SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4666 18. Wahlperiode 16-10-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Beginn des 3-spurigen Ausbaus der Bundesstraße 5 zwischen Itzehoe und Wilster noch in 2016 Vorbemerkung des Fragestellers: Im Januar 2016 titelte die Welt: „Ausbau der B5 zwischen Itzehoe und Wilster beginnt im Juni“. Minister Meyer führte in dem Artikel aus, dass der Landesbetrieb derzeit (Stand Januar 2016) die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Ebenfalls die Welt führte am 8. Juli 2016 aus: „Erster Spatenstich für B5 gesetzt“. Nun schreiben wir den 15. September 2016 und außer dem mit Ampeln und Abgrenzungsbarken versehen „Ministergarten“ ist noch nichts Wahrnehmbares passiert. Da mittlerweile viele Rückfragen bei mir als regionalem Abgeordneten auflaufen, wie der weitere Ablauf der Baumaßnahme ist, frage ich die Landesregierung: 1. Welche Gründe liegen vor, dass der Ausbau noch nicht begonnen hat? 2. Aus welchem Grund finden noch keine durchgängigen Bauarbeiten statt. 3. Für welchen verbindlichen Termin ist mit Baubeginn zu rechnen? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet Aufbauend auf dem Planfeststellungsbeschluss vom 15. Oktober 2015 (Rechtskraft Ende Dezember 2015) war zunächst die straßenbauliche Planung im Detail auszuarbeiten. Parallel wurde bereits mit der Erstellung der Drucksache 18/4666 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Ausschreibungsunterlagen begonnen. Einzelne Ausschreibungsverfahren werden chronologisch durchgeführt. In der 38. Kalenderwoche wurde im Bereich der Bockmühle Honigfleth mit der Herstellung der Behelfsumfahrung für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks über die Große Feldwettern begonnen. Zuvor sind seit dem ersten Spatenstich Anfang Juli 2016 seitens der Versorgungsträger im Baufeld der Behelfsumfahrung vorhandene Versorgungsleitungen außerhalb des Baufeldes verlegt worden. Zudem hat das Amt Wilstermarsch den Zeitraum bis zum 12. September 2016 für Sondierungen benötigt, um die tatsächliche Lage seiner im Baufeld vorhandenen Schmutzwasserdruckrohrleitung festzustellen. Die Lage dieser im Baufeld außer Betrieb gesetzten und nicht entfernbaren Schmutzwasserdruckrohrleitung hat Einfluss auf die Ausführungsplanung zur Behelfsumfahrung. Nach Fertigstellung der Behelfsumfahrung wird nach der Winterpause 2016/2017 das vorhandene Brückenbauwerk abgebrochen und an der gleichen Stelle mit dem Bau eines breiteren Brückenbauwerks für drei Fahrtstreifen begonnen. Neben den Bauarbeiten zur Erstellung der Behelfsfahrbahn sind auch die Rodungsarbeiten für den Straßenbau bereits vergeben worden. Diese erfolgen entsprechend der naturschutzrechtlichen Vorgaben im Zeitraum vom 1. Dezember 2016 - 28. Februar 2017. Daran schließt sich das europaweite Vergabeverfahren für die zum dreistreifigen Ausbau der B 5 notwendigen Erd- und Straßenbauarbeiten an, so dass diese voraussichtlich ab Oktober 2017 abschnittsweise durchgeführt werden können. Begonnen wird mit dem ersten Straßenbauabschnitt zwischen der Anschlussstelle Bekdorf und der Kreisstraße (K) 36 sowie der Vorbelastung (Auflast mit Sand, um zu erwartende Setzungen des Untergrundes vorweg zu nehmen) und Verbreiterung des zweiten Straßenbauabschnitts zwischen den Anschlussstellen Dammfleth und Wilster West. 4. Welcher Zeitraum ist für den Ausbau geplant? Antwort: Der Ausbau wurde im Juli 2016 begonnen und soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein. 5. Ist eine durchgehende Vollsperrung während der gesamten Bauzeit geplant? Antwort: Nein. 6. Welches Umleitungsszenarium ist angedacht und wie soll die Verkehrsführung erfolgen? Antwort: Für die verschiedenen Bauphasen sind unterschiedliche Umleitungen vorgesehen . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4666 3 Im ersten und zweiten Straßenbauabschnitt ist eine provisorische Verbreiterung der Fahrbahn vorgesehen, damit der Verkehr in beiden Richtungen weitestgehend auf der B 5 verbleiben kann. Im dritten Straßenbauabschnitt zwischen den Anschlussstellen Bekdorf und Dammfleth soll der Verkehr in Fahrtrichtung Brunsbüttel auf der B 5 verbleiben. Erforderliche Umleitungsverkehre werden entsprechend den Erfordernissen aus den jeweiligen Bauabschnitten sowie den einzelnen Bauphasen über das nachgeordnete Straßennetz (K 63 - K 14 - L 170 - L 136 - Ortsdurchfahrt Wilster - L 135 - K 11 - K 36) wieder auf die B 5 geführt. Es ist vorgesehen, den LKW-, Großraum- und Schwerverkehr während einiger Bauphasen weiträumig umzuleiten. Geeignete Verkehrsführungen werden derzeit seitens des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein (LBV-SH) im Dialog mit der Region untersucht. 7. Wird „Sperrzeiten“ für die Durchfahrt der Stadt Wilster geben? Antwort: Nein.