich. Die Grundqualifizierungen und Helferschulungen beinhalten u.a. die Vermittlung strafrechtlicher Grundkenntnisse , Grundlagen der Gesprächsführung, Ausführungen zu Lebenswelten von Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 81 Straffälligen sowie Kriminalitätstheorien. Neben diesen Grundqualifizierungen und Helferschulungen gehören Fallbesprechungen, Fortbildungen und Supervisionsmaßnahmen zur fachlichen Reflexion des freiwilligen Einsatzes. 17. Welche Dialoge mit den Trägern ehrenamtlichen Engagements werden durch die Landesregierung geführt und welche Erfahrungen und Ergebnisse wurden identifiziert und in diesem Zusammenhang weiter ausgebaut? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort: Der Dialog mit den Trägern ehrenamtlichen Engagements ist ein wichtiger Aspekt in der Zusammenarbeit zwischen Staat und Bürgergesellschaft. Er drückt Wertschätzung und Anerkennung gegenüber den ehrenamtlich Engagierten aus. Es gibt institutionalisierte Dialoge und den situationsbedingten Austausch zwischen den Akteuren. Die aufgeführten Beispiele sind deshalb nicht abschließend. Das für bürgerschaftliches Engagement zuständige Fachreferat ist im Dialog mit dem EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein. Das EhrenamtNetzwerk ist eine landesweite Initiative mit dem Ziel, das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in seiner Vielfalt zu stärken, die Bedeutung dieses Engagements für die Gesellschaft und für die einzelnen Menschen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes zu leisten. Auch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den landesweiten, regionalen und örtlichen Initiativen steht im Fokus des EhrenamtNetzwerkes. Zusammen mit dem EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein wird pro Jahr eine Veranstaltungsreihe zum Ehrenamt im ganzen Land ausgerichtet. EhrenamtMessen und EhrenamtForen wechseln sich dabei ab. Es sind öffentliche und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, mit denen dem Ehrenamt neue Impulse gegeben werden. Weiterhin findet ein Austausch zum Thema „ehrenamtliches Engagement“ mit den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Controllinggespräche und der Mittelvergabe aus dem Sozialvertrag I statt. In der „Arbeitsgruppe Ehrenamt“ des Landesprojektes „Integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen“ besteht Austausch über die ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten mit dem nettekieler-Ehrenamtsbüro, der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, dem Landesverband der Volkshochschulen, den kommunalen Landesverbänden, der Nordkirche, dem Flüchtlingsbeauftragten, dem Landesflüchtlingsrat , dem Kinderschutzbund und dem Landessportverband. In den AG- Sitzungen werden u.a. Informationen ausgetauscht, Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. Das Qualifizierungsangebot für Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten soll aufrecht erhalten, ausgebaut und weiterentwickelt werden, die Initiativen und ehrenamtlichen Helfervereine sollen vor Ort durch die Unterstützung von hauptamtlichen Strukturen gestärkt werden. Auch im Pflegebereich gibt es auf Fachebene einen regelmäßigen Austausch mit den Trägern des bürgerschaftlichen Engagements und anlassbezogen mit der Hausspitze des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (MSGWG). Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 82 Im Kinder- und Jugendhilfebereich pflegt die Jugendabteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung zu unterschiedlichen Themen des SGB VIII einen kontinuierlichen Dialog mit den freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. Dieser ist von gegenseitiger Wertschätzung, einem konstruktiven Klima und pragmatischen Problemlösungen geprägt. Im Rahmen der familienunterstützenden Angebote besteht in der Projektrealisierung zur Förderung der Landeskoordinierungsstelle für das Projekt wellcome - Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt - ein über das Jahr hinweg verteilter, regelmäßiger Kontakt und Austausch über die Vorhaben und Umsetzungsschritte in diesem Projekt. Dabei kann sowohl der Träger seine spezifischen Sichtweisen und weitergehenden Bedarfe darstellen, als auch das MSGWG eine Steuerungsfunktion wahrnehmen. Im Bereich der Gleichstellungsarbeit finden Dialoge regelmäßig statt. Häufig resultieren daraus gemeinsame Veranstaltungen, spezielle Werbematerialien etc. So wird beispielsweise der Aktionsplan „Echte Vielfalt“ gemeinsam mit engagierten Vereinen der queeren Community durchgeführt. Im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen wird z.B. die Kampagne „Mehr Frauen in die Kommunalpolitik“ der Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holsteins in Kooperation mit dem LandesFrauenRat Schleswig- Holstein durchgeführt. In den Justizvollzugsanstalten werden jährliche Treffen zwischen den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Anstaltsleitung, der Vollzugsleitung und der Vollzugsabteilungsleitung durchgeführt. Diese Treffen dienen dem regelmäßigen Austausch und der Optimierung der Zusammenarbeit. Im Bereich der ehrenamtlichen Bewährungshilfe finden regelmäßige Treffen sowie Fallbesprechungen und Fortbildungen zwischen den ehrenamtlich Aktiven, den Fachkräften der freien Träger der Straffälligenhilfe und hauptamtlichen Fachkräften der Bewährungshilfe statt. Die Anstaltsbeiräte tagen regelmäßig in den Justizvollzugsanstalten unter Beteiligung der Anstaltsleitung. Auch Gespräche mit den örtlichen Personalvertretungen oder anderen Personen sind bei Bedarf möglich. Die Mitglieder des „Landesbeirats für soziale Strafrechtspflege“ tauschen sich bei jeder Sitzung mit hauptamtlichen Fachkräften diverser Landesjustizbehörden aus. In unregelmäßigen Abständen finden auch gemeinsame Gespräche zwischen den Anstaltsbeiräten bzw. dem Landesbeirat mit Vertretern des Justizministeriums statt. Die Betreuungsvereine – gegebenenfalls vertreten durch die Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine Schleswig-Holstein (IGB) – und das Justizministerium stehen in einem ständigen Austausch. Fachreferentinnen und -referenten des Justizministeriums nehmen an den Mitgliederversammlungen der IGB teil. Darüber hinaus nimmt die IGB an den halbjährlichen Treffen der von dem Justizministerium eingerichteten Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten teil. Zukünftig werden die Betreuungsvereine auch in der überörtlichen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten (§ 5 Absatz 2 des Landesbetreuungsgesetzes) vertreten sein. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 83 Weiterhin hat das Justizministerium in den vergangenen Jahren mehrere Gespräche mit dem Vorstand der Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) - Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Landesverband Nord e.V. geführt, in denen verschiedene Einzelfragen (z.B. Altersgrenze von Schöffinnen und Schöffen; Häufigkeit der Einladung zu Sitzungen) sowie Möglichkeiten zur Unterstützung der Arbeit des Verbandes (z.B. Auslage von Informationsmaterial; Empfehlung von Referentinnen und Referenten für Fortbildungsveranstaltungen; Benennung von Ansprechpartnern in den Gerichten sowie in den Justizvollzugsanstalten) im Mittelpunkt standen. Das ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingshilfe wird bei Kontakten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten mit den Wohlfahrts- und Sozialverbänden , aber auch im Rahmen von Gesprächen mit Ehrenamtsinitiativen und einzelnen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern regelmäßig thematisiert. Dabei ist der Wunsch nach einer verbesserten finanziellen Förderung des Ehrenamtes, nach rechtlichen und praktischen Informationen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen sowie nach einer Unterstützung bei der Vernetzung ehrenamtlicher Aktivitäten geäußert worden. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat im Hinblick darauf verschiedene Maßnahmen zur weiteren Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe getroffen. Auf die Beantwortung der Frage IV.8 wird insoweit Bezug genommen. Drucksache 18/4652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 84 Literaturverzeichnis Bagfa (Hrsg.) (2015): Monetarisierung im Engagement – Was tun? Eine Handreichung für Freiwilligenagenturen. Kassel. Online verfügbar unter: . 2016-07-13. Betterplace lab (2011): „Das hat richtig Spaß gemacht!“ – Freiwilliges Engagement in Deutschland. Berlin: Ing. DiBa (Hrsg.). Online verfügbar unter: . 2016-07-12. Enste, D. H.; Neumann, M.; Schare, T. (2012): Für eine Kultur der Mitverantwortung. Berlin: BMFSFJ (Hrsg.). Online verfügbar unter: < www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf- Anlagen/Engagementmonitor-2012-Erster-Engagementbericht- 2012,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf>. 2016-07-12. Enquete-Kommission (2002): Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ – Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft . Berlin: Deutscher Bundestag, Drucksache 14/8900. Online verfügbar unter: < http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/089/1408900.pdf>. 2016-07-12. Generali Deutschland, ISAB (Hrsg.) (2015): Generali Engagementatlas 2015 – Rolle und Perspektiven Engagement unterstützender Einrichtungen in Deutschland. Köln & Bernkastel-Kues. Online verfügbar unter: < https://zukunftsfonds.generalideutschland .de/wissen/2015-engagementatlas/>. 2016-06-16. Generali; IfG (Hrsg.) (2014): Der Ältesten Rat. Generali Hochaltrigen-Studie: Teilhabe im hohen Alter. Köln & Heidelberg: Generali Zukunfsfonds, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg. Online verfügbar unter: < www.uniheidelberg .de/md/presse/news2014/generali_hochaltrigenstudie.pdf>. 2016-07-12. Gensicke, T.; Geiss, S. (2010): Hauptbericht des Freiwilligensurveys 2009 – Engagementpolitik , Zivilgesellschaft, soziales Kapital und freiwilliges Engagement in Deutschland 1999 – 2004 – 2009. München: TNSinfratest Sozialforschung. Berlin: BMFSFJ (Hrsg.). Online verfügbar unter: . 2016-07-12. Huth, Susanne; Elisabeth Aram; Dietrich Engels; Christine Maur (2015): Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Berlin: BMFSFJ (Hrsg.). Online verfügbar unter: .2016-06-16. Kausmann, C. ; Simonson, J. (2016). Freiwilliges Engagement in Ost- und Westdeutschland . In: J. Simonson, C. Vogel & C. Tesch-Römer (Hrsg.). Freiwilliges Engagement in Deutschland – Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014. Berlin: BMFSFJ. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4652 85 Prognos AG; Generali Deutschland (Hrsg.) (2009): Engagementatlas 2009. Berlin & Aachen. Online verfügbar unter: .2016-07-12. Simonson, J.; Vogel, C., Tesch-Römer, C. (Hrsg.) (2016): Freiwilliges Engagement in Deutschland - Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014. Berlin: BMFSFJ. Online verfügbar unter: .2016-06- 20. Anlage 1 - Fördermittel 2010-2015 zur Frage III.13 1 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Förderprogramme und Arbeit der Landesinitiative Bürgergesellschaft (inkl. Sozialvertrag I) 3.756.500,00 € 2.132.100,00 € 2.132.100,00 € 2.132.100,00 € 2.132.100,00 € 2.151.600,00 € Förderung des Landesseniorenrates 73.017,00 € 68.000,00 € 68.000,00 € 68.000,00 € 72.000,00 € 68.000,00 € Förderung des Landesnetzwerks "seniorTrainer" 78.000,00 € 68.000,00 € 70.500,00 € 69.000,00 € 68.400,00 € 69.000,00 € Modellprojekt "Ehrenamtliches Jugendmentoring" - 10.700,00 € 2.500,00 € 8.000,00 € 10.000,00 € - Mitwirkung in stationären Einrichtungen (Selbstbestimmungsstärkungs - gesetz) 40.000,00 € 35.000,00 € 40.000,00 € 0.000,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € Ambulante Hospizförderung 40.000,00 € 35.000,00 € 38.000,00 € 42.000,00 € 45.000,00 € 45.000,00 € Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote gem. AFöVO 230.000,00 € 230.000,00 € 230.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € Verdienstausfallerstattung (Kinder- und Jugendhilfe) 431.000,00 € 466.300,00 € 487.000,00 € 514.400,00 € 543.000,00 € 530.000,00 € Jugendverbände/ Landesjugendring 1.428.100,00 € 1.373.200,00 € 1.223.000,00 € 1.273.000,00 € 1.273.000,00 € 1.429.000,00 € Kulturelle Jugendverbände - 234.300,00 € 184.300,00 € 184.300,00 € 184.300,00 € 206.900,00 € Ehrenamtsprojekt Wellcome 25.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € Frühe Hilfen - - 106.897,25 € 123.593,94 € 142.307,33 € 122.102,40 € Selbsthilfe Gesundheitsbereich 88.000,00 € 88.000,00 € 88.000,00 € 88.000,00 € 88.000,00 € 88.000,00 € Suchthilfeverbände - - - - - 24.120,00 € Förderung von Betreuungsvereinen 595.000,00 € 506.200,00 € 506.200,00 € 506.200,00 € - - 2 Ministerium für Justiz, Kultur und Europa 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Aufwandspauschale für Ehrenamtliche im Justizvollzug 11.020,04 € 6.930,00 € 5.715,00 € 5.850,00 € 5.355,00 € 3.645,00 € Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen in Vollzug und Bewährungshilfe 16.300,00 € 22.200,00 € 19.400,00 € 30.000,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € Aufwandspauschale für die Tätigkeit im Anstaltsbeirat 1.841,02 € 1.648,88 € 1.660,71 € 1.554,69 € 1.669,23 € 1.108,53 € Aufwandspauschale für die Tätigkeit im Landesbeirat 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € Förderung von Betreuungsvereinen - - - - 606.200,00 € 1.000.000,00 € Ministerium für Schule und Berufsbildung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Förderung der Landeselternbeiräte 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Förderung des außerschulischen Sports 504.000,00 € 504.000,00 € 504.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 640.000,00 € Sanierung kommunaler Sportstätten - - - - - 2.000.000,00 € Förderung im Bereich des Katastrophenschutzes 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € Förderung der Jugendfeuerwehr 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € - 10.000,00 € 10.000,00 € Förderung des Jugendfeuerwehrzentrums 170.000,00 € 170.000,00 € 170.000,00 € 185.000,00 € 185.000,00 € 185.000,00 € Psychosoziale Notfallversorgung 9.500,00 € 9.500,00 € 9.500,00 € 14.300,00 € 9.500,00 € 15.300,00 € Feuerwehrunfallkasse Nord 31.200,00 € 31.600,00 € 33.100,00 € 32.900,00 € 33.600,00 € 34.400,00 € 3 Förderung der Sprechfunkgeräte für Digitalfunk - - - - 1.400.000,00 € - Institutionelle Förderung des Landesfeuerwehrverbandes 50.000,00 € 49.900,00 € 49.900,00 € 49.900,00 € 49.900,00 € 49.900,00 € Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer für Kreise und kreisfreie Städte zum Zwecke des Feuerwehrwesens 6.100.000,00 € 8.200.000,00 € 8.200.000,00 € 7.900.000,00 € 7.900.000,00 € 7.600.000,00 € Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Förderung des Landjugendverbandes 10.200,00 € 10.200,00 € 10.200,00 € 10.200,00 € 10.200,00 € 10.200,00 € Förderung des Landfrauenverbandes 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € Aufwandsentschädigung und Ausrüstung ehrenamtlicher Fischereiaufseherinnen und -aufseher 42.785,00 € 44.377,00 € 44.400,00 € 43.200,00 € 53.980,00 € 46.200,00 € Betreuung geschützter Gebiete durch Naturschutzvereine und Einzelpersonen 900.000,00 € 900.000,00 € 900.000,00 € 900.000,00 € 900.000,00 € 900.000,00 € Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein c/o EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein Andreas Gayk-Straße 31 24103 Kiel Tel: 0431/901-55 10 Fax: 0431/901-655 04 info@ehrenamtskarte.de www.ehrenamtskarte.de …………………………………………………………………………………………………………… Bonusangebote der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein -Übersicht- Stand: 15.05.2016 Änderungen vorbehalten …………………………………………………………………………………………………………… unterstützt durch das Land Schleswig-Holstein und die Sparkassen in Schleswig-Holstein 1 Inhalt BONUSANGEBOTE… 1. Landesweit bzw. mehrere Standorte .............................................. 5 Schleswig-Holsteinisches Landestheater .........................................................................5 und Sinfonieorchester GmbH ..........................................................................................5 regiomaris GmbH ............................................................................................................5 Arkadia 24 - Ferienwohnungen ........................................................................................6 DEVK-Generalagentur Jörg v.d.Bussche .........................................................................7 KL Kultur Gestaltung Kommunikation ..............................................................................7 Nordic Lighthouse Coaching ............................................................................................8 Susan feel good - Gesang & Kontrabass .........................................................................8 BHV Aviation Consultants GmbH ....................................................................................9 Infrarot-Sparheizung ...................................................................................................... 10 2. Ditmarschen ................................................................................... 11 Archäologisch-Ökologisches Zentrum Albersdorf (AÖZA) ............................................. 11 Dithmarscher Landesmuseum ....................................................................................... 11 Kohlosseum Wesselburen ............................................................................................. 12 Reederei Rahder ........................................................................................................... 12 Nationalpark-Wattführer Johann P. Franzen .................................................................. 13 Wasser und Schifffahrtsamt Brunsbüttel ........................................................................ 13 Stadtführerin Ursula Burmeister - Meldorf ...................................................................... 14 Golfclub am Donner Kleve ............................................................................................. 14 Lichtblick FTB GmbH ..................................................................................................... 15 3. Flensburg ....................................................................................... 16 Haus der Familie Flensburg ........................................................................................... 16 Gernot Schrader ............................................................................................................ 16 AugenPaar - Optiker ...................................................................................................... 17 Foto Raake e.K. ............................................................................................................ 17 Minigolfplatz Solitüde ..................................................................................................... 18 Theaterwerkstatt Pilkentafel Flensburg .......................................................................... 18 4. Herzogtum-Lauenburg .................................................................. 19 Elbschifffahrtsmuseum Lauenburg ................................................................................ 19 5. Kiel .................................................................................................. 20 Monika Reißlandt........................................................................................................... 20 2 Susanna Trinkaus.......................................................................................................... 20 Suse Rosendahl - Theaterworkshops ............................................................................ 21 Stadtwerke Kiel AG - Kiel Sailing City ............................................................................ 21 Kino im Schloßhof GmbH .............................................................................................. 22 Musikschule Kiel ............................................................................................................ 22 TraumGmbH .................................................................................................................. 23 Theater Die Komödianten .............................................................................................. 23 Sportschule Yawara Kiel e.V. ........................................................................................ 24 Theater Kiel AöR Opernhaus ......................................................................................... 24 Birke Day Spa im Hotel Birke Kiel .................................................................................. 25 Fischers Fritz Restaurant ............................................................................................... 25 Hotel Berliner Hof .......................................................................................................... 26 Industriemuseum Howaldtsche Metallgießerei ............................................................... 26 Kulturladen Leuchtturm e.V. .......................................................................................... 27 Theater Kiel AöR Schauspielhaus ................................................................................. 27 ADTV Tanzschule Ralf Knobloch ................................................................................... 28 Tanzschule Gemind ....................................................................................................... 28 Volksbühne Kiel e.V. ..................................................................................................... 29 Autohaus Laboe e.K. ..................................................................................................... 29 Kieler Meeresfarm UG ................................................................................................... 30 Theatrikos - Freies Theater Kiel ..................................................................................... 30 polnisches theater kiel ................................................................................................... 31 Förde-Brandschutz-Kiel ................................................................................................. 31 6. Lübeck ............................................................................................ 32 CVJM Lübeck ................................................................................................................ 32 Die Gemeinnützige – ..................................................................................................... 32 Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit ................................................. 32 g e o Ballooning ............................................................................................................. 33 Lübeck und Travemünde Tourist-Service GmbH ........................................................... 33 Marli-Café & Restaurant im Aegidienhof ........................................................................ 34 St. Petri ......................................................................................................................... 34 Sportpark Hülshorst Medfit ............................................................................................ 35 Figurentheater Lübeck gGmbH...................................................................................... 35 Theater Lübeck ............................................................................................................. 36 Vorwerker Passage ....................................................................................................... 36 Bernieˈs PC-Shop.......................................................................................................... 37 Hansestadt Lübeck ........................................................................................................ 37 3 Essigfabrik ..................................................................................................................... 38 Ecclesia IT ..................................................................................................................... 38 Schiffs-und Fahrzeug-Service Michael Uhl .................................................................... 39 7. Neumünster ................................................................................... 40 Museum Tuch + Technik Neumünster ........................................................................... 40 Vita-Apotheke und Reformhaus ..................................................................................... 40 Tanzstudio Prasse ......................................................................................................... 41 Herbert-Gerisch-Stiftung ................................................................................................ 41 Volkshochschule Neumünster ....................................................................................... 42 Förderverein Caspar-von-Saldern-Haus e. V. ................................................................ 42 Musikschule Neumünster .............................................................................................. 43 Johann & Amalia – Restaurant in der Stadthalle Neumünster........................................ 43 Ulrike Göking ................................................................................................................. 44 niozentrum..................................................................................................................... 45 Ev. Familienbildungsstätte des Diakonischen Werkes Altholstein .................................. 45 Julimarina Stiftung ......................................................................................................... 46 Polizei-Sportverein Union Neumünster .......................................................................... 46 Tierpark Neumünster ..................................................................................................... 47 8. Nordfriesland ................................................................................. 48 Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark ............................................................... 48 und Meeresschutz Schleswig-Holstein .......................................................................... 48 9. Ostholstein ..................................................................................... 49 Praxis für systemische Beratung und Familientherapie ................................................. 49 CULTURA CURAU e.V.................................................................................................. 49 Kloster Cismar ............................................................................................................... 50 Volkshochschule Eutin .................................................................................................. 50 SEA LIFE Timmendorfer Strand .................................................................................... 51 10. Pinneberg ....................................................................................... 52 AKTIVA Steuerberatungsgesellschaft mbH ................................................................... 52 11. Plön ................................................................................................ 53 Volkshochschule Preetz e.V. ......................................................................................... 53 Kindheitsmuseum Schönberg ........................................................................................ 54 12. Rendsburg-Eckernförde ................................................................ 55 Fotograf Dieter Tolek Spiske ......................................................................................... 55 Ulrike Grabs .................................................................................................................. 55 Tierpark Arche Warder e.V. ........................................................................................... 56 4 Tierpark Gettorf ............................................................................................................. 56 Maike Grell .................................................................................................................... 57 Tauchcenter Eckernförde e.V. ....................................................................................... 57 Denk-Fabrik am See ...................................................................................................... 58 Tagungszentrum Martinshaus ....................................................................................... 58 VHS Molfsee e.V. .......................................................................................................... 59 Atelier Manou ................................................................................................................ 59 KinoCenter Rendsburg .................................................................................................. 60 Jüdisches Museum ........................................................................................................ 60 Freilichtmuseum Molfsee ............................................................................................... 61 13. Schleswig-Flensburg..................................................................... 62 Fährverein Bargener Fähre e.V. .................................................................................... 62 Schloss Glücksburg ....................................................................................................... 62 Wikinger Museum Haithabu ........................................................................................... 63 Schloss Gottorf .............................................................................................................. 63 Gästehaus und Ferienhaus Village in Süderstapel ........................................................ 64 Ostsee Paradise Ferienwohnungen ............................................................................... 65 14. Segeberg ........................................................................................ 66 Firma Kai Wiechmann e. K. ........................................................................................... 66 TUI TRAVEL Star Herrmann Touristic GmbH ................................................................ 66 15. Steinburg ........................................................................................ 67 KANU - BASE.de ........................................................................................................... 67 Restaurant himmel & erde ............................................................................................. 68 theater itzehoe ............................................................................................................... 68 16. Stormarn ........................................................................................ 69 NCS Norddeutsche Catering + Services GmbH ............................................................. 69 Gemeinschaftszentrum Sönke-Nissen-Park Stiftung ..................................................... 69 Glinder Blumenstuben ................................................................................................... 70 Maximilian Apotheke ..................................................................................................... 70 NordFit Sporternährung UG & Co. KG ........................................................................... 71 5 1. Landesweit bzw. mehrere Standorte Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH LANDESTHEATER ZUM ERMÄSSIGTEN EINTRITTSPREIS Bei Vorlage der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein gewährt das Landestheater in den ständigen Spielorten Schleswig, Rendsburg, Flensburg, Heide, Meldorf, Husum und Niebüll den ermäßigten Eintrittspreis. Bitte legen Sie Ihre Ehrenamtskarte an der Theaterkasse vor. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH » http://www.sh-landestheater.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. regiomaris GmbH 10% RABATT AUF TAGESAUSFLÜGE Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten bei Onlinebuchung für sich und eine Begleitperson einen Rabatt von 10% auf alle Tagesausflüge von regiomaris. Einfach bei der Online-Buchung den Rabattcode Ehrenamt angeben. Bitte weisen Sie Ihre Ehrenamtskarte bei dem jeweiligen Ausflug unaufgefordert vor. Ergänzungen: Schleswig-Holstein einmal anders entdecken: Wie wäre es mit einem Tagesausflug oder einer Kurzreise, bei dem alles organisiert ist und Sie dennoch auf eigene Faust unterwegs sind? Wer wir sind: regiomaris ist ein Freizeitanbieter von erlebnisreichen Ausflugspaketen. Angeboten werden zum Beispiel Wattwanderungen an der Nordsee, Fahrradtouren an der Ostsee oder Inseltrips - im jungen Team werden Ausflüge konzipiert, welche dem Kunden bestmöglichen Komfort bieten. Das Besondere: Alle Ausflüge beinhalten bereits die Bahnfahrt, meist ein Mittagessen sowie weitere Zusatzleistungen wie zum Beispiel eine geführte Wattwanderung, eine Stadtführung, eine Schifffahrt oder den Eintritt einer touristischen Attraktion. Da regiomaris ein direkter Veranstalter ist, entfallen die kostenaufwendigen Provisionen. So kann regiomaris diesen Preisvorteil an die Kunden weiter geben. Unsere Philosophie: In Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Nahverkehr vermarktet regi Schleswig-Holstein. Um die Auslastung der Busse und Bahnen im Freizeitverkehr zu erhöhen, entwickelt regiomaris erlebnisreiche, vielseitige und kostengünstige Ausflugspakete sowohl für Einzelreisende, Familien und Gruppen. Mit steigenden Umweltbewusstsein werden zukünftige Trends frühzeitig erkannt und die Philosophie ent sprechend ausgerichtet. Mit dem öffentlichen Verkehr und ausschließlich lokal ansässigen Tourismuspartnern hat sich regiomaris ein breites N ansprüchen gerecht zu werden, oder diese sogar zu übertreffen. Das Praktische: Die Ausflüge können bequem von zu Hause gebucht werden: einfach online einen Ausflug auswählen, buchen, Ticket mit inkludierter Fahrkarte sow ausdrucken und dann kann es sofort losgehen. Auch Interessenten ohne Internetzugang oder dem Wunsch nach einer persönlichen Beratung bietet regiomaris Informationen und Buchungen ohne Aufpreis über ein Servicetelefon an. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: regiomaris GmbH Liebermannstr. 46 22605 Hamburg » http://www.regiomaris.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt Ansprechpartner: Herr Alexander Montana Telefon: 040-50690700 E-Mail: info@regiomaris.de Arkadia 24 - Ferienwohnungen FERIENWOHNUNGEN: 10% RABATT Wir bieten Ihnen einen Rabatt von 10% auf unser gesamtes Sortiment an, ausgenommen sind Aktionen, da diese schon rabattiert sind. sowie in Grömitz. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Arkadia 24 Ochsenzollerstraße 94 22848 Norderstedt Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Heiko Tank Telefon: 040-609451500 E-Mail: info@arkadia24.de 6 In Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Nahverkehr vermarktet regiomaris die Region Holstein. Um die Auslastung der Busse und Bahnen im Freizeitverkehr zu erhöhen, entwickelt regiomaris erlebnisreiche, vielseitige und kostengünstige Ausflugspakete sowohl für Einzelreisende, Familien und Gruppen. Mit steigenden Benzinpreisen und zunehmendem Umweltbewusstsein werden zukünftige Trends frühzeitig erkannt und die Philosophie ent sprechend ausgerichtet. Mit dem öffentlichen Verkehr und ausschließlich lokal ansässigen Tourismuspartnern hat sich regiomaris ein breites Netzwerk geschaffen um den Kunden ansprüchen gerecht zu werden, oder diese sogar zu übertreffen. Die Ausflüge können bequem von zu Hause gebucht werden: einfach online einen Ausflug auswählen, buchen, Ticket mit inkludierter Fahrkarte sowie Gutscheinen für Zusatzleistungen ausdrucken und dann kann es sofort losgehen. Auch Interessenten ohne Internetzugang oder dem Wunsch nach einer persönlichen Beratung bietet regiomaris Informationen und Buchungen ohne Aufpreis über ein Servicetelefon an. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Herr Alexander Montana 50690700 info@regiomaris.de Ferienwohnungen 10% RABATT Rabatt von 10% auf unser gesamtes Sortiment an, ausgenommen sind Aktionen, da diese schon rabattiert sind. Wir vermieten Ferienwohnungen in und um Hamburg Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Herr Heiko Tank 609451500 info@arkadia24.de omaris die Region Holstein. Um die Auslastung der Busse und Bahnen im Freizeitverkehr zu erhöhen, entwickelt regiomaris erlebnisreiche, vielseitige und kostengünstige Ausflugspakete sowohl für Benzinpreisen und zunehmendem Umweltbewusstsein werden zukünftige Trends frühzeitig erkannt und die Philosophie entsprechend ausgerichtet. Mit dem öffentlichen Verkehr und ausschließlich lokal ansässigen etzwerk geschaffen um den Kunden- Die Ausflüge können bequem von zu Hause gebucht werden: einfach online einen Ausflug ie Gutscheinen für Zusatzleistungen ausdrucken und dann kann es sofort losgehen. Auch Interessenten ohne Internetzugang oder dem Wunsch nach einer persönlichen Beratung bietet regiomaris Informationen und Buchungen beim Partner des Ehrenamtes an: Rabatt von 10% auf unser gesamtes Sortiment an, ausgenommen sind Wir vermieten Ferienwohnungen in und um Hamburg Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: 7 DEVK-Generalagentur Jörg v.d.Bussche SONDERTARIFE BEI PRIVATEN VERSICHERUNGEN Alle Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten bei uns einen Sondertarif, der in etwa mit dem für den Öffentlichen Dienst vergleichbar ist. Dieser Sondertarif ist nicht auf Kiel beschränkt, es können sich gerne Karteninhaber aus ganz Schleswig-Holstein melden Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: DEVK-Generalagentur Jörg v.d.Bussche Knooper Weg 84 24103 Kiel » http://www.devk-kiel.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. KL Kultur Gestaltung Kommunikation 33% RABATT FÜR VEREINE UND EHRENAMTLER AUF DIE GESTALTUNG VON PRINTMEDIEN Für gemeinnützige Vereine und Ehrenamtskarteninhaber wird auf die Gestaltung von Printmedien wie Flyer, Folder, Plakate, Visitenkarten, Broschüren, Aufkleber, etc. ein Rabatt von einem Drittel des Nettopreises gewährt. Damit sollen Ehrenamtler und ihre Vereine günstig wirkungsvolles Werbematerial für Veranstaltungen und Ehrenamtsarbeit erhalten. Ergänzungen: Die Preise für die Gestaltung von individuellen Printmedien und Werbematerialien hängt von den Wünschen des Kunden und dem gestalterischen Aufwand ab. Daher können für einzelne Mediengestaltungen keine pauschalen Preise genannt werden. Jede Gestaltung wird individuell und unverbindlich kalkuliert. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: KL Kultur Gestaltung Kommunikation » http://www.kilianlembke.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Kilian Lembke Telefon: 0173-2167808 E-Mail: mail@kilianlembke.de 8 Nordic Lighthouse Coaching REISS PROFIL UND COACHING Durch die dezidierte Analyse der individuellen und unveränderbaren Wesenszüge, die im Unbewussten eines Menschen liegen, ist das Reiss-Profile für alle Menschen gedacht, die sich weiterentwickeln wollen. Sie erhalten Einsicht und Klarheit über Ihre tatsächliche intrinsische Motivation. Sie erlernen die 16 Lebensmotive die sich in Ihrem Leben durch Selbsterfahrung, Eigen- und Fremdwahrnehmung bemerkbar machen. Dadurch erhält die Begegnung mit Menschen eine Art von Wertschätzung, die die Qualitäten eines jeden in besonderem Glanz erscheinen lassen und somit als Synergie anerkannt und genutzt werden können. Details zum Reiss Profile unter http://www.reissprofile.eu. Das Exklusiv Angebot für Inhaber der Ehrenamtskarte beinhaltet ein Reiss Profil incl. 2 Terminen für Auslegung und Besprechung des Profils sowie individuelles Coaching (jeweils ca. 1-2 Stunden) und kostet 180 €. Darüber hinaus erhalten Inhaber der Ehrenamtskarte für Coaching Angebote in verschiedenen Lebenssituationen einen Nachlass von 40%. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Nordic Lighthouse Coaching » http://www.nordic-lighthouse-coaching.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Hilde Burmeister Telefon: 0431-16 17 0 E-Mail: info@nordic-lighthouse-coaching.de Susan feel good - Gesang & Kontrabass FREIER EINTRITT ZU KONZERTEN VON SUSAN FEEL GOOD - GESANG & KONTRABASS Die eigenwillige und kompakte Besetzung des Duos aus Gesang und Kontrabass, lässt jedem Ton Raum zum Klingen. Die Konzentration auf einen musikalischen Kern zeigt neue Facetten bekannter Popklassiker, Soul- und Jazz-Standards sowie Chansons. Es entstehen überraschende , unkonventionelle und erfrischende Interpretationen mit genau so viel Respekt vor dem Original, wie Mut zur Neuinterpretation. Die Auswahl der Stücke folgt einem einfachen Motto: Erlaubt ist, was gefällt! Und so passen Michael Jacksons Hits problemlos zu Serge Gainsbourgs provokativen Chansons, Beatles Klassiker zur barocken Bach-Interpretation, Stings Weltmusik zum vertonten Gedicht. Wenn schöne Melodien, interessante Harmonien oder packende Rhythmen durch Interpreten aus den 60er Jahren bis zur Gegenwart bekannt wurden, dann ist es ein besonderer Reiz, Klischees zu 9 überwinden. Dann überraschen Interpretationen, die mal frech oder liebevoll, mal kraftvoll und laut oder zart und leise, mal harmonisch verspielt oder auch etwas schrill sein können. Susan feel good sind: Susanna Trinkaus – Gesang, Bernhard Rosendahl – Kontrabass. Ergänzungen: Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein haben freien Eintritt zu Konzerten des Duos Susan feel good, sofern das Duo selbst Veranstalter ist und ein ansonsten verpflichtendes Eintrittsgeld gefordert ist. Bitte an der Kasse melden und den Musikern Bescheid sagen! Danke! Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Susan feel good - Gesang & Kontrabass » http://www.susan-feel-good.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. BHV Aviation Consultants GmbH ONLINE-SHOP SURVIVAL & OUTDOOR UND MEHR Wir geben allen Inhabern der Ehrenamtskarte aus unserem Webshop (www.bhv-aviation.com) 3% Rabatt auf jeden Artikel aus dem Bereichen: Survival & Outdoor, Stiefel & Schuhe, Taschenlampen & Laternen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: BHV Aviation Consultants GmbH » http://www.bhv-aviation.com Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Lars Hamann Telefon: 022249880884 E-Mail: lars@bhv-aviation.com 10 Infrarot-Sparheizung RABATTE FÜR INFRAROT-HEIZUNGEN UND INFRAROT-STRAHLER Aufgrund des norddeutschen Ursprungs der Geschäftsinhaber und eigener ehrenamtlicher Aktivitäten in Schleswig-Holstein möchten wird gerne auch die dortige Ehrenamtskarte unterstützen. Wir gewähren Inhabern der Ehrenamtskarte 15% Rabatt auf Infrarot-Heizungen und Infrarot-Strahler. Auf Zubehör gewähren wir 10% Rabatt. Dazu erfolgt eine versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands. Zusätzlich gewähren wir 5% auf angebotene Nachtspeicherentsorgungen, die wir in Kooperation mit einem Dienstleister anbieten. Der Rabatt wird durch uns manuell nach Auftragseingang sowie nach Vorliegen der Kopie/des Scans der EA-Karte per Fax oder Email abgezogen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Infrarot-Sparheizung Taubenstr. 1 84155 Bodenkirchen » http://www.infrarot-sparheizung.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Kuhn Telefon: 08741-8090308 E-Mail: info@infrarot-sparheizung.de 11 2. Ditmarschen Archäologisch-Ökologisches Zentrum Albersdorf (AÖZA) 33% RABATT AUF DIE NORMALE GEBÜHR FÜR SEMINARE 33% Rabatt auf die normale Gebühr für Seminare zu den Themen Archäologie und Umweltgeschichte an 3 festen Terminen für jeweils fünf Ehrenamtskarteninhaber. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Archäologisch-Ökologisches Zentrum Albersdorf (AÖZA) Bahnhofstr. 23 25767 Albersdorf » http://www.aoeza.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Rüdiger Kelm Telefon: 04835-950293 E-Mail: aoeza@gmx.de Dithmarscher Landesmuseum FREIER EINTRITT BEI VORLAGE DER EHRENAMTSKARTE Der Kreis Dithmarschen gewährt freien Eintritt in das Dithmarscher Landesmuseum. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Dithmarscher Landesmuseum Bütjestraße 2-4 25704 Meldorf Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 12 Kohlosseum Wesselburen KOSTENLOSE SONDERFÜHRUNG Kohlosseum in Wesselburen gewährt Gruppen von bis zu 40 Personen eine kostenlose Sonderführung. Dazu ist eine Voranmeldung notwendig. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Kohlosseum Wesselburen Bahnhofstraße 22a 25764 Wesselburen » http://www.kohlosseum.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Achim Krumbiegel Telefon: 04833-45890 E-Mail: info@kohlosseum.de Reederei Rahder 10% RABATT AUF DIE TAGESFAHRT BÜSUM - HELGOLAND Die Reederei Rahder gewährt allen Ehrenamtskarteninhabern 10% Rabatt auf die Tagesfahrt Büsum – Helgoland. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Reederei Rahder Fischerkai 2 25761 Büsum » http://www.rahder.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 13 Nationalpark-Wattführer Johann P. Franzen KOSTENLOSE, SPEZIELLE WATTFÜHRUNGEN Erleben Sie Exkursionen in die Salzwiesen nach dem Motto „riechen - schmecken - erleben“. Wattführungen mit verschiedenen Themenschwerpunkten, wie die informative, geographische, biologische oder auch die „bei ablaufendem Wasser“. Hinzu kommen die besonderen Nationalparkerlebnisse für Gruppen in der „Riesenwattwanderung nach Bielshövensand oder Blauortsand. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Nationalpark-Wattführer Johann P. Franzen » http://www.reiseservice-franzen.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Johann P. Franzen Telefon: 04834-9844766 E-Mail: reise-service-franzen@t-online.de Wasser und Schifffahrtsamt Brunsbüttel EXKLUSIVE SCHLEUSENFÜHRUNG Für vorangemeldete Besuchergruppen bietet das WSA Brunsbüttel kostenlose Führungen im Atrium und an der Schleuse des Nordostseekanals an. Highlight dieser besonderen Führung ist der Besuch eines Torwagenhauses. Diese Führung wird exklusiv nur Ehrenamtskarteninhabern angeboten und dauert ca. 1,5 Stunden. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Wasser und Schifffahrtsamt Brunsbüttel Alte Zentrale 4 25541 Brunsbüttel » http://www.wsa-brunsbuettel.wsv.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Verena Fietz Telefon: 04852-885308 E-Mail: wsa-brunsbuettel@wsv.bund.de Stadtführerin Ursula Burmeister KOSTENLOSE STADTFÜHRUNG IN MELDORF Für vorangemeldete Gruppen. Wenn der Dom mit zur Domsanierung von €10,- Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Stadtführerin Ursula Burmeister Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Ursula Burmeister Telefon: 04832-2372 E-Mail: ursel_b@t Golfclub am Donner Kleve 10% GREENFEE - ERMÄSSIGUNG Herzlich Willkommen auf der Anlage des Golfclub am Donner Kleve! Auf unserem öffentlichen 6-Loch Mitgliedschaft, ohne Handicap. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Golfclub am Donner Kleve Alte Landstraße 1 25693 St. Michaelisdonn » http://www.golf-am-donner-kleve.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 14 Stadtführerin Ursula Burmeister - Meldorf UNG IN MELDORF Für vorangemeldete Gruppen. Wenn der Dom mit besichtigt werden soll, wird um eine Spende gebeten. wird freundlicherweise angeboten von: Stadtführerin Ursula Burmeister Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Frau Ursula Burmeister 2372 ursel_b@t-online.de ERMÄSSIGUNG Herzlich Willkommen auf der Anlage des Golfclub am Donner Kleve! Loch-Einsteigerplatz können Sie Golf erleben und genießen Mitgliedschaft, ohne Handicap. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: kleve.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des besichtigt werden soll, wird um eine Spende Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Einsteigerplatz können Sie Golf erleben und genießen - ohne Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des 15 Lichtblick FTB GmbH KINO: KLEINE PORTION POPCORN Die Inhaber_innen einer Ehrenamtskarte erhalten beim Besuch einer Vorstellung bei Vorlage der Ehrenamtskarte eine kleine Portion Popcorn. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Lichtblick FTB GmbH Süderstraße 24 25746 Heide » http://lbheide.cineprog.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 16 3. Flensburg Haus der Familie Flensburg RABATT AUF DIE KURSGEBÜHR Das Haus der Familie in Flensburg bietet ein buntes Kursprogramm für Menschen jeden Alters. Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten nach Vorlage ihrer Karte 10 Prozent Rabatt auf die Kursgebühr eines Kurses ihrer Wahl. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Haus der Familie Flensburg Wrangelstraße 18 24937 Flensburg » http://www.hausderfamilie-flensburg.de/ Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Christine Schuster Telefon: 0461-503260 Gernot Schrader 10% AUF ALLE UNTERRICHTSSTUNDEN Coaching und Vorbereitung auf alle Prüfungen. Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten 10% Ermäßigung auf alle Unterrichtsstunden. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Gernot Schrader Mühlenstr. 30 24937 Flensburg » http://www.toosbuey-schule.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Gernot Schrader Telefon: 0170- 44 25 007 E-Mail: info@toosbuey-schule.de 17 AugenPaar - Optiker SINNESFREUDEN! Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten bei uns einen kostenlosen Sehtest, kostenlosen Hörtest, 10% Preisnachlass auf optische Brillen, Sonnenbrillen und Kontaktlinsen, 60 Hörgerätebatterien kostenlos bei Versorgung mit einem Hörsystem. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: AugenPaar Fördestrasse 68 24944 Flensburg » http://www.augenpaar.com Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Foto Raake e.K. 20% RABATT AUF PASS- UND BEWERBUNGSFOTOS Unter Vorlage der Ehrenamtskarte erhält der Kunde 20% Rabatt auf Pass- und Bewerbungsfotos. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Foto Raake e.K. Nordermarkt 7 24937 Flensburg » http://www.foto-raake.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 18 Minigolfplatz Solitüde MINIGOLF - ERMÄSSIGTER EINTRITT Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten eine Eintrittskarte zum Preis einer Kinderkarte. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Minigolfplatz Solitüde Solitüde 13 a 24944 Flensburg » http://www.minigolf-flensburg.de/ Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Dirk Dettmer Telefon: 0151- 141 200 03 E-Mail: d-dettmer@versanet.de Theaterwerkstatt Pilkentafel Flensburg THEATER ZUM ERMÄSSIGTEN EINTRITTSPREIS Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten die Eintrittskarte zum jeweiligen ermäßigten Preis. Bitte zeigen Sie beim Eintritt Ihre Ehrenamtskarte vor. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Theaterwerkstatt Pilkentafel Flensburg Pilkentafel 2 24937 Flensburg » http://www.pilkentafel.de/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 19 4. Herzogtum-Lauenburg Elbschifffahrtsmuseum Lauenburg ELBSCHIFFFAHRTSMUSEUM: ERMÄSSIGTER EINTRITT Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten eine ermäßigte Eintrittskarte für den Besuch des Elbschifffahrtsmuseums. Das Elbschifffahrtsmuseum zeigt eindrucksvoll die tausendjährige Entwicklung der Schifffahrt auf der Elbe vom Einbaum bis zum Tankschiff und besitzt eine einmalige Sammlung von Informationen zu Schiffstypen, Motorisierungen, Mannschaften und Modellen. Durch die bisherige intensive Forschung ist eine hohe Informationsdichte vorhanden. Höhepunkt eines jeden Besuchs ist meist die deutschlandweit einzigartige *Schatzkammer der Schiffsantriebe* im Gewölbekeller Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Elbschifffahrtsmuseum Lauenburg Elbstraße 59 21481 Lauenburg/Elbe » http://www.elbschifffahrtsmuseum.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 20 5. Kiel Monika Reißlandt SHIATSU-BEHANDLUNG Ein Weg zu Gesundheit und Wohlergehen. Wer zur Shiatsu-Behandlung kommt, möchte Verschiedenes damit für sich erreichen: - den eigenen Körper (wieder) fühlen - Entspannung des Rückens, des Nackens oder der gesamten Muskulatur (weil vielleicht zu wenig Zeit im Leben ist für andere Methoden wie u.a. AT oder PMR) - weniger Kopfschmerzen - eine Stunde Wohlfühlen - sich selbst abgeben - nicht immer präsent sein müssen - Begleitung in schwierigen Situationen des Lebens Der Shiatsu-Körperarbeiter geht in Resonanz mit dem Patienten, der gesamte Körper und damit der gesamte Mensch wird gesehen und gefühlt. Lassen Sie es sich für eine Stunde gut gehen: statt für € 60,00 für € 30,00 bei Vorlage der Ehrenamtskarte. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Monika Reißlandt Burgstr. 2 24103 Kiel » http://www.reisslandt.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Susanna Trinkaus YOGA FÜR KÖRPER - ATEM - UND GEIST YOGA - Samstag - intensiv Theorie und Praxis zu einem bestimmten Yoga-Thema (z.B. Sonnengruß, Glücklichsein, die Mitte finden). Der Kurs dauert 3 Stunden und Sie zahlen nur 10 Euro statt 30 Euro. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Susanna Trinkaus Stadtrade 18 24113 Kiel Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Susanna Trinkaus Telefon: 04349 - 79 99 96 E-Mail: s.t@kielnet.net 21 Suse Rosendahl - Theaterworkshops THEATERWORKSHOPS „Die ganze Welt ist eine Bühne“ Shakespeares Worte haben es immer noch – und immer wieder – in sich. Theater entdecken, das „Spiel“ spielen, die Bühnenwelt für sich öffnen. Durch Pantomime, Sprache, Rhythmus und Koordination, kleine Improvisationsübungen, Rollenentwicklung und szenische Umsetzung werden in den Workshops Grundlagen des Schauspielhandwerks vermittelt. Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 15% Ermäßigung auf die Kursgebühr. Die Kurse finden in Kiel und in der näheren Umgebung statt. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Suse Rosendahl - Theaterworkshops Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Suse Rosendahl Telefon: 0431 6003764 E-Mail: suse.rosendahl@web.de Stadtwerke Kiel AG - Kiel Sailing City CAMP 24/7 – 10% ERMÄSSIGUNG AUF FREIZEITANGEBOTE Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten auf die Freizeitangebote 10% Ermäßigung, also auf alle Schnuppertörns, Segelkurse etc. Gastronomische Angebote und Merchandising-Artikel sind von dieser Aktion ausgenommen. Ergänzungen: Weiter Informationen und Anmeldung unter www.camp24-7.de. Das Segelcamp 24/7 ist ein Gemeinschaftsprojekt der Landeshauptstadt Kiel, der Kiel- Marketing GmbH und der Stadtwerke Kiel AG sowie über 90 weiteren Partnern und Förderern aus Kiel und dem Kieler Umland. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Stadtwerke Kiel AG Kiel Sailing City . » http://www.camp24-7.de/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 22 Kino im Schloßhof GmbH KINO ZUM ERMÄSSIGTEN EINTRITTSPREIS Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten 1 € Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis in allen Vorstellungen (außer dienstags). Dieses Angebot ist nicht mit anderen Ermäßigungen kombinierbar. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Kino im Schloßhof GmbH Holtenauerstr. 162-170 24105 Kiel » http://www.metrokino-kiel.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Musikschule Kiel MUSIKSCHULE KIEL - 50% ERMÄSSIGUNG Die Musikschule Kiel gewährt den Inhabern einer Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein 50% Ermäßigung auf das grundsätzlich zu zahlende Entgelt. Ausgewählte Angebote sind von dieser Ermäßigung ausgenommen. Ergänzungen: Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular auf der Homepage der Musikschule: www.musikschule-kiel.de. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Musikschule Kiel Schwedendamm 8 24143 Kiel » http://www.musikschule-kiel.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 23 TraumGmbH 50% ERMÄSSIGUNG AUF AUSGEWÄHLTE TANZKURSE UND PARTYS Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten bei Vorlage der Karte 50% Ermäßigung auf folgende Angebote: Salsa Latino (Tanzkurs und Party), Tanzfabrik/ Ü30 (Tanzkurs Gesellschaftstänze mit anschließender Party), 80er Party, Gay & Friends (schwullesbische Dance Night, auch für Heteros). Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: TraumGmbH Grasweg 19 24118 Kiel » http://www.traumgmbh.de/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Theater Die Komödianten VERGÜNSTIGTE EINTRITTSPREISE IM THEATER DIE KOMÖDIANTEN Das Theater Die Komödianten gewährt Inhabern der Ehrenamtskarte 3,- € Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis. Ausgewählte Vorstellungen sind von dieser Ermäßigung ausgenommen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Theater Die Komödianten Wilhelminenstr. 43 24103 Kiel » http://www.komoedianten.com/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 24 Sportschule Yawara Kiel e.V. ERMÄSSIGTE JAHRESMITGLIEDSCHAFT Die Sportschule Yawara bietet den Inhabern einer Ehrenamtskarte eine vergünstigte Jahresmitgliedschaft von 18,- €/Monat. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Sportschule Yawara Kiel e.V. Wrangelstr. 59 24105 Kiel » http://www.yawara-kiel.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Klaus Härtel Telefon: 0431/84571 E-Mail: info@yawara-kiel.de Theater Kiel AöR Opernhaus LASSEN SIE SICH FÜR EIN PAAR STUNDEN VERZAUBERN.... 20% Ermäßigung auf den Eintrittspreis! Ausgenommen: Premieren, Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Märchen, Weihnachten und Silvester sowie Studioproduktionen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Theater Kiel AöR Opernhaus Rathausplatz (Kasse Opernhaus) 4 24103 Kiel » http://www.theater-kiel.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Markus Bischoff Telefon: 0431/9012871 E-Mail: markus.bischoff@kiel.de 25 Birke Day Spa im Hotel Birke Kiel 5% AUF MASSAGE, KOSMETIK UND PACKUNGEN Sie erhalten als Neukunde 5% Ermäßigung auf alle Anwendungen (Massage und Kosmetik) bei vorheriger Terminabsprache in unserem Birke Day Spa. Beratung & Reservierung unter 0431 5331 470 oder wellness@hotel-birke.de Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Birke Day Spa im Hotel Birke Kiel Martenshofweg 2-8 24109 Kiel » http://www.birke-day-spa.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Fischers Fritz Restaurant APERITIF ODER KAFFEE GESCHENKT! Wir laden Sie und alle Personen an Ihrem Tisch vor dem Essen zu einem Sherry als Aperitif oder nach dem Essen auf eine Kaffeespezialität in unserem Fischers Fritz Restaurant ein. Tischreservierung unter 0431 5331 435 oder fischers-fritz@hotel-birke.de Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Fischers Fritz Restaurant Martenshofweg 2-8 24109 Kiel » http://www.fischers-fritz.com Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 26 Hotel Berliner Hof EINE NACHT GRATIS ÜBERNACHTEN AM WOCHENENDE Wir bieten bei Vorlage der Ehrenamtskarte pro Jahr (ausgeschlossen Kieler Woche) eine Übernachtung in einem Einzelzimmer der Kategorie Standard gratis an. Bei Buchung eines Doppelzimmers oder eines Einzelzimmers in einer anderen Kategorie ist lediglich die Preisdifferenz zu zahlen. Angebot nach Verfügbarkeit, eine vorheriger Reservierung ist empfehlenswert. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Hotel Berliner Hof Ringstrasse 6 24103 Kiel » http://www.berlinerhof-kiel.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Peter Böhm Telefon: 0431/6634-0 E-Mail: peter.boehm@berlinerhof-kiel.de Industriemuseum Howaldtsche Metallgießerei ZWEI EINTRITTSKARTEN ZUM PREIS VON EINER Das Industriemuseum in Kiel bietet Ehrenamtskarteninhabern zwei Eintrittskarten zum Preis von einer. Die alte Metallgießerei der Kieler Schiffswerft von Georg Howaldt (nachmalig: HDW heute: TKMS), 1884 an der Schwentine-Mündung erbaut, ist das älteste erhaltene Belegstück für die Werftindustrie-Entwicklung am Ostufer der Kieler Förde. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Industriemuseum Howaldtsche Metallgießerei Grenzstr. 1 24149 Kiel » http://www.alte-giesserei-kiel.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 27 Kulturladen Leuchtturm e.V. FRÖHLICHE, NACHDENKLICHE, INTERESSANTE, LEHRREICHE UND MANCHMAL AUCH PROVOKATIVE ANGEBOTE. Angebote: 2 € Ermäßigung für Konzerte und Frühstück mit Livemusik, 1 € Ermäßigung bei allen anderen Veranstaltungen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Kulturladen Leuchtturm e.V. An der Schanze 44 24159 Kiel » http://www.www.kulturladen-leuchtturm.info Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Hella Gripp Telefon: 0431 - 39 68 61 E-Mail: buero@kulturladen-leuchtturm.info Theater Kiel AöR Schauspielhaus EINEN ABEND IM SCHAUSPIELHAUS GENIESSEN... 20% Ermäßigung auf den Eintrittspreis! Ausgenommen: Premieren, Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Märchen, Weihnachten und Silvester sowie Studioproduktionen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Theater Kiel AöR Schauspielhaus Holtenauer Straße 103 24105 Kiel » http://www.theater-kiel.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Markus Bischoff Telefon: 0431/9012871 E-Mail: markus.bischoff@kiel.de 28 ADTV Tanzschule Ralf Knobloch ZWEI FÜR EINEN TANZKURS 50% Ermäßigung auf alle Grund-, Sonder- oder Hochzeitskurse (2 tanzen - 1 zahlt). Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: ADTV Tanzschule Ralf Knobloch Zum Brook 3 24143 Kiel » http://www.tanzschule-knobloch.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Ralf Knobloch Telefon: 04 31 - 33 05 99 E-Mail: kontakt@tanzschule-knobloch.de Tanzschule Gemind TANZKURSE ERMÄSSIGT Die Tanzschule Gemind gewährt allen Inhabern einer Ehrenamtskarte 25% Ermäßigung auf alle Single- und Paarkurse. Die Tanzschule Gemind wird nun seit mehr als 75 Jahren als Familienunternehmen zuerst in Lübeck und seit 1932 in Kiel geführt. Mittlerweile in der dritten und vierten Generation hat die Familie Gemind nicht nur den meisten Kielern das Tanzen vermittelt, sondern auch eine Vielzahl von Tanzlehrern ausgebildet. Heute besteht das Team der Tanzschule aus 8 ausgebildeten Fachkräften, die Ihnen nicht nur die klassischen Standard- und Lateintänze vermitteln, sondern auch die neuesten Trendtänze und Tanzhits von regelmäßigen Schulungen mitbringen. Erfahrung und Professionalität ermöglichen es uns, Ihnen das umfassendste Tanzangebot in Kiel präsentieren zu können. Überzeugen Sie sich selbst, wie viel Spaß das Tanzen bei uns macht - wir freuen uns auf Ihren Besuch! Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Tanzschule Gemind Holtenauer Straße 75 24105 Kiel » http://www.gemind.de/index.php Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Sabrina Gemind-Graßhoff Telefon: 0431/564222 E-Mail: info@gemind.de 29 Volksbühne Kiel e.V. 1 JAHR KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT Wir machen kein Theater, wir bringen Sie hin! Für Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig- Holstein ist die Mitgliedschaft bei der Volksbühne Kiel 1 Jahr lang kostenfrei. Die Mitgliedschaft beinhaltet das Recht, an Theater- und Kulturangeboten am Theater Kiel, an den Kieler Privattheatern sowie den Theaterbus- und an sonstigen Angeboten der Volksbühne teilzunehmen. Die Mitgliedschaft endet nach einem Jahr. Die Volksbühne Kiel e. V. ist die größte Besucherorganisation für Theater und Konzerte in Kiel und Schleswig-Holstein und mit den Volksbühnen im Lande, der Hamburger Volksbühne und der Freien Volksbühne Berlin partnerschaftlich verbunden. Geschäftszeiten: Mo – Fr 10 – 13 Uhr Do auch 15 – 18 Uhr Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Volksbühne Kiel e.V. Rathausstr. 2 24103 Kiel » http://www.volksbuehne-kiel.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Susanne Reimer Telefon: 0431/982789-0 E-Mail: volksbuehne-kiel@t-online.de Autohaus Laboe e.K. 10% RABATT AUF REPARATURRECHNUNG Der Karteninhaber erhält bei Wartungs- und Verschleißarbeiten 10% Rabatt auf die Ersatzteile und den Arbeitslohn. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Autohaus Laboe e.K. Reiherweg 4 24235 Laboe » http://www.autohaus-laboe.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Stephan Matthiesen Telefon: 04343-429694 E-Mail: sm@autohaus-laboe.de Kieler Meeresfarm UG KIELER FÖRDEMUSCHEL 25% Preisnachlass beim Kauf von Kieler Fördemuscheln. Während der vom Kutter, nur auf Vorbestellung unter Tel.: 0431 3645881 Das Angebot gilt nur während der Muschelsaison von September bis April und solange der Vorrat reicht. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Kieler Meeresfarm UG Tiessenkai 12 24159 Kiel » http://www.kieler-meeresfarm.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Tim Staufenberger Telefon: 0431 - 3645884 E-Mail: info@kieler Theatrikos - Freies Theater Kiel THEATER - ERMÄSSIGTER EINTRITT Theatrikos“ ist ein Zusammenschluss professioneller Theatermacher um zu machen; unser Theater, das Theater von Theatrikos! Unsere Sujets sind weit gefächert: Von der Antike und Klassik über die Stückentwicklung bis zur Uraufführung eines zeitgen Textes. Dabei bilden gesellschaftspolitischer Anspruch, eine reichliche Portion Humor und professionelle Handwerklichkeit die Eckpfeiler unserer Arbeit. Schlussendlich lässt sich nicht wirklich beschreiben, was für eine Art von Theater wir machen die Aufführung vor den Zuschauern. Kommen Sie also einfach in unsere Vorstellungen, machen Sie sich selbst ein Bild, werden Sie e Inhaber der Ehrenamtskarte Schlesw Eintrittspreis. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Theatrikos - Freies Theater Kiel Holtenauerstr. 208 24105 Kiel » http://www.theatrikos.de/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 30 25% Preisnachlass beim Kauf von Kieler Fördemuscheln. Während der Muschelsaison frisch vom Kutter, nur auf Vorbestellung unter Tel.: 0431 3645881. Das Angebot gilt nur während der Muschelsaison von September bis April und solange der Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: meeresfarm.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Tim Staufenberger 3645884 info@kieler-meeresfarm.de Freies Theater Kiel ERMÄSSIGTER EINTRITT “ ist ein Zusammenschluss professioneller Theatermacher um - zu machen; unser Theater, das Theater von Theatrikos! Unsere Sujets sind weit gefächert: Von der Antike und Klassik über die Stückentwicklung bis zur Uraufführung eines zeitgen Textes. Dabei bilden gesellschaftspolitischer Anspruch, eine reichliche Portion Humor und professionelle Handwerklichkeit die Eckpfeiler unserer Arbeit. Schlussendlich lässt sich nicht wirklich beschreiben, was für eine Art von Theater wir machen. Unsere Kunst existiert nur durch die Aufführung vor den Zuschauern. Kommen Sie also einfach in unsere Vorstellungen, machen Sie sich selbst ein Bild, werden Sie ein Teil des Theatererlebnisses! Wir freuen uns auf Sie. Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 3,00 € Ermäßigung auf den regulären Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Freies Theater Kiel Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Muschelsaison frisch Das Angebot gilt nur während der Muschelsaison von September bis April und solange der Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: nun ja, um Theater zu machen; unser Theater, das Theater von Theatrikos! Unsere Sujets sind weit gefächert: Von der Antike und Klassik über die Stückentwicklung bis zur Uraufführung eines zeitgenössischen Textes. Dabei bilden gesellschaftspolitischer Anspruch, eine reichliche Portion Humor und professionelle Handwerklichkeit die Eckpfeiler unserer Arbeit. Schlussendlich lässt sich nicht . Unsere Kunst existiert nur durch die Aufführung vor den Zuschauern. Kommen Sie also einfach in unsere Vorstellungen, machen Wir freuen uns auf Sie. € Ermäßigung auf den regulären Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des 31 polnisches theater kiel ZEITGENÖSSISCHES THEATER Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 7,- € Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis von 18,- €. Das polnische theater kiel zeigt zeitgenössische, realitätsnahe Stücke. Unter der künstlerischen Leitung von Tadeusz Galia bringt das Ensemble pro Spielzeit drei neue deutschsprachige Produktionen auf die Bühne. Sämtliche bei jeder Produktion anfallenden Arbeiten wie Maske, Kostüme, Bühnenbild, Technik und so weiter bewältigt das Team gemeinsam mit viel Engagement und der Unterstützung freiwilliger Helfer. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: polnisches theater kiel Düppelstr. 61a 24105 Kiel » http://www.polnisches-theater-kiel.de/index.html Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Förde-Brandschutz-Kiel BRANDSCHUTZ: 20 % RABATT AUF ALLE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 20% Rabatt beim Kauf von Feuerlöschern und unserer professionellen Feuerlöscherwartung. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Förde-Brandschutz-Kiel Großer Kamp 30 24147 Kiel » http://www.feuerloescher-kiel.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Olaf Wilde Telefon: 0151 - 57251063 E-Mail: info@feuerloescher-kiel.de 6. Lübeck CVJM Lübeck 10% RABATT BEI KONZERTEN LiveCV ... Jazz and more! LiveCV im CVJM Lübeck ist in der Hansestadt als Ort f Jazz nicht mehr wegzudenken. Musiker/ kleine, aber feine Jazz-Club das einzige Forum für Jazz ist, das nicht hauptsächlich den Mainstream bedient, sondern sich experimentierfreudig zeigt und Ungewohntes ist. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: CVJM Lübeck » http://www.cvjm-luebeck.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehre Ehrenamtes nutzen. Die Gemeinnützige – Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit 25% RABATT AUF ALLE KURSE Es war gegen Ende des 18. Jahrhunderts, als sich Lübecker Ärzte, Lehrer, getrieben von Ihrem Interesse am Austausch von Wissen und Literatur, zu privaten Treffen zusammenfanden. Aus lockeren Verabredungen wurde bald ein gern gepflegter Brauch. Am 27. Januar 1789 gründeten die Teilnehm Archidiakons an St. Petri zu Lübeck, Dr. Ludwig Suhl, die Gesellschaft zur Beförderung Gemeinnütziger Tätigkeit. Sie trägt seither die Ideen und Zie von Bildung, Gedankenaustausch und soziale für soziale und kulturelle Belange ein. Zu helfen und zu fördern ist heute die Aufgabe der GEMEINNÜTZIGEN. Ihre Mitglieder unterstützen mit ihrem Beitrag diese Arbeit in viel Lübecker Einrichtungen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Die Gemeinnützige - Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit » http://www.die-gemeinnuetzige.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 32 RTEN LiveCV ... Jazz and more! LiveCV im CVJM Lübeck ist in der Hansestadt als Ort f denken. Musiker/-innen und Zuhörer/-innen sind sich einig, dass dieser Club das einzige Forum für Jazz ist, das nicht hauptsächlich den Mainstream bedient, sondern sich experimentierfreudig zeigt und offen für Neues und Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit KURSE - BIS AUF DIE KOCHKURSE Es war gegen Ende des 18. Jahrhunderts, als sich Lübecker Ärzte, Pastoren, Juristen und Lehrer, getrieben von Ihrem Interesse am Austausch von Wissen und Literatur, zu privaten Treffen zusammenfanden. Aus lockeren Verabredungen wurde bald ein gern gepflegter Brauch. Am 27. Januar 1789 gründeten die Teilnehmer dieser illustren Runde auf Anregung des Archidiakons an St. Petri zu Lübeck, Dr. Ludwig Suhl, die Gesellschaft zur Beförderung Gemeinnütziger Tätigkeit. Sie trägt seither die Ideen und Ziele ihrer Gründer in sich: Förde von Bildung, Gedankenaustausch und soziales Engagement. Die GEMEINNÜTZIGE setzt sich für soziale und kulturelle Belange ein. Zu helfen und zu fördern ist heute die Aufgabe der GEMEINNÜTZIGEN. Ihre Mitglieder unterstützen mit ihrem Beitrag diese Arbeit in viel er Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit gemeinnuetzige.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des LiveCV ... Jazz and more! LiveCV im CVJM Lübeck ist in der Hansestadt als Ort für Modern innen sind sich einig, dass dieser Club das einzige Forum für Jazz ist, das nicht hauptsächlich den offen für Neues und namtskarte direkt beim Partner des Pastoren, Juristen und Lehrer, getrieben von Ihrem Interesse am Austausch von Wissen und Literatur, zu privaten Treffen zusammenfanden. Aus lockeren Verabredungen wurde bald ein gern gepflegter Brauch. ustren Runde auf Anregung des Archidiakons an St. Petri zu Lübeck, Dr. Ludwig Suhl, die Gesellschaft zur Beförderung le ihrer Gründer in sich: Förderung s Engagement. Die GEMEINNÜTZIGE setzt sich für soziale und kulturelle Belange ein. Zu helfen und zu fördern ist heute die Aufgabe der GEMEINNÜTZIGEN. Ihre Mitglieder unterstützen mit ihrem Beitrag diese Arbeit in viel-fältigen Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des 33 g e o Ballooning 10% RABATT AUF BALLONFAHRTEN g.e.o ballooning wurde 1996 gegründet. g.e.o steht für germany, europe, overseas, wo Ballonfahrten, Ballonreisen und Ballonwerbung gemacht wird. Der Schwerpunkt für Fahrten mit Passagieren liegt allerdings im südlichen Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern. Fünf gut ausgebildete und erfahrende Piloten sorgen mit vier weiteren Mitarbeitern für die Sicherheit der Passagiere. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: g e o Ballooning » http://www.geo-ballooning.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Mayknecht Telefon: 0451-400850 E-Mail: info@geo-ballooning.de Lübeck und Travemünde Tourist-Service GmbH WILLKOMMENSPAKET LÜBECK-TRAVEMÜNDE Beim Besuch des Welcome Centers (Touristbüro) am Holstentor erhalten Sie gegen Vorlage der Ehrenamtskarte das Reisemagazin Lübeck rundum mit allen wichtigen Tipps zu Sehenswürdigkeiten, Museen, Gastronomie und vielem mehr geschenkt. Damit Sie in gemütlicher Atmosphäre gleich darin stöbern können, erhalten Sie beim Kauf eines Kaffees den zweiten kostenlos dazu. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Lübeck und Travemünde Tourist-Service GmbH » http://www.luebeck-tourismus.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 34 Marli-Café & Restaurant im Aegidienhof 10% RABATT AUF ALLE SPEISEN Die Besucher des Marli-Cafés erhalten auf alle Speisen 10% Rabatt von Donnerstag bis Samstag zwischen 18.00 und 22.00 Uhr und Sonntag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Die Marli GmbH ist 1970 gegründet worden und aus der 1965 entstandenen Beschützenden Werkstatt der Lebenshilfe für geistig Behinderte Lübeck und Umgebung e. V. hervorgegangen. Sie ist als gemeinnützig anerkannt und eine der großen Einrichtungen mit einem breiten Angebotsspektrum für Menschen mit Leistungseinschränkungen und Behinderungen in Schleswig- Holstein. Die Gesellschafter sind die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Lübeck e. V. und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband e. V., Landesverband Schleswig-Holstein, Kiel. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Marli-Café & Restaurant im Aegidienhof St.-Annen-Str. 1 23552 Lübeck Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. St. Petri ERMÄSSIGTE FAHRT ZUR AUSSICHTSPLATTFORM DES PETRITURMS Der Lübeck-Blick vom Petri-Turm - Ein Muss in jedem Ausflugsprogramm. Nur wenige Stufen sind zu überwinden. Dann bringt ein moderner Lift den Besucher zur Aussichtsplattform in 50 m Höhe. Ein Ausblick, den man nicht vergisst: die Altstadt mit St. Marien, dem Rathaus und den anderen Backsteinkirchen, das Holstentor, die Ausflugsschiffe auf der Trave, die Häusergiebel in der Großen Petersgrube. Rings herum das neue, moderne Lübeck. Und bei gutem Wetter: die großen Hotels an der Ostseeküste, Mecklenburg und die Hügel im Holsteinischen Land. Zu besonderen Zeiten ist der Turm auch abends geöffnet. Tausende kommen, um die Lichter und das bunte Treiben in der Weihnachtsstadt des Nordens mal ganz von oben zu erleben. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: St. Petri Petri Kirchhof 1 23552 Lübeck » http://www.st-petri-luebeck.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 35 Sportpark Hülshorst Medfit 15% ERMÄSSIGUNG AUF DEN JAHRESVERTRAG 15% Ermäßigung auf den Jahresvertrag. PartnerInnen erhalten 10% Ermäßigung. Dazu 2 Monate kostenloses Training. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Sportpark Hülshorst Medfit An der Hülshorst 11 23568 Lübeck » http://www.sportpark-huelshorst.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Edgar Slomann Telefon: 0451-33634 E-Mail: info@sportpark-huelshorst.de Figurentheater Lübeck gGmbH ERMÄSSIGTE EINTRITTSPREISE Inhaber der Ehrenamtskarte zahlen in den Erwachsenenvorstellungen 12,00 Euro anstatt 18,00 Euro. Entdecken Sie die Faszination der Theaterfiguren für Erwachsene. Gespielt wird mit Marionetten, Hand- und Stab- sowie Schattenfiguren. (Die Kindervorstellungen sind von der Ermäßigung ausgenommen.) Kassenstunden: tgl. 14:00 bis 17:00 Uhr. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Figurentheater Lübeck gGmbH Kolk 20-22 23552 Lübeck » http://www.figurentheater-luebeck.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Theater Lübeck 10% ERMÄSSIGUNG AUF ALLE VERANSTALTUNGEN Das Theater Lübeck gewährt allen Ehrenamtskarteninhabern 10% Ermäßigung auf alle Veranstaltungen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Theater Lübeck Beckergrube 16 23552 Lübeck » http://www.theaterluebeck.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Vorwerker Passage 5% RABATT BEI EINKAUF IN DER VORWERKER P DEM MARKT DER VORWER Die Vorwerker Diakonie ist ein Zusammenschluß unterschiedlicher Einrichtun Behinderten-, Jugend-, Sucht- Kranke und der Fachklinik für Kinder der Vorwerker Diakonie umfassen Beratung und Diagnostik, Woh und Arbeit, Therapie und Betreuung. Alle Einrichtungen verbindet das gemeinsame Ziel der Begleitung, Förderung und Hilfe für Menschen in ihren spezifischen Lebenssituationen, motiviert durch eine christliche Grundhaltung. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Vorwerker Passage » http://www.vorwerker-diakonie.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt be Ehrenamtes nutzen. 36 ALLE VERANSTALTUNGEN Das Theater Lübeck gewährt allen Ehrenamtskarteninhabern Veranstaltungen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: » http://www.theaterluebeck.de unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des F IN DER VORWERKER PASSAGE, DEM MARKT DER VORWERKER DIAKONIE Die Vorwerker Diakonie ist ein Zusammenschluß unterschiedlicher Einrichtun - und Gefährdetenhilfe sowie von Einrichtungen für psychisch Kranke und der Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychatrie und Psychotherapie. Die Angebote der Vorwerker Diakonie umfassen Beratung und Diagnostik, Wohnen und Assistenz, Bildung und Arbeit, Therapie und Betreuung. Alle Einrichtungen verbindet das gemeinsame Ziel der Begleitung, Förderung und Hilfe für Menschen in ihren spezifischen Lebenssituationen, motiviert durch eine christliche Grundhaltung. Bonus wird freundlicherweise angeboten von: diakonie.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt be unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Die Vorwerker Diakonie ist ein Zusammenschluß unterschiedlicher Einrichtungen der Alten, und Gefährdetenhilfe sowie von Einrichtungen für psychisch und Jugendpsychatrie und Psychotherapie. Die Angebote nen und Assistenz, Bildung und Arbeit, Therapie und Betreuung. Alle Einrichtungen verbindet das gemeinsame Ziel der Begleitung, Förderung und Hilfe für Menschen in ihren spezifischen Lebenssituationen, Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des 37 Bernieˈs PC-Shop 15% AUF ALLE DIENSTLEISTUNGEN Die Besitzer der Ehrenamtskarte erhalten 15% auf alle Dienstleistungen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10:00Uhr - 20:00Uhr, Samstag: 10:00Uhr - 18:00Uhr Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Bernieˈs PC-Shop Schwartauer Allee 123 b 23554 Lübeck » http://www.bernies-pc-shop.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Hansestadt Lübeck LÜBECKCARD DER HANSESTADT LÜBECK Die LÜBECKCARD bietet attraktive Ermäßigungen und Anregungen für vielfältige Angebote aus Kultur, Sport, Bildung und Freizeit für alle Altersgruppen. Die LÜBECKCARD, die jeweils für ein Kalenderjahr gültig ist, wird kostenlos an Lübecker BürgerInnen mit geringem Einkommen ausgegeben. InhaberInnen der Juleica oder der Ehrenamtskarte mit Wohnsitz in Lübeck erhalten die LÜBECKCARD als Anerkennung für ihr bürgerschaftliches Engagement. Informationen zu den Angeboten und den Ausgabestellen finden Sie unter nachfolgendem Link. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Hansestadt Lübeck Kronsforder Allee 2-6 23539 Lübeck » http://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/lvw/leistungen/index.html?lid=274 Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Essigfabrik DER ERMÄSSIGTE PREIS FÜR KONZERTE UND LES Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten den ermäßigten Preis für alle Veranstaltungen, die in der Galerie Essig und im Bistro Balsamico stattfinden. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Essigfabrik » http://www.essigfabrik-luebeck.de/ Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Peter Messerschmidt Telefon: 0172 4138399 E-Mail: messerschmidtbaltec@t Ecclesia IT VERGÜNSTIGTE IT-DIENSTLEISTUNGEN Unter dem Namen Ecclesia IT biete ich IT und soziale Einrichtungen sowie Schulen zu günstigen Preisen an. Inhabern der Ehrenamtskarte biete ich die gleichen Konditionen. Anfrage bitte per eMail. Ergänzungen: Da ich Ecclesia IT im Nebenerwerb betreibe, ist meine Kapazität begrenzt. Das Angebot gilt nur im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten. Computer mit betreue ich aus ethischen Gründen nicht. Die An Kilometer (ausgehend von Lübeck Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Ecclesia IT » http://www.ecclesia-it.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr André Meyer E-Mail: info@ecclesia 38 FÜR KONZERTE UND LESUNGEN der Ehrenamtskarte erhalten den ermäßigten Preis für alle Veranstaltungen, die in der Galerie Essig und im Bistro Balsamico stattfinden. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: luebeck.de/ Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Herr Peter Messerschmidt 72 4138399 messerschmidtbaltec@t-online.de DIENSTLEISTUNGEN Unter dem Namen Ecclesia IT biete ich IT-Dienstleistungen für Kirchengemeinden, kirchliche und soziale Einrichtungen sowie Schulen zu günstigen Preisen an. Inhabern der Ehrenamtskarte biete ich die gleichen Konditionen. Anfrage bitte per eMail. Da ich Ecclesia IT im Nebenerwerb betreibe, ist meine Kapazität begrenzt. Das Angebot gilt nur im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten. Computer mit \"Ballerspielen\ betreue ich aus ethischen Gründen nicht. Die An- und Abfahrt wird mit 0,30 Kilometer (ausgehend von Lübeck-Kücknitz) berechnet. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Herr André Meyer info@ecclesia-it.de der Ehrenamtskarte erhalten den ermäßigten Preis für alle Veranstaltungen, die in der Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Dienstleistungen für Kirchengemeinden, kirchliche und soziale Einrichtungen sowie Schulen zu günstigen Preisen an. Inhabern der Ehrenamtskarte biete ich die gleichen Konditionen. Anfrage bitte per eMail. Da ich Ecclesia IT im Nebenerwerb betreibe, ist meine Kapazität begrenzt. Das Angebot gilt nur \" und ähnlichem wird mit 0,30 € pro gefahrenem Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: 39 Schiffs-und Fahrzeug-Service Michael Uhl RABATT AUF FAHRZEUG- UND BOOTSREPARATUREN Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten 15% Rabatt auf alle Dienstleistungen in der Fahrzeug- und Bootsreparatur bzw. Wartung. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Schiffs-und Fahrzeug-Service Michael Uhl Kaninchenborn 35 23560 Lübeck » http://www.bootsmotoren-hamburg.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Michael Uhl Telefon: 0178 7309194 E-Mail: sfs@bootsmotoren-hamburg.de 40 7. Neumünster Museum Tuch + Technik Neumünster ZWEI EINTRITTSKARTEN ZUM PREIS VON EINER Das Museum Tuch + Technik in Neumünster bietet Ehrenamtskarteninhabern zwei Eintrittskarten zum Preis von einer. Tuch, Technik und Neumünster sind die Themen des Museums. Erleben Sie zu zweit Geschichten von Menschen, die in Neumünster gelebt und gearbeitet haben. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Museum Tuch + Technik Neumünster Kleinflecken 1 24534 Neumünster » http://www.tuch-und-technik.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Vita-Apotheke und Reformhaus 10% RABATT Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 10% auf freiverkäufliche Arzneimittel und Reformwaren. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Vita-Apotheke und Reformhaus Ruthenberger Markt 28 24539 Neumünster » http://www.vita-apotheke-nms.de/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 41 Tanzstudio Prasse 10% RABATT AUF ALLE UNSERE KURS- UND CLUBANGEBOTE Bei Vorlage der Ehrenamtskarte erhalten Sie 10% Rabatt auf alle von uns angebotenen Tanzkurse und Tanzclubs. Wir bieten Tanzkurse für Gesellschaftstänze an, aber auch Kurzkurse für Hochzeiten oder Discofox. Außerdem bieten Musical-Dancing, Hiphop und Zumba an. Für unser komplettes Kurs- und Veranstaltungsangebot besuchen Sie bitte unsere Homepage: www.tanzstudio-prasse.de Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Tanzstudio Prasse Rendsburger Straße 59-61 24534 Neumünster » http://www.tanzstudio-prasse.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Birgit Prasse Telefon: 04321-5552029 E-Mail: info@tanzstudio-prasse.de Herbert-Gerisch-Stiftung UNTERSTÜTZUNG DES EHRENAMTS Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 50% Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis und auf den Eintrittspreis inkl. Führung. Bitte legen Sie Ihre Ehrenamtskarte an der Kasse vor. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Herbert-Gerisch-Stiftung Brachenfelder Straße 69 24536 Neumünster » http://www.gerisch-stiftung.de/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 42 Volkshochschule Neumünster VHS NEUMÜNSTER: ERMÄSSIGUNG Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 25 % Ermäßigung auf Kurse und Vortragsangebote aus dem Programm der VHS Neumünster. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Volkshochschule Neumünster Gartenstraße 32 24534 Neumünster » http://www.vhs-neumuenster.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Marianne Harms Telefon: 04321 707 690 E-Mail: info@vhs-neumuenster.de Förderverein Caspar-von-Saldern-Haus e. V. MUSIKGENUSS ZUM HALBEN PREIS Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten nach Vorlage von dieser 50% Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis für die Konzerte des Fördervereins Caspar-von-Saldern-Haus e.V. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Förderverein Caspar-von-Saldern-Haus e. V. Haart 32 24534 Neumünster » http://www.caspar-von-saldern.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 43 Musikschule Neumünster ERMÄSSIGTER MUSIK-UNTERRICHT Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 20% Ermäßigung auf Angebote der Musikschule Neumünster in den Bereichen Instrumental- und Ensembleunterricht. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Musikschule Neumünster Haart 32 24534 Neumünster » http://www.musikschule-neumuenster.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Johann & Amalia – Restaurant in der Stadthalle Neumünster EINE KAFFEESPEZIALITÄT NACH DEM HAUPTGANG Nach Ihrem Essen in unserer Restauration laden wir Sie als Besitzer/in der Ehrenamtskarte auf eine Kaffeespezialität ein – beispielsweise einen Espresso, Cappuccino oder Latte Macchiato. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Johann & Amalia – Restaurant in der Stadthalle Neumünster Kleinflecken 1 24534 Neumünster » http://www.johannundamalia.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 44 Ulrike Göking ZHINENG QI GONG AM SONNTAGVORMITTAG Zhineng Qi Gong wurde in den 70er Jahren aus dem traditionellen Qi Gong entwickelt. Zhineng Qi Gong ist einfach zu lernen und zu praktizieren. Eine Übersetzung kann heißen: Intelligent (Zhineng) mit universeller Lebensenergie (Qi) üben/arbeiten (Gong). Im Zhineng Qi Gong wird mit ruhigen Bewegungen, dem sogenannten universellen Qi-Feld, Affirmationen, Visualisierungen und dem starken Glauben unserer Selbstheilungskräfte gearbeitet. Die Übungen stärken den Schulterbereich, das Skelett-, Herz- und Kreislaufsystem. Sie dienen der Entspannung, dem Energieaufbau, der Körper-Geist-Seelen-Harmonie sowie zur Stärkung der inneren Widerstandsfähigkeit (Resilienz). Zhineng Qi Gong kann in jedem Alter von Kindern, Jugendlichen, Männern und Frauen im Stehen, im Sitzen und ggf. im Liegen praktiziert werden. Eine halbe Stunde am Sonntagvormittag von 10:45 Uhr bis 11:15 Uhr. In diesen Workshop kann jeder/jede Interessierte jeden Sonntag einsteigen und mitmachen. Angebotstermine auf der Internetseite einsehbar. Termine werden zweimal im Monat angeboten. Ulrike Göking begleitet Sie als Übungsleiterin in Zhineng Qi Gong. Inhabern der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein wird ein Bonus von einem Euro je Termin gewährt. 30 Minuten zum Preis von 5,50 €. KURZZEITCOACHING IN FREIER NATUR, UNTER FREIEM HIMMEL Zukünftig: einen lösungsorientierten Blickwinkel einnehmen • lösungsorientierte Fragen stellen • Ihr Bewusstsein für die Lösungsfindung erhöhen • Ihre Eigenverantwortlichkeit steigern • in allen Aktivitäten auf Ihren Stärken aufbauen • in kurzer Zeit nachhaltige Lösungen entwickeln • Ihr Energiepotential steigern • mehr Zeit für das Wesentliche nutzen. Sie erkennen, dass Ihr Selbstwert der wertvollste Baustein Ihres Erfolges und Ihrer Lebenszufriedenheit ist. In einem Termin oder max. vier Terminen - Dauer eine Stunde bis vier Stunden - aktivieren Sie Ihren Lösungsimpuls! Welche Themenbeispiele können Sie durch Kurzzeitcoaching verändern und verwandeln? Lampenfieber, Perspektivenwechsel im Beruf, Konflikte und/oder Krisen am Arbeitsplatz und im Leben im Anfangsstadium. Der Preis für mind. 60 Minuten zzgl. Fahrtkosten beträgt 65 Euro. Bei Vorlage der Ehrenamtskarte beträgt der Preis je 60 Minuten zzgl. Fahrkosten 55 Euro. Für einen Kennenlerntermin fallen lediglich Fahrtkosten an. HINWEIS: Im beruflichen Kontext können die Kosten für ein Coaching als Werbungskosten steuerlich angesetzt werden. Termine bitte telefonisch vereinbaren. Diese Angebote werden freundlicherweise angeboten von: Ulrike Göking » http://www.klarheitundvisionen.de Bitte melden Sie sich für diese beiden Bonusangebote direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Ulrike Göking Telefon: 0163-718 86 91 E-Mail: info@klarheitundvisionen.de 45 niozentrum 10% RABATT AUF DEN MITGLIEDSBEITRAG Das niozentrum oder auch NIO widmet sich seit Eröffnung im Jahr 2008 dem psychophysiologischen Training und gilt seither als Begegnungsstätte für Menschen, die in entspannter und familiärer Umgebung Sport und Bewegungskünste betreiben wollen. Das Kursangebot stellt sich als ausgesuchte Mischung verschiedener Bewegungskulturen dar und reicht von Bewegungsangeboten zur Gesundheitsförderung bis hin zu Trainingskursen, deren vielfältige Zielsetzungen nur durch die jeweils individuelle Bewegungsbedeutung begrenzt sind. Für das soziale Engagement im Ehrenamt möchten wir Inhabern der Ehrenamtskarte einen dauerhaften Rabatt in Höhe von 10% auf den monatlichen Mitgliedsbeitrag einräumen. Wir freuen uns auf Deinen Besuch! Es gelten die AGB. Dieser Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen oder Vergünstigungen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: niozentrum Großflecken 47 / Fürsthof 24534 Neumünster » http://www.niozen.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Timo Zarpe Telefon: 04321/25 33 222 E-Mail: info@niozen.de Ev. Familienbildungsstätte des Diakonischen Werkes Altholstein ERMÄSSIGUNG AUF KURSE DER EV. FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE Wir bieten den Karteninhabern einen Bonus über 15% Preisnachlass auf die aktuellen Kursgebühren der Ev. Familienbildungsstätte Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Diakonisches Werk Altholstein Christianstrasse 8-10 24534 Neumünster » http://www.diakonie-altholstein.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Babett Schwede-Oldehus Telefon: 04321-250560 E-Mail: fundraising@diakonie-altholstein.de 46 Julimarina Stiftung ZELTLAGERABENTEUERSPASS Haben Sie Kinder zwischen 9 und 14 Jahren mit Lust auf Zeltlagerabenteuerspaß in den Sommerferien? Dann haben wir vielleicht genau das Richtige: Bei unseren Kindersommerabenteuern kann Ihr Kind spannende Zeltlagerabenteuer für wenig Geld erleben (aktuelles Programm unter https://julimarina.wordpress.com/deinesommerabenteuer /). Noch ein klein wenig günstiger wird das Ganze, wenn Sie Inhaber der Ehrenamtskarte sind (wir Ehrenamtler müssen ja schließlich zusammenhalten): Ehrenamtskarteninhaber erhalten für ihre leiblichen Kinder bei uns Sonderkonditionen - sprechen Sie uns bei der Anmeldung darauf an! Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Julimarina Stiftung Brachenfelder Str. 82 24536 Neumünster » http://www.julimarina.wordpress.com Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Julian Schmitt Telefon: 04321 2066923 E-Mail: julimarina@schreib-doch-mal-wieder.de Polizei-Sportverein Union Neumünster SPORT IM VEREIN Mit sportlicher Betätigung lässt sich gut vom Alltag abschalten. Auch ehrenamtlich Tätige haben Entspannung nötig. Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 10 % Rabatt auf den Jahresmitgliedschaftsbeitrag - auch für den Familienbeitrag. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Polizei-Sportverein Union Neumünster Stettiner Str. 29 24537 Neumünster » http://www.psvnms.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Astrid Drenguis Telefon: 04321-68686 E-Mail: psvnms@t-online.de 47 Tierpark Neumünster ERMÄSSIGTER EINTRITT IN DEN TIERPARK NEUMÜNSTER Der Tierpark Neumünster bietet kleinen und großen Besuchern ein tierisch gutes Freizeiterlebnis. Neben vier Bärenarten (Eis- und Braunbär, Waschbären und Nasenbären) gibt es auf dem 24 Hektar großen waldreichen Gebiet noch viele weitere Tiere wie Elche, Rentiere, Otter, Wisente, Seehunde, Pinguine und Berberaffen zu sehen. Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten einen Rabatt von 1 € auf den Eintrittspreis. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Tierparkvereinigung Neumünster e.V. Geerdtsstr. 100 24537 Neumünster » http://www.tierparkneumuenster.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 48 8. Nordfriesland Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein LORENBAHNFAHRT NACH OLAND - EXKLUSIV FÜR EHRENAMTSKARTENINHABER Erleben Sie die einzigartige Fahrt mit der Lore über das Gleis des 1924 erbauten Steindamm vom Festland zur Hallig Oland. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein Herzog-Adolf-Strasse 1 25813 Husum » http://www.schleswig-holstein.de/LKN/DE/LKN_node.html Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Gunnar Görrissen Telefon: 04841-667109 E-Mail: gunnar.goerrissen@lkn.landsh.de 9. Ostholstein Praxis für systemische Beratung und Familientherapie 10 % RABATT AUF SYSTEMISCHES COACHING UND BERATUNG Systemisches Coaching und Beratung insbesondere auch im H Ehrenamt und Beruf. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Praxis für systemische Beratung und Familientherapi Stockelsdorfer Weg 2 23611 Bad Schwartau » http://www.sigrid-wassermeyer.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Ansprechpartner: Frau Sigrid Wassermeyer Telefon: 0451-2961795 E-Mail: info@sigrid CULTURA CURAU e.V. ERMÄSSIGTER EINTRITT ZU ALLEN KULTURVERANSTALTUNGEN Der Kulturverein CULTURA CURAU e.V. gewährt allen Inhaber_innen der Ehrenamtskarte zu jeder Veranstaltung 1€ Rabatt auf den regulären Kartenpreis. Bitte die Ehrenamtskarte am Einlass oder beim Kartenvorverkauf vorzeigen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: CULTURA CURAU e.V. 23617 Curau » http://www.cultura-curau.org Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Pa Ehrenamtes nutzen. 49 Praxis für systemische Beratung und Familientherapie EMISCHES COACHING Systemisches Coaching und Beratung insbesondere auch im Hinblick auf Themen aus Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Praxis für systemische Beratung und Familientherapie wassermeyer.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Frau Sigrid Wassermeyer 2961795 info@sigrid-wassermeyer.de STALTUNGEN Der Kulturverein CULTURA CURAU e.V. gewährt allen Inhaber_innen der Ehrenamtskarte zu € Rabatt auf den regulären Kartenpreis. Bitte die Ehrenamtskarte am Einlass oder beim Kartenvorverkauf vorzeigen. freundlicherweise angeboten von: curau.org Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Pa nblick auf Themen aus Partner des Ehrenamtes an: Der Kulturverein CULTURA CURAU e.V. gewährt allen Inhaber_innen der Ehrenamtskarte zu Bitte die Ehrenamtskarte am Einlass oder beim Kartenvorverkauf vorzeigen. Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Kloster Cismar KLOSTER CIMAR – ERMÄSSIGTER EINTRITT Das 1245 von Mönchen des Benediktiner Ordens gebaute Kloster Cismar in der Gemeinde Grömitz hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Das letzte Jahrzehnt stand in Zeichen der Kunst und Kultur. Neben wechselnden Kunstausstellungen lockt in den Sommermonaten vor allem der Cismaraner Altar die Besucher ins Kloster. Bei Vorlage der Ehrenamtskarte gewähren die Landesmuseen den ermäßigten Eintrittspreis. Kloster Cismar gehört zur Stiftung Schleswig Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Kloster Cismar Bäderstrasse 42 23743 Grömitz/ Ortsteil Cismar » http://www.schloss-gottorf.de/kloster Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Volkshochschule Eutin 10 % ERMÄSSIGUNG BEI DER VHS EUTIN Die Besitzer der Ehrenamtskarte erhalten e auf alle Kurse in Eutin, Malente und Ahrensbök. Ausgenommen „nicht ermäßigbar“ ausgewiesen sind (u.a. Studienfahrten ). Es kann nur ein Ermäßigungsgrund bei der Anmeldung berücksichtigt werden. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Volkshochschule der Stadt Eutin Plöner Str. 19 23701 Eutin » http://www.vhs-eutin.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Petersen Telefon: 04521-409801 50 Das 1245 von Mönchen des Benediktiner Ordens gebaute Kloster Cismar in der Gemeinde Grömitz hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Das letzte Jahrzehnt stand in Zeichen der Kunst und Kultur. Neben wechselnden Kunstausstellungen lockt in den Sommermonaten vor allem der Cismaraner Altar die Besucher ins Kloster. Bei Vorlage der Ehrenamtskarte gewähren die Landesmuseen den ermäßigten Eintrittspreis. loster Cismar gehört zur Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: 23743 Grömitz/ Ortsteil Cismar gottorf.de/kloster-cismar Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des DER VHS EUTIN Die Besitzer der Ehrenamtskarte erhalten eine Ermäßigung der Kursgebühr in auf alle Kurse in Eutin, Malente und Ahrensbök. Ausgenommen sind Kurse, die gesondert als ausgewiesen sind (u.a. Studienfahrten ). Es kann nur ein Ermäßigungsgrund bei der Anmeldung berücksichtigt werden. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Volkshochschule der Stadt Eutin Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Frau Petersen 409801 Das 1245 von Mönchen des Benediktiner Ordens gebaute Kloster Cismar in der Gemeinde Grömitz hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Das letzte Jahrzehnt stand in Cismar ganz im Zeichen der Kunst und Kultur. Neben wechselnden Kunstausstellungen lockt in den Sommermonaten vor allem der Cismaraner Altar die Besucher ins Kloster. Bei Vorlage der Ehrenamtskarte gewähren die Landesmuseen den ermäßigten Eintrittspreis. Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf. Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des ine Ermäßigung der Kursgebühr in Höhe von 10 % sind Kurse, die gesondert als Es kann nur ein Ermäßigungsgrund bei der Anmeldung berücksichtigt werden. Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: 51 SEA LIFE Timmendorfer Strand SEA LIFE - ERMÄSSIGTER EINTRITT Die SEA LIFE Aquarien entführen Sie in eine faszinierende Unterwasserwelt. Stehen Sie Auge in Auge mit Haien und Meeresschildkröten. Machen Sie sich gefasst auf das Staunen, das Sie beim Blick aus nächster Nähe auf alles, vom schlichten Seestern bis zum zauberhaften Seepferdchen, überkommt. Entdecken Sie die Ritter der Meere in der „Invasion der Krebse“, oder stürzen Sie sich in das „Abenteuer Regenwald“, wo Sie Piranhas - hautnah - erleben. Tauchen Sie ab in unsere Unterwassertunnel unter den Wellen. Oder tauchen Sie auf in unseren Kuppelfenstern, um den Clownfischen hallo zu sagen. Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 5,00 € Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: SEA LIFE Timmendorfer Strand Kurpromenade 5 23669 Timmendorfer Strand » https://www.visitsealife.com/timmendorfer-strand/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 52 10. Pinneberg AKTIVA Steuerberatungsgesellschaft mbH VEREINSBUCHHALTUNG, STEUERBERATUNG UND STEUERERKLÄRUNGEN FÜR VEREINE Nach Durchführung eines Auftrages werden wir 15 % unseres Honorars an den uns beauftragenden Verein spenden. Eine Rabattierung unseres Honorars ist aufgrund unserer berufsrechtlichen Vorgaben durch die Steuerberatervergütungsverordnung nicht möglich. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: AKTIVA Steuerberatungsgesellschaft mbH Am Rathausplatz 2 25462 Rellingen » http://www.aktivatax.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 11. Plön Volkshochschule Preetz e.V. VHS PREETZ - ERMÄSSIGTE KURSE Für Inhaber/innen der Ehrenamtskarte Schleswig Ermäßigung von 25%. Ausgeschlossen sind Einzelveranstaltungen, Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9 in den Schulferien geschlossen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Volkshochschule Preetz e.V. Kirchenstr. 31 24211 Preetz » http://www.vhs-preetz.de/preetz.html Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Marlis Senne Telefon: 04342 / 719863 E-Mail: volkshochschule 53 Volkshochschule Preetz e.V. ERMÄSSIGTE KURSE Für Inhaber/innen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein gibt es auf Kursgebühren eine Ausgeschlossen sind Einzelveranstaltungen, Tages- und Wochenendkurse, sowie EDV Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9–12 Uhr, Donnerstag 15–18 Uhr, in den Schulferien geschlossen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: preetz.de/preetz.html Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Frau Marlis Sennewald 04342 / 719863 volkshochschule-preetz@t-online.de Holstein gibt es auf Kursgebühren eine ochenendkurse, sowie EDV-Kurse. Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: 54 Kindheitsmuseum Schönberg ERMÄSSIGTER EINTRITT IN DAS KINDHEITSMUSEUM In sieben Räume und mit unzähligen geschichtsträchtigen Exponaten in vier Ausstellungen spannt sich der Bogen rund um das Thema Kindheit von 1890 bis in die heutige Zeit. Wie sind Kinder früher aufgewachsen, wie und womit haben sie gespielt? Wie unterschiedlich wurden Mädchen und Jungen erzogen? Was und wie lernten Sie in der Schule und wie wurden sie in der Erziehung auch politisch beeinflusst? Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten einen Rabatt von 25 % auf den Eintrittspreis. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Kindheitsmuseum Schönberg Knüllgasse 16 24217 Schönberg » http://www.kindheitsmuseum.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 55 12. Rendsburg-Eckernförde Fotograf Dieter Tolek Spiske 15 % RABATT AUF ALLE DIENSTLEISTUNGEN Bilder von Ihrer nächsten Feier? - ob Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum, Konfirmation.. usw. Gut, günstig und zuverlässig. Ihr mobiler Fotograf vor Ort. Informieren Sie sich bei mir unverbindlich. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Fotograf Dieter Tolek Spiske Harrier Weg 9 A 24582 Groß Buchwald Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Ulrike Grabs DRUCKSERVICES Gestaltung, Satzarbeiten und Druck von Flyern, Broschüren, Postkarten und vielem mehr zu ermäßigten Preisen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Ulrike Grabs Dorfstr. 30 24247 Rodenbek » http://www.ausdruckundkunst.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Ulrike Grabs Telefon: 04347/703960 E-Mail: info@ausdruckundkunst.de 56 Tierpark Arche Warder e.V. ERMÄSSIGTER EINTRITT IM TIERPARK ARCHE WARDER Die Arche Warder – reizvoll gelegen zwischen Warder- und Brahmsee mitten in Schleswig-Holstein – ist Europas größter Tierpark für seltene und vom Aussterben bedrohte Haus- und Nutztierrassen. Eintritt im Winterhalbjahr (Nov.-Feb.): 4,-- € im Sommerhalbjahr (März-Okt.) 6,-- € Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Tierpark Arche Warder e.V. Langwedeler Weg 11 24646 Warder » http://www.arche-warder.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Tierpark Gettorf ERMÄSSIGTER EINTRITT IM TIERPARK GETTORF Inmitten weitläufiger gepflegter Blumenanlagen finden Sie exotisches Tierleben aus aller Welt mitten in Schleswig-Holstein. Freifluganlagen und begehbare Gehege ermöglichen Ihnen den direkten Kontakt mit den vierbeinigen und geflügelten Bewohnern. Tropenhallen und begehbare Tierhäuser lassen den Besuch auch bei schlechtem Wetter zu einem Erlebnis werden. Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein zahlen nur den Gruppeneintrittspreis. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Tierpark Gettorf Süderstr. 33 24214 Gettorf » http://www.tierparkgettorf.de/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Maike Grell KLANGMASSAGE ZUR ENTSPANNUNG Die Schwingungen der Klangschalen sind harmonisch und obertonreich. Sie wirken in allen Lebenslagen ausgleichend und harmonisierend. Die Töne der Schalen erzeugen Resonanzen, die sich bis in unsere Zellen fortsetzen. und Geist, das Immunsystem wird gestärkt, die Selbstheilungskräfte aktiviert. Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten einen Rabatt von 25% auf Klangmassagen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten Maike Grell » http://www.maike-grell.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Maike Grell Telefon: 0431-2407 E-Mail: info@maike Tauchcenter Eckernförde e.V. TAUCHCENTER ECKERNFÖ 10 % Rabatt auf alle qualifizierenden PADI jeweiligen Jahres. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Tauchcenter Eckernförde e.V. Jungfernstieg 34a 24340 Eckernförde » http://www.tc-eckernfoerde.de/ Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Thomas Krimm Telefon: 0176-85155077 E-Mail: info@tc- 57 SPANNUNG Die Schwingungen der Klangschalen sind harmonisch und obertonreich. Sie wirken in allen Lebenslagen ausgleichend und harmonisierend. Die Töne der Schalen erzeugen Resonanzen, die sich bis in unsere Zellen fortsetzen. Während einer Klangmassage regenerieren sich Körper und Geist, das Immunsystem wird gestärkt, die Selbstheilungskräfte aktiviert. Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten einen Rabatt von 25% auf Klangmassagen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Frau Maike Grell 2407229 info@maike-grell.de Tauchcenter Eckernförde e.V. TAUCHCENTER ECKERNFÖRDE E.V. 10 % Rabatt auf alle qualifizierenden PADI-Tauchkurse im Zeitraum Mai bis September des Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Tauchcenter Eckernförde e.V. eckernfoerde.de/ Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Herr Thomas Krimm 85155077 -eckernfoerde.de Die Schwingungen der Klangschalen sind harmonisch und obertonreich. Sie wirken in allen Lebenslagen ausgleichend und harmonisierend. Die Töne der Schalen erzeugen Resonanzen, Während einer Klangmassage regenerieren sich Körper und Geist, das Immunsystem wird gestärkt, die Selbstheilungskräfte aktiviert. Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten einen Rabatt von 25% auf Klangmassagen. Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Tauchkurse im Zeitraum Mai bis September des Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: 58 Denk-Fabrik am See 10 % RABATT AUF OFFENE SEMINARE Seminare zum Thema Personalentwicklung. Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 10% Ermäßigung. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Denk-Fabrik am See Holsten Str. 9 24582 Bordesholm » http://www.denk-fabrik-am-see.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Ronald Büssow Telefon: 04322-699674 E-Mail: info@denk-fabrik-am-see.de Tagungszentrum Martinshaus ÜBERNACHTEN IM MARTINSHAUS Sie möchten ein paar schöne Tage in Schleswig-Holstein, direkt am Nord-Ostsee-Kanal verbringen? Beim gemütlichen Frühstück die Schiffe direkt vorbei fahren sehen? Dann sind sie bei uns genau richtig! Das Martinshaus verfügt über 33 behaglich eingerichtete Gästezimmer, die auch außerhalb von Tagungen gebucht werden können. Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 10 % Preisnachlass! Das Tagungszentrum Martinshaus ist eine Einrichtung des Diakonischen Werkes Schleswig- Holstein. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Tagungszentrum Martinshaus Kanalufer 48 24768 Rendsburg » http://www.tagungszentrum-martinshaus.de/de/start/index.html Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Ruth Doil Telefon: 04331 / 593 300 E-Mail: info@tagungszentrum-martinshaus.de VHS Molfsee e.V. VHS MOLFSEE: VOLKSHOCHSCHULKURSE IM BERE GESUNDHEIT, SPRACHEN UND COMPUTER Für Inhaber der Ehrenamtskarte gewähren wir eine Ermäßigung von 25 %. Ausgenommen davon sind EDV Persönliche Anmeldung kann am Montag, Dienstag und Freitag von 10.00 vorgenommen werden. Eine Anmeldung über das Internet unter www.vhs möglich. Bitte vermerken, dass Sie Ehrenamtskarten Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: VHS Molfsee e.V. Mielkendorfer Weg 4 24113 Molfsee » http://www.vhs-molfsee.de Bitte melden Sie sich für diesen Ansprechpartner: Frau Antje Michalsky Telefon: 0431-6599768 E-Mail: info@vhs Atelier Manou ERMÄSSIGUNG AUF EINEN SCHNUPPERKURS IM A Schnupperkurs: Hattest Du schon immer mal Lust Dich an der Leinwand auszuprobieren und mit dem Werkstoff Farbe in ungezwu du individuell nach Absprache vereinbaren. 2 Stunden Kosten: 29 Euro (inkl. Mate Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Atelier Manou Amseling 74 24220 Flintbek » http://www.ateliermanou.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Manuela Rathje Telefon: 0173-2439436 E-Mail: info@ateliermanou.de 59 CHSCHULKURSE IM BEREICH KULTUR, UND COMPUTER Für Inhaber der Ehrenamtskarte gewähren wir eine Ermäßigung von 25 %. Ausgenommen davon sind EDV-Kurse, Exkursionen und Studienfahrten. Persönliche Anmeldung kann am Montag, Dienstag und Freitag von 10.00 vorgenommen werden. Eine Anmeldung über das Internet unter www.vhsmöglich . Bitte vermerken, dass Sie Ehrenamtskarten-Inhaber sind. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Frau Antje Michalsky 6599768 info@vhs-molfsee.de N SCHNUPPERKURS IM ATELIER MANOU Schnupperkurs: Hattest Du schon immer mal Lust Dich an der Leinwand auszuprobieren und mit dem Werkstoff Farbe in ungezwungener Runde zu experimentieren? Deinen Termin kannst du individuell nach Absprache vereinbaren. 2 Stunden Kosten: 29 Euro (inkl. Material) Ermäßigung 5,00 € Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Frau Manuela Rathje 2439436 info@ateliermanou.de Für Inhaber der Ehrenamtskarte gewähren wir eine Ermäßigung von 25 %. Persönliche Anmeldung kann am Montag, Dienstag und Freitag von 10.00- 12.00 Uhr -molfsee ist jederzeit Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Schnupperkurs: Hattest Du schon immer mal Lust Dich an der Leinwand auszuprobieren und ? Deinen Termin kannst diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: KinoCenter Rendsburg KINO POPCORN Bei Vorlage der Ehrenamtskarte Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: KinoCenter Rendsburg Wallstr. 25 24768 Rendsburg » http://www.Kinocenter-rendsburg.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Jüdisches Museum JÜDISCHES MUSEUM RENDSBURG Das einzige Jüdische Museum nördlich von erhaltenen Gebäuden der früheren jüdischen Gemeinde Rendsburgs: in der Synagoge aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Bei Vorlage der Ehrenamtskarte gewähren die Landesmuseen den ermäßigten Eintrittsp Das Jüdisches Museum Rendsburg gehört zur Stiftung Schleswig Schloss Gottorf. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Jüdisches Museum Rendsburg Prinzessinstrasse 7-8 24768 Rendsburg » http://www.schloss-gottorf.de/juedisches Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 60 Bei Vorlage der Ehrenamtskarte erhält der Besucher eine kleine Portion Popcorn gratis. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: rendsburg.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des DSBURG - ERMÄSSIGTER EINTRITT Das einzige Jüdische Museum nördlich von Berlin befindet sich seit 1988 in den vollständig erhaltenen Gebäuden der früheren jüdischen Gemeinde Rendsburgs: in der Synagoge aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Bei Vorlage der Ehrenamtskarte gewähren die Landesmuseen den ermäßigten Eintrittspreis. Das Jüdisches Museum Rendsburg gehört zur Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Jüdisches Museum Rendsburg gottorf.de/juedisches-museum Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des erhält der Besucher eine kleine Portion Popcorn gratis. Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Berlin befindet sich seit 1988 in den vollständig erhaltenen Gebäuden der früheren jüdischen Gemeinde Rendsburgs: in der Synagoge aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Bei Vorlage der Ehrenamtskarte gewähren die Holsteinische Landesmuseen Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des 61 Freilichtmuseum Molfsee FREILICHTMUSEUM MOLFSEE - ERMÄSSIGTER EINTRITT Auf dem 40 Hektar großen Gelände mit Wiesen, Gärten, Feldern und Teichen sind über 60 historische Gebäude, Hofanlagen und Mühlen der verschiedenen Landschaften Schleswig- Holsteins zu erleben. Mobiliar, Hausrat, Arbeitsgeräte, aber auch Tiere, wie sie früher auf den Höfen gehalten wurden, machen das Freilichtmuseum Molfsee vor den Toren Kiels zu einem der beliebtesten Ausflugsziele in Schleswig-Holstein. Bei Vorlage der Ehrenamtskarte gewähren die Landesmuseen den ermäßigten Eintrittspreis. Das Freilichtmuseum Molfsee - Landesmuseum für Volkskunde gehört zur Stiftung Schleswig- Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Freilichtmuseum Molfsee Hamburger Landstrasse 97 24113 Molfsee » http://www.schloss-gottorf.de/molfsee Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 62 13. Schleswig-Flensburg Fährverein Bargener Fähre e.V. VOM EHRENAMT FÜRS EHRENAMT! Wir begleiten unsere Gäste ehrenamtlich auf erlebnisreichen Fahrten mit unserer Fähre auf der Eider. Ehrenamtskarteninhabern gewähren wir 10 % Rabatt auf unseren angebotenen Längsfahrten gemäß Jahresprogramm. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Fährverein Bargener Fähre e.V. Dorfstraße 3 24803 Erfde/Scheppern » http://www.bargener-faehre.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Anne Hansen Telefon: 04333 / 273 E-Mail: Vorstand@bargener-faehre.de Schloss Glücksburg WILLKOMMEN AUF SCHLOSS GLÜCKSBURG Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein zahlen statt des regulären Eintrittsgeldes den ermäßigten Gruppenpreis von 4,80 € pro Person. Das Schloss Glücksburg zählt zu den bedeutendsten Renaissanceschlössern Nordeuropas. Es diente den herzoglichen Linien des Hauses Glücksburg als Stammsitz und war zeitweilige Residenz des dänischen Königshauses. Das Schloss ist eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten Schleswig-Holsteins. Es beherbergt heute ein Museum und ist für Besucher zugänglich. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Schloss Glücksburg 24960 Glücksburg » http://www.schloss-gluecksburg.de/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 63 Wikinger Museum Haithabu WIKINGER MUSEUM HAITHABU - ERMÄSSIGTER EINTRITT Das Wikinger Museum Haithabu gehört zu den bedeutendsten archäologischen Museen in Deutschland. Am Rande der ehemaligen Handelsmetropole der Wikinger präsentiert die moderne Ausstellung spektakuläre Funde und stellt diese in den historischen Kontext der Zeit vor 1000 Jahren. Bei Vorlage der Ehrenamtskarte gewähren die Landesmuseen den ermäßigten Eintrittspreis. Das Wikinger Museum Haithabu gehört zur Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Wikinger Museum Haithabu Am Haddebyer Noor 5 24866 Busdorf » http://www.schloss-gottorf.de/haithabu Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. Schloss Gottorf SCHLOSS GOTTORF - ERMÄSSIGTER EINTRITT Schloss Gottorf in Schleswig ist Sitz zweier Landesmuseen. Die Sammlungen der Kunst und Kulturgeschichte reichen vom hohen Mittelalter bis zur Kunst der Gegenwart. Die Archäologie ist Archiv für 120 000 Jahre Landesgeschichte und Schaufenster der aktuellen Forschung. Bei Vorlage der Ehrenamtskarte gewähren die Landesmuseen den ermäßigten Eintrittspreis. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Schloss Gottorf Schlossinsel 1 24837 Schleswig » http://www.schloss-gottorf.de/ Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 64 Gästehaus und Ferienhaus Village in Süderstapel 10-15 % RABATT AUF IHREN URLAUB IM GÄSTEHAUS ODER FERIENHAUS VILLAGE IN SÜDERSTAPEL AN DER EIDER Wer sich ehrenamtlich engagiert, braucht auch mal Ferien. Wir unterstützen das Ehrenamt durch eine Vergünstigung Ihres Urlaubs oder Kurzurlaubs in unserem ***-Ferienhaus und den schönen ***-Zimmern und ***-1-Raum-Apartments: 10 % Ermäßigung auf den Gesamtpreis bei Aufenthalten von Oktober bis April und zusätzlich 5 % Ermäßigung bei kurzfristigen Buchungen (bis maximal 7 Tage vor der Anreise) im gleichen Zeitraum. Hier in Süderstapel an der Eider gewinnen Sie Abstand, entspannen und kommen zur Ruhe - beim Spazierengehen oder Radfahren in der grünen Stapelholmer Landschaft oder bei schönen Ausflügen an die nahe Nord- oder Ostsee, nach Friedrichstadt, Husum, Tönning, Schleswig oder auf die nordfriesischen Inseln und Halligen. Ergänzungen: Angebot nach Verfügbarkeit und nur bei Buchungen direkt bei uns (also nicht über ein Urlaubsportal, eine Tourist-Information, Zimmervermittlung o.ä.). Wir freuen uns auf Sie! Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Gästehaus und Ferienhaus Village in Süderstapel Hauptstraße 7 25879 Süderstapel » http://www.Haus-Village.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Spaarschuh Telefon: 04883-352 E-Mail: info@haus-village.de 65 Ostsee Paradise Ferienwohnungen URLAUB AN DER OSTSEE Anlanden, Festmachen...Durchatmen! Beschauliche, naturnahe und vor kurzem modernisierte Ferienwohnung für 2-3 Personen in einem Doppelferienhaus. Separater Eingang, großzügiger Wohnraum mit Blick bis in die Giebelspitzen. Die gut ausgestattete Küche lädt zu Kochabenden ein und der gemütliche Schlafraum mit Doppelbett lässt einen erholt in den Tag starten. Direkt am Wohnzimmer befindet sich die sonnige Terrasse mit Holzgartenmöbeln und einer Markise inmitten eines weitläufigen Wiesengartens. Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten im Reisezeitraum Oktober bis April 15% Rabatt auf den Übernachtungspreis. Ergänzungen: Das Angebot gilt vom 01. Oktober bis zum 01. Mai. Weihnachten und Ostern sind von der Aktion ausgenommen. Buchbar ab zwei Übernachtungen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: OstseeParadise - Ferienwohnungen Schwackendorf 10 24376 Hasselberg » http://www.traum-ferienwohnungen.de/99782.htm Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Frau Brodersen Telefon: 0160/8110186 E-Mail: HBrodersen@gmx.de 66 14. Segeberg Firma Kai Wiechmann e. K. 10 % DANKESCHÖN RABATT AUF DAS GESAMTE ANGEBOT Wir bedanken uns für Ihr Engagement mit einem generellen Rabatt auf alle Gartenmöbel, Ledermöbel und Büroeinrichtungen. Bereits rabattierte Artikel sind von der Aktion ausgeschlossen. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Firma Kai Wiechmann e. K. Gottlieb-Daimler-Str. 2 24568 Kaltenkirchen » http://www.kai-wiechmann.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. TUI TRAVEL Star Herrmann Touristic GmbH VERSICHERUNGSPAKET FÜR IHRE REISE Bei Buchung einer Pauschalreise eines von uns vertretenen Reiseveranstalters bieten wir Ihnen für das Reisevollschutzversicherungspaket einen Rabatt von 50 %. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: TUI TRAVEL Star Herrmann Touristic GmbH Rathausallee 19 22846 Norderstedt » http://www.herrmanntouristic.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 67 15. Steinburg KANU - BASE.de AMTLICHE 10% RABATT FÜR KANUTOUREN AUF DER BEKAU Kanuverleih: Erleben Sie gemeinsam mit uns die Faszination des Kanufahrens auf den schönsten Flüssen Schleswig Holsteins, nur wenige Autominuten von Hamburg entfernt. Wir werden versuchen Ihnen schon bei der Planung Ihrer Kanu- oder Kajaktour einige wertvolle Tips zu geben. 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Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: KANU - BASE.de Bekende 14 25588 Huje » http://www.kanu-base.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Bodo Harmuth Telefon: 0 48 27 / 999 452 E-Mail: paddeln@kanu-base.de 68 Restaurant himmel & erde MITEINANDER Wir freuen uns auf diese Weise ehrenamtlich tätigen Menschen unseren Dank und Respekt zu erweisen, darum geben wir 20% Preisnachlass bei Vorlage der Ehrenamtskarte. Solange es himmelunderde gibt soll der Bonus greifen. Widerruf vorbehalten. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: Restaurant himmel & erde Kirchenstrasse 5 25524 Itzehoe » http://www.himmelunderde.sh Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. theater itzehoe GÜNSTIGER INS THEATER Bei Vorlage der Ehrenamtskarte an der Theaterkasse entfällt die 10 %tige Vorverkaufsgebühr. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: theater itzehoe Theaterplatz 1 25524 Itzehoe » http://www.theater-itzehoe.de Sie können diesen Bonus unter Vorlage der Ehrenamtskarte direkt beim Partner des Ehrenamtes nutzen. 69 16. Stormarn NCS Norddeutsche Catering + Services GmbH 10 % RABATT AUF VERANSTALTUNGEN 10% Rabatt gewähren wir für Veranstaltung auf den Rechnungsbetrag. Dieser Bonus wird freundlicherweise angeboten von: NCS Norddeutsche Catering + Services GmbH Rögen 17a 23843 Bad Oldesloe » http://www.ndcs.de Bitte melden Sie sich für diesen Bonus direkt beim Partner des Ehrenamtes an: Ansprechpartner: Herr Alexander Gehrling Telefon: 04531-808080 E-Mail: info@ndcs.de Gemeinschaftszentrum Sönke-Nissen-Park Stiftung GLINDER GUTSHAUS-KONZERTE Bei Vorlage der Ehrenamtskarte erhalten Sie 50% Ermäßigung auf den Eintrittspreis. Die Konzerte finden jeweils 1x in den Monaten November bis März statt. 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