SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4667 18. Wahlperiode 16-10-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierung der Landesstraße L 138 zwischen Brunsbüttel und Sankt Michaelisdonn Vorbemerkung des Fragestellers: Auch mit der bedarfsorientierten Ampelschaltung hat sich die verkehrliche Situation an der L138, dem Zubringer zum Industrieraum Brunsbüttel nicht wesentlich verbessert . Seitens der Landesregierung wurde als Baubeginn das Jahr 2017 angeführt. Da wir bereits im letzten Quartal des Jahres 2016 sind, frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung zur Sanierung der Landesstraße L138? 2. Da laut Pressemitteilungen Ausbau- und Sanierungsarbeiten an anderen Landesstraßen durchgeführt werden, stellt sich die Frage, ob auch mit einem vorzeitigen Beginn der Sanierung der L138 gerechnet werden kann? 3. Sollte noch nicht mit Aktivitäten begonnen werden, welche Gründe sprechen derzeit dagegen, dass begonnen wird? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Die Planungsleistungen für die Sanierung der L138 sind abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, das erforderliche Baurecht über eine Freistellung von der Planfeststellung bzw. eine Plangenehmigung zu erlangen. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist der freihändige Grunderwerb, bei dem derzeit noch die Unterzeichnung von drei notariellen Kaufverträgen und zwei Pachtaufhebungsvereinbarungen aussteht. Nach Abschluss aller erforderlichen Grunderwerbsver- Drucksache 18/4667 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 träge und Vorliegen aller Vereinbarungen kann der Antrag auf Freistellung von der Planfeststellung gestellt werden. Erst danach kann mit der Baumaßnahme im Zuge der L 138 begonnen werden. 4. Ist eine Gesamtsanierung der Landesstraße L138 zwischen Brunsbüttel und Sankt Michaelisdonn angedacht? Antwort: Es ist eine Grundsanierung der L 138 zwischen der Einmündung der L 144 in die L 138 in Sankt Michaelisdonn und der Anschlussstelle B 5 / L138 geplant. 5. Welche Prioritäten der Teilbereiche werden verfolgt? Antwort: Der Ausbau der L 138 zwischen dem südlichen Ortseingang Eddelak und der Anschlussstelle mit der B 5 besitzt die Priorität 1. Der Teilbereich der L 138 zwischen der Einmündung der L 139 in Eddelak und dem südlichen Ortseingang Eddelak gehört zur Priorität 2. Es ist beabsichtigt, die Teilbereiche der Prioritäten 1 und 2 zusammen auszuschreiben . Der Teilbereich der L 138 zwischen der Einmündung der L 144 in Sankt Michaelisdonn und der Einmündung der L 139 in Eddelak gehört zur Priorität 3 und wird erst nach Fertigstellung der Teilbereiche der Prioritäten 1 und 2 realisiert .